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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.12.1991

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2596
BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,2596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der Einführung des Begriffes "leichtfertig" - Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit - Stufenverhältnis der Schuldformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das Landgericht hat die Täter wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (unter ausdrücklichem Hinweis auf BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87], mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und mit gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafe von neun und acht Jahren verurteilt und in den Strafzumessungsgründen erschwerend berücksichtigt, daß neben dem Mord drei weitere Straftatbestände - "darunter zwei mit hohem Unrechtsgehalt (§ 251 StGB und § 316 a StGB)" - erfüllt wurden.

    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem näher ausgeführten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschl. vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich, und Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

    Auf Antrage haben der 2. und 3. Strafsenat mitgeteilt, daß an der bisherigen Rechtsprechung (soweit sie sich auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] stützt) nicht festgehalten wird; der 4. Strafsenat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.

    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    BGHSt 9, 135 hat entschieden, daß zwischen Mord und besonders schwerem Raub Tateinheit möglich ist.

  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier - …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Der vorlegende Senat hat entschieden (Urt. vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80, dort zu 4.), daß § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegenüber § 211 StGB nicht infolge Gesetzeskonkurrenz zurücktritt.
  • BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66

    Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Das gleiche gilt danach für das Verhältnis von § 251 StGB zu § 211 StGB, denn § 251 StGB verdrängt sämtliche Formen des § 250 StGB (so auch BGHSt 21, 183, 185;… vgl. auch Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. § 251 Rdn. 9;… Herdegen in LK a.a.O. § 251 Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Die Behandlung nach § 154 Abs. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1992 - 5 StR 48/92) oder Schuldspruchänderung unter Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75] (so BGH, Beschl. vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91, womit dem Tatrichter gesagt wird, er habe - trotz BGHSt 35, 257, 258 [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87] - falsch entschieden) sind verwirrend und für den Tatrichter nicht verständlich.
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 117/84 (NStZ 1984, 453, 454): § 251 StGB sei auf Leichtfertigkeit beschränkt (nicht tragender Hinweis).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung …

    Auszug aus BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87 (BGHR StGB § 251 Konkurrenzen 1): Der Fall gebe keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, zumal das Landgericht die Mindeststrafe des § 251 StGB deutlich überschritten habe.
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser …

  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge …

  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger …

  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen …

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09

    Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung)

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417;… zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1995
BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 (https://dejure.org/1991,1995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des Gerichts - Abschreckungsfunktion

  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 1, 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 417
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden …

    Liegen die Aufhebungsgründe aber nicht nur in der Person des Revisionsführers vor, sondern betreffen sie - wie hier - auch den nicht revidierenden Angeklagten, kommt eine Erstreckung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, StV 1992, 417 im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Gesamtwürdigung bei der Frage der Strafaussetzung zur Bewährung).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher …

    Die Prognose ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des nunmehrigen Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (BGH StV 1992, 417 = BGHR StGB § 56 I Sozialprognose 23).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden …

    Diese ist aufgrund aller Umstände zu treffen, aus denen zur Zeit des Urteils auf das weitere Verhalten des Täters geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2022 - 1 StR 437/21, StV 2022, 642, 643;… Beschlüsse vom 16. August 1989 - 3 StR 225/89, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 12; vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: …

    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz - …

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen …

    Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 493/24
    Denn auch wenn die Strafkammer den bestimmenden Charakter des Strafzumessungsgrunds der Sicherstellung erneut aus dem Blick verloren haben dürfte, ist die Entscheidung nach § 46 Abs. 1, 2 StGB nach den individuellen Umständen des Einzelfalls für jeden Angeklagten eigenständig zu beurteilen; eine Erstreckung nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht (anders bei Fehlen einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung oder Vorliegen eines Verfahrenshindernisses: BGH…, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00, BGHR StPO § 357 Erstreckung 7; bei abstrakt-generellen Rechtsfehlern: BGH…, Urteil vom 1. Juli 1980 - 1 StR 250/80, juris Rn. 28;… Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 Rn. 9; vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91, StV 1992, 417; vgl. ferner Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, StraFO 2003, 60).
  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …

    (1) Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7, BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 -und vom 17. Dezember 1991- 5 StR 598/91-).
  • BGH, 11.11.1998 - 2 StR 337/98

    Begründung für die Versagung von Strafaussetzung

    Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte nicht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 27;… BGH, Urt. v. 3. Juli 1990 - 1 StR 229/90; v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt schon das Zusammentreffen mehrerer durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe, das Merkmal besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu erfüllen (…vgl. BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; Umstände, besondere 7; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - und vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 -).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei …

  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der …

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