Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1503
BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91 (https://dejure.org/1991,1503)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1991 - 5 StR 626/91 (https://dejure.org/1991,1503)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 5 StR 626/91 (https://dejure.org/1991,1503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Unterbringung eines Zechprellers

§ 62 StGB, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, keine Unterbringung bei Kleinkriminalität, auch wenn sie in großem Umfang betrieben wird

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in der Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus - Verhältnismäßigkeit der Unterbringung - Zechpreller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB §§ 62, 63
    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 178
  • StV 1992, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Sie faßt zwar die abgeurteilten sechs Taten als "weniger schwerwiegend" und "geringfügig" auf, meint aber unter Berufung auf die in NJW 1967, 297 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, daß die "Fülle der Taten", die zu erwarten wäre, die in § 63 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit der Delinquenz begründe.

    Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten hatte (BGH NJW 1967, 297;… BGH GA 1965, 282 und GA 1969, 280), sind vor der Einführung des § 62 StGB und des mit ihm wortgleichen § 42 a Abs. 2 StGB idF des l. StRÄG (in Kraft getreten am 1. April 1970) ergangen.

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Der Bundesgerichtshof hat auch in solchen Fällen Anlaß gehabt, auf die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und auf die Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs hinzuweisen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1970, 729; BGH NStE § 63 StGB Nr. 6; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]).
  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach zwei …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • OLG Hamm, 25.04.1989 - 1 Ws 123/89
    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]).
  • BGH, 17.09.1954 - 2 StR 325/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 97/75

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei zukünftiger Erwartung …

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91
    Jedenfalls für die Zechprellereien gelten nicht die vom Bundesgerichtshof bei gehäuften Taten aus dem Bereich der mittleren Kriminalität angestellten Erwägungen über die Erheblichkeit der Rechtsbrüche (vgl. dazu BGHSt 27, 246, 248; Senatsurteil vom 22. April 1975 - 5 StR 97/75, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH NJW 1976, 1949; BGH bei Holtz MDR 1989, 1051 [OLG Hamm 25.04.1989 - 1 Ws 123/89]).
  • BGH, 03.01.1967 - 5 StR 661/66

    Notwendigkeit der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

  • BGH, 07.01.1997 - 5 StR 508/96

    Krankhafte seelische Störung als chronische Psychose aus dem schizophrenen …

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nicht angeordnet werden, wenn - im Blick auf § 62 StGB - die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßregel außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17).

    Die Schwelle im hier maßgeblichen Zusammenhang noch geringfügiger Kriminalität ist allenfalls bei dem versuchten Diebstahl des Autoradios überschritten (…vgl. zur Erheblichkeit BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 20; BGH StV 1992, 571, 572).

    So hat auch der erkennende Senat in einem Fall häufig begangener Zechprellereien die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17;… vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 20).

  • OLG Köln, 06.07.2016 - 2 Ws 405/16

    Anordnung der Unterbringung nach § 81 StPO nur bei Verhältnismäßigkeit der zu …

    Das gilt auch, wenn angenommen werden muss, dass der Beschuldigte in Zukunft solche Taten weiterhin in großer Zahl vornehmen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 5 StR 626/91 -, NStZ 1992, 178).
  • BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92

    Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung - Gerichtliche …

    Dies verneint er rechtsfehlerfrei trotz der Vielzahl der bisher begangenen Verfehlungen (vgl. auch BGH NStZ 1992, 178), wobei er nicht verkennt, daß der Beschuldigte in knapp zwei Jahren insgesamt 60 rechtswidrige Taten begangen hat.

    Nach all dem konnte die Strafkammer mit Recht davon ausgehen, daß die Handlungen, die der Beschuldigte begangen hat und voraussichtlich auch in Zukunft begehen wird, im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 62 StGB) keine erheblichen Taten im Sinne des § 63 StGB sind und demzufolge die Verhängung dieser Maßregel außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und der zu erwartenden Taten stehen würde (vgl. BGH NStZ 1992, 178; BGH NStE Nr. 6 zu § 63 StGB).

  • LG Darmstadt, 14.07.2011 - 1 KLs 325 Js 50835/10

    Bloße Nachstellung gemäß § 238 StGB rechtfertigt Unterbringung gemäß § 63 StGB …

    Rn. 70 Im Hinblick auf die von § 63 StGB geforderte Erheblichkeit der zu erwartenden Taten reicht allerdings die Gefahr von Bagatelltaten nicht aus, auch wenn deren serienweise Begehung zu erwarten ist (BGH NStZ 1992, 178;… NStZ-RR 2006, S. 338, 339;… Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 17).
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der …

    Rn. 13 Zudem führt das Landgericht zwar im Ansatz zutreffend aus, dass geringfügige Taten wie der Erwerb kleiner Rauschgiftmengen zum Eigenverbrauch (BGH, Urteil vom 07.12.1993 - 1 StR 572/93, NStZ 1994, 280), kleine Diebstähle oder Betrügereien (BGH, Beschluss vom 11.12.1991 - 5 StR 626/91, NStZ 1992, 178) keine erheblichen rechtswidrigen Taten i. S. d. § 64 StGB darstellen.
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …

    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem …

    - BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 5 StR 626/91 -, juris:.
  • LG Landau/Pfalz, 09.09.2016 - 1 StVK 227/13

    Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    So kann schon die Tendenz zur serienmäßigen Tatbegehung den friedensstörenden Charakter jeder einzelnen Tat so erhöhen, dass sie alle als erheblich empfunden werden (…vgl. Lackner/Kühl a.a.O.), während auf der anderen Seite "drohende Taten mit geringen Schadenswerten selbst dann nicht zu einer empfindlichen, die Unterbringung des Täters erfordernden Störung des Rechtsfriedens führen, wenn diese aufgrund der zu erwartenden serienmäßigen Begehung insgesamt, zu einem schweren wirtschaftlichen Schaden führen würden" (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.1991, 5 StR 626/91 = NStZ 1992, 178).
  • BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992, 178;… BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 20, 22).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 17/98
    Das Landgericht mußte sich im Hinblick darauf, daß die Taten, mit denen der Beschuldigte in Erscheinung getreten war, - sofern sie nicht Bagatellcharakter hatten und von daher schon nicht in Betracht kommen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17, 20, 22) - dem Bereich mittlerer Kriminalität zuzuordnen sind, zu solcher Erörterung gedrängt sehen (vgl. auch Kruis in StV 1998, 94 ff.).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

  • LG Berlin, 02.08.2011 - 534-19/11

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem …

  • KG, 06.04.1992 - 4 Ws 210/91

    Kriminalität; Kleinkriminalität; Serienmäßig; Wiederholung; Straftat; Delikt; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3913
BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92 (https://dejure.org/1992,3913)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1992 - 3 StR 10/92 (https://dejure.org/1992,3913)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 3 StR 10/92 (https://dejure.org/1992,3913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung - Gerichtliche Verkennung des Gefährdungsgrades - Missverhältnis erheblicher Tatsachen im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92
    Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht nach einer umfassenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten die Überzeugung gewonnen, daß der Beschuldigte bei seinen bisherigen Taten die Schwelle zur mittleren Kriminalität, die die Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung nach § 63 StGB - im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung, § 66 StGB - bildet (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8), noch nicht überschritten hat, und weiter, daß auch in Zukunft von ihm nur ähnlich gelagerte Taten der festgestellten Art, nämlich im wesentlichen Beförderungserschleichungen und kleinere Betrügereien, zu erwarten sein werden.

    Doch ändert diese Formulierung an der Bewertung als solcher, daß der genannte Bereich hier eben noch nicht erreicht ist, nichts (vgl. auch BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).

  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92
    Dies verneint er rechtsfehlerfrei trotz der Vielzahl der bisher begangenen Verfehlungen (vgl. auch BGH NStZ 1992, 178), wobei er nicht verkennt, daß der Beschuldigte in knapp zwei Jahren insgesamt 60 rechtswidrige Taten begangen hat.

    Nach all dem konnte die Strafkammer mit Recht davon ausgehen, daß die Handlungen, die der Beschuldigte begangen hat und voraussichtlich auch in Zukunft begehen wird, im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 62 StGB) keine erheblichen Taten im Sinne des § 63 StGB sind und demzufolge die Verhängung dieser Maßregel außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und der zu erwartenden Taten stehen würde (vgl. BGH NStZ 1992, 178; BGH NStE Nr. 6 zu § 63 StGB).

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 3 StR 10/92
    Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht nach einer umfassenden Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten die Überzeugung gewonnen, daß der Beschuldigte bei seinen bisherigen Taten die Schwelle zur mittleren Kriminalität, die die Grenze für die Anwendbarkeit der Maßregel der Unterbringung nach § 63 StGB - im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung, § 66 StGB - bildet (vgl. BGHSt 27, 246, 248;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8), noch nicht überschritten hat, und weiter, daß auch in Zukunft von ihm nur ähnlich gelagerte Taten der festgestellten Art, nämlich im wesentlichen Beförderungserschleichungen und kleinere Betrügereien, zu erwarten sein werden.
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992.178; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 17, 20, 22).
  • BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

    Sie wird nicht erreicht in Bagatellfällen (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 1992, 178; BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2; § 63 Gefährlichkeit 16, 20, 22).
  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer …

    Dabei werden für die Frage, ob die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich und verhältnismäßig ist, die bisher vom Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Kriterien zu beachten sein (vgl. insbesondere BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 2;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8 und 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht