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Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 15.08.1994

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,29
BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 (https://dejure.org/1994,29)
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Nationaler Verteidigungsrat

§ 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 212 StGB; § 338 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21e Abs. 3 GVG; § 26 StGB
    Mittelbare Täterschaft durch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (Abgrenzung zur Anstiftung; Tötungshandlung an innerdeutscher Grenze; keine Rechtfertigung wegen offensichtlichen und unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und ...

  • lexetius.com

    StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3

  • DFR

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anstiftung nach dem Recht der DDR - Rechtswidrigkeit der Installation von Minen und Selbstschussanlagen durch DDR-Grenzsoldaten zur Verhinderung der Flucht nach dem Recht der DDR - Rechtfertigung durch die Staatspraxis der DDR bezüglich der ...

  • opinioiuris.de

    Nationaler Verteidigungsrat

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates der DDR für Tötungen an der Mauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 25 ; StPO § 344, § 338 Nr. 1, § 222b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Täter hinter dem Täter" 6 - Organisationsherrschaft

  • uni-goettingen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate - Eine kritische Bestandsaufnahme und weiterführende Ansätze (Dr. Kai Ambos; GA 1998, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 218
  • NJW 1994, 2703
  • MDR 1994, 1027
  • NStZ 1994, 537
  • NStZ 1994, 586 (Ls.)
  • NStZ 1995, 26 (Ls.)
  • NJ 1994, 532
  • StV 1994, 534
  • JR 1995, 205
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Rn. 18 Auch nach Inkrafttreten des Grenzgesetzes im Jahre 1982 (vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff) wurde den Soldaten der Schußwaffeneinsatz im Umfang der bisherigen Anordnungen weiter befohlen.

    Rn. 31 d) Das Grenzregime der DDR ist vor dem Hintergrund einer äußerst restriktiven Praxis der Ausreisegenehmigung zu sehen, zu der der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 39, 1, 19 festgestellt hat, "daß es, jedenfalls bis zum 1. Januar 1989, für nicht politisch privilegierte Bürger unterhalb des Rentenalters, abgesehen von einzelnen dringenden Familienangelegenheiten, keine Möglichkeit der legalen Ausreise" gab.

    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 1.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

    Daß in Fällen der vorliegenden Art die Grenzsoldaten Täter und nicht nur Gehilfen sein konnten, hat der Senat bereits entschieden (BGHSt 39, 1, 31 f).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 168.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Diese Begriffsbestimmung, die der Lehre vom Verantwortungsprinzip entspricht, ist in den genannten Entscheidungen indes nicht tragend (BGHSt 35, 347, 351).

    Rn. 76 In der Entscheidung BGHSt 35, 347 (Katzenkönig) schließlich hat der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft bei einem - eingeschränkt - schuldhaft handelnden Tatmittler, der sich allerdings in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand, bejaht und zur Begründung ausgeführt, jedenfalls für Fälle der zu entscheidenden Art komme es nicht auf die Frage an, ob der Tatmittler schuldhaft handle, sondern auf die vom Täterwillen getragene objektive Tatherrschaft des Hintermannes.

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Rn. 75 In einer Reihe weiterer Entscheidungen geht der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung bei uneingeschränkt verantwortlich handelnden Tatmittlern von mittelbarer Täterschaft des Hintermannes aus: So hat bereits BGHSt 3, 110 bei einer wahren Anzeige, die zu einer rechtswidrigen, freilich nicht vollstreckten Todesstrafe geführt hatte, versuchte vorsätzliche rechtswidrige Tötung durch den Anzeigenden in mittelbarer Täterschaft angenommen und herausgestellt, die Rechtswidrigkeit sei für alle Beteiligten, mithin einschließlich der Richter, gleich zu beurteilen, so daß von einem uneingeschränkt tatbestandsmäßigen Verhalten der Richter als Tatmittler auszugehen sei.

    Darüber hinaus kommt eine so verstandene mittelbare Täterschaft auch in Fällen in Betracht, in denen, wie in dem der Entscheidung BGHSt 3, 110 zugrundeliegenden Sachverhalt, der Täter bewußt einen rechtswidrig handelnden Staatsapparat für die Verfolgung eigener Ziele ausnutzt.

  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    In der Entscheidung BGHSt 37, 106 (Produkthaftung) nimmt der Bundesgerichtshof bei Geschäftsführern einer GmbH ganz selbstverständlich täterschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen an, ohne zu prüfen, ob die mit der späteren Verteilung des Produkts befaßten Personen bis zum Einzelhändler die Gefährlichkeit kannten und deshalb selbst uneingeschränkt schuldhaft handelten.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Rn. 91 Angesichts der wiederholten Mitwirkung der Angeklagten im Nationalen Verteidigungsrat und des teilweise erheblichen zeitlichen Abstands zwischen den Tötungshandlungen liegt die Wertung nahe, daß nur die Tötungen in Tateinheit zueinander stehen, die jeweils auf dieselbe vorangegangene letzte Entscheidung des Nationalen Verteidigungsrats zurückzuführen sind (vgl. BGH NJW 1969, 2056).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Rn. 74 Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, der mittelbare Täter führe die Tat durch einen anderen aus, der nicht selbst Täter sei (BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    Die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang kann hier kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung sein (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    BGHSt 32, 165, 178 (Startbahn West) betont, die Beteiligung an Gewalttätigkeiten im Sinne des § 125 StGB könne auch durch den ortsabwesenden geistigen Anführer als mittelbaren Täter erfolgen, weil er "kraft seines überlegenen Willens das Geschehen beherrsche, die Erfolgsherbeiführung in der Hand" habe (vgl. dazu BVerfGE 82, 236, 269;… Dreher/Tröndle aaO § 125 Rdn. 6;… Roxin aaO Rdn. 58).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
    BGHSt 32, 165, 178 (Startbahn West) betont, die Beteiligung an Gewalttätigkeiten im Sinne des § 125 StGB könne auch durch den ortsabwesenden geistigen Anführer als mittelbaren Täter erfolgen, weil er "kraft seines überlegenen Willens das Geschehen beherrsche, die Erfolgsherbeiführung in der Hand" habe (vgl. dazu BVerfGE 82, 236, 269;… Dreher/Tröndle aaO § 125 Rdn. 6;… Roxin aaO Rdn. 58).
  • BGH, 19.08.1992 - 2 StR 86/92

    Strafbarkeit des Bürgermeisters wegen Unterlassung der Umsetzung von …

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt …

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren; …

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet …

  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden …

  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 527/51

    Strafbare Handlung als eine mit Strafe bedrohte Handlung - Irrtum durch einen …

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …

  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91

    Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr …

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den …

  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23

    Anstiftung eines strafunmündigen Kindes (Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft; …

    So ist anerkannt, dass auch ein strafrechtlich voll Verantwortlicher nach den Umständen des Einzelfalls als Werkzeug eines anderen anzusehen sein kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 352 ff.; vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218, 232 ff.; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 266 ff.; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270, 296).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …

    Mittelbarer Täter eines (versuchten) Tötungsdelikts ist mithin jedenfalls derjenige, der mit Hilfe des von ihm bewußt hervorgerufenen Irrtums das Geschehen gewollt auslöst und steuert, so daß der Irrende bei wertender Betrachtung als ein, wenn auch - wegen der Vermeidbarkeit des Irrtums - (noch) schuldhaft handelndes "Werkzeug" anzusehen ist (…BGH aaO S. 354; noch weitergehend BGH, Urt. vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 unter B I 1 b bb (2), NJW 1994, 2703, 2706, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 15.08.1994 - II Qs 85/94   

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https://dejure.org/1994,9665
LG Freiburg, 15.08.1994 - II Qs 85/94 (https://dejure.org/1994,9665)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15.08.1994 - II Qs 85/94 (https://dejure.org/1994,9665)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15. August 1994 - II Qs 85/94 (https://dejure.org/1994,9665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Mönchengladbach, 27.11.2013 - 24 Qs 210/13

    Rechtmäßigkeit eines zeitgleich mit dem Strafbefehl erlassenen aber dem …

    Ein Bewährungsbeschluss, der zeitlich erst nach dem Strafbefehl erlassen wird, ist daher rechtswidrig (so auch LG Freiburg, MDR 1992, 798; StV 1994, 534).

    Rn. 7 Soweit das Landgericht Freiburg die Auffassung vertritt, im Strafbefehlsverfahren sei ein Bewährungsbeschluss nicht nur dann rechtswidrig, wenn er zeitlich nach dem Strafbefehl erlassen worden ist, sondern auch dann, wenn er zwar rechtzeitig erlassen, dem Angeklagten aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugestellt worden ist (vgl. LG Freiburg, StV 1994, 534), folgt ihm die Kammer nicht.

    Diese Überlegung beansprucht nach Ansicht der Kammer auch im Strafbefehlsverfahren Geltung (so offenbar auch LG Freiburg, MDR 1992, 798; StV 1994, 534).

    Rn. 13 Die Auffassung des LG Freiburg, ein Bewährungsbeschluss im Strafbefehlsverfahren, der zwar rechtzeitig erlassen, dem Angeklagten aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zugestellt worden ist, sei stets rechtswidrig (vgl. LG Freiburg, StV 1994, 534), trägt diesem inneren Zusammenhang zwischen Strafbefehl und Bewährungsbeschluss aber nicht Rechnung, sondern sie ignoriert ihn vielmehr und ist nach Ansicht der Kammer gerade deshalb abzulehnen.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei …

    Dieser Ansicht haben sich inzwischen - soweit ersichtlich - der überwiegende Teil der Rechtsprechung und auch Teile der Literatur angeschlossen (LG Freiburg MDR 1992, 798; StV 1994, 534; OLG Düsseldorf StraFO 1999, 238; NStZ-RR 2000, 146; StV 2001, 225; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126;… Fischer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 453, Rn. 3).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 3/18

    "Nachschieben" eines Bewährungsbeschlusses im Strafbefehlsverfahren

    Jedenfalls für das Strafbefehlsverfahren - und mit der nachstehend noch anzusprechenden Beschränkung - schließt sich die Kammer (in Abgrenzung zu den vom Verteidiger herangezogenen Beschlüssen des LG Mönchengladbach vom 27.11.2013 - 24 Qs 210/13 -, NStZ-RR 2014, 284, und des LG Freiburg vom 15.08.1994 - II Qs 85/94 -, StV 1994, 534) den Stimmen in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2007 - 32 Ss 86/07 -, BeckRs 2007, 12338), die mit Blick auf Sinn und Zweck einer Strafaussetzung zur Bewährung die Auffassung vertreten, dass der offensichtliche Fehler, als der sich das Unterlassen einer sofortigen Beschlussfassung nach § 268a Abs. 1 StPO darstellt, im Nachhinein korrigiert werden könne und müsse.
  • OLG Köln, 28.09.1999 - 2 Ws 502/99
    Rn. 8 Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer den gem. § 268 a StPO obligatorischen, offensichtlich aber versehentlich unterlassenen Beschluss in entsprechender Anwendung von § 453 StPO nachholen durfte (grundsätzlich befürwortend: OLG Koblenz MDR 1981, 423; OLG Düsseldorf MDR 1982, 1042;… Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO, 44. Aufl., § 268 a Rdnr. 8;… KK-Fischer, StPO, 4. Aufl., § 453 Rdnr. 4; a.A. LG Freiburg StV 1994, 534; LG Kempten NJW 1978, 839;… für eine eingeschränkte Nachholung: KMR-Paulus, StPO, § 453 Rdnr. 7).
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