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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.06.2002

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01   

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https://dejure.org/2002,3780
BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01 (https://dejure.org/2002,3780)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3 StR 505/01 (https://dejure.org/2002,3780)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01 (https://dejure.org/2002,3780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 224 StGB; § 250 StGB; § 25 StGB
    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung; Mittäterschaft

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Nötigung - Schwere räuberische Erpressung - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Hinweispflicht bei Vorliegen eines anderen - milderen - Qualifikationstatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 588
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage …

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01
    Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der milderen Norm dann entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruhte, dass eine die schwereren Qualifikationstatbestände begründender Umstand entfiel, und hierdurch die Verteidigung der Angeklagten nicht berührt wurde (vgl. RGSt 53, 100 f.; BGH NJW 1970, 904, 905;… Schlüchter in SK-StPO 14. Lfg. Mai 1995 § 265 Rdn. 13 m. w. N.).
  • RG, 17.09.1918 - IV 616/18

    Bedarf es des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts, wenn …

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01
    Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der milderen Norm dann entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruhte, dass eine die schwereren Qualifikationstatbestände begründender Umstand entfiel, und hierdurch die Verteidigung der Angeklagten nicht berührt wurde (vgl. RGSt 53, 100 f.; BGH NJW 1970, 904, 905;… Schlüchter in SK-StPO 14. Lfg. Mai 1995 § 265 Rdn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 65/11

    Dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von …

    Eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO bedarf es beim Wegfall einer Qualifikation nicht (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, BGHR StPO, § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16).
  • OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23

    Fotomontage mit SS-Symbolen als Kennzeichen einer verfassungswidrigen …

    Der Senat hat den Inhalt der Anklageschrift zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin zur Kenntnis zu nehmen, so dass er auch aus diesem Grund um den Inhalt des Anklagesatzes weiß (vgl. BGH, Beschl. v. 23. April 2022 - 3 StR 505/01 in BeckRS 2002, 4392).
  • BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …

    § 265 StPO steht im Hinblick darauf nicht entgegen, dass ihm - bei unveränderten Tatumständen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16) - mit der Anklage das umfassende Verbrechen einer (besonders schweren) räuberischen Erpressung zur Last gelegt worden war.
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des …

    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche …

    Zum notwendigen Revisionsvorbringen gehört bei der Rüge einer Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO die Mitteilung, welchen Inhalt die zugelassene Anklage insoweit gehabt hat, und die Angabe, dass der Angeklagte ohne den erforderlichen Hinweis anders verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Im Übrigen hat der Senat den Inhalt der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen, so dass er auch aus diesem Grund darum weiß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, juris Rn. 5;… vom 27. November 2012 - 3 StR 421/12, juris Rn. 5; vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20, NStZ 2020, 370).

    Daher wäre ein Hinweis auf die mögliche Verurteilung nach der weniger strengen Norm entbehrlich gewesen, wenn deren Anwendbarkeit nur darauf beruht hätte, dass ein den schwereren Qualifikationstatbestand begründender Umstand entfallen wäre, und hierdurch die Verteidigung des Angeklagten nicht berührt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16 mwN; Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 189/00, NStZ 2001, 32, 33;… Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223 Rn. 9;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 265 Rn. 12).

  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung …

    Das Revisionsgericht muss die Anklageschrift zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis nehmen, so dass der Senat aus diesem Grund um deren Inhalt weiß (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - 3 StR 200/22 = StraFo 2022, 468; 27.11.2012 - 3 StR 421/12, bei juris; 10.03.2020 - 6 StR 4/20 = NStZ 2020, 370; 23.04.2002 - 3 StR 505/01 = StraFo 2002, 261 = BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16 = StV 2002, 588).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 131/14

    Anordnung von Führungsaufsicht (fehlender richterlicher Hinweis auf eine mögliche …

    Sie ist auch begründet, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss, die vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen sind (Senat StraFo 2002, 261), noch das Hauptverhandlungsprotokoll die notwendigen Hinweise darauf enthalten, dass die Anordnung der Führungsaufsicht als Maßregel der Sicherung und Besserung nach § 61 Nr. 5 StGB in Betracht kommt.
  • BGH, 10.03.2020 - 6 StR 4/20

    Revision im Strafverfahren: Rüge mangelnder Gelegenheit zur Verteidigung nach …

    Denn der Senat nimmt den Inhalt der Anklageschrift als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zur Kenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, Rn. 5).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12

    Reichweite der richterlichen Hinweispflicht

    Zum Inhalt der Anklageschrift muss die Revision nicht vortragen, denn diesen hat das Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115; vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 1 Ss 75/04

    Veränderung des rechtlichen Gesichtpunkts; rechtlicher Hinweis; Verfahrensrüge; …

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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4150
BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 3 StR 82/02 (https://dejure.org/2002,4150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; Reichweite der Aufklärungspflicht

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 656
  • StV 2002, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
    Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01

    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche …

    Auszug aus BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
    Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01).
  • BGH, 21.05.2026 - 5 StR 652/25
    Vielmehr hat der Vorsitzende nach dem letzten Wort allein die Entlassung der Sachverständigen nach § 248 Satz 1 StPO angeordnet; hierin liegt kein Wiedereintritt in die Verhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 82/02, NStZ 2002, 656).
  • OLG Jena, 31.07.2015 - AuslA R 59/15

    Aufhebung der vorläufigen Auslieferungshaft wegen nicht fristgerechter Vorlage …

    Aus der Regelung folgt, dass das Oberlandesgericht in jedem Fall innerhalb der Frist von 40 Tagen, hier also spätestens am 03.08.2015, über die Fortdauer der Auslieferungshaft entscheiden muss (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.1978, 4 ARs 6/78, BGHSt 28, 31; ebenso auch OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002, NStZ 2002, 656; Senatsbeschluss vom 13.10.2014, 1 OLG 255/14), was wiederum voraussetzt, dass die nach Art. 16 Abs. 4 i. V. m. Art. 12 EuAlÜbk mit dem Auslieferungsersuchen vorzulegenden Unterlagen dem Gericht so rechtzeitig vorliegen, dass sie bis zum Fristablauf noch einer sachgerechten Überprüfung unterzogen werden können (…Senatsbeschluss, a. a. O;… OLG Hamm, a. a. O.).
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