Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 261 StPO
Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit einer teilgeständigen Darstellung des Tatgeschehens als abgegebenes Geständnis
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die Äußerung des anwesenden Angeklagten durch seinen Verteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 250 § 261
Erklärung des Verteidigers als Erklärung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3508 (Ls.)
- NStZ 2005, 703
- NStZ-RR 2005, 353
- StV 2005, 536
- StV 2007, 620
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05
Das Landgericht hat dies als ein "nicht persönlich, aber in zulässiger Weise (vgl. BGH StV 1998, 59) durch seine Verteidigerin abgegebenes Geständnis" (UA S. 7) gewertet.Die Verwertbarkeit setzt vielmehr voraus, daß der Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. hierzu Park StV 1998, 59 f.).
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
(2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).
- LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
Sexueller Missbrauch
Rn. 129 Der Bundesgerichtshof hat entsprechend bereits entschieden, dass Erklärungen, die ein/e Verteidiger-/in abgibt, dann als eigene Einlassung des Angeklagten verstanden werden können, wenn dies ausdrücklich durch eine entsprechende Erklärung des Angeklagten (oder seines Verteidigers) in der Hauptverhandlung klargestellt wird (BGH…, Beschluss vom 13.12.2001, Az.: 4 StR 506/01, Rn. 5, BGH, Beschluss vom 28.06.2005, Az.: 3 StR 176/05). - BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach …
Zwar kann auch darin eine eigene, geständige Einlassung des Angeklagten liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -, juris).
- OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 29/25
Einlassung des Angeklagten; verlesene Erklärung; Beweisantrag
Rn. 20 Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353).
Eine solche ausdrückliche Erklärung, welche die Rechtsprechung insbesondere für ansonsten schweigende Angeklagte verlangt (vgl. Park, StV 1998, 59f. und darauf Bezug nehmend BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21, juris; KG, Beschl. v. 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22, BeckRS 2022, 45413, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.05.2002, 2b Ss 59/02-30/02 IV, NJW 2002, 2728, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 3 Ss 478/01 -, juris), ist jedoch jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich anhand des sonstigen Prozessverhaltens des Angeklagten mit hinreichender Sicherheit feststellen lässt, dass er sich die von seinem Verteidiger vorgetragene Erklärung als seine Einlassung zu eigen machen möchte - etwa anhand des Umstands, dass ein ansonsten zur Sache schweigender Angeklagter die von seiner Verteidigerin vorgetragene teilgeständige Einlassung dadurch ergänzt, dass er gegenüber den Eltern des Nebenklägers ausführt, dass es ihm leid tue, was passiert sei (BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353).
- BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik …
Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283;… näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN). - BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07
Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349;… Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100;… Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45;… Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.;… Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48;… Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60;… vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403). - BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03 Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten, der selbst keine Erklärung zur Sache abgibt, setzt voraus, dass der Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -, NStZ 2005, S. 703 f.).
- KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen …
Rn. 16 (2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).
- BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen …
Selbst wenn man Bedenken, ob damit überhaupt eine eigenständige Aussage des früheren Soldaten vorliegt, angesichts seiner abschließenden Erklärung, er schließe sich den Ausführungen seines Verteidigers an, in der Annahme einer dadurch nachträglich erteilten Genehmigung der Einlassung des Verteidigers zurückstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 - NStZ-RR 2005, 353;… Stuckenberg in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, Kommentar zur Strafprozessordnung (Stand: August 2013), § 261 Rn. 54 i.V.m. Rn. 51), fehlt es ihr weiterhin an Substanz. - OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21
Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten
Rn. 11 (2) Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -' juris, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung getätigten Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH…, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris Rn. 22, NStZ 2021, 180, 182; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 199, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12
Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen …
- OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09
Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung: …
- OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher …
- OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 RVs 49/13
Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten in der Berufungsverhandlung und …
- OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung bei …
- OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers; …
- AG Saarbrücken, 09.09.2016 - 36 C 195/15
Reparaturangebot muss zu den angeblichen Schäden passen
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Rechtsprechung
| BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO; § 45 GVG; § 47 GVG; § 77 Abs. 1 GVG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Kammerbesetzung (ordentlicher Sitzungstag; außerordentlicher Sitzungstag; freier Sitzungstag; Hilfsschöffen); gesetzlicher Richter (willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Terminierung einer Strafsache auf einen Tag zwischen zwei ordentlichen Sitzungstagen; Voraussetzung für die Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung; Eine zum Zeitpunkt der Terminierung nicht vorgesehene Nutzung eines freien Sitzungstages durch eine ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
GVG § 45 § 47 § 77 Abs. 1; StPO § 338 Nr. 1
Außerordentliche Sitzung bei Terminierung zwischen zwei ordentlichen Sitzungstagen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 132
- NJW 2005, 3153
- NStZ 2005, 704
- StV 2005, 536
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94
Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Außerordentliche Sitzungen dürfen deshalb nicht an die Stelle von ordentlichen Sitzungstagen treten und sie ersetzen (BGHSt 41, 175, 176, 177; 37, 324, 325, 326 jeweils m.w.N.).Sie ist grundsätzlich auch geboten, weil allgemein der Mitwirkung der nach § 45 GVG im voraus bestimmten Schöffen der Vorrang gebührt (BGHSt 41, 175, 177; 11, 54, 56).
Nach den insoweit entwickelten Kriterien liegt keine außerordentliche Sitzung, sondern eine bloße Verlegung des Sitzungstags vor, wenn zum Zeitpunkt der Terminierung ein unmittelbar vorangehender oder unmittelbar zeitlich nachfolgender freier ordentlicher Sitzungstag zur Verfügung steht, der ordentliche Sitzungstag also ungenutzt bleibt (BGHSt 41, 175, 177 = JR 1996, 165, 167 mit Anmerkung Katholnigg).
Daß es für die Frage, ob ein freier ordentlicher Sitzungstag gegeben ist, auf den Zeitpunkt der Terminierung ankommt, ist bereits in jener Entscheidung ausgeführt worden und in Rechtsprechung (BGHSt 43, 270, 272 f.; 41, 175, 177 f.) und Literatur (…Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. § 47 Rdn. 2) unstreitig.
Die weiter angeführte Entscheidung BGHSt 41, 175 betrifft die Frage, welche Schöffen bei Terminierungen durch die Hilfsstrafkammer heranzuziehen sind, wenn der ordentliche Sitzungstag durch eine Fortsetzungsverhandlung der ordentlichen Strafkammer belegt ist, und damit ebenfalls - wie noch auszuführen ist - eine andere Fallgestaltung.
Rn. 11 Die Entscheidung BGHSt 41, 175 steht nicht entgegen.
- BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90
Anberaumung außerordentlicher Sitzung
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Außerordentliche Sitzungen dürfen deshalb nicht an die Stelle von ordentlichen Sitzungstagen treten und sie ersetzen (BGHSt 41, 175, 176, 177; 37, 324, 325, 326 jeweils m.w.N.).Denn andernfalls bestünde die Gefahr, daß durch die Verlegung des Sitzungsbeginns auf außerordentliche Sitzungstage nicht genehme Schöffen von der Teilnahme ausgeschlossen werden (BGHSt 37, 324, 327, 328).
- BGH, 22.10.1997 - 5 StR 223/97
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (Besetzung der Schöffen bei der …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Daß es für die Frage, ob ein freier ordentlicher Sitzungstag gegeben ist, auf den Zeitpunkt der Terminierung ankommt, ist bereits in jener Entscheidung ausgeführt worden und in Rechtsprechung (BGHSt 43, 270, 272 f.; 41, 175, 177 f.) und Literatur (…Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. § 47 Rdn. 2) unstreitig.
- BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Rn. 14 Angesichts der Tatsache, daß diese Fallkonstellation bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden ist, erscheint die Heranziehung der Schöffen, die für den dem Hauptverhandlungstermin vorangehenden Sitzungstag ausgelost waren, zwar fehlerhaft, jedoch nicht als willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 25, 66, 72; 239, 241; 27, 105, 107; 34, 121, 123;… Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG 4. Aufl. Art. 101 Abs. 1 Rdn. 31;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 6 - jew. m.w.N.). - BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86
Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Rn. 14 Angesichts der Tatsache, daß diese Fallkonstellation bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden ist, erscheint die Heranziehung der Schöffen, die für den dem Hauptverhandlungstermin vorangehenden Sitzungstag ausgelost waren, zwar fehlerhaft, jedoch nicht als willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 25, 66, 72; 239, 241; 27, 105, 107; 34, 121, 123;… Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG 4. Aufl. Art. 101 Abs. 1 Rdn. 31;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 6 - jew. m.w.N.). - BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Rn. 14 Angesichts der Tatsache, daß diese Fallkonstellation bisher nicht vom Bundesgerichtshof entschieden ist, erscheint die Heranziehung der Schöffen, die für den dem Hauptverhandlungstermin vorangehenden Sitzungstag ausgelost waren, zwar fehlerhaft, jedoch nicht als willkürliche, unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 25, 66, 72; 239, 241; 27, 105, 107; 34, 121, 123;… Classen in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner GG 4. Aufl. Art. 101 Abs. 1 Rdn. 31;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 338 Rdn. 6 - jew. m.w.N.). - BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Sie ist grundsätzlich auch geboten, weil allgemein der Mitwirkung der nach § 45 GVG im voraus bestimmten Schöffen der Vorrang gebührt (BGHSt 41, 175, 177; 11, 54, 56). - BGH, 31.01.1979 - 4 StR 653/78
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Anberaumung einer …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 2 StR 21/05
Rn. 8 Der vom Generalbundesanwalt angeführte unveröffentlichte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1979 - 4 StR 653/78 - betrifft lediglich den Fall einer zum Zeitpunkt der Terminierung nicht vorgesehenen Nutzung des freien Sitzungstags durch eine Fortsetzungsverhandlung, nachdem aufgrund eines Terminsverlegungsantrags des Angeklagten in der terminierten Sache nicht verhandelt werden konnte.
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Der Revisionsvortrag lässt zudem auch kein Geschehen erkennen, das als willkürliche Entziehung des gesetzlichen Richters durch die Anberaumung eines außerordentlichen anstatt des belegten ordentlichen Sitzungstages zu werten ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, BGHSt 50, 132, 137; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 66/12, NStZ-RR 2012, 319). - BGH, 23.08.2005 - 1 StR 350/05
Besetzung der Großen Strafkammer in der Hauptverhandlung (keine …
Dies trifft im Ansatz zu (st. Rspr. vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt;… w. N. bei Kuckein in KK 5. Aufl. § 338 Rdn. 21). - BGH, 03.07.2012 - 4 StR 66/12
Entscheidung, den ersten Hauptverhandlungstag nicht mehr als nachverlegten …
Ergänzend bemerkt der Senat zu den erhobenen Besetzungsrügen Maßstab für die revisionsgerichtliche Überprüfung ist insofern Willkür (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, BGHSt 50, 132, 137 mwN).Vor diesem Hintergrund liegt jedenfalls eine unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbare Entziehung des gesetzlichen Richters durch die Heranziehung der für den ordentlichen Sitzungstag vom 4. Oktober 2011 vorgesehenen Schöffen nicht vor, wenn der Vorsitzende - wie hier - dem von der Rechtsprechung mehrfach hervorgehobenen Grundsatz, dass die Verlegung eines ordentlichen gegenüber der Bestimmung eines außerordentlichen Sitzungstages Vorrang hat (…vgl. dazu BGH aaO S. 134), dadurch Rechnung trägt, dass er - wie im Hinweis des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 14. Juli 2010 (1 StR 123/10, NStZ-RR 2010, 312, 313) vorgeschlagen - einen "ordentlichen Sitzungstag, wenn dieser zufällig bereits durch einen Fortsetzungstermin belegt ist, verlegt", anstatt einen außerordentlichen Sitzungstag anzuberaumen (so BGH, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 21/05, BGHSt 50, 132, 136).
- KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06
Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des …
Zudem lässt sich der Entscheidung nicht entnehmen, ob in dem ihr zugrunde liegenden Fall tatsächlich eine Verteidigererklärung ohne Bevollmächtigung oder Genehmigung durch den Angeklagten abgegeben worden war (vgl. BGH NStZ 2005, 704).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 252 StPO
Zeugnisverweigerungsrecht und Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot; Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter; initiierte schriftliche Stellungnahme; Abgrenzung von einer Spontanäußerung bzw. der Aussage aus freien Stücken; zeitlicher Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit einer Einlassung eines Zeugnisverweigerungsberechtigten aus einem früheren Verfahren gegen den angeklagten Angehörigen
- ra.de
- Owlit
- rechtsportal.de
StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3 § 252
Unverwertbarkeit früherer Angaben eines in der Hauptverhandlung die Aussage verweigernden Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Keine Verwertung einer freiwillig übersandten Fax-Aussage ohne vorherige Belehrung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 268
- StV 2005, 536
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172; BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16). - BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00
Schwerer Bandendiebstahl; Zweipersonenbande
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Insbesondere handelt es sich nicht um Angaben, die sie "aus freien Stücken" und nicht im Bewußtsein ihrer späteren Verwendungsmöglichkeit im Verfahren abgegeben hat (BGH NStZ-RR 2001, 171, 172;… BGHR StPO § 252 - Verwertungsverbot 16). - BGH, 22.10.2002 - 1 StR 308/02
Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO (Unmittelbarkeit; Zeugnisverweigerung; …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; NStZ 2003, 217).
- BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Daraus folgt, daß sich der Ermittlungsrichter an den Kern und das Ergebnis der damaligen Aussage der Zeugin durchaus erinnert hat und daher diese Erklärung dem Tatrichter als Beweismittel zur Verfügung gestanden hätte (vgl. BGHSt 14, 310, 312). - BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65
Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Verweigert ein Zeugnisverweigerungsberechtigter in der Hauptverhandlung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO das Zeugnis, so darf auch seine Einlassung in einem früheren, gegen ihn selbst gerichteten Verfahren nicht gegen den nunmehr angeklagten Angehörigen verwendet werden (BGHSt 20, 384; NStZ 2003, 217). - BGH, 30.07.1968 - 2 StR 136/68
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 338/04
Das Landgericht hat seine Überzeugung, der Angeklagte habe spätestens seit Ende 1997 über die Genehmigungspflicht der Ausfuhren Bescheid gewußt, allein auf das nichtverwertbare Schreiben (BGHSt 22, 219, 220) der Zeugin T. vom 20. August 2003 gestützt, so daß das Urteil auf der fehlerhaften Verwertung der Angaben in diesem Schreiben beruht.
- BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12
Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung …
Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1968 - 2 StR 136/68, BGHSt 22, 219), die in der Literatur Zustimmung erfahren haben (…Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 36;… Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 20;… Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 3) und von denen abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, erstreckt sich das Verwertungsverbot des § 252 StPO auch auf Schriftstücke, die der aussageverweigerungsberechtigte Zeuge bei seiner Vernehmung übergeben hat und auf die er sich - wie es der Zeuge Cu. hier ausweislich der von der Revision mitgeteilten Niederschrift vom 16. November 1993 tat - bezogen hat (vgl. z.B. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Beschluss vom 28. August 2000 - 5 StR 300/00; BGH, Beschluss vom 31. März 1998 - 5 StR 13/98).Zwar sind vom Verwertungsverbot des § 252 StPO solche Äußerungen ausgenommen, die außerhalb einer Vernehmung gemacht worden sind, die also nicht im Zusammenhang mit einer Vernehmung gemacht wurden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 338/04; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99;… Ganter in BeckOK-StPO, Ed. 14, § 252 Rn. 15).
- BayObLG, 25.11.2021 - 202 StRR 132/21
Zur notwendigen Verteidigung bei einem Geständnis des Angeklagten
Ausführungen hierzu sind schon deswegen erforderlich, weil es sich bei Spontanäußerungen, von denen die Berufungskammer ausgegangen ist, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht um eine Vernehmung handelt, sodass sich die Frage nach einem Verwertungsverbot in einem derartigen Fall gar nicht stellte (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 StR 137/12 = StraFo 2012, 505 = StV 2013, 135 = NStZ 2013, 247; Urt. vom 14.06.2005 - 1 StR 338/04 = NStZ-RR 2005, 268 = StraFo 2005, 380 = wistra 2005, 351 = StV 2005, 536; Beschluss vom 30.03.2007 - 1 StR 349/06 = StV 2007, 401 = StRR 2007, 188 = NStZ 2007, 652;… Urt. v. 10.02.2000 - 4 StR 616/99 = BGHSt 46, 1 = EBE/BGH 2000, 90 = NJW 2000, 1277 = StraFo 2000, 159 = wistra 2000, 229 = Rpfleger 2000, 350 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 16 = NStZ 2001, 49 = StV 2003, 602;… Urt. V. 25.03.1998 - 3 StR 686/97 = StV 1998, 360 = NJW 1998, 2229 = Rpfleger 1998, 365 = BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Beweisantragsrecht 5).
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