Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
Rechtsprechungsänderung (Kompensationslösung; Anrechnungslösung); Verschlechterungsverbot (Verhängung einer nicht kompensierenden, höheren Strafe nach neuer Rechtsprechung); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfahren zur Kompensation eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK); Voraussetzung der Beschwerung eines Angeklagten durch die von einem Gericht vorgenommene Kompensation der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 2
Verschlechterungsverbot und Übergangsfälle zur Vollstreckungslösung bei Verfahrensverzögerungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 400
- StV 2008, 401
- JR 2008, 299
- JR 2008, 300
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
Dies entspricht zwar nicht dem Verfahren, in dem nach geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zu kompensieren ist (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07). - BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
Die Auffassung des 3. Strafsenats (Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07), dass bei einer darauf gestützten Aufhebung im Strafausspruch der neue Tatrichter durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert sei, höhere Strafen als die bisher erkannten zu verhängen, ist jedoch nach Ansicht des Senats nicht bedenkenfrei.
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Hier kommt hinzu, dass der Strafabschlag dazu führte, dass die Jugendstrafen schon nach Maßgabe von § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt werden konnten und nicht wie die von der Jugendkammer an sich für angemessen gehaltenen Strafen nur unter den demgegenüber (schon ausweislich des Gesetzeswortlauts) engeren Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 JGG (…vgl. hierzu Brunner/Dölling JGG 11. Aufl., § 21 Rn. 11, 11a; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StV 2008, 400 zum strukturell identischen Fall, dass der Strafabschlag § 56 Abs. 1 StGB anwendbar macht, während bei dem Vollstreckungsmodell nur § 56 Abs. 2 StGB anwendbar wäre). - BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08
Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im …
Wegen der Frage der Reichweite des Verschlechterungsverbots in derartigen Fallkonstellationen verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08 - (StraFo 2008, 251) und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 283/08 - (m. w. Nachw.). - OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
Dies wird im Falle der Verurteilung auch bei der Straffestsetzung von Bedeutung sein (vergleiche dazu: BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - im Anschluss: BGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 StR 15/08 -, NJW-Spezial 2008, 312 f.; Beschluss vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 -, JR 2008, 300 = StV 2008, 40; Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08 -, JR 2008, 301 ff. = StV 2008, 399 ff.). - BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich
Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 267; StPO § 411
Anforderungen an die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in der tatrichterlichen Beweiswürdigung — Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und Umfang von deren Überprüfbarkeit in der Revision — Befugnisse des Wahlverteidigers im Berufungsverfahren - openjur.de
Beweiswürdigung, Mitteilung, Einlassung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 267, 337, 411 StPO
Beweiswürdigung, Mitteilung, Einlassung
- verkehrslexikon.de
Zur Mitteilung der Einlassung des Angeklagten im Strafurteil
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und Umfang von deren Überprüfbarkeit in der Revision; Befugnisse des Wahlverteidigers im Berufungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 13.08.2007 - 5 Ns 29/07
- OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Papierfundstellen
- StV 2008, 401
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07
Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen (ein solcher liegt hier nicht vor) kann gegebenenfalls auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen die materiellrechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, a.a.O.).
- BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, NStZ 1983, 277, 278;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 337, Rdnr. 27 m.w.N.). - BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
- OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02
Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit in den Urteilsgründen eine Bezugnahme auf das Urteil des Amtsgerichts möglich ist (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 83). - BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02
Keine Dokumentation der Hauptverhandlung in den Urteilsgründen; Darstellung …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00). - OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00). - KG, 09.10.2000 - 1 Ss 154/00
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07
Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
- BGH, 24.01.2023 - 3 StR 386/21
Strafverfahren: Anforderungen an die Vertretungsvollmacht des Verteidigers bei …
Bereits vor der Neufassung des § 329 StPO war anerkannt, dass sich diese Vertretungsmöglichkeit auf eine spätere Berufungshauptverhandlung erstreckt (OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07, StV 2008, 401, 402; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Februar 2005 - 2 Ss 113/05, StraFo 2005, 299; OLG Celle, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 3 Ss 289/69, NJW 1970, 906, 907;… LR/Gaede, StPO, 27. Aufl., § 411 Rn. 35 mwN; vgl. ferner Thüringer OLG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 OLG 161 Ss 83/19, StraFo 2020, 420). - OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17
Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an …
Eine Beweiswürdigung ist aber dennoch in der Regel bereits dann als lückenhaft anzusehen, wenn sie sich nicht zur Frage einer Einlassung des Angeklagten verhält bzw. seine Einlassung zwar inhaltlich wiedergibt, sie jedoch nicht würdigt, da in diesem Fall eine revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2015, 473; NStZ-RR 1997, 172; OLG Hamm StV 2008, 401; StraFo 2003, 133; KG Berlin, StV 2000, 188). - BayObLG, 23.04.2019 - 202 ObOWi 460/19
Fahrverbot
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an eine nachvollziehbare Urteilsdarstellung veranlasst die Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. OLG Hamm zfs 2008, 348).
- OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09
Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr; …
Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 - = StV 2008, 401; OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2007 - 3 Ss 262/02 - jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18
Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung …
Dem Revisionsgericht ist es damit verwehrt zu überprüfen, ob die Überzeugung des Landgerichts von den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten seinem (strafrechtlichen) Werdegang, die es bei der Strafzumessung und bei der Bewährungsentscheidung erheblich zu seinem Nachteil verwertet hat (UA S. 17 f.), auf rechtsfehlerfreier Grundlage gebildet worden ist (Senat Beschluss vom 18. Mai 2018 - III-1 RVs 99/18; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2008 - 3 Ss 490/07 ). - OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl.: BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 04.03.2008 - 3 Ss 490/07 = BeckRS 2008, 07743;… OLG Hamm Urt. v. 20.05.2008 - 3 Ss 179/08 = BeckRS 2008, 11799 - jew. m.w.N.). - BayObLG, 08.12.2023 - 201 ObOWi 1303/23
Feststellungsanforderungen an Auflagenverstoß nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG; …
Bestreitet der Betroffene - wie vorliegend - die Tat, müssen die Urteilsgründe nicht nur Ausführungen dahingehend enthalten, wie sich der Betroffene zur Sache eingelassen hat (vgl. etwa OLG Hamm ZfSch 2008, 348f. m.w.N.), sondern auch erkennen lassen, aufgrund welcher Tatsachenfeststellungen das Gericht die objektive und subjektive Tatbestandsverwirklichung für gegeben erachtet bzw. die Einlassung des Betroffenen für widerlegt hält (…vgl. Göhler OWiG 18. Aufl. § 71 Rn. 43).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08 (44/08) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 401
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
Da bereits die Benachrichtigung der Beschuldigten vom Termin der Zeugenvernehmung nicht unterbleiben durfte, kommt es auf die weitere von der Revision aufgeworfene Frage nicht an, ob der Beschuldigten bei gemäß § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO zulässigem Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 143 Abs. 3 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3d MRK ein Verteidiger noch vor der Vernehmung und mit Teilnahmebefugnis hätte bestellt werden müssen mit der Folge einer Minderung des Beweiswertes des Vernehmungsergebnisses (dazu BGHSt 46, 93 = NJW 2000, 3505). - BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96
Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
Ob die Vernehmungsniederschrift - nach rechtlichem Hinweis entsprechend § 265 StPO - als Protokoll einer nicht richterlichen Vernehmung hätte verlesen und verwertet werden können gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO , kann dahinstehen, da dann der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes des Beweismittels hätte bewusst gewesen sein müssen (vgl. BGHSt 34, 231, 234 = NJW 87, 1652, 1654; BGH in NStZ 98, 312, 313), wofür jeglicher Anhaltspunkt fehlt. - BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82
Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
Die setzt jedoch eine entsprechende Entschließung des Ermittlungsrichters voraus, deren Gründe aktenkundig zu machen sind ( BGHSt 31, 140 = NJW 83, 1006). - BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
Die Verletzung der Benachrichtigungspflicht gemäß § 168c Abs. 5 Satz 1 StPO zieht bei - hier erhobenem - Widerspruch der Beschuldigten nach ständiger Rechtsprechung ( BGHSt 26, 332 = NJW 76, 1546) ein Verbot der Verwertung der Vernehmung nach sich. - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86
Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
Ob die Vernehmungsniederschrift - nach rechtlichem Hinweis entsprechend § 265 StPO - als Protokoll einer nicht richterlichen Vernehmung hätte verlesen und verwertet werden können gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO , kann dahinstehen, da dann der Tatrichter sich des minderen Beweiswertes des Beweismittels hätte bewusst gewesen sein müssen (vgl. BGHSt 34, 231, 234 = NJW 87, 1652, 1654; BGH in NStZ 98, 312, 313), wofür jeglicher Anhaltspunkt fehlt.
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