Rechtsprechung
| BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener Versuch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 242 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines vollendeten Diebstahls i.R.e. Entwendung einer bargeldlosen Geldbörse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1
Vorliegen eines vollendeten Diebstahls i.R.e. Entwendung einer bargeldlosen Geldbörse - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
§ 242 StGB
Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 48 (Ls.)
- StV 2010, 22
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03
Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht: …
Auszug aus BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09
Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (BGH NStZ 2004, 333).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Nimmt der Täter - wie hier der Angeklagte - ein Behältnis nur deshalb an sich, weil er darin Bargeld vermutet, das er für sich behalten will, eignet er sich das Behältnis nicht zu (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 425/09, NStZ-RR 2010, 75; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06, NStZ 2006, 686, 687; Beschluss vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86, StV 1987, 245). - BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17
Diebstahl (Zueignungswille bei Wegnahme eines Behältnisses); Täterschaft …
Insoweit liegt dann nur ein aus Sicht des Täters fehlgeschlagener Versuch vor (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03, NStZ 2004, 333, und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48 (Ls)). - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16
Diebstahl (Zueignungsabsicht hinsichtlich des Inhaltes geschlossener Behältnisse; …
Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12;… vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
- BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines …
Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.). - BGH, 01.09.2016 - 4 StR 179/16
Diebstahl (Zueignungsabsicht)
Somit fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; Beschluss vom 5. Mai 2010 - 4 StR 72/10). - BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12
Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors
Damit ist lediglich eine versuchte Diebstahlstat gegeben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343). - BGH, 05.05.2010 - 4 StR 72/10
Zueignungsabsicht; schwerer vollendeter Bandendiebstahl; fehlgeschlagener Versuch
Es liegt insoweit lediglich ein - aus Sicht des Täters fehlgeschlagener - Versuch vor (Senat, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09 - unter Hinweis auf BGH NStZ 2004, 333).
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Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 283 StGB; § 14 StGB; § 266 StGB
Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie); Schuldnereigenschaft (Tätigwerden im Geschäftskreis des Vertretenen); Untreue (tatbestandsausschließendes Einverständnis bei der GmbH) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen; Verhältnis von Bankrott und Vermögensdelikten bzw. Eigentumsdelikten; Anknüpfungspunkte für die Zurechnung der ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 14; StGB § 246; StGB § 266; StGB § 283 ff.
Bankrottstrafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StGB § 14; StGB § 266; StGB § 283 Abs. 1
Strafbarkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Bankrotts durch Beiseiteschaffen von Gesellschaftsvermögen; Verhältnis von Bankrott und den Vermögensdelikten bzw. Eigentumsdelikten; Anknüpfungspunkte für die Zurechnung der ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB §§ 14, 246, 266, 283 ff.
Abkehr von der Interessentheorie bei Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen Bankrotts - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Bankrott, Geschäftsführer, Vermögensbetreuungspflicht, Vermögensübertragung
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Die Aufgabe der Interessenformel des BGH - Alte Besen kehren gut? (Alexandra Schwarz; HRRS 8/2009, S. 341 ff.)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bankrott und Untreue; Abkehr von der Interessentheorie
Papierfundstellen
- NJW 2009, 2225
- ZIP 2009, 959
- NStZ 2009, 437
- NStZ 2010, 624
- StV 2010, 22
- DB 2009, 2032
- JR 2010, 267
- NZG 2009, 673
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (16)
- BGH, 06.11.1986 - 1 StR 327/86
Eigennütziges Handeln des Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie, BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207;… zustimmend Schünemann in LK 12. Aufl. § 14 Rdn. 50;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 283 Rdn. 4 b;… im Ergebnis auch Kindhäuser in NK-StGB 2. Aufl. vor § 283 Rdn. 56;… aA Tiedemann aaO vor § 283 Rdn. 80; Hoyer in SK-StGB 116. Lfg.Das Einverständnis der Angeklagten mit der Rechnungsstellung und ihrer Begleichung war nicht ausreichend (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 118, 119; JR 1988, 254, 255 f.; vgl. die Nachweise bei Labsch wistra 1985, 1, 7); die Zustimmung der Gesellschafter einer juristischen Person löst - anders als bei einer Kommanditgesellschaft (vgl. BGHSt 34, 221, 223 f.) - den Interessenwiderstreit zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft nicht auf.
Rn. 21 2. In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Interessentheorie bei Vertretern von Personengesellschaften für die praktisch relevanten Fälle, dass die Gesellschafter der Bankrotthandlung zustimmen (vgl. dazu Labsch wistra 1985, 1, 7), zudem nicht durchgehalten worden; ein Handeln, das aus wirtschaftlicher Sicht im vollständigen Widerstreit zu den Interessen der vertretenen Gesellschaft steht, soll etwa bei der Kommanditgesellschaft gleichwohl von dem durch das Einverständnis erweiterten Auftrag des Schuldners - also der Gesellschaft - gedeckt sein, wenn der Komplementär zustimmt (BGHSt 34, 221, 223 f. = BGH StV 1988, 14, 15 m. Anm. Weber).
Die Einschränkung der Interessentheorie sei insbesondere aus Gründen des Gläubigerschutzes geboten (BGHSt 34, 221, 224).
- BGH, 20.05.1981 - 3 StR 94/81
Tateinheit - Geschäftsführer - GmbH - Rechtsgeschäftliches Handeln - …
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie, BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223;… BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207;… zustimmend Schünemann in LK 12. Aufl. § 14 Rdn. 50;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 283 Rdn. 4 b;… im Ergebnis auch Kindhäuser in NK-StGB 2. Aufl. vor § 283 Rdn. 56;… aA Tiedemann aaO vor § 283 Rdn. 80; Hoyer in SK-StGB 116. Lfg.Ob eine Handlung wenigstens auch im Interesse des Vertretenen vorgenommen worden ist, bestimmt sich nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGHSt 30, 127, 128 f.).
Das Einverständnis der Angeklagten mit der Rechnungsstellung und ihrer Begleichung war nicht ausreichend (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 118, 119; JR 1988, 254, 255 f.; vgl. die Nachweise bei Labsch wistra 1985, 1, 7); die Zustimmung der Gesellschafter einer juristischen Person löst - anders als bei einer Kommanditgesellschaft (vgl. BGHSt 34, 221, 223 f.) - den Interessenwiderstreit zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft nicht auf.
Nach der Interessentheorie ist er nicht des Bankrotts schuldig, obwohl er die Insolvenz gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.;… kritisch dazu Tiedemann aaO vor § 283 Rdn. 80, 85).
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265;… vgl. auch Schünemann aaO § 266 Rdn. 25;… Kindhäuser aaO § 266 Rdn. 68 ff.;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20).Soweit der Vertreter eigennützig handelt, wird häufiger als bisher eine Verurteilung wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue oder einem Eigentumsdelikt in Betracht kommen, insbesondere wenn die Zustimmung der Gesellschafter (oder des alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers) einer GmbH wegen des damit verbundenen existenzgefährdenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen kein tatbestandsausschließendes Einverständnis mit der nachteiligen Vermögensverfügung darstellt (vgl. BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265).
- BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88
Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265;… vgl. auch Schünemann aaO § 266 Rdn. 25;… Kindhäuser aaO § 266 Rdn. 68 ff.;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20).Soweit der Vertreter eigennützig handelt, wird häufiger als bisher eine Verurteilung wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue oder einem Eigentumsdelikt in Betracht kommen, insbesondere wenn die Zustimmung der Gesellschafter (oder des alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers) einer GmbH wegen des damit verbundenen existenzgefährdenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen kein tatbestandsausschließendes Einverständnis mit der nachteiligen Vermögensverfügung darstellt (vgl. BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265).
- BGH, 22.03.2006 - 5 StR 475/05
Untreue (Tatbegehung durch Alleingesellschafter einer GmbH zu deren Lasten; …
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265;… vgl. auch Schünemann aaO § 266 Rdn. 25;… Kindhäuser aaO § 266 Rdn. 68 ff.;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20).Soweit der Vertreter eigennützig handelt, wird häufiger als bisher eine Verurteilung wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue oder einem Eigentumsdelikt in Betracht kommen, insbesondere wenn die Zustimmung der Gesellschafter (oder des alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers) einer GmbH wegen des damit verbundenen existenzgefährdenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen kein tatbestandsausschließendes Einverständnis mit der nachteiligen Vermögensverfügung darstellt (vgl. BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265).
- BGH, 11.09.2003 - 5 StR 524/02
Untreue (vollendete Nachteilszufügung: schadensgleiche Vermögensgefährdung; …
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265;… vgl. auch Schünemann aaO § 266 Rdn. 25;… Kindhäuser aaO § 266 Rdn. 68 ff.;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 20).Soweit der Vertreter eigennützig handelt, wird häufiger als bisher eine Verurteilung wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue oder einem Eigentumsdelikt in Betracht kommen, insbesondere wenn die Zustimmung der Gesellschafter (oder des alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers) einer GmbH wegen des damit verbundenen existenzgefährdenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen kein tatbestandsausschließendes Einverständnis mit der nachteiligen Vermögensverfügung darstellt (vgl. BGHSt 35, 333; 49, 147, 158; BGH wistra 2003, 457, 460; 2006, 265).
- BGH, 17.03.1987 - 5 StR 272/86
Kommanditgesellschaft - Gesellschafter - Untreue - Bankrott
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Das Einverständnis der Angeklagten mit der Rechnungsstellung und ihrer Begleichung war nicht ausreichend (vgl. BGHSt 30, 127, 128 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 806; BGH NStZ 1984, 118, 119; JR 1988, 254, 255 f.; vgl. die Nachweise bei Labsch wistra 1985, 1, 7); die Zustimmung der Gesellschafter einer juristischen Person löst - anders als bei einer Kommanditgesellschaft (vgl. BGHSt 34, 221, 223 f.) - den Interessenwiderstreit zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft nicht auf.Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge auch auf Fälle der GmbH & Co. KG erstreckt, in denen der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH die Bankrotthandlungen mit Zustimmung der Gesellschafter dieser Kapitalgesellschaft und damit der Komplementärin vorgenommen hatte (BGH wistra 1989, 264, 267; aA BGH wistra 1984, 71; JR 1988, 254, 255 f. m. abl.
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 361/91
Zulässigkeit der Ermittlung schwarz zugekauften Mineralöls allein anhand des …
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Liegen ausschließlich eigennützige Motive vor, so kann eine Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB in Betracht kommen; eine Verurteilung wegen Bankrotts scheidet hingegen aus (sog. Interessentheorie, BGHSt 30, 127, 128 f.; 34, 221, 223; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3; BGH NStZ 2000, 206, 207;… zustimmend Schünemann in LK 12. Aufl. § 14 Rdn. 50;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 283 Rdn. 4 b;… im Ergebnis auch Kindhäuser in NK-StGB 2. Aufl. vor § 283 Rdn. 56;… aA Tiedemann aaO vor § 283 Rdn. 80; Hoyer in SK-StGB 116. Lfg.Zwar kann ein eigennütziges Beiseiteschaffen von Vermögen durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB erfüllen (BGHSt 28, 371; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Konkurrenzen 3).
- BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgte unter Verstoß gegen die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens (vgl. dazu BGHSt 34, 309, 310;… Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 4 m. w. N.), weil provisionspflichtige Hauptgeschäfte in diesem Umfang nicht getätigt worden waren, deshalb ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung in dieser Höhe nicht bestand und eine weitere, erfolgsunabhängige Vergütung angesichts der angespannten Liquiditätslage nicht rückwirkend vereinbart werden durfte. - BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07
Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung; …
Auszug aus BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08
Damit ist dem Senat die Überprüfung verwehrt, ob der vom Landgericht zugrunde gelegte Liquiditätsstatus nicht nur alle relevanten kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch die zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (also die flüssigen Mittel und kurzfristig einziehbaren Forderungen sowie gegebenenfalls die kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenstände) enthält (vgl. § 17 Abs. 2 InsO und BGH wistra 2001, 306, 307; 2007, 312). - BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00
Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln …
- BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78
Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung …
- BGH, 14.12.1999 - 5 StR 520/99
Untreue; Bankrott; Buchführungspflicht; Vorsatz; Bilanzierungspflicht; Konkrete …
- BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90
Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse …
- BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83
Vorliegen eines, im Rahmen des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) relevanten, …
- BGH, 04.05.1979 - 2 ARs 88/79
Geltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit in einem außerhalb der …
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Bankrott zu Geldstrafen verurteilt, nachdem der Senat (mit Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225) eine in derselben Sache zuvor ergangene Verurteilung wegen Beihilfe zum Bankrott aufgrund unzureichender Feststellungen aufgehoben hatte.c) Kommt es für ein Handeln als Vertretungsberechtigter im Sinne des § 14 Abs. 1 StGB nicht (mehr) darauf an, ob dieses im Interesse des Geschäftsherrn liegt, ist auf andere taugliche Abgrenzungskriterien Bedacht zu nehmen (dazu bereits BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91).
Handelt ein Organwalter rechtsgeschäftlich, ist ein organschaftliches Tätigwerden jedenfalls dann naheliegend gegeben, wenn er im Namen der juristischen Person auftritt oder für diese aufgrund der bestehenden Vertretungsmacht bindende Rechtsfolgen zumindest im Außenverhältnis herbeiführt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91 m. Anm. Radtke/Hoffmann).
Angesichts der eigenen Rechtspersönlichkeit der GmbH (§ 13 GmbHG) kann in den Fällen, in denen ein Einverständnis der Gesellschafter mit der Vermögensverfügung aus den dargelegten Gründen ausgeschlossen ist, ein Eingriff in das betreute Vermögen mithin die Strafbarkeit sowohl wegen Untreue als auch wegen Bankrotts begründen (s. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228; vom 15. September 2011 - 3 StR 118/11, NStZ 2012, 89, 91 m. zust. Anm. Radtke/Hoffmann;… LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 266 Rn. 125, 171;… aA etwa SK-StGB/Hoyer, § 266 Rn. 73 (Stand: Juli 2010);… S/S-Perron, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 21b mwN).
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 228/11
Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Untreue zum Nachteil einer GmbH …
Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.).Der Senat neigt weiter dazu, die Abgrenzung zwischen den Insolvenzdelikten der §§ 283 ff. StGB und der Untreue nach § 266 StGB nicht mehr nach der Interessenformel vorzunehmen, sondern maßgeblich daran anzuknüpfen, ob der Vertreter im Sinne des § 14 StGB im Geschäftskreis des Vertretenen tätig geworden ist (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227 f.;… Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 301/09, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Geschäftsführer 4).
- BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust …
Sie stellt sich, weil es sich bei dem Tatbestand des Bankrotts nach § 283 StGB um ein Sonderdelikt des Schuldners handelt; ist der Schuldner - wie hier - eine juristische Person, die nur durch ihre Organe/Vertreter handeln kann, so ist die Zurechnung der Schuldnereigenschaft über § 14 StGB vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226 mwN; zu den Zurechnungskriterien nach Aufgabe der Interessentheorie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 118/11, NJW 2012, 2366, 2368 f., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue …
Dieses Urteil hat der Senat wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben (Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225).Ein Einverständnis der Gesellschafter ist allerdings unwirksam und die Vermögensverfügung des Geschäftsführers deshalb missbräuchlich, wenn - wie hier - unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, etwa durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff.; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2227; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 ff.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11).
Bei Beachtung dieser Grundsätze kann die trotz gleichartiger Verhaltensweisen mit der Interessentheorie verbundene Ungleichbehandlung zwischen Einzelkaufleuten und GmbH-Geschäftsführern ebenso vermieden werden (…vgl. Radtke aaO) wie Strafbarkeitslücken bei Verstoß gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten, wodurch der Gläubigerschutz verbessert wird (vgl. Schwarz, HRRS 2009, 341, 343; Floeth, EWiR 2009, 589, 590; Link, NJW 2009, 2228; Bittmann, wistra 2010, 8).
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12
Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig
Täter, Mittäter oder mittelbarer Täter kann daher grundsätzlich nur die Person sein, die für die Erfüllung der Verbindlichkeit haftet (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, vgl. auch Urteil vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00); dies gilt sowohl für die Begehungsweise des Abs. 1 als auch für die des Abs. 2 der Norm. - BGH, 23.04.2026 - 4 StR 357/24
Änderung des Schuldspruchs auf Revision der Angeklagten u.a. wegen fehlerhafter …
Rn. 15 bb) Wurde die Tat vor Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung begangen, hat sich die Angeklagte daher wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue (vgl. BGH…, Urteil vom 27. August 2010 - 2 StR 111/09, BGHSt 55, 266 Rn. 25, 33; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2228;… Beschluss vom 27. Mai 1993 - 1 StR 265/93, juris Rn. 3; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 389) und Unterschlagung strafbar gemacht, wobei die Unterschlagung wegen formeller Subsidiarität zurückträte. - BGH, 29.11.2011 - 1 ARs 19/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie (Untreue; Bankrott; …
Der 3. Strafsenat hatte bereits mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439). - OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10
Untreue: Strafbarkeit eines Alleingeschäftsführers einer kommunalen …
Vielmehr ist anerkannt, dass das Einverständnis der Gesamtheit der Gesellschafter als oberstem Willensorgan der GmbH und wirtschaftlichem (nicht rechtlichem) Inhaber des zu betreuenden Vermögens die Pflichtwidrigkeit des Handelns als Merkmal des Untreuetatbestandes ausschließt, wenn es wirksam ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Urteil vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Urteil vom 18.06.2003, 5 StR 489/02, bei juris).Letzteres ist der Fall, wenn unter Verstoß gegen auch Gläubigerinteressen dienenden Rechtsvorschriften die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, indem etwa die Kapitalerhaltungsregel des § 30 Abs. 1 GmbHG missachtet, eine Überschuldung der Gesellschaft herbeigeführt oder vertieft oder deren Liquidität unmittelbar existenzbedrohend gefährdet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.08.2010, 2 StR 111/09; Beschluss vom 10.02.2009, 3 StR 372/08; Beschluss vom 11.09.2003, 5 StR 524/02, bei juris).
- BGH, 19.02.2013 - 5 StR 427/12
Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vermögensschaden bei einverständlichen …
b) Für die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit erweist sich die - zwar generell mögliche - Heranziehung wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen ohne jegliche (Mindest-)Feststellungen zu einem Liquiditätsstatus, d. h. zu kurzfristig fällig werdenden Verbindlichkeiten der A. GmbH und den zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 372/08, NJW 2009, 2225, 2226), entsprechend den Darlegungen zur Untreue als unzureichend. - BGH, 01.09.2009 - 1 StR 301/09
Untreue; Bankrott (Aufgabe der Interessentheorie)
Rn. 4 Mit Beschluss vom 10. Februar 2009 im Verfahren 3 StR 372/08 hat nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Argumente angeführt, die für ein Abweichen der Rechtsprechung von der "Interessentheorie" sprechen könnten (BGH NStZ 2009, 437, 439). - BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16
Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit)
- BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22
Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen
- BayObLG, 17.04.2024 - 203 StRR 141/24
Voraussetzungen der Beihilfe zu Untreue und Bankrott durch einen Rechtsanwalt
- FG Hamburg, 14.12.2010 - 3 K 40/10
Steuerpflicht bzgl. in Bankdepots gehaltener und im Umlaufvermögen erfasster …
- OLG Stuttgart, 27.01.2014 - 5 U 177/12
Rückerstattung von Zahlungen des Insolvenzschuldners an eine Schweizer …
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Rechtsprechung
| BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 242 StGB
Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung; konkludente Täuschung über die Zahlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zum Problem des versuchten oder vollendeten Betruges beim Selbsttanken ohne Bezahlung - Täuschung des Kassenpersonals
- Judicialis
StGB § 263
- Wolters Kluwer
Vollendeter Betrug bei fehlendem Bemerken des Betankens des Fahrzeugs durch das Kassenpersonal; Voraussetzungen für das Vorliegen eines vollendeten Betruges in den Fällen des Selbstbedienungstankens
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Annahme eines vollendeten Betruges in Fällen des Selbstbedienungstankens
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Versuchter Betrug beim Tanken ohne zu bezahlen
Papierfundstellen
- NJW 2010, 99 (Ls.)
- NStZ 2009, 694
- NStZ-RR 2010, 74
- NZV 2010, 38
- StV 2010, 22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
Tankstelle - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer …
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059). - OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Auszug aus BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09
Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).
- BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11
Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung; …
Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine Bestrafung wegen Unterschlagung schon wegen deren Subsidiarität (§ 246 Abs. 1 StGB) auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694 jeweils mwN). - BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12
Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals; …
In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324). - BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09
Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens; …
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Tankvorgänge vom Kassenpersonal nicht bemerkt werden, insbesondere bei weitläufigen Tankstellen mit zahlreichen Zapfsäulen, bei großem Kundenandrang oder bei Inanspruchnahme durch Kassier- oder sonstige Verkaufstätigkeiten (vgl. im Übrigen auch den Senatsbeschluss vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren 4 StR 254/09). - BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09
Betrug durch Tanken ohne zu bezahlen (Vollendung; Versuch); keine Hehlerei durch …
Ist dies der Fall, kommt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827 m. Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254 u. 255/09, NStZ 2009, 694). - LG Stade, 26.01.2026 - 301 KLs 4/25
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen; Gefährdung des Beifahrers; Gehilfe als …
Da es an der erforderlichen Irrtumserregung fehlte, weil die Kammer nicht sicher feststellen konnte, dass der Angeklagte beim Betanken des Fahrzeugs vom Kassenpersonal überhaupt bemerkt wurde, liegt nur ein Betrugsversuch vor (BGH, Beschluss vom 28.7. 2009 - 4 StR 254/09).
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