Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 252 StGB; § 255 StGB; § 240 StGB; § 242 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 WaffG
Räuberischer Diebstahl (Betroffenheit auf frischer Tat); räuberische Erpressung; Diebstahl (Verhältnis zu einer anschließenden Nötigung: keine Tateinheit begründende Klammerwirkung des unerlaubten Führens einer verbotenen Waffe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung: Beutesicherung auf frischer Tat; gewaltsame Verhinderung der Durchsetzung des Fahrpreisanspruchs des Personentransportunternehmers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 252 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
Räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung: Beutesicherung auf frischer Tat; gewaltsame Verhinderung der Durchsetzung des Fahrpreisanspruchs des Personentransportunternehmers - Wolters Kluwer
Erforderlicher enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und dem Einsatz von Raubmitteln zur Beutesicherung für einen räuberischen Diebstahl i.S.d. § 252 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 252
Erforderlicher enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und dem Einsatz von Raubmitteln zur Beutesicherung für einen räuberischen Diebstahl i.S.d. § 252 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Der räuberische Diebstahl im Zug
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und der Beutesicherung bei § 252 StGB
Besprechungen u.ä. (4)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zum engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Diebstahl und Einsatz von Raubmitteln zur Beutesicherung für einen räuberischen Diebstahl i.S.d. § 252 StGB
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schlafwagen-Fall
§ 252 StGB
Betroffensein auf frischer Tat beim räuberischen Diebstahl - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Betroffensein "auf frischer Tat" bei § 252 StGB
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Betroffen sein auf frischer Tat: Schlafwagen-Fall
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.03.2012 - 2 KLs 305 Js 2546/11
- BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 367
- StV 2013, 445
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12
Der neue Tatrichter wird vielmehr auf der Grundlage selbst getroffener Feststellungen insgesamt - unter Berücksichtigung des Spezialitätsgrundsatzes (§ 83h IRG; vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 mwN) - umfassend neu zu entscheiden haben. - BGH, 17.08.2006 - 3 StR 279/06
Betrug; Nötigung; Erpressung; Vermögensschaden (Verzicht auf eine Forderung)
Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12
Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn ein dem Transportunternehmer unbekannter Fahrgast gewaltsam seine Flucht erzwingt und so verhindert, dass der gegen ihn bestehende (hier gemäß § 12 EVO erhöhte) Fahrpreisanspruch durchgesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 279/06). - BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11
Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche …
Auszug aus BGH, 22.11.2012 - 1 StR 378/12
Das hier abgeurteilte Dauerdelikt des Verstoßes gegen das Waffengesetz kann nicht für sich genommen selbständige, schwerwiegendere Delikte, wie etwa Verbrechen, zu Tateinheit verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 253 StGB
Rücktritt beim Versuch durch mehrere Beteiligte (Verhinderung der Tatvollendung: Absehen von Nötigungsmitteln bei gleichzeitiger Weiterverfolgung des Erpressungsziels) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 2 S 1 StGB, § 240 StGB, § 255 StGB
Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch - Wolters Kluwer
Anforderungen an die gerichtliche Feststellung zum Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Begehung einer räuberischen Erpressung bzw. Nötigung
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 24; StPO § 349 Abs. 4
Anforderungen an die gerichtliche Feststellung zum Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Begehung einer räuberischen Erpressung bzw. Nötigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Rücktritt von versuchter Erpressung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.05.2012 - 61 KLs 5/12
- BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 521
- StV 2013, 445
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92). - BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92). - BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …
Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92).
- BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: …
Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür jedoch genügen, wenn diese im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521; Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687;… vgl. auch SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 59).Nicht erforderlich ist hingegen ein vollständiger Verzicht auf die Herbeiführung des angestrebten Nötigungs- bzw. Erpressungserfolgs, also ein Verzicht auf die Handlung, Duldung oder Unterlassung, die zu einem Vermögensnachteil führt (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 aaO).
- BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17
Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen: …
Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass die Täter freiwillig davon absehen, ihr Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521 mwN). - BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen …
Nicht erforderlich ist es hingegen, dass sie ganz darauf verzichten, den angestrebten Erpressungserfolg herbeizuführen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521).
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