Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 14 StPO; §§ 458 Abs. 2, 462 Abs. 1 StPO; § 2 Abs. 2 JGG; § 83 Abs. 1 JGG
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen (Einwendungen des Verurteilten gegen einen abgelehnten Vollstreckungsaufschub; Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Strafaufschubs durch den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 JGG, § 83 Abs 1 JGG, § 86 JGG, §§ 86 ff JGG, § 455 StPO
Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Strafaufschubs durch den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter - IWW
§ 83 Abs. 2 JGG, § ... 458 Abs. 2, § 462 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 2 JGG, § 456, § 14 StPO, § 83 Abs. 1 JGG, §§ 86 bis 89a JGG, § 89b Abs. 2 JGG, § 462a StPO, § 463 StPO, § 83 Abs. 3 JGG, §§ 455, 456 StPO, § 85 JGG, § 83 Abs. 2 Nr. 1 JGG, § 83 Abs. 2 Nr. 2 JGG
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung eines Strafaufschubs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für die Gewährung eines Strafaufschubs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus - 82 VRJs 31/19
- AG Neumünster - 219 VRJs 38/20
- LG Cottbus - 23 Qs 19/20
- BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 44
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
Vollstreckung eines Jugendarrests: Zuständigkeit für die Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15;… MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11;… BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.;… Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2). - OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04
Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines …
Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15;… MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11;… BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.;… Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 3 S 2 JGG
Örtliche Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren: Abgabe der Jugendstrafsache wegen des Wechsels des Aufenthalts des Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für die weitere Verhandlung und Entscheidung in einer Jugendstrafsache
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamm - 910 Js 1189/21
- AG Kirchheim unter Teck, 05.05.2021 - 55 Js 78477/20
- BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21
Es fehlt nicht nur an der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f.); der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts vom 5. März 2021 lässt zudem nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (…vgl. dazu auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 42 Rn. 19 ff.;… Ostendorf/Schady, JGG, 11. Aufl., § 42 Rn. 12).
- BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Abgabe des Verfahrens: Wechsel des Aufenthalts des …
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).". - BGH, 13.02.2025 - 2 ARs 13/25
Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Zusammentreffen mehrerer …
Für § 42 Abs. 3 JGG gilt nichts anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f. (noch zu § 411 Abs. 1 StPO in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung)). - BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 473/23
Örtliche Zuständigkeit (JGG; Verfahrensabgabe: Wechsel des Wohnsitzes des …
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).
- BGH, 26.02.2025 - 2 ARs 446/24
Zuständigkeitsbestimmung (Jugendrichter; Ermessen: Begründung, …
Rn. 6 "Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Hagen vom 24. April 2024 lässt bereits nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21). - BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 25/23
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache; …
Der nicht mit einer näheren Begründung versehene Abgabebeschluss lässt bereits nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21 mwN). - BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 210/24
Aufhebung des Abgabebeschlusses
Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Kelheim bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, Rn. 6). - BGH, 29.03.2022 - 2 ARs 25/22
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Entscheidung des gemeinschaftlichen …
Jedoch lässt der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts Jena nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, StV 2022, 44).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 Satz 2 JGG; § 58 Abs. 3 Satz 3 JGG
Entscheidung des Zuständigkeitsstreits durch das gemeinsame obere Gericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Übertragung der nachträglichen Bewährungsentscheidungen an das Amtsgericht des Aufenthaltsorts des Verurteilten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 58 Abs 1 S 1 JGG, § 58 Abs 3 S 2 JGG
Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Übertragung der nachträglichen Bewährungsentscheidungen an das Amtsgericht des Aufenthaltsorts des Verurteilten - IWW
§ 58 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 58 Abs. 3 Satz 3, § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Jugendrichters bei dem Amtsgericht für die Bewährungsaufsicht durch Übertragung
- rechtsportal.de
JGG § 58 Abs. 3 S. 2-3
Zuständigkeit des Jugendrichters bei dem Amtsgericht für die Bewährungsaufsicht durch Übertragung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt - 302 AR 101/20
- AG Hannover, 31.08.2018 - 327 BRs 11/18
- BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20
Papierfundstellen
- StV 2022, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05
Zuständigkeitsbestimmung (Vollstreckungsleitung; Bewährungsüberwachung)
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20
Unzweckmäßig ist die Übertragung der nachträglichen Entscheidungen im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG jedoch, wenn bereits zum Zeitpunkt der Übertragung absehbar ist, dass der Aufenthalt des Verurteilten im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts, an das die Bewährungsüberwachung übertragen werden soll, nur vorübergehend und von kurzer Dauer sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 1995 (- 2 ARs 394/95), bei Kusch, NStZ 1996, 323, 327; und vom 25. Mai 2005 - 2 ARs 121/05, BeckRS 2005, 07006). - BGH, 05.03.1997 - 2 ARs 81/97
Zuständigkeitserklärung eines Gerichts in einer Jugendstrafsache
Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20
Der Verurteilte hält sich nicht nur im dortigen Zuständigkeitsbereich auf und pflegt in Stuttgart einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 ARs 81/97, bei Böhm, NStZ 1997, 483).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21, 2 AR 50/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 42 Abs. 3 Satz 1 JGG
Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Abgabe des Verfahrens; Zweckmäßigkeit: Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Örtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen: Abgabe des Jugendstrafverfahrens an das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden; Ausnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 3 S 1 JGG
Örtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen: Abgabe des Jugendstrafverfahrens an das Gericht des Aufenthaltsorts des Heranwachsenden; Ausnahme - IWW
- Wolters Kluwer
Abgabe eines Verfahrens wegen Zweckmäßigkeit durch Jugendrichter
- rechtsportal.de
Abgabe eines Verfahrens wegen Zweckmäßigkeit durch Jugendrichter
- rechtsportal.de
Abgabe eines Verfahrens wegen Zweckmäßigkeit durch Jugendrichter
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2022, 44
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03
Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21
Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, BeckRS 2003, 4252; und vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 1 2 BeckRS 2014, 5756). - BGH, 11.02.2014 - 2 ARs 424/13
Verfahrensabgabe bei Aufenthalswechsel des Angeklagten
Auszug aus BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21
Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, BeckRS 2003, 4252; und vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 1 2 BeckRS 2014, 5756).
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