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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.11.2022

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5662
BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21 (https://dejure.org/2022,5662)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2022 - 4 StR 380/21 (https://dejure.org/2022,5662)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21 (https://dejure.org/2022,5662)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Vortaten, lange zurückliegende Taten, innerer Zusammenhang mit der festgestellten Erkrankung, Erheblichkeit der Tat, mittlere Kriminalität, Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe, Gewalt- ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose hinsichtlich der Begehung erheblicher Straftaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 S 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 303 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose hinsichtlich der Begehung erheblicher Straftaten

  • Wolters Kluwer

    Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Auslegung des Begriffs der erheblichen Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 S. 1; StGB § 223 Abs. 1
    Gefährlichkeitsprognose für die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Auslegung des Begriffs der erheblichen Tat

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Magisches Sofa angezündet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 173
  • StV 2023, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    aa) Eine Tat ist erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15; Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 20;… Beschluss vom 23. Mai 2018 ? 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 ? 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; vgl. Urteil vom 17. August 1977 ? 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244 S. 18).

    Insbesondere Gewalt- und Aggressionsdelikte zählen, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, auch nach der am 1. August 2016 in Kraft getretenen Fassung des § 63 StGB regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB (…BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 ? 2 StR 42/19 Rn. 10; vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21;… Beschluss vom 25. April 2012 ? 4 StR 81/12 Rn. 5).

    Der Gesetzgeber wollte die Anforderungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, mit der vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, nicht anheben (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 20, 21;… vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 11).

    Anders kann es bei einfachen Körperverletzungen im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB liegen, die mit geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nur unwesentlich überschreiten (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21;… vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 12).

    Faustschläge ins Gesicht sind aber in der Regel bereits der mittleren Kriminalität zuzurechnen, insbesondere dann, wenn sie Verletzungen zur Folge haben, die ärztlich versorgt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21;… Urteil vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 12).

    Bei der Prüfung der Erheblichkeit ist auch zu bedenken, dass ein Beschuldigter, der in wahnhafter Verkennung der Realität oder krankheitsbedingter Einschränkung oder Aufhebung der Steuerungsfähigkeit handelt, es insbesondere bei Schlägen gegen bzw. in Richtung des Kopfes häufig nicht in der Hand hat, die Folgen seines aggressiven Vorgehens zu steuern, und der Umfang der Verletzungen deshalb häufig vom Zufall abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 23).

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Der Gesetzgeber wollte die Anforderungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, mit der vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, nicht anheben (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 20, 21; vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 11).

    Anders kann es bei einfachen Körperverletzungen im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB liegen, die mit geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nur unwesentlich überschreiten (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21; vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 12).

    Faustschläge ins Gesicht sind aber in der Regel bereits der mittleren Kriminalität zuzurechnen, insbesondere dann, wenn sie Verletzungen zur Folge haben, die ärztlich versorgt werden müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21; Urteil vom 26. Juli 2018 ? 3 StR 174/18 Rn. 12).

  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    aa) Eine Tat ist erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15;… Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 20; Beschluss vom 23. Mai 2018 ? 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 ? 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; vgl. Urteil vom 17. August 1977 ? 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244 S. 18).

    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2018 ? 5 StR 412/18, NStZ-RR 2019, 138, 139; Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; Beschluss vom 18. Juli 2013 ? 4 StR 168/13, NStZ-RR 2013, 375, 377; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013 ? 2 BvR 298/12 Rn. 21;… LK StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 99;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 54).

    Erforderlich ist stets eine konkrete Einzelfallprüfung, wobei neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der konkret bedrohten Rechtsgüter auch die zu erwartende Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 14).

  • BGH, 24.11.2021 - 5 StR 211/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    aa) Eine Tat ist erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15;… Urteil vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 20;… Beschluss vom 23. Mai 2018 ? 2 StR 121/18 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2008 ? 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564; vgl. Urteil vom 17. August 1977 ? 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244 S. 18).

    Straftaten, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, können dem Bereich der mittleren Kriminalität zugerechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15).

    Erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2021 ? 5 StR 211/21 Rn. 15;… vom 15. November 2017 ? 5 StR 439/17 Rn. 26 ff.).

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose: …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Angesichts der Schwere des Eingriffs in die Freiheitsrechte des Beschuldigten und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) muss es sich bei den zu erwartenden Taten um solche handeln, die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42;… vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 11. Oktober 2018 ? 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426).

  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Zwar ist für die Prognose auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abzustellen (BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4;… Urteil vom 28. März 2019 ? 4 StR 530/18 Rn. 13).

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 11. Oktober 2018 ? 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426).

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Sicherungsverfahren über die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung; auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang mit der festgestellten Erkrankung gestanden haben und ihre Ursache nicht in anderen Umständen zu finden sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 ? 5 StR 390/20 Rn. 16).

    Maßgeblich sind insbesondere die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in künftigen Risikosituationen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 ? 5 StR 390/20 Rn. 16).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2018 ? 5 StR 412/18, NStZ-RR 2019, 138, 139;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; Beschluss vom 18. Juli 2013 ? 4 StR 168/13, NStZ-RR 2013, 375, 377; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013 ? 2 BvR 298/12 Rn. 21;… LK StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 99;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 54).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, etwa die Bedrohung (§ 241 StGB) oder die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20 Rn. 13; Beschluss vom 29. November 2018 ? 5 StR 412/18, NStZ-RR 2019, 138, 139;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13; Beschluss vom 16. Juni 2014 ? 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; Beschluss vom 18. Juli 2013 ? 4 StR 168/13, NStZ-RR 2013, 375, 377; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 ? 2 BvR 298/12 Rn. 21;… LK StGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 99;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 54).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
    Die insoweit erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und muss sich darauf erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands in Zukunft drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. März 2021 ? 4 StR 543/20, NStZ?RR 2021, 138, 140; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306;… Beschluss vom 28. Juli 2021 ? 1 StR 190/21 Rn. 15; Urteil vom 28. April 2021 ? 2 StR 484/20, NStZ?RR 2021, 275, 276).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu …

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung …

  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; …

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom …

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei …

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose); …

  • BGH, 29.11.2018 - 5 StR 412/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem …

  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von …

  • BGH, 29.07.2026 - 2 StR 80/26
    Dabei sind die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in künftigen Risikosituationen besonders in den Blick zu nehmen (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20, Rn. 16; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174, …und vom 9. April 2026 - 4 StR 158/25, NStZ-RR 2026, 203, 205 f. Rn. 18; Beschluss vom 23. April 2024 - 4 StR 8/24, NStZ-RR 2024, 305, 306).
  • BGH, 23.04.2024 - 4 StR 8/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Dabei sind die individuell bedeutsamen Bedingungsfaktoren für die bisherige Delinquenz, deren Fortbestand, ihre fehlende Kompensation durch protektive Umstände und das Gewicht dieser Faktoren in künftigen Risikosituationen besonders in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ 2022, 173, 174;… Urteil vom 20. Januar 2021 - 5 StR 390/20 Rn. 16, NStZ-RR 2021, 72 (Ls)).

    Insbesondere Gewalt- und Aggressionsdelikte zählen auch nach der am 1. August 2016 in Kraft getretenen Fassung des § 63 StGB regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19 Rn. 10;… Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 Rn. 21;… Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5, NStZ-RR 2012, 271 (Ls)).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich diese Taten gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum richten und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung der Opfer oder sonst schwerwiegenden Folgen führen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… Urteil vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21 Rn. 15 mwN).

    Anders kann es allerdings bei einfachen Körperverletzungen im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB liegen, wenn diese mit nur geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nur unwesentlich überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 Rn. 21 mwN).

  • BGH, 15.10.2025 - 6 StR 179/25

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnungsvoraussetzungen; …

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens sowie der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 6. März 2025 - 3 StR 515/24, Rn. 19; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, Rn. 32;… Beschluss vom 12. November 2024 - 1 StR 417/24, Rn. 5).

    Insbesondere Gewalt und Aggressionsdelikte zählen auch nach der am 1. August 2016 in Kraft getretenen Fassung des § 63 StGB regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, Rn. 10;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 21;… Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, Rn. 5).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich diese Taten gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum richten und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung der Opfer oder sonst schwerwiegenden Folgen führen (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2023 - 2 StR 276/23, Rn. 20; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21, Rn. 15; jeweils mwN).

    Anders kann es zwar bei einfachen Körperverletzungen im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB liegen, wenn diese mit nur geringer Gewaltanwendung verbunden sind und die Erheblichkeitsschwelle der tatbestandlich vorausgesetzten Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nur unwesentlich überschreiten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 mwN).

  • OLG Naumburg, 13.04.2026 - 1 Ws 95/26
    Der Gesetzgeber wollte mit der am 1. August 2016 in Kraft getretenen, vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, die Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, nicht anheben (BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18 - und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21; NStZ-RR 2022, 173, 174;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18, 42).

    Danach gehören Gewalt- und Aggressionsdelikte weiterhin regelmäßig zu den erheblichen Straftaten, bedürfen allerdings stets einer konkreten Einzelfallprüfung, wobei neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 - und vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16; BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 371/19 - und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 38 Rn. 14;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18 f.).

  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 233/25
    Der Gesetzgeber wollte mit der am 1. August 2016 in Kraft getretenen, vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, die Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, nicht anheben (…BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 11;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 20 f., und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18, 42).

    Danach gehören Gewalt- und Aggressionsdelikte weiterhin regelmäßig zu den erheblichen Straftaten, bedürfen allerdings stets einer konkreten Einzelfallprüfung, wobei neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (…BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, Rn. 22, …und vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, Rn. 44;… BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 371/19, Rn. 19, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 38 Rn. 14;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18 f.).

    Erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (…BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17, Rn. 26 ff.;… vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21, Rn. 15, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

    Der Umfang der Verletzungen hängt deshalb häufig vom Zufall ab (…BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 23, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 223/25

    Anforderungen an die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …

    Der Gesetzgeber wollte mit der am 1. August 2016 in Kraft getretenen, vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, die Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, nicht anheben (…BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 11;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 20 f., und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18, 42).

    Danach gehören Gewalt- und Aggressionsdelikte weiterhin regelmäßig zu den erheblichen Straftaten, bedürfen allerdings stets einer konkreten Einzelfallprüfung, wobei neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (…BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, Rn. 22, …und vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, Rn. 44;… BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 371/19, Rn. 19, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 38 Rn. 14;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18 f.).

    Erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (…BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17, Rn. 26 ff.;… vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21, Rn. 15, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

    Der Umfang der Verletzungen hängt deshalb häufig vom Zufall ab (…BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 23, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

  • BGH, 06.03.2025 - 3 StR 515/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; …

    Damit wäre er in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unvertretbar beschränkt (…so auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 52;… s. in diesem Zusammenhang zur Unzulässigkeit des Aufrechterhaltens von Feststellungen bei der Aufhebung eines die Unterbringung ablehnenden Urteils auf Revision der Staatsanwaltschaft BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 6 StR 154/24, juris Rn. 9; vom 12. Dezember 2023 - 6 StR 326/23, NStZ-RR 2024, 44, 45; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175).

    Das Tatgericht ist nicht nur zu einer sorgfältigen Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen verpflichtet, sondern auch dazu, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 12. November 2024 - 1 StR 417/24, juris Rn. 5;… Urteile vom 3. September 2024 - 6 StR 155/24, juris Rn. 7;… vom 11. Juli 2024 - 3 StR 65/24, juris Rn. 24;… Beschluss vom 14. Februar 2024 - 2 StR 341/23, juris Rn. 14;… Urteile vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22, StV 2023, 387 Rn. 9; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

    Rn. 28 3. Da die Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf die Revision der Staatsanwaltschaft keinen Bestand hat, ist zugleich die Aufhebung des Freispruchs wegen Handelns in schuldunfähigem Zustand sowie sämtlicher Feststellungen, auch derjenigen zu den Anlasstaten, geboten (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2024 - 6 StR 154/24, juris Rn. 9; vom 12. Dezember 2023 - 6 StR 326/23, NStZ-RR 2024, 44, 45; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175).

  • LG Köln, 31.10.2024 - 118 KLs 12/24
    Dabei sind etwaige Vortaten von besonderer Bedeutung; auch lange zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung zukommen (BGH, Urt. v. 17.2.2022 - 4 StR 380/21).

    Faustschläge ins Gesicht sind in der Regel bereits der mittleren Kriminalität zuzurechnen, insbesondere dann, wenn sie - wie vorliegend - Verletzungen zur Folge haben, die ärztlich versorgt werden müssen (hierzu BGH (2. Strafsenat), Urteil vom 06.12.2023 - 2 StR 276/23; BGH, Urt. v. 17.2.2022 - 4 StR 380/21).

    Denn erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 17.2.2022 - 4 StR 380/21).

  • OLG Hamm, 28.10.2025 - 1 Ws 259/25

    Containerbrände werden vor dem LG Essen verhandelt

    Erheblich in diesem Sinne sind jedenfalls Taten mittlerer Kriminalität, die geeignet sind, den Rechtsfrieden schwer zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 17.02.2022 - 4 StR 380/21; Urteil vom 30.11.2011 - 1 StR 341/11;… Ziegler in: BeckOK StGB, 66. Edition Stand 01.08.2025 § 63 Rn. 14 m.w.N.).

    Hingegen ist das bei Taten mit Höchststrafe unter fünf Jahren nicht ohne weiteres anzunehmen (BVerfG NStZ-RR 2014, 305; BGH, Urteil vom 17.02.2022 - 4 StR 380/21).

    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, wie etwa die Sachbeschädigung (§ 303 StGB), sind nicht ohne Weiteres dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen, soweit sie nicht mit gemeingefährlichen Mitteln begangen werden oder mit aggressiven Übergriffen einhergehen (BGH, Urteil vom 17.02.2022 - 4 StR 380/21; Beschluss vom 29.11.2018 - 5 StR 412/18 - jew. m.w.N.).

  • BGH, 03.12.2025 - 2 StR 219/25

    Aufhebung der Urteilsfeststellungen wegen Verletzung sachlichen Rechts; …

    Der Gesetzgeber wollte mit der am 1. August 2016 in Kraft getretenen, vor allem klarstellenden Ergänzung im Gesetzestext, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich" geschädigt oder "erheblich" gefährdet werden, die Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Taten, die gegen höchstpersönliche Rechtsgüter gerichtet sind, nicht anheben (…BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 11;… vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18, Rn. 20 f., und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18, 42).

    Danach gehören Gewalt- und Aggressionsdelikte weiterhin regelmäßig zu den erheblichen Straftaten, bedürfen allerdings stets einer konkreten Einzelfallprüfung, wobei neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können (…BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, Rn. 22, …und vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16, Rn. 44;… BGH, Urteile vom 1. September 2020 - 1 StR 371/19, Rn. 19, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 175;… Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 38 Rn. 14;… BT-Drucks. 18/7244, S. 18 f.).

    Erheblich können insbesondere Taten sein, die Zufallsopfer im öffentlichen Raum treffen und zu erheblichen Einschränkungen in der Lebensführung des Opfers oder sonst schwerwiegenden Folgen führen; denn derartige Taten sind in hohem Maße geeignet, den Rechtsfrieden empfindlich zu stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (…BGH, Urteile vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17, Rn. 26 ff.;… vom 24. November 2021 - 5 StR 211/21, Rn. 15, und vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174).

  • BGH, 10.10.2024 - 4 StR 304/24

    Erlaubnistatumstandsirrtum (Vorstellungsausfälle aufgrund psychischer Erkrankung; …

  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 326/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 276/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 25.09.2025 - 4 StR 113/25

    Besonders schwerer Raub (Finalzusammenhang); tatbestandliche Handlungseinheit …

  • BGH, 13.08.2024 - 4 StR 301/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 242/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 18.09.2024 - 6 StR 154/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit …

  • BGH, 06.03.2025 - 3 StR 12/25

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellungsanforderungen an …

  • BGH, 26.02.2026 - 4 StR 434/25

    Schwerer sexueller Missbrauch der dreijährigen Tochter durch den Vater als Täter; …

  • BGH, 20.05.2025 - 2 StR 180/25

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • LG Bonn, 23.10.2024 - 27 KLs 10/24
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38290
BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22 (https://dejure.org/2022,38290)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - 5 StR 416/22 (https://dejure.org/2022,38290)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 (https://dejure.org/2022,38290)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; kurzzeitige Abstinenz; soziale Gefährdung bzw. Gefährlichkeit; Finanzierung von Eigenkonsum durch Betäubungsmittelhandel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorliegen eines Hanges im Sinne des § 64 StGB bei Einstellung des Betäubungsmittelkonsums kurz vor Inhaftierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Vorliegen eines Hanges im Sinne des § 64 StGB bei Einstellung des Betäubungsmittelkonsums kurz vor Inhaftierung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen eines Hanges im Sinne des § 64 StGB bei Einstellung des Betäubungsmittelkonsums kurz vor Inhaftierung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Selbstbehandlung von ADHS mit Kokain und MDMA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 345
  • StV 2023, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.;… Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH…, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH…, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).

    Zudem bleibt unerörtert, dass der Angeklagte mit dem durch den Betäubungsmittelhandel eingenommenen Geld seinen Eigenkonsum zur Tatzeit finanzierte, was für seine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit jedenfalls in dieser Zeit, nur etwa ein halbes Jahr vor seiner Inhaftierung in anderer Sache, sprechen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18).

  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.;… Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH…, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).

    Zudem bleibt unerörtert, dass der Angeklagte mit dem durch den Betäubungsmittelhandel eingenommenen Geld seinen Eigenkonsum zur Tatzeit finanzierte, was für seine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit jedenfalls in dieser Zeit, nur etwa ein halbes Jahr vor seiner Inhaftierung in anderer Sache, sprechen könnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18).

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung …

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Der Schuldspruch ist dahin neu zu fassen, dass der Zusatz "gewerbsmäßig" entfällt; denn das gewerbsmäßige Handeln als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG betrifft nur die Strafzumessung und ist deshalb gemäß § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der …

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH…, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH…, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).
  • BGH, 14.04.2021 - 5 StR 102/20

    Bandentat und Bandenabrede bei der Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen …

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.;… Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH…, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger …

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12, StV 2021, 248 f. mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 194/23

    Deklaratorische Feststellung der Rücknahme der Revision

    Ein jahrelanger täglicher Konsum von Betäubungsmitteln legt die Annahme eines Hangs regelmäßig nahe (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 mwN).

    Entgegen der Auffassung der Revision war insoweit weder eine vertieftere Darstellung der Gutachteninhalte noch ein Eingehen auf die womöglich suchtmittelfreie Zeit der Inhaftierung in hiesiger Sache erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 mwN).

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20, StV 2021, 248; vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22, StV 2023, 236, jeweils mwN).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte während der vollstreckten Untersuchungshaft ohne ausgeprägte Entzugserscheinungen abstinent leben konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12; Beschlüsse vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18; vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22, StV 2023, 236).

  • BGH, 25.04.2023 - 5 StR 61/23

    Hang als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer …

    Ausreichend ist vielmehr eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. August 2021 - 5 StR 235/21 Rn. 5 und vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22, StV 2023, 236 f. jeweils mwN).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 399/23

    Unzulässige Revision des Angeklagten alleine wegen Nichtanordnung der …

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 22. November 2022 (5 StR 416/22) das Urteil - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen - aufgehoben, soweit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben war.
  • BGH, 13.08.2024 - 5 StR 343/24

    Unterbringung in Entziehungsanstalt bei Substanzkonsumstörung

    Schon unter Geltung des § 64 StGB aF stand dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen (vgl. zu § 64 StGB aF BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22; vom 4. Mai 2021 - 6 StR 148/21; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19; vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18; Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20).
  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 263/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 6 StR 103/23 Rn. 3;… vom 13. Dezember 2022 - 6 StR 468/22 Rn. 3 f.;… vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20 Rn. 12; BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 Rn. 7;… vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 Rn. 9).
  • BGH, 31.08.2023 - 5 StR 159/23

    Verwerfung der Revision als überwiegend unbegründet

    Denn für einen Hang genügt nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 416/22 Rn. 7).
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