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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.2013

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7543
BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 251 StPO
    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und Auskunftskosten; Irrtum: erforderliche Vernehmung, prozessordnungsgemäße Verfahrensökonomie, Aufklärungspflicht, Strengbeweisverfahren, Normativierung; uneigentliches Organisationsdelikt eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    §§ 263 Abs. 1, 263 Abs. 2 StGB; §§ 261, 244 Abs. 3, 244 Abs. 2 StPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betrug gegenüber einer Vielzahl von Personen: Beweisaufnahme zu durch Irrtumserregung veranlassten Vermögensverfügungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 2 StGB, § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 261 StPO
    Betrug gegenüber einer Vielzahl von Personen: Beweisaufnahme zu durch Irrtumserregung veranlassten Vermögensverfügungen

  • Wolters Kluwer

    Erstattung und Eintreiben von Auslagen einer Kreditvermittlungsgesellschaft für die Vermittlung von "Sofort-Krediten" an sich in einer finanziellen Notlage befindenden Kunden bei Vorliegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur tatgerichtlichen Klärung des Irrtums bei Betrug gegenüber einer sehr großen Anzahl von Personen mit Kleinschäden

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 655d S. 2; StGB § 52 ; StGB § 263
    Erstattung und Eintreiben von Auslagen einer Kreditvermittlungsgesellschaft für die Vermittlung von "Sofort-Krediten" an sich in einer finanziellen Notlage befindenden Kunden bei Vorliegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Horrorverfahren” mit 53.494 Geschädigten - wie geht man damit um?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Massenbetrug, Amtsaufklärungspflicht und Prozessökonomie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1545
  • ZIP 2013, 1178
  • NStZ 2013, 422
  • StraFo 2013, 299
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof etwa die Vernehmung der 170.000 Empfänger einer falsch berechneten Straßenreinigungsgebührenrechnung für entbehrlich gehalten (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434;… vgl. dazu auch Hebenstreit in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2011, § 47 Rn. 37).

    In Fällen eines normativ geprägten Vorstellungsbildes kommt dabei die Ablehnung des Antrags auf die Vernehmung einer größeren Zahl von Geschädigten als Zeugen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Die Überzeugung des Gerichts, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist, wird dabei - von einfach gelagerten Fällen (z.B. bei standardisierten, auf massenhafte Erledigung ausgerichteten Abrechnungsverfahren) abgesehen - in der Regel dessen Vernehmung erfordern (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der …

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Diese können jedoch in vielen Fällen dadurch überwunden werden, dass das Tatgericht seine Überzeugung auf Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9) wie das wirtschaftliche oder sonstige Interesse des Opfers an der Vermeidung einer Schädigung seines eigenen Vermögens (…vgl. Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 87) stützen kann.
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Denn dann kann das Tatgericht unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände des konkreten Einzelfalls zum Ergebnis gelangen, dass jedenfalls die fakultative Strafmilderung gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18 mwN).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …

    Die Strafkammer hat offenbar daraus, dass es im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 mwN), gefolgert, dass die Kausalität der Drohung für die Zahlung nur festzustellen sei, wenn hierüber bei jedem einzelnen Kunden - und damit insgesamt in nicht leistbarem Umfang (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, 295 mwN) - Beweis erhoben würde (zur sachgerechten Handhabung derartiger Fälle, auch schon im Ermittlungsverfahren, vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dass sich das Landgericht, das lediglich drei der insgesamt 261 Nutzer als Zeugen vernommen hat, nicht die Überzeugung vom tatsächlichen Vorliegen einer Täuschung bzw. eines Irrtums von Internetnutzern verschaffen konnte und deshalb - obwohl zehn Anzeigeerstatter Zahlungen erbracht hatten - nicht von einem vollendeten Betrug ausgegangen ist, lässt auch erkennen, dass sich das Landgericht der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten zur Feststellung von Täuschung bzw. Irrtum bei gleichförmigen und massenhaften Geschäften nicht bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); aus jüngerer Zeit: BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, wistra 2014, 97, 98).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen, …

    Ist die Beweisaufnahme auf eine Vielzahl Geschädigter zu erstrecken, besteht zudem die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen zu ermitteln, aus welchen Gründen die Leistenden die ihr Vermögen schädigende Verfügung vorgenommen haben und das Ergebnis dieser Erhebung in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich das Tatgericht in Fällen, denen zahlreiche, im Wesentlichen gleich gelagerte Betrugshandlungen zu Grunde liegen, bei der Irrtumsfeststellung auf die Vernehmung einer begrenzten Anzahl von Geschädigten beschränken, wenn es seine Überzeugung auf Indizien stützen kann und sich hieraus ein regelhaftes Vorstellungsbild ergibt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546; vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 497).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Auch angesichts der großen Zahl von Geschädigten - nach den Schätzungen des Landgerichts, bei der es bereits Sicherheitsabschläge vorgenommen hat, riefen von den 660.000 Personen, die durch ihren Rückruf den Mehrwertdienst ausgelöst hatten, mindestens 80%, mithin 528.000 Personen irrtumsbedingt bei der hinterlassenen Rufnummer an und erhielten auch das erhöhte Entgelt für den Mehrwertdienst berechnet - ist es jedenfalls materiellrechtlich unbedenklich, dass die Strafkammer mit Blick auf die eindeutige Interessenlage und das - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins - normativ vorgeprägte Vorstellungsbild der Geschädigten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423) nicht mehr Zeugen vernommen hat: Es liegt auf der Hand, dass die Geschädigten den Rückruf bei einer Mehrwertdienstenummer zum Preis von mindestens 98 Cent pro Anruf, für den sie keine sinnvolle Gegenleistung erhielten, unterlassen hätten, wenn sie die Nummer erkannt und alsdann den zutreffenden Schluss gezogen hätten, dass ein Kommunikationswunsch dieses Anrufers nicht bestand.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …

    In diesem Zusammenhang kann etwa eine Rolle spielen, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines anderen verpflichtet war, sich von der Wahrheit der Behauptungen des Täters zu überzeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507; Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer …

    Rn. 915 Vor dem Hintergrund des Interesses von Kapitalanlegern an der Vermeidung einer Schädigung des eigenen Vermögens, reicht die Vernehmung der oben genannten C1-Anleger nach Auffassung der Kammer aus, um eine täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung aller im Anklagezeitraum geworbenen C1-Anleger festzustellen (hierzu BGH NStZ 2013, 422, 423).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen …

    Ist das Vorstellungsbild des Verfügenden normativ geprägt, kann bei einem Tatvorwurf, dem zahlreiche Einzelfälle zu Grunde liegen, die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (BGH NJW 2013, 1545, 1546).

    Ist das Vorstellungsbild des Verfügenden normativ geprägt, kann bei einem Tatvorwurf, dem zahlreiche Einzelfälle zu Grunde liegen, die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546; Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, Tz. 15, insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt).

    In komplexeren Fällen wird es regelmäßig erforderlich sein, die betreffenden Personen über ihr tatrelevantes Vorstellungsbild als Zeugen zu vernehmen sowie deren Bekundungen im Urteil mitzuteilen und zu würdigen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, Tz. 15, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, Tz. 8 f.).

    Über diese Frage wird der zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Tatrichter nunmehr auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeiten und der Tatumstände unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere der Vollendungsnähe, zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, Tz. 21).

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von …

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen mit der Frage beschäftigt, wie in (Massen-)Betrugsverfahren in tragfähiger Weise Feststellungen zum inneren Vorstellungsbild der getäuschten Personen getroffen werden können (vgl. aus sachlichrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 697; Beschluss vom 22. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil 16 17 18 vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13; vgl. aus verfahrensrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111 m. Anm. Allgayer; vgl. zur Beschränkung gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf des nur versuchten Betruges in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 122; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    dd) In Massenbetrugsverfahren kann sich das Gericht seine Überzeugung von einem Irrtum vieler Geschädigter auch dadurch verschaffen, dass es einige der Geschädigten als Zeugen vernimmt (oder deren Aussagen auf andere Art und Weise in die Hauptverhandlung einführt) und aus deren Angaben zum Vorliegen eines Irrtums indiziell auf einen Irrtum bei anderen Geschädigten schließt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    Wenn die Taten eine derartige Nähe zur Tatvollendung aufweisen, dass es vom bloßen Zufall abhängt, ob die Tatvollendung letztlich doch noch am fehlenden Irrtum des Tatopfers scheitert, kann das Tatgericht unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände des konkreten Einzelfalls zum Ergebnis gelangen, dass jedenfalls die fakultative Strafmilderung gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 424).

  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im …

    a) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 2. Dezember 2013 zutreffend angenommen hat, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht ohne Vernehmung sämtlicher Anleger auf der Grundlage von Erkenntnissen über die Anlagegelder, Verkaufsprospekte, Werbematerialien und den Hergang von Verkaufsgesprächen sowie des wirtschaftlichen und sonstigen Interesses der Anleger an der Vermeidung einer Schädigung ihres Vermögens aussagekräftige Indizien gewinnt, auf die es seine Überzeugung vom Vorliegen eines Irrtums stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen, …

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft …

  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im …

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14

    Versuchter Betrug durch massenhafte Versendung von Forderungsschreiben …

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge: …

  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten …

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18

    Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder …

  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …

  • OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RVs 172/15

    Tatrichterliche Feststellung der Erregung eines Irrtums bei dem Verfügenden

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder …

  • LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15

    Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog. …

  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11573
BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13 (https://dejure.org/2013,11573)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 73 Abs. 1; Abs. 4 StGB; § 73a StGB: § 25 Abs. 2 StGB
    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers (Abwesenheit während der Vernehmung eines Zeugen); Anordnung des Verfalls (erlangtes Etwas bei Mittätern; entgegenstehende Ansprüche Dritter bei Wertersatzverfall)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Wenn sich der Verteidiger mit aus dem Saal schleicht…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 666
  • NStZ-RR 2016, 129
  • StraFo 2013, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.10.1985 - 3 StR 473/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).

    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288;… Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre vor dem Hintergrund der mittäterschaftlichen Tatbegehung nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Angeklagte S. den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn erworben gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung; …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Rüge scheitert auch nicht daran, dass es denkgesetzlich ausgeschlossen ist, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit seines Verteidigers während dieses Verhandlungsteils beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Teilen Mittäter die Beute indes unter sich, so hat grundsätzlich jeder nur seinen eigenen Anteil aus der Tat erlangt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, NStZ-RR 2003, 10, 11).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10

    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung; …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Rüge scheitert auch nicht daran, dass es denkgesetzlich ausgeschlossen ist, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit seines Verteidigers während dieses Verhandlungsteils beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil; …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre vor dem Hintergrund der mittäterschaftlichen Tatbegehung nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Angeklagte S. den gesamten Betrag entweder selbst erlangt oder zumindest faktische (Mit-)Verfügungsgewalt über ihn erworben gehabt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11

    Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der in Abwesenheit erörterte Verfahrensstoff auch nicht nur mittelbar die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe berührte und damit keinen auch nur potentiellen Einfluss auf den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten haben könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 462/11, NStZ 2012, 463).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 9/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Regelbeispiel Gewerbsmäßigkeit …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Auch der Wertersatzverfall (§ 73a StGB) ist gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ausgeschlossen, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Ersatzanspruch erwachsen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02).
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Vernehmung von Zeugen stellt ebenso wie die Einlassung eines Mitangeklagten zur Sache einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar (BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288;… Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 338 Rn. 37).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige …

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
    Die Revision musste nicht mitteilen, worüber in Abwesenheit des Verteidigers verhandelt worden war und welche Angaben zur Sache der in seiner Abwesenheit vernommene Zeuge N. und der Mitangeklagte Do. gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1982 - 5 StR 670/82, NStZ 1983, 36; Urteil vom 9. Oktober 1985 - 3 StR 473/84, StV 1986, 287, 288).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 1 Ws 126/16

    Katalogtaten des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO als Haftgrund

    Der von der Strafandrohung ausgehende Fluchtanreiz wird durch die bestehenden wohnsitzmäßigen und familiären Bindungen des teilgeständigen Beschuldigten hinreichend gebannt, insbesondere auch nachdem sich der Beschuldigte in dem Verfahren 1 - das Urteil des Landgerichts Kassel vom 27.08.2012 ist im Schuld- und Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.04.2013 - 2 StR 19/13 aufgehoben und die Sache bislang nicht erneut terminiert - und in einem weiteren gegen ihn geführten Strafverfahren 2 - die Anklage datiert vom 07.05.2015; das Verfahren wurde zum vorgenannten Verfahren hinzuverbunden - stets gestellt hat.
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; kein Abzug nach Beuteaufteilung …

    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …

    LG Berlin StraFo 2013, 285.
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 580/24

    Schuldspruch wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …

    Denn (erst) wenn der in Abwesenheit erörterte Verfahrensstoff die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe nicht, auch nicht nur mittelbar (hierzu beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 9 Rn. 16;… vom 9. August 1989 - 3 StR 535/88, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 17; vom 11. Dezember 1984 - 1 StR 609/84, juris;… vom 22. Mai 1979 - 1 StR 158/79, juris Rn. 1), berührt und damit keinen auch nur potentiellen Einfluss auf den ihn betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch haben kann, ist denkgesetzlich ausgeschlossen, dass das Urteil auf der Abwesenheit während dieses Verhandlungsteils beruht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NZWiSt 2019, 225, 226; Beschlüsse vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 9 Rn. 16;… vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92, BGHR StPO § 338 Beruhen 1;… MüKoStPO/Arnoldi, 2. Aufl., § 231c Rn. 20;… NK-StPO/Nestler, § 231c Rn. 24, 25).
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