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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.10.2003

Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,386
BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03 (https://dejure.org/2004,386)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - 3 StR 218/03 (https://dejure.org/2004,386)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - 3 StR 218/03 (https://dejure.org/2004,386)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 244 Abs. 2 StPO; § 96 StPO; § 54 StPO; § 261 StPO
    Faires Verfahren (Recht auf Vernehmung eines Entlastungszeugen und Offenlegungsanspruch: Zurückhaltung durch die Exekutive, einen ausländischen Staat, Gesamtbetrachtung; Regulativ und Kompensation; Unerreichbarkeit des Zeugen; Gefahr der Steuerung durch selektive ...

  • lexetius.com

    StPO § 54, § 96, § 261; MRK Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 54; ; StPO § 96; ; StPO § 261; ; MRK Art. 6 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung El Motassadeqs wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord; Im Wesentlichen auf Indizien gestützte Verurteilung; Vernehmung des Zeugen Ramzi Binalshib zur Tatbeteiligung des Angeklagten; Verkürzung der Beweisgrundlage; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geheimhaltungsinteresse des Staates - nachteilige Auswirkung für Angeklagten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Beweiswürdigung im Strafprozeß und Geheimhaltungsinteressen des Staates - Motassadeq

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 54 96 261; MRK Art. 6 Abs. 1, 3 lit. d
    Beweiswürdigung bei unerreichbarem Zeugen nach insbesondere ausländischer Sperrerklärung - Anschlag vom 11.9.2001

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung El Motassadeqs vom Bundesgerichtshof aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung El Motassadeqs vom Bundesgerichtshof aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung El Motassadeqs aufgehoben

  • 123recht.net (Pressebericht, 4.3.2004)

    Erster Hamburger Terrorismusprozess muss neu aufgerollt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    The Hamburg Terror Trials - American Political Poker and German Legal Procedure: An Unlikely Combination to Fight International Terrorism (Loammi Blaauw-Wolf; German Law Journal 2004, 791-828)

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Justiz und Terrorismus - am Beispiel der Fälle Padilla, Hamdi, Moussaoui und Motassadeq (RA Gerhard Strate)

  • ac.uk PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Anti-Terror-Kampf der USA und die Grundrechte (PD Stefan Talmon)

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 112
  • NJW 2004, 1259
  • NStZ 2004, 343
  • StV 2004, 192
  • JR 2004, 519
  • StraFo 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Verfahrensrechtliche Gestaltungen, die der Ermittlung der Wahrheit und somit einem gerechten Urteil entgegenstehen, können daher den Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren beeinträchtigen (BVerfGE 57, 250, 274 f. m. w. N.).

    Deren sachgerechte Anwendung ist grundsätzlich geeignet, die besonderen Gefahren der beweisrechtlichen Lage für den Angeklagten aufzufangen und seinem Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren Genüge zu tun (BVerfGE 57, 250, 292 f.).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die …

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Auf die mittelbar wiedergegebenen Aussagen dürfen Feststellungen daher regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 36, 159, 166; 45, 321, 340 m. w. N.).

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Dies gilt auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 MRK, der - im Range - eines einfachen Bundesgesetzes (BVerfGE 74, 358, 370) - ebenfalls das Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verbürgt, namentlich den Anspruch des Angeklagten, Belastungszeugen zu befragen oder befragen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie das bei Belastungszeugen der Fall ist (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    In derartigen Fällen muß durch eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung und gegebenenfalls die Anwendung des Zweifelssatzes der Verkürzung der Beweisgrundlage und damit der Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts Rechnung getragen werden (vgl. BGH NStZ 2000, 265, 266 f.; s. auch BVerfG NStZ 2000, 151, 153).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Auf die mittelbar wiedergegebenen Aussagen dürfen Feststellungen daher regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 36, 159, 166; 45, 321, 340 m. w. N.).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Zwar sind außergewöhnliche Fälle denkbar, in denen ein Verstoß gegen das Gebot fairer Verfahrensführung dem Verfahren als Ganzem die Grundlage entzieht und dessen Einstellung erzwingt (vgl. BGHSt 46, 159, 171).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes …

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung anzuwenden, statt das weitere Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem entscheidungserheblichen Punkt in einer Gesamtwürdigung des Beweisstoffs mit in Betracht zuziehen (BGH NStZ 2001, 609 m. w. N.).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung …

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur …

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …

  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen - …

  • BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80

    Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen

  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 549/64

    Vom Landtagspräsidenten ausgesprochene Weigerung der Herausgabe von in amtlicher …

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 152/83

    Beweismittel - Hörensagen - Zeuge - Geheimhaltung durch Exekutive - …

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Rn. 7 2. Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 führten die Landespolizeibehörden unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes eine bundesweit koordinierte Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen durch, nachdem bekannt geworden war, dass einige der Attentäter zuvor in Deutschland gelebt hatten (vgl. zur Frage der Vorbereitung der Anschläge von Deutschland aus BGHSt 49, 112 ;… BGH, NJW 2005, S. 2322 ).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (BGHSt 49, 112).

    Den insoweit zu stellenden Anforderungen (BGHSt 49, 112) ist die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts, das sich der Verkürzung der Beweisgrundlage bewusst war, gerecht geworden.

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …

    Bei der Sperrung von Beweismitteln durch die Exekutive kann dies allenfalls dann der Fall sein, wenn dadurch die Beweisgrundlage derart verkürzt würde, dass auch unter Beachtung der Grundsätze vorsichtiger Beweiswürdigung und der Anwendung des Zweifelssatzes eine gerichtlich verantwortbare Überzeugungsbildung nicht mehr gewährleistet ist, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie der verfassungsrechtlich verbürgten Aufgabe der Strafgerichte genügt, den wahren Sachverhalt unbeeinflusst von Einflussnahmen der vollziehenden Gewalt zu ermitteln (BGH, Urteil vom 4. März 2004 - 3 StR 218/03, BGHSt 49, 112, 127).

    Die in Rede stehende Vertrauensperson war bereits kein zentrales Beweismittel (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2004 - 3 StR 218/03, aaO, 118), denn es handelte sich weder um einen unmittelbaren Tatzeugen noch um jemanden, der Angaben zum Tatgeschehen oder dessen Vorbereitung machen könnte.

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …

    Rn. 5 3. Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 4. März 2004 das Urteil des Oberlandesgerichts mit den zu Grunde liegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts zurück (vgl. BGH, NJW 2004, S. 1259).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); …

    Sollte sich im Einzelfall dennoch ergeben, dass die Geheimhaltungsbedürftigkeit eines Umstandes von solchem Gewicht ist, dass sie die Zurückweisung einer Frage erfordert, obgleich die Aufklärungspflicht an sich deren Beantwortung gebieten würde, so wird der Tatrichter dieses Aufklärungsdefizit ähnlich wie bei gesperrten Zeugen oder sonstigen Beweismitteln durch eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung und gegebenenfalls die Anwendung des Zweifelssatzes auszugleichen haben (vgl. BGHSt 49, 112).
  • AG Bautzen, 26.03.2013 - 40 Ls 330 Js 6351/12

    Lügendetektoreinsatz, Strafverfahren

    Da eine unmittelbare Befragung der Zeugin nicht möglich war, ist eine besonders sorgfältige Würdigung der Aussagen des Zeugen vom Hörensagen erforderlich (BGHSt 49, 112, 119: "sorgfältigste Überprüfung").
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob für den Fall, dass tatsächlich einmal überragend wichtige Gemeinschaftsgüter der skizzierten Qualität im Widerstreit zur unerlässlich gebotenen Durchführung eines Strafverfahrens stehen sollten, der Angeklagte eine schwer wiegende Einschränkung seiner Verteidigungsmöglichkeiten hinnehmen müsste und ihm als Schutz nur das Gebot zu außerordentlich zurückhaltender belastender Beweiswürdigung verbliebe (vgl. BGHSt 49, 112).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …

    Bleiben diese ohne Erfolg, wird dies gegebenenfalls bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sein (BGHSt 49, 112, 116 ff.).
  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei …

    Nachdem der Senat das Urteil vom 19. Februar 2003 am 4. März 2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen hatte (BGH NJW 2004, 1259), änderte dieses mit Beschluss vom 7. April 2004 den Haftbefehl dahin ab, dass der Angeklagte lediglich noch der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig sei; gleichzeitig setzte es den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …

    Auch ein Fall, in dem aufgrund der Sperrung eines potentiell entlastenden Beweismittels ausnahmsweise eine hypothetisch entlastende Aussage des gesperrten Zeugen in die Beweiswürdigung einzustellen sein könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2004 - 3 StR 218/03, BGHSt 49, 112), liegt nicht vor.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

  • BGH, 16.09.2010 - AK 12/10

    Untersuchungshaft über sechs Monate: Mitgliedschaft in einer ausländischen …

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G …

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 495/10

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Drohung mit dem Einsatz eines Messers; …

  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus …

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

  • VGH Bayern, 24.11.2005 - 15 BV 03.3017

    Rücknahme der Ernennung eines rechtsextremistischen Beamten

  • VG Hamburg, 22.06.2005 - 5 E 1467/05

    Mounir al-Motassadeq

  • VG Hamburg, 13.06.2005 - 19 K 2452/04

    Klage gegen Exmatrikulation und Begehren der Durchführung der Diplom-Hauptprüfung

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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,2826
BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03 (1) (https://dejure.org/2003,2826)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - 3 StR 257/03 (1) (https://dejure.org/2003,2826)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03 (1) (https://dejure.org/2003,2826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Deal (Urteilsgründe; Darstellung)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 301 StPO; § 261 StPO
    Strafzumessung (Deal; Absprache; Bindung an Höchststrafenzusage; Inbegriff der Hauptverhandlung); Gesamtstrafenbildung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357

  • Wolters Kluwer

    Freie Beweiswürdigung und freieÜberzeugungsbildung des Gerichts; Zurückverweisung einer Rechtssache zwecks neuer Verhandlung und Entscheidung; Aufhebung von Einzelstrafen und Bildung einer Gesamtstrafe

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen aureichender Feststellungen für einen Schuldspruch; Inhalt einer ausreichenden Grundlage für die Überzeugungsbildung eines Gerichts; Kriterien zur Bestimmung der Höhe einer Strafe; Voraussetzung der Bindung eines Gerichts an eine Höchststrafenzusage; ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Feststellungen zum mittäterschaftlichen Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 493
  • StraFo 2004, 138
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03
    Rn. 6 Der Umstand, daß die Urteilsgründe zum "Anklagevorwurf 45" nur in der nahezu wortgleichen Wiedergabe des Anklagesatzes bestehen, weckt zudem Zweifel, ob die im Urteil nicht näher geschilderten Geständnisse der Angeklagten eine ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts sein konnten, zumal sich der Eindruck aufdrängt, daß dem Urteil eine verfahrensbeendigende Absprache zugrunde liegt, bei der der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesteckte Rahmen (BGHSt 43, 195) nicht eingehalten worden ist.

    Rn. 11 Eine Bindung an die Höchststrafenzusage hat indes nicht bestanden, weil die Zusage - wie sich schon aus den Urteilsgründen ergibt - im offenen Dissens mit der Staatsanwaltschaft erfolgt war (vgl. BGHSt 43, 195, 210; BGH StV 2003, 481).

    Sollten in der neuen Hauptverhandlung Einlassungen der Angeklagten nicht mehr erfolgen, wird der neue Tatrichter zu prüfen haben, ob diese früheren Geständnisse - unabhängig davon, ob es sich dabei etwa nur um "Formalgeständnisse" gehandelt hat, die das Landgericht von weiterer Beweisaufnahme nicht entbanden (vgl. BGHSt 43, 195, 204) - in der neuen Hauptverhandlung zur Grundlage der Verurteilung gemacht werden können (vgl. hierzu Kuckein in FS für Meyer-Goßner S. 63, 68 ff.).

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen …

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03
    Rn. 11 Eine Bindung an die Höchststrafenzusage hat indes nicht bestanden, weil die Zusage - wie sich schon aus den Urteilsgründen ergibt - im offenen Dissens mit der Staatsanwaltschaft erfolgt war (vgl. BGHSt 43, 195, 210; BGH StV 2003, 481).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als …

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03
    Derart außergewöhnliche Umstände sind indes nicht festgestellt und ergeben sich vor allem nicht aus einer "besonderen Strafempfindlichkeit" des Angeklagten als Ausländer, auf die das Urteil fehlerhaft, weil ohne individuellen Beleg für den Angeklagten, abhebt (vgl. hierzu BGHSt 43, 233;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03
    Derart außergewöhnliche Umstände sind indes nicht festgestellt und ergeben sich vor allem nicht aus einer "besonderen Strafempfindlichkeit" des Angeklagten als Ausländer, auf die das Urteil fehlerhaft, weil ohne individuellen Beleg für den Angeklagten, abhebt (vgl. hierzu BGHSt 43, 233; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Das Gericht darf über BGHSt 43, 195 (Leitsatz 2) hinaus nicht nur wegen neuer Erkenntnisse von seiner Zusage abweichen, sondern - nach entsprechendem Hinweis - auch dann, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden (vgl. BGH NStZ 2004, 493; 2005, 115).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …

    Indes ist, wie sich aus den im Anfragebeschluß mitgeteilten Umständen und den inzwischen hinzugekommenen Erkenntnissen (vgl. u. a. die im Antwortbeschluß des 1. Strafsenats mitgeteilte Absprache in einer Wirtschaftsstrafsache; vgl. BGH, Beschl. vom 5. August 2003 - 3 StR 231/03; Urt. vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03;… Urt. vom 5. Februar 2004 - 5 StR 580/03; Beschl. vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04; vgl. Weider StraFo 2003, 406, 407 zu den Erörterungen auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Dresden im September 2003) ergibt, der Bereich bedauerlicher Einzelfälle - quasi sporadischer "Ausreißer" - deutlich überschritten.
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des …

    Soweit sie sich darauf stützt, der Vorsitzende habe dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft eine verbindliche Strafobergrenze zugesichert, spricht nichts für ein solches Geschehen, was indes eine Besorgnis der Befangenheit hätte nahe legen können (vgl. BGHSt 45, 312, 316; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 16).

    Rn. 12 bb) Soweit die Revision geltend macht, der Vorsitzende habe gezielt an der Staatsanwaltschaft vorbei Vorgespräche mit der Verteidigung geführt (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 15 und 16; BGHSt (GS) 50, 40, 47), und behauptet, dass der Sitzungsstaatsanwalt über die Kommunikation zwischen Gericht und Verteidigung vollständig in Unkenntnis gelassen werden sollte, ist dieser auf Schlussfolgerungen beruhende Vortrag nicht durch Indizien des Geschehensablaufs bewiesen.

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04

    Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf …

    Rn. 6 Auch war das Landgericht nicht etwa verpflichtet - im Gegenteil aus Rechtsgründen gehindert -, eine sachlichrechtlich fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafbildung allein aufgrund der insoweit irrtümlichen Zusage vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03).
  • KG, 16.01.2015 - 161 Ss 240/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe und Überprüfung eines Geständnisses nach einer …

    Der Umstand, dass die Urteilsgründe nur in der nahezu wortgleichen Wiedergabe des Anklagesatzes bestehen, weckt Zweifel, ob die im Urteil nicht näher geschilderten Geständnisse der Angeklagten eine ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts sein konnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03 - [juris Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 493 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze; …

    Der Senat besorgt indes aus dieser eher beiläufigen Erwähnung in den Strafzumessungsgründen nicht, daß die Gesamtstrafenbildung nur die Verhängung einer versprochenen Strafe gewesen wäre und ein die Taten und die Persönlichkeit des Angeklagten insgesamt würdigender Zumessungsprozeß, der durch eine Verständigung nicht ersetzt werden kann (vgl. BGH NStZ 2004, 493; 2005, 162), nicht stattgefunden hätte.
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