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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.10.2008 | BGH, 02.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7080
BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 (https://dejure.org/2008,7080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO; § 402 StPO
    Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage nach Tod der Verletzten (Anschlussberechtigung des Nebenklägers; Existenz des Anschlusserklärenden)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Vertrauen eines Rechtsbeistands auf seine Befugnis zur Einlegung von Rechtsmitteln aufgrund der Zulassung eines durch ihn vertretenen Nebenklägers und der damit verbundenen Teilnahme des Rechtsbeistands an der Hauptverhandlung; Bindung des Revisionsgerichts an ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 174
  • NStZ-RR 2011, 267
  • StraFo 2009, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 470/95

    Zulässigkeit der Nebenklage gegen den Erwachsenen im verbundenen Verfahren gegen …

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08
    Rn. 7 Im Revisionsverfahren hat das Revisionsgericht nach Einlegung der Revision durch den Nebenkläger über dessen Anschlussberechtigung zu entscheiden (BGHSt 41, 288, 289).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der …

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 4 StR 301/08
    Bestehen an der Existenz des Anschlusserklärenden Zweifel, so gilt nicht der Zweifelsgrundsatz, vielmehr hat sich das Gericht - grundsätzlich im Wege des Freibeweises - positiv von dessen Existenz zu überzeugen (vgl. auch BGH NStZ 1984, 329 zu dem ähnlich gelagerten Fall der Verhandlungsfähigkeit).
  • BGH, 29.04.2026 - 3 StR 406/25

    Einziehung des entstandenen öffentlichrechtlichen Auszahlungsanspruchs infolge …

    Eine Fortsetzung der Nebenklage durch die Angehörigen entsprechend § 393 Abs. 2 StPO ist ausgeschlossen (s. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08, BGHR StPO § 395 Anschluss 6 Rn. 6;… KK-StPO/Allgayer, 9. Aufl., § 402 Rn. 4); allerdings kann unter den Voraussetzungen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eine eigene Anschlussberechtigung des dort bezeichneten Personenkreises entstehen (…s. MüKoStPO/Valerius aaO, Rn. 8).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)

    Die vorausgehende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger gemäß § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO hat lediglich deklaratorische Bedeutung und bindet das Revisionsgericht nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 470/95 -, juris, Rn. 5 (= BGHSt 41, 288); Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 -, juris, Rn. 5, 8;… Beschluss vom 5. November 2013 - 4 StR 423/13 -, juris, Rn. 1).'.

    Hier durfte Rechtsanwältin L. jedoch auf Grund der Zulassung des W. als Nebenkläger, und der ihr als dessen Vertreterin gestatteten Teilnahme an der Hauptverhandlung darauf vertrauen, zur Einlegung des Rechtsmittels befugt zu sein (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08).

  • KG, 12.03.2012 - 4 Ws 17/12

    Rechtsmittelkosten: Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch einen …

    Ein Fall, in dem der vollmachtlose Vertreter aufgrund einer (fehlerhaften) gerichtlichen Entscheidung darauf vertrauen durfte, zur Rechtsmitteleinlegung befugt zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 4 StR 301/08 - [juris]; insoweit in NStZ 2009, 174 nicht abgedruckt), liegt nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2019 - 2 Rb 8 Ss 386/19

    Rechtmittelfristen im Bußgelverfahren: Folgen der Einreichung einer …

    Denn dazu bedarf es des vollen Nachweises, wobei der Zweifelsgrundsatz nicht gilt (vgl. BGH NStZ 2009, 174).
  • KG, 22.01.2024 - 3 Ws 66/23

    Keine Fortführung der Nebenklage durch Erben des verstorbenen Nebenklägers

    Rn. 5 a) Ein "Eintreten" in die Nebenklage oder eine Fortführung durch Angehörige des verstorbenen Nebenklägers ist durch die StPO nicht vorgesehen (vgl. BGH NStZ 2009, 174;… Allgayer in Karlsruher Kommentar, StPO 9. Aufl., § 402 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 402 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08   

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https://dejure.org/2008,3371
BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,3371)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 4 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,3371)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 364/08 (https://dejure.org/2008,3371)
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 357 StPO
    Keine Erstreckung des Erfolgs der Revision auf die Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen nach dem sog. Vollstreckungsmodell (Begriff der Gesetzesverletzung; enge Auslegung der Revisionserstreckung; Staatshaftung)

  • lexetius.com

    StPO § 357

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 307
  • NStZ 2009, 108
  • StV 2009, 682
  • StraFo 2009, 115
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Rn. 4 2. Die Revisionen der Angeklagten Y. und E. führen zur Aufhebung des Urteils, soweit das Landgericht hinsichtlich der Beschwerdeführer davon abgesehen hat, die nach den bisherigen Feststellungen vorliegenden Verfahrensverzögerungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 (BGHSt 52, 124 = NStZ 2008, 234) zu kompensieren.

    Insofern hat der Tatrichter in wertender Betrachtung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil sowie die besonderen Belastungen, denen der Angeklagte wegen der überlangen Verfahrensdauer ausgesetzt war, bei der Straffestsetzung in den Grenzen des gesetzlich eröffneten Strafrahmens mildernd zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 52, 124, 146).

    Rn. 8 Er wird zunächst zu prüfen haben, ob vor dem Hintergrund der vorgenommenen Strafmilderung zur Kompensation die ausdrückliche Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung genügt; ist dies der Fall, so muss diese Feststellung in den Urteilsgründen klar hervortreten (vgl. BGHSt 52, 124, 146).

    Rn. 11 Durch die Kompensation nach dem so genannten Vollstreckungsmodell, die allein der Wiedergutmachung des durch die Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK entstandenen objektiven Verfahrensunrechts dient, auf die der Betroffene gemäß Art. 13 MRK Anspruch hat, wird vielmehr eine Art Staatshaftungsanspruch erfüllt, wie er in gleicher Weise einer Partei eines Zivilprozesses oder einem an einem Verwaltungsrechtsstreit beteiligten Bürger erwachsen kann (vgl. BGHSt 52, 124, 137 f.).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Rn. 10 Dass die Aufhebung hier auf die Sachrüge erfolgt und nicht auf eine, soweit es sich um Verzögerungen vor Urteilserlass handelt, grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 49, 342, 343 f.;… Meyer-Goßner aaO Art. 6 MRK Rdn. 9 e m.N.), führt nicht zur (analogen) Anwendung der nach allgemeiner Meinung (…vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 9;… Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 23;… Wohlers aaO Rdn. 52) als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden Vorschrift des § 357 StPO.

    Zwar hat das Revisionsgericht auf Grund der Sachrüge einzugreifen, wenn sich - wie hier - bereits aus den Urteilsgründen ergibt, dass eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, oder wenn insoweit ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGHSt 49, 342).

    Der sachlich-rechtliche Mangel, der in einem solchen Fall zur Aufhebung führt, liegt nach der Aufgabe der früher praktizierten Strafabschlagslösung, bei der die Anwendung des § 357 StPO in Betracht gezogen worden ist (vgl. BGH NStZ 1996, 328; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, insoweit in BGHSt 49, 342 nicht abgedruckt), aber nicht (auch) in einer Gesetzesverletzung bei der Anwendung des materiellen Strafrechts.

  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 201/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Vollstreckungslösung …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Wenn aber - wie hier - der Justiz anzulastende Verfahrensverzögerungen festgestellt sind, ist neben der Berücksichtigung der vorgenannten Milderungsgründe bei der Strafzumessung und davon unabhängig eine Kompensation der Verletzung des Beschleunigungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK im Wege der Vollstreckungslösung vorzunehmen (…vgl. BGHSt aaO; BGH, Urteil vom 7. August 2008 - 3 StR 201/08 Rdn. 9).

    Grundlage dieser von Fragen des Unrechts, der Schuld- und Strafhöhe abgekoppelten Kompensation (…vgl. BGHSt aaO S. 129 und 138; BGH, Urteil vom 7. August 2008 - 3 StR 201/08 Rdn. 9) ist ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK bzw. gegen das auch verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG;… vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. Einl. Rdn. 19 m. N.), mithin die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren im Sinne des § 344 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04;… zur Abgrenzung zum materiellen Recht vgl. Meyer-Goßner aaO § 337 Rdn. 8;… Frisch in SK-StPO § 337 Rdn. 61, jew. m.w.N.).

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Danach dienen die Feststellungen zu Art und Ausmaß der Verzögerung sowie zu ihren Ursachen zwar wie bisher (vgl. dazu BGH NStZ 1999, 181) zunächst als Grundlage für die Strafzumessung.
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Rn. 12 Eine analoge Anwendung des § 357 StPO kommt im Übrigen schon deshalb nicht in Betracht, weil die Frage, ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, nach den individuellen Umständen des Einzelfalles für jeden Angeklagten eigenständig zu beurteilen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rdn. 14).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Rn. 10 Dass die Aufhebung hier auf die Sachrüge erfolgt und nicht auf eine, soweit es sich um Verzögerungen vor Urteilserlass handelt, grundsätzlich erforderliche Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 49, 342, 343 f.;… Meyer-Goßner aaO Art. 6 MRK Rdn. 9 e m.N.), führt nicht zur (analogen) Anwendung der nach allgemeiner Meinung (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 9;… Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 23;… Wohlers aaO Rdn. 52) als Ausnahmevorschrift eng auszulegenden Vorschrift des § 357 StPO.
  • BGH, 19.08.2005 - 2 StR 335/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Dies ist in der Urteilsformel durch Verurteilung wegen besonders schwerer sexueller Nötigung kenntlich zu machen (vgl. BGH StraFo 2005, 516 m.N.).
  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - …

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 4 StR 364/08
    Der sachlich-rechtliche Mangel, der in einem solchen Fall zur Aufhebung führt, liegt nach der Aufgabe der früher praktizierten Strafabschlagslösung, bei der die Anwendung des § 357 StPO in Betracht gezogen worden ist (vgl. BGH NStZ 1996, 328; BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, insoweit in BGHSt 49, 342 nicht abgedruckt), aber nicht (auch) in einer Gesetzesverletzung bei der Anwendung des materiellen Strafrechts.
  • OLG Köln, 28.03.2017 - 1 RVs 281/16

    Verletzung des Urheberrechts durch Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter …

    Rn. 62 rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu prüfen (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 478; BGH NJW 2009, 307).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige …

    Bei der fehlerhaften Bestimmung der Kompensation kommt eine direkte oder analoge Anwendung von § 357 StPO schließlich ebenfalls nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 364/08, NJW 2009, 307, 308 mwN).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09

    Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt

    Es liegen ausreichende Anhaltspunkte für die Prüfung einer Kompensation der Verletzung des Beschleunigungsgebots des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vor (vgl. BGH NJW 2009, 307; BGHSt 49, 342; OLG Köln B.v. 21. April 2009 - Az.: 82 Ss 8/09 -).
  • BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20

    Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …

    aa) Für den Fall, dass allein die Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als Kompensation nicht ausreicht, ist im Urteilstenor festzulegen, welcher bezifferte Teil der Gesamtstrafe zur Kompensation der Verzögerung als vollstreckt gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 ? 4 StR 364/08, NJW 2009, 307, 308).
  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

    Danach sind Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (BGH NStZ 2008, 478; BGH NJW 2009, 307).
  • OLG Köln, 21.04.2009 - 82 Ss 8/09

    Nichtberücksichtigung einer dem Angeklagten nicht anzulastenden …

    Die bloße Hervorhebung der langen Verfahrensdauer im Rahmen der Strafzumessungsbegründung machte Ausführungen dazu nicht entbehrlich (eingehend zum Verhältnis einer Kompensation von Verstößen gegen das Beschleunigungsgebot durch Strafzumessung und Vollstreckungslösung: BGH NJW 2009, 307 = NStZ 2009, 108 = StraFo 2009, 115;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, Art. 6 MRK Rn. 9 b).
  • BGH, 20.11.2025 - 2 StR 588/25

    Berichtigung einer Kompensationsentscheidung (rechtsstaatswidrige …

    Bei der fehlerhaften Bestimmung der Kompensation kommt eine direkte oder analoge Anwendung von § 357 Satz 1 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 364/08, BGHR StPO § 357 Erstreckung 11 Rn. 9 ff. mwN).
  • BGH, 03.11.2021 - 6 StR 448/21

    Feststellung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen

    Eine Erstreckung gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Angeklagten De. war nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 364/08, NJW 2009, 307, 308).
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   BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08   

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https://dejure.org/2008,8617
BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08 (https://dejure.org/2008,8617)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2008 - 3 StR 441/08 (https://dejure.org/2008,8617)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 3 StR 441/08 (https://dejure.org/2008,8617)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 2 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen; objektiv nachträgliche Prognose); Verfahrensrüge (Darstellungsanforderungen: Einbeziehung der Anklage von Amts wegen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 115
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft …

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08
    Zur Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung in diesem Sinne reicht es noch nicht aus, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden (vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 306 a Rdn. 10, 11).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …

    Auszug aus BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08
    Rn. 8 Der Auffassung des Generalbundesanwalts, der unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NStZ-RR 1997, 65 die Zulässigkeit der Rüge bezweifelt, weil die Revision die Anklageschrift nicht vollständig mitgeteilt habe, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 292/12

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Kfz, unmittelbarer …

    Der Angeklagte M. C. ist wegen derselben Tat verurteilt worden wie der Angeklagte A. C. Der sachlich-rechtliche Fehler, der zur Aufhebung des Urteils gegen den Angeklagten A. C. führt, hat sich im Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten M. C. ausgewirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, Tz. 12).
  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des …

    Zwar ist der Revision darin zuzustimmen, dass die Anklageschrift nicht vorgetragen werden muss, da diese von Amts wegen vom Revisionsgericht zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 131/14; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115 und vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt …

    Zur Annahme einer konkreten Gesundheitsgefährdung in diesem Sinne reicht es noch nicht aus, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, BGHR StGB § 306a Abs. 2 Gesundheitsschädigung 2;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 306a Rn. 11, jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12

    Berichtigung des Urteilstenors (keine Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele); …

    Ergänzend bemerkt der Senat zu der Rüge der Verletzung des § 261 StPO: Soweit der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2008 (3 StR 441/08, StraFo 2009, 115) die Rüge bereits für unzulässig erachtet, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12

    Reichweite der richterlichen Hinweispflicht

    Zum Inhalt der Anklageschrift muss die Revision nicht vortragen, denn diesen hat das Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115; vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589).
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