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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13582
BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10 (https://dejure.org/2011,13582)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 StR 584/10 (https://dejure.org/2011,13582)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10 (https://dejure.org/2011,13582)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 231 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Übersehene Strafverfolgungsverjährung; Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge der Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten (objektiv falscher Vortrag)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision im Strafverfahren: Unzutreffender Sachvortrag zu Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Unzutreffender Sachvortrag zu Verfahrenstatsachen in der Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Die Erhebung einer wegen der Abwesenheit des Angeklagten geltend gemachten Verfahrensrüge ist wegen unrichtig mitgeteilter Differenzen über den Beginn des Termins unzulässig; Zulässigkeit der Erhebung einer wegen der Abwesenheit des Angeklagten geltend gemachten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung einer wegen der Abwesenheit des Angeklagten geltend gemachten Verfahrensrüge wegen unrichtig mitgeteilter Differenzen über den Beginn des Termins

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 202/05

    Verfahrensrüge mit unwahrem und unvollständigem Tatsachenvortrag

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
    Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, die Hauptverhandlung im Fortsetzungstermin am 10. Mai 2010 sei unter Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, ist nicht zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision zu den Verfahrenstatsachen in einem maßgeblichen Punkt objektiv falsch vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10; vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83

    Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
    Auf Grund des unzutreffenden Sachvortrags bietet die Revisionsrechtfertigung keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit des Angeklagten durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80, StV 1981, 393).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
    Auf Grund des unzutreffenden Sachvortrags bietet die Revisionsrechtfertigung keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit des Angeklagten durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 997/83, StV 1984, 326; Beschluss vom 10. April 1981 - 3 StR 236/80, StV 1981, 393).
  • BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10

    Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; …

    Auszug aus BGH, 10.05.2011 - 4 StR 584/10
    Die Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, die Hauptverhandlung im Fortsetzungstermin am 10. Mai 2010 sei unter Verletzung des § 231 Abs. 2 StPO in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, ist nicht zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision zu den Verfahrenstatsachen in einem maßgeblichen Punkt objektiv falsch vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2010 - 5 StR 312/10;… vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …

    Rn. 8 Die Rüge, das Landgericht habe den auf Inaugenscheinnahme der Schlauchtrommel gerichteten Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, ist bereits unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision insoweit in einem maßgeblichen Punkt zu den Verfahrenstatsachen objektiv falsch vorgetragen hat (BGH StraFO 2011, 318; BGH…, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61 Auflage, § 344 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 26.06.2014 - 1 RBs 105/14

    Verlesung, Messprotokoll, Zustimmung, Bekanntgabe, Inhalt

    Rn. 16 b) Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht genügt schon deswegen nicht den Begründungsanforderungen des § 344 Abs. 2 StPO, weil der Rechtsmittelführer in einem wesentlichen Punkt objektiv falsch vorträgt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 10.05.2011 - 4 StR 584/10 = BeckRS 2011, 15304).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 471/22

    Verbotenes Insidergeschäft; Strafzumessung (Insiderhandel: Handelsvolumen der …

    Der Vortrag zu den Verfahrenstatsachen erweist sich als unrichtig, soweit in der Revisionsbegründung behauptet wird, der Vorsitzende habe den Inhalt der Verfügung vom 3. März 2021 nicht wiedergegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 382/17

    Vernehmung des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft als Zeugen (unzulässige …

    Der Revisionsvortrag ist auch nicht objektiv unzutreffend (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318 mwN).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: …

    Angesichts dieser objektiv unrichtigen Darstellung des Verfahrensablaufs bietet die Rüge keine ausreichende Grundlage für die Prüfung des betreffenden Verfahrensvorganges und ist schon deshalb unzulässig (vgl. BGH, 4 StR 584/10 v. 10.05.2011 - BeckRS 2011, 15304; 1 StR 544/09 v. 02.11.2010 - BeckRS 2011, 863;… BeckOK StPO/Wiedner, 44. Edition 01.04.2022, § 344 Rn. 67).
  • OLG Hamm, 22.06.2021 - 4 RVs 40/21

    Bezugnahme; Abbildung

    Dementsprechend erweist sich eine Verfahrensrüge bereits dann als unzulässig, wenn die zu der Verfahrensbeanstandung angegebenen Tatsachen insgesamt oder auch nur zum Teil unzutreffend sind (BGH, Beschluss vom 11.01.2017 - 1 StR 186/16 -, Beschluss vom 10.05.2011 - 4 StR 584/10 - KK-StPO/Gericke, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …

    Die Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 3 StPO in Verbindung mit § 24 StPO genügt schon nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung durch den Senat geboten hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 398/13 und vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318).
  • BGH, 11.01.2017 - 1 StR 186/16

    Revisionsbegründung (Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge)

    b) Die zu dieser Verfahrensbeanstandung von der Revision angegebenen Tatsachen treffen so nicht zu und genügen deshalb nicht § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318 …und vom 15. Juni 2005 - 1 StR 202/05, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 8).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Er hat die Rüge indes, wie sich aus den Ausführungen des Beschlusses vom 14. Mai 2014 zwanglos ergibt, als unzulässig erachtet, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Rüge durch das Revisionsgericht geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318; Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, 56).
  • BGH, 06.03.2025 - 3 StR 514/24

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil; fahrlässige …

    Bereits das insofern unzutreffende Vorbringen führt zur Erfolglosigkeit der Rüge (vgl. zu falschem Revisionsvortrag BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318 mwN; vom 18. Juli 2018 - 5 StR 167/18, juris).
  • OLG Koblenz, 05.11.2021 - 2 OWi 32 SsRs 254/21

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Unzulässige …

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 509/20

    Unfundierte Begründung einer Verfahrensrüge

  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 RVs 40/13

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Beanstandung einer konventionswidrigen …

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 1 RBs 92/13

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge bei objektiv falschem Vortrag

  • KG, 15.08.2017 - 3 Ws (B) 182/17

    Inbegriffsrüge, Verfahrensrüge, Anforderungen

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   BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10   

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https://dejure.org/2011,12734
BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 (https://dejure.org/2011,12734)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK
    Unzulässige Anhörungsrüge (Zurechnung eines Verschuldens des Verteidigers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a StPO, § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 356a S 2 StPO, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG
    Revision im Strafverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Verteidigers bei Versäumung der Frist für die Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 356a S. 2
    Gehörsrüge ist bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von zugrunde liegendem Verwerfungsbeschluss als unzulässig zurückzuweisen; Zulässigkeit einer Gehörsrüge bei fehlender Mitteilung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung von dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden …

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
    Dies gilt jedoch entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG nicht bei der Frage, ob die Versäumung der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO unverschuldet war (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 17 f.).
  • BGH, 16.09.2009 - 1 StR 444/08

    Vorrang der Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO gegenüber § 33a StPO

    Auszug aus BGH, 20.05.2011 - 1 StR 381/10
    Die an keine Frist gebundene Gegenvorstellung ist deshalb daneben ebenso wenig statthaft wie die ebenfalls unbefristete Beanstandung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 33a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 StR 444/08).
  • BGH, 16.05.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Die Anhörungsrüge stellt sich als Vorstufe der Verfassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene dar, so dass wie bei der Verfassungsbeschwerde die Zurechnung eines Verschuldens des (der) Verteidiger(s) entsprechend § 93 Abs. 2 Satz 6 BVerfGG zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen …

    Wegen der zulässig erhobenen und nicht wirksam zurückgenommenen Revision sind der Antrag des Angeklagten vom 2. April 2013 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den genannten Beschluss des Landgerichts sowie die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde ebenfalls gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 134/12

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Bei fehlerhafter Erhebung der Gehörsrüge muss sich ein Verurteilter Verteidigerverschulden zurechnen lassen, weil es sich in erster Linie um die Vorstufe der Verfassungsbeschwerde handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33, vom 17. Juli 2009 - 5 StR 353/08 -, vom 24. Juni 2009 - 1 StR 556/07 - und vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, wistra 2011, 315).
  • BGH, 15.09.2020 - 1 StR 280/19

    Anhörungsrüge

    Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319).
  • BGH, 14.01.2026 - 2 StR 515/25
    Der Verurteilte hat weder mitgeteilt noch glaubhaft gemacht, wann ihm die Entscheidung des Senats vom 19. November 2025 und damit die nach seiner Auffassung gegebene Verletzung rechtlichen Gehörs bekannt geworden ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, Rn. 5;… vom 3. September 2019 - 3 StR 226/19, Rn. 5, …und vom 24. September 2024 - 2 StR 473/23, Rn. 2).
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 480/19

    Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Ein etwaiges Verschulden des Verteidigers an der Fristversäumnis wäre dem Antragsteller zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10, StraFo 2011, 318, 319).
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StRR 511/23

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Gehörsrüge im …

    Der Angeklagte muss sich das Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung zurechnen lassen (…st. Rspr., vgl. BGH a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 -, juris; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 StR 381/10 -, juris;… Gericke in KK-StPO, 9. Aufl., § 356a Rn. 11;… Temming in: Gercke/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 7. Auflage 2023, § 356a StPO Rn. 4).
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