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Rechtsprechung
   EuG, 04.08.1999 - T-106/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15142
EuG, 04.08.1999 - T-106/98 (https://dejure.org/1999,15142)
EuG, Entscheidung vom 04.08.1999 - T-106/98 (https://dejure.org/1999,15142)
EuG, Entscheidung vom 04. August 1999 - T-106/98 (https://dejure.org/1999,15142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis
  • EU-Kommission

    Fratelli Murri SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Verjährungsfrist.

  • Europäischer Gerichtshof

    Fratelli Murri / Kommission

    Auswärtige Beziehungen

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 11.01.2002 - T-174/00

    Biret International / Rat

    Da die Verjährung die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Klage betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98, Fratelli Murri/Kommission, Slg. 1999, II-2553), ist diese insoweit als unzulässig abzuweisen.
  • EuG, 11.01.2002 - T-210/00

    Etablissements Biret et Cie SA gegen Rat der Europäischen Union.

    46 Da die Verjährung die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Klage betrifft (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98, Fratelli Murri/Kommission, Slg. 1999, II-2553), ist diese insoweit als unzulässig abzuweisen.
  • EuGH, 18.07.2002 - C-136/01

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / EAG - "Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …

    Die Verjährung, die am 2. Juni 1992 begonnen hatte, ist daher zu keinem Zeitpunkt nach Maßgabe des Artikels 44 der EAG-Satzung [des Gerichtshofes] unterbrochen worden (vgl. in diesem Sinne Beschluss [des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98,] Fratelli Murri/Kommission, [Slg. 1999, II-2553,] Randnr. 30).
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts - …

    5 bis 7, im Folgenden: Urteil Giordano, sowie Beschluss des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98, Fratelli Murri/Kommission, Slg. 1999, II-2553, Randnr. 29).
  • EuG, 25.03.2026 - T-310/21

    Außervertragliche Haftung - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - …

    Im zweiten Fall weist das zuständige Organ die vorherige Geltendmachung des Anspruchs zurück oder entscheidet nicht innerhalb der in Art. 265 Abs. 2 AEUV vorgesehenen Frist; in diesem Fall tritt die Unterbrechung der Frist nur ein, wenn nach dieser Geltendmachung innerhalb der je nach Lage des Falles in den Art. 263 und 265 AEUV festgelegten Fristen Klage erhoben wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31, S. 337, und Beschluss vom 4. August 1999, Fratelli Murri/Kommission, T-106/98, EU:T:1999:163, Rn. 29).
  • EuG, 14.09.2005 - T-140/04

    Ehcon / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung - …

    39 Nach der Rechtsprechung ergibt sich aus Artikel 288 Absatz 2 EG, dass die Auslösung der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft und die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, nämlich die Rechtswidrigkeit des dem Organ vorgeworfenen Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Januar 1982 in den Rechtssachen 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Birra Wührer/Rat und Kommission, Slg. 1982, 85, Randnr. 9, und Beschluss des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98, Slg. 1999, II-2553, Randnr. 25), und dass die Verjährungsfrist für die Haftungsklage gegen die Gemeinschaft nicht beginnen kann, bevor alle Voraussetzungen, von denen die Ersatzpflicht abhängt, erfüllt sind und sich insbesondere der zu ersetzende Schaden konkretisiert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Birra Wührer/Rat und Kommission, Randnrn. 9 und 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    {FN:10} - Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 4. August 1999, Fratelli Murri/Kommission (T-106/98, Slg. 1999, II-2553, Randnr. 25), und vom 14. September 2005, Ehcon/Kommission (T-140/04, Slg. 2005, II-3287, Randnr. 53), sowie Urteil des Gerichts vom 28. September 2010, C-Content/Kommission (T-247/08, Randnr. 53).
  • EuG, 17.01.2001 - T-124/99

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / EAG - "Schadensersatzklage - …

    Zum Vorbringen der Klägerin hinsichtlich der Verjährungsunterbrechung ist darauf hinzuweisen, dass die Verjährung nach Artikel 44 EAG-Satzung durch Einreichung der Klageschrift beim Gemeinschaftsgericht oder durch Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem zuständigen Organ unterbrochen wird, wobei für den letzteren Fall jedoch klargestellt wird, dass die Unterbrechungswirkungen nur dann eintreten, wenn innerhalb der in Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) und Artikel 175 EG-Vertrag (jetzt Artikel 232 EG) - die den Artikeln 146 und 148 EAG-Vertrag entsprechen, auf die sich der genannte Artikel der EAG-Satzung bezieht - festgelegten Fristen nach Geltendmachung Klage erhoben wird (Urteil des Gerichtshofes vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72, Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417, Randnr. 6, und Beschluss des Gerichts vom 4. August 1999 in der Rechtssache T-106/98, Fratelli Murri/Kommission, Slg. 1999, II-2553, Randnr. 29).
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