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Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44345
EuG, 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2009 - T-230/01, T-231/01, T-232/01, T-267/01, T-268/01, T-269/01 (https://dejure.org/2009,44345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Rn. 6 Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Rn. 7 Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-488/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Rn. 6 Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Rn. 7 Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-486/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Rn. 6 Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Rn. 7 Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-487/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Rn. 6 Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Rn. 7 Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-489/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Rn. 6 Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Rn. 7 Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

    Rn. 217 Die bloße Tatsache, dass die Verordnung Nr. 659/1999 außer einer Verjährungsfrist von zehn Jahren (ab Gewährung der Beihilfe), nach deren Ablauf die Rückforderung der Beihilfe nicht mehr angeordnet werden kann, für die Prüfung einer rechtswidrigen Beihilfe durch die Kommission gemäß ihrem Art. 13 Abs. 2, der bestimmt, dass die Kommission nicht an die in Art. 7 Abs. 6 dieser Verordnung genannte Frist gebunden ist, keine Frist - nicht einmal eine Orientierungsfrist - vorsieht, hindert den Unionsrichter nicht daran, zu prüfen, ob dieses Organ keinen angemessenen Zeitraum eingehalten hat oder zu spät tätig geworden ist (…vgl. in diesem Sinne entsprechend - in Bezug auf eine Orientierungsfrist - Urteile vom 15. Juni 2005, Regione autonoma della Sardegna/Kommission, T-171/02, Slg, EU:T:2005:219, Rn. 57, sowie vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01, EU:T:2009:316, Rn. 338 und 339, und Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02, Slg, EU:T:2009:314, Rn. 259 und 260).

    Rn. 252 In der Rechtsprechung ist das Urteil RSV/Kommission (…oben in Rn. 216 angeführt, EU:C:1987:502) daher in dem Sinne ausgelegt worden, dass die konkreten Umstände der Rechtssache, die zu seinem Erlass geführt hat, für die vom Gerichtshof eingeschlagene Richtung von entscheidender Bedeutung gewesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 214 angeführt, EU:C:2004:240, Rn. 90, Italien/Kommission, oben in Rn. 120 angeführt, EU:C:2004:234, Rn. 119, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 217 angeführt, EU:T:2009:314, Rn. 286, sowie Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 217 angeführt, EU:T:2009:316, Rn. 344).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-490/03

    Kommission / Spanien

    Die Confederación Empresarial Vasca (im Folgenden: Confebask) hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-265/01 und T-267/01).

    Die Diputación Foral de Vizcaya und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2003/27 (Rechtssache T-228/01) bzw. 2002/806 (Rechtssache T-231/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-266/01 und T-268/01).

    Die Diputación Foral de Guipúzcoa und der Gobierno del País Vasco haben in ihren am 25. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gemeinsam zwei Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 2002/894 (Rechtssache T-229/01) bzw. 2002/540 (Rechtssache T-232/01) gegen die Kommission erhoben.

    Die Confebask hat in ihren am 22. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenen Klageschriften gleichfalls zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidungen gegen die Kommission erhoben (Rechtssachen T-270/01 und T-269/01).

  • EuG, 09.09.2009 - T-30/01

    Diputación Foral de Álava / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 74 Am 20. Dezember 2005 haben die Kläger als prozessleitende Maßnahme beantragt, vor den Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01 und T-230/01 bis T-232/01 die verbundenen Rechtssachen T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02 zu behandeln und gegebenenfalls über sie zu entscheiden.

    Rn. 367 Zweitens beantragen die Kläger, vor den von ihnen erhobenen Klagen in den Rechtssachen T-227/01 bis T-229/01 und T-230/01 bis T-232/01 - bei denen es um die Entscheidungen der Kommission geht, mit denen diese die Steuerregelungen über die Einführung einer Steuergutschrift von 45 % der Investitionen und einer Ermäßigung der Bemessungsgrundlage als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilferegelungen eingestuft hat - die Klagen in den verbundenen Rechtssachen T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02 zu behandeln und über sie zu entscheiden.

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - …

    Rn. 182 Die bloße Tatsache, dass die Verordnung Nr. 659/1999 außer einer Verjährungsfrist von zehn Jahren (ab Gewährung der Beihilfe), nach deren Ablauf die Rückforderung der Beihilfe nicht mehr angeordnet werden kann, für die Prüfung einer rechtswidrigen Beihilfe durch die Kommission gemäß ihrem Art. 13 Abs. 2, der bestimmt, dass die Kommission nicht an die in Art. 7 Abs. 6 dieser Verordnung genannte Frist gebunden ist, keine Frist - nicht einmal eine Orientierungsfrist - vorsieht, hindert den Unionsrichter nicht daran, zu prüfen, ob dieses Organ keinen angemessenen Zeitraum eingehalten hat oder zu spät tätig geworden ist (…vgl. in diesem Sinne entsprechend - in Bezug auf eine Orientierungsfrist - Urteile vom 15. Juni 2005, Regione autonoma della Sardegna/Kommission, T-171/02, Slg, EU:T:2005:219, Rn. 57, sowie vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01, EU:T:2009:316, Rn. 338 und 339, und Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-30/01 bis T-32/01 und T-86/02 bis T-88/02, Slg, EU:T:2009:314, Rn. 259 und 260).

    Rn. 214 In der Rechtsprechung ist das Urteil RSV/Kommission (…oben in Rn. 181 angeführt, EU:C:1987:502) daher in dem Sinne ausgelegt worden, dass die konkreten Umstände der Rechtssache, die zu seinem Erlass geführt hat, für die vom Gerichtshof eingeschlagene Richtung von entscheidender Bedeutung gewesen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile Italien/Kommission, oben in Rn. 179 angeführt, EU:C:2004:240, Rn. 90, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg, EU:C:2004:234, Rn. 119, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 182 angeführt, EU:T:2009:314, Rn. 286, sowie Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 182 angeführt, EU:T:2009:316, Rn. 344).

  • EuG, 26.11.2015 - T-461/13

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission, mit …

    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen (…vgl. Urteile vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg, EU:C:1984:183, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a., T-230/01 bis T-232/01 und T-267/01 bis T-269/01, EU:T:2009:316, Rn. 376 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.04.2016 - T-56/06

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - …

  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung …

  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der …

  • EuGH, 16.10.2014 - C-474/09

    Comunidad Autónoma de la Rioja / Diputación Foral de Vizcaya u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11

    Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen …

  • EuG, 29.11.2016 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • EuG, 11.09.2014 - T-425/11

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - System, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-183/02

    Demesa / Kommission

  • EuG, 11.10.2017 - T-170/16

    Guardian Glass España, Central Vidriera/ Kommission - Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 13.04.2010 - T-529/08

    Territorio Histórico de Álava - Diputación Foral de Álava und andere gegen …

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