Rechtsprechung
| EuG, 09.06.2005 - T-265/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VO (EG) Nr. 2519/97 Art. 10; ; VO (EG) Nr. 2519/97 Art. 18; ; VO (EG) Nr. 2519/97 Art. 22; ; VO (EG) Nr. 2519/97 Art. 23; ; VO (EG) Nr. 2519/97 Art. 24; ; VO (EG) Nr. 2519/97 Art. ... 25; ; EG-Vertrag Art. 230
- Europäischer Gerichtshof
Helm Düngemittel / Kommission
Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der Liefersicherheitsleistung - Antrag auf Rückzahlung des einbehaltenen Betrages - Schiedsklausel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Helm Düngemittel / Kommission
Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der Liefersicherheitsleistung - Antrag auf Rückzahlung des einbehaltenen Betrages - Schiedsklausel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Helm Düngemittel / Kommission
Außenbeziehungen , Nahrungsmittelhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbehaltung von Liefersicherheiten; Lieferung von Kunstdünger nach Nordkorea; Nichteinhaltung vertraglicher Lieferfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Helm Düngemittel / Kommission
Nahrungsmittelhilfe - Teilweise Einbehaltung der Liefersicherheitsleistung - Antrag auf Rückzahlung des einbehaltenen Betrages - Schiedsklausel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Helm Düngemittel / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- EuG, 03.10.1997 - T-186/96
Mutual Aid Administration Services / Kommission - "Ausschreibung für den …
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
30 Die angefochtene Handlung sei rein vertraglicher Natur und keine einseitige Entscheidung im Sinne von Artikel 249 EG, die mit der Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 Absatz 4 EG angefochten werden könne (Beschlüsse des Gerichts vom 3. Oktober 1997 in der Rechtssache T-186/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1633, Randnrn. 49 bis 51, vom 9. Januar 2001 in der Rechtssache T-149/00, Innova/Kommission, Slg. 2001, II-1, Randnr. 28, und vom 25. November 2003 in der Rechtssache T-85/01, IAMA Consulting/Kommission, Slg. 2003, II-0000).49 Dazu ist entschieden worden, dass die Handlung, mit der die Kommission die Zahlung des vollen Transportentgelts, das von einer Klägerin gefordert wird, verweigert, vertraglicher Natur ist, weil sie nicht von der Verpflichtung der Kommission, dem Transporteur den Preis zu zahlen, der die Gegenleistung für die durchgeführten Transporte darstellt, losgelöst werden kann (oben in Randnr. 30 zitierter Beschluss Mutual Aid Administration Services/Kommission, Randnr. 49).
- EuG, 19.09.2001 - T-26/00
Lecureur / Kommission
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
Diese Bestimmung ist als Schiedsklausel im Sinne von Artikel 238 EG anzusehen (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-26/00, Lecureur/Kommission, Slg. 2001, II-2623, Randnr. 39).54 Es trifft zwar zu, dass das Gericht in Fällen, in denen es mit einer Nichtigkeitsklage befasst war, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertraglicher Natur war, schon eine Umdeutung der Klage zugelassen hat (oben in Randnr. 46 zitiertes Urteil Lecureur/Kommission, Randnr. 38).
- EuGH, 25.10.1977 - 26/76
Metro / Kommission
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
62 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung, die eine frühere Entscheidung lediglich bestätigt, keine anfechtbare Handlung, so dass eine Klage, die sich gegen eine solche Entscheidung richtet, unzulässig ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnrn.
- EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
62 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung, die eine frühere Entscheidung lediglich bestätigt, keine anfechtbare Handlung, so dass eine Klage, die sich gegen eine solche Entscheidung richtet, unzulässig ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4, und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnrn. - EuG, 11.01.2002 - T-210/00
Etablissements Biret et Cie SA gegen Rat der Europäischen Union.
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
60 Der Hilfsantrag auf Zahlung von 346 221, 20 Euro, den die Klägerin in ihrer Antwort auf die Frage des Gerichts gestellt hat, stellt nämlich einen neuen Antrag dar, mit dem der Gegenstand des Rechtsstreits, wie er in der Klageschrift festgelegt worden ist, erweitert werden soll und der den Anforderungen des Artikels 44 § 1 in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung widerspricht und folglich für unzulässig zu erklären ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache T-3/99, Banatrading/Rat, Slg. 1999, II-2123, Randnr. 29, und vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret & Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 49 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 12.07.2001 - T-3/99
Banatrading / Rat
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
60 Der Hilfsantrag auf Zahlung von 346 221, 20 Euro, den die Klägerin in ihrer Antwort auf die Frage des Gerichts gestellt hat, stellt nämlich einen neuen Antrag dar, mit dem der Gegenstand des Rechtsstreits, wie er in der Klageschrift festgelegt worden ist, erweitert werden soll und der den Anforderungen des Artikels 44 § 1 in Verbindung mit Artikel 48 § 2 der Verfahrensordnung widerspricht und folglich für unzulässig zu erklären ist (vgl. Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache T-3/99, Banatrading/Rat, Slg. 1999, II-2123, Randnr. 29, und vom 11. Januar 2002 in der Rechtssache T-210/00, Biret & Cie/Rat, Slg. 2002, II-47, Randnr. 49 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 10.06.1998 - T-116/95
Cementir / Kommission - "Unzulässigkeit - Bestätigende Maßnahme - …
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
27 und 28, sowie Beschluss des Gerichts vom 10. Juni 1998 in der Rechtssache T-116/95, Cementir/Kommission, Slg. 1998, II-2261, Randnr. 19 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 12.12.1990 - C-172/89
Vandemoortele / Kommission
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
35 Sie macht insoweit geltend, dass der vertragliche Charakter der zwischen ihr und der Kommission bestehenden Beziehungen der Erhebung einer Nichtigkeitsklage nicht entgegenstehe (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-172/89, Vandemoortele/Kommission, Slg. 1990, I-4677, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-226/89, Haniel Spedition/Kommission, Slg. 1991, I-1599). - EuG, 08.07.1999 - T-12/96
Areacova u.a. / Rat und Kommission - "Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - …
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
27 Nach Artikel 113 seiner Verfahrensordnung kann das Gericht unter den Bedingungen des Artikels 114 §§ 3 und 4 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen, zu denen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG gehören (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 21, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache T-29/03, Comunidad Autónoma de Andalucía/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 22). - EuG, 13.07.2004 - T-29/03
Comunidad Autónoma de Andalucía / Kommission
Auszug aus EuG, 09.06.2005 - T-265/03
27 Nach Artikel 113 seiner Verfahrensordnung kann das Gericht unter den Bedingungen des Artikels 114 §§ 3 und 4 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen, zu denen die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG gehören (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-12/96, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 1999, II-2301, Randnr. 21, und vom 13. Juli 2004 in der Rechtssache T-29/03, Comunidad Autónoma de Andalucía/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 22). - EuG, 10.05.2004 - T-314/03
Musée Grévin / Kommission
- EuGH, 11.02.1993 - C-142/91
Cebag / Kommission
- EuGH, 21.03.1991 - C-226/89
Haniel Spedition / Kommission
- EuG, 10.07.2002 - T-387/00
Comitato organizzatore del convegno internazionale / Kommission - …
- EuG, 25.11.2003 - T-85/01
IAMA Consulting / Kommission - Programm Esprit - Aktionen im Bereich der …
- EuG, 09.01.2001 - T-149/00
Innova / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Klage, die in Wirklichkeit einen …
- EuG, 02.05.2007 - T-297/05
IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG - …
Die Kommission führt zur Begründung ihres Vorbringens den Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005, Helm Düngemittel/Kommission (T-265/03, Slg. 2005, II-2009, Randnrn. 51 bis 55) an.51 bis 55 des Beschlusses Helm Düngemittel/Kommission, oben in Randnr. 20 angeführt, ist festzustellen, dass zwar das Gericht in Randnr. 55 jenes Beschlusses ausgeführt hat, dass "die Entscheidung der Klägerin, deren Gründe allein ihre Angelegenheit sind, die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtigkeitsklage nach dem Vertrag nicht ändern kann", dass das Gericht in jener Rechtssache aber mit einer Nichtigkeitsklage befasst war, während es sich in Wirklichkeit um eine vertragsrechtliche Streitigkeit handelte, und dass es den Gegenstand des Antrags der Klägerin nicht umgedeutet hat, weil es diese ausdrücklich abgelehnt hatte, eine Zahlungsklage nach Art. 238 EG zu erheben.
- EuG, 17.06.2010 - T-428/07
CEVA / Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für …
Rn. 57 Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht, wenn bei ihm eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben wird, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertragliche Ansprüche betrifft, die Klage umdeutet, wenn die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung erfüllt sind (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Lecureur/Kommission, T-26/00, Slg. 2001, II-2623, Randnr. 38, Beschluss des Gerichts Musée Grévin/Kommission, Randnr. 88, und Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005, Helm Düngemittel/Kommission, T-265/03, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2015 - C-506/13
Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel …
{FN:11} - Vgl. u. a. Urteil Lecureur/Kommission (…T-26/00, EU:T:2001:222, Rn. 38), Beschlüsse Musée Grévin/Kommission (…T-314/03 und T-378/03, EU:T:2004:139, Rn. 88) und Helm Düngemittel/Kommission (T-265/03, EU:T:2005:213, Rn. 54 bis 57), Urteil CEVA/Kommission (…T-428/07 und T-455/07, EU:T:2010:240, Rn. 57 bis 64), Beschlüsse Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission (…EU:T:2011:589, Rn. 34 und 35), Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission (…T-546/11, EU:T:2012:303, Rn. 58 und 59) sowie Technion und Technion Research & Development Foundation/Kommission (…T-657/11, EU:T:2012:411, Rn. 54 bis 60), Urteile GRP Security/Rechnungshof (…T-87/11, EU:T:2013:161, Rn. 31 bis 38) und Technische Universität Dresden/Kommission (…T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 42 bis 44).
- EuG, 08.02.2011 - T-157/08
Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Eine Klage gegen eine solche bestätigende Entscheidung ist nämlich für unzulässig zu erklären, um nicht die Frist für die Klage gegen die bestätigte Entscheidung wieder aufleben zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2004, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-521/03 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41; Urteil des Gerichts vom 16. September 1998, Waterleiding Maatschappij/Kommission, T-188/95, Slg. 1998, II-3713, Randnr. 108, und Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005, Helm Düngemittel/Kommission, T-265/03, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 62). - EuG, 27.09.2006 - T-153/04
Ferriere Nord / Kommission - Wettbewerb - Geldbuße - Verletzung des Artikels 81 …
42 Zum anderen stellt die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG den geeigneten Rechtsweg für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlungen dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005 in der Rechtssache T-265/03, Helm Düngemittel/Kommission, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 38 und die dort zitierte Rechtsprechung). - EuG, 08.03.2012 - T-573/10
Octapharma Pharmazeutika / EMA - Humanarzneimittel - Änderungen der …
Eine Klage gegen eine solche bestätigende Entscheidung ist für unzulässig zu erklären, um nicht die Frist für die Klage gegen die frühere Entscheidung wieder aufleben zu lassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 7. Dezember 2004, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-521/03 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41; Urteil des Gerichts vom 16. September 1998, Waterleiding Maatschappij/Kommission, T-188/95, Slg. 1998, II-3713, Randnr. 108, und Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2005, Helm Düngemittel/Kommission, T-265/03, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 62). - EuG, 12.10.2011 - T-353/10
Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - …
Rn. 34 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass das Gericht, wenn bei ihm eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben wird, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertragliche Ansprüche betrifft, die Klage umdeutet, wenn die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung erfüllt sind (Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Lecureur/Kommission, T-26/00, Slg. 2001, II-2623, Randnr. 38, Beschlüsse des Gerichts Musée Grévin/Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnr. 88, und vom 9. Juni 2005, Helm Düngemittel/Kommission, T-265/03, Slg. 2005, II-2009, Randnr. 54, sowie Urteil CEVA/Kommission, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 57).
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