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Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2009 - T-291/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17438
EuG, 01.07.2009 - T-291/06 (https://dejure.org/2009,17438)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2009 - T-291/06 (https://dejure.org/2009,17438)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - T-291/06 (https://dejure.org/2009,17438)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Operator ARP / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • EU-Kommission PDF

    Operator ARP / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • EU-Kommission

    Operator ARP / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, die die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung anordnet - Protokoll Nr. 8 über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Operator ARP / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Regelung von Umstrukturierungsbeihilfen, die die Republik Polen einem Stahlerzeuger gewährt hat - Entscheidung, mit der die Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. Oktober 2006 - Operator ARP / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 1962 endg. der Kommission vom 5. Juli 2005 über Umstrukturierungsbeihilfen Polens für den Stahlhersteller Huta Czestochowa S.A (staatliche Beihilfe Nr. C 20/04, ex NN 25/04), soweit darin einige der Beihilfen für mit dem ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Wenn nämlich ein Unternehmen, das eine rechtswidrige staatliche Beihilfe erhalten habe, zum Marktpreis erworben werde, könne der Erwerber dieses Unternehmens nicht als Nutznießer dieser Beihilfe angesehen werden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, im Folgenden: Urteil SMI).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und Urteil SMI, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem kann diese Erweiterung deswegen gerechtfertigt sein, weil dem Erwerber der Vermögenswerte der tatsächliche Nutzen des mit den gewährten Beihilfen verbundenen Wettbewerbsvorteils verblieben ist (Urteil SMI, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 86).

    Vom Erwerber kann daher die Rückzahlung solcher Beihilfen nicht verlangt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil SMI, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-20/04

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Częstochowa S.A. (…ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.

    Rn. 12 Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Częstochowa S.A. (…ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).

    Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Częstochowa S.A. wird für nichtig erklärt, soweit er die Operator ARP sp.

  • EuG, 19.10.2005 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Staatliche Beihilfen - Missbräuchliche …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Rn. 66 Zweitens ist eine Erweiterung des Kreises der zur Rückzahlung der Beihilfe verpflichteten Unternehmen nur gerechtfertigt, wenn die Übertragung von Vermögenswerten die Gefahr einer Umgehung der Wirkungen der Rückforderungsanordnung nach sich zieht, und insbesondere, wenn der ursprüngliche Empfänger der Beihilfe aufgrund der Veräußerung der Vermögenswerte als "leere Hülle" verbleibt, von der die rechtswidrigen Beihilfen nicht zurückerlangt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 2005, CDA Datenträger Albrechts/Kommission, T-324/00, Slg. 2005, II-4309, Randnrn.

    Speziell in Bezug auf den Erwerb von Vermögenswerten hat das Gericht in seinem Urteil CDA Datenträger Albrechts/Kommission (oben in Randnr. 66 angeführt) entschieden, dass dem Erwerber der tatsächliche Nutzen des Wettbewerbsvorteils, der mit den dem Veräußerer gewährten Beihilfen verbunden ist, nicht verblieben ist, wenn er für die Übernahme von Vermögenswerten einen marktgerechten Kaufpreis gezahlt hat.

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Rn. 36 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass die in Art. 88 Abs. 2 vorgesehene Prüfungsphase es der Kommission ermöglichen soll, sich umfassende Kenntnis von allen Gegebenheiten des Falles zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 38).

    Der letztgenannte Gesichtspunkt gehört zur Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und nicht zu derjenigen einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften und kann damit keinen Verstoß gegen Art. 253 EG darstellen (Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 67, und Urteil des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 47).

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts nach Maßgabe der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses zu würdigen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, und Urteil SMI, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-214/07

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Rn. 68 Ferner hat der Gerichtshof festgestellt, dass die nationalen Behörden zur Prüfung der finanziellen Bedingungen der Übertragung insbesondere ein eventuell anlässlich der Übertragung angefertigtes Gutachten berücksichtigen können (Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, C-214/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Allerdings verfügen sie über die Verfahrensrechte, die den Beteiligten durch Art. 88 Abs. 2 EG zugebilligt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 82, und vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 137).
  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Im Rahmen eines Klagegrundes, der auf eine fehlende oder unzureichende Begründung gestützt wird, sind Rügen und Argumente, die sich gegen die Stichhaltigkeit der angefochtenen Entscheidung richten, daher unerheblich (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, Slg. 2005, II-2197, Randnrn. 58 und 59).
  • EuG, 18.11.2004 - T-176/01

    Ferriere Nord / Kommission - Staatliche Beihilfen - Gemeinschaftsrahmen für …

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Allerdings verfügen sie über die Verfahrensrechte, die den Beteiligten durch Art. 88 Abs. 2 EG zugebilligt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 18. November 2004, Ferriere Nord/Kommission, T-176/01, Slg. 2004, II-3931, Randnr. 82, und vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 137).
  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2009 - T-291/06
    Der letztgenannte Gesichtspunkt gehört zur Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und nicht zu derjenigen einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften und kann damit keinen Verstoß gegen Art. 253 EG darstellen (Urteil Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 67, und Urteil des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 47).
  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - …

  • EuG, 10.03.2005 - T-228/00

    Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

  • EuG, 31.05.2006 - T-354/99

    Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der …

  • EuGH, 07.10.1987 - 108/86

    D.M. / Rat und ESC

  • EuG - T-256/00

    SACRA / Kommission

  • EuG - T-259/00

    Veneziana di Navigazione / Kommission

  • EuG, 02.07.2015 - T-425/04

    Bei dem Aktionärsvorschuss, der France Télécom von den französischen Behörden …

    Nur dieser kann sich daher als Adressat der angefochtenen Entscheidung auf wirkliche Verteidigungsrechte berufen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, Slg, EU:T:2009:235, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.09.2019 - T-121/15

    Fortischem/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Chemische Industrie - Beschluss, …

    Da Via Chem Slovakia und dann sie selbst die Aktiva von NCHZ aber zum Marktpreis gekauft hätten, könne nicht davon ausgegangen werden, dass sie eine staatliche Beihilfe erhalten habe, und schon allein dieser Grund reiche aus, um jede Rückforderung bei ihr auszuschließen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, EU:C:2004:238' Rn. 70, und vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, EU:T:2009:235' Rn. 67).
  • EuG, 12.05.2011 - T-267/08

    Région Nord-Pas-de-Calais / Kommission

    Nur der betroffene Mitgliedstaat kann sich daher als Adressat der angefochtenen Entscheidung auf wirkliche Verteidigungsrechte berufen (Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, Slg. 2009, II-2275, Randnr. 35).
  • EuG, 17.11.2017 - T-263/15

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia-Kosakowo/ Kommission - Staatliche …

    Insbesondere ist es notwendig, dass die Kommission den Rahmen ihrer Prüfung hinreichend genau festlegt, um dem Recht der Beteiligten zur Stellungnahme nicht seinen Sinn zu nehmen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, EU:T:2009:235, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.04.2016 - T-44/14

    Costantini u.a. / Kommission - Institutionelles Recht - Europäische …

    Im Rahmen eines Klagegrundes, der auf eine fehlende oder unzureichende Begründung gestützt wird, gehen Rügen und Argumente, die sich gegen die Stichhaltigkeit der angefochtenen Entscheidung richten, ins Leere (Urteil vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, Slg, EU:T:2009:235, Rn. 48).
  • EuG, 19.06.2015 - T-358/11

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - EGFL und ELER - Von der …

    Im Rahmen eines Klagegrundes, der auf eine fehlende oder unzureichende Begründung gestützt wird, sind Rügen und Argumente, die sich gegen die Stichhaltigkeit der angefochtenen Entscheidung richten, daher als unerheblich anzusehen (Urteil vom 1. Juli 2009, 0perator ARP/Kommission, T-291/06, Slg, EU:T:2009:235, Rn. 48).
  • EuG, 13.04.2010 - T-54/07

    Vtesse Networks / Kommission

    z o.o./Commission, T-291/06, non publiée au Recueil, point 3).
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