Rechtsprechung
| EuG, 16.05.2013 - T-392/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Iran Transfo / Rat
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begründetheit der Nichtigkeitsklage eines iranischen Unternehmens gegen den Rat der Europäischen Union bei fehlendem Nachweis einer Beteiligung am iranischen Atomprogramm und rechtwidriger Geltendmachung von Geheimhaltungsgründen gegenüber dem Unionsgericht
Sonstiges (3)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Iran Transfo gegen Rat der Europäischen Union.
[fremdsprachig] Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/299/GASP des Rates vom 23. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (ABl. L 136, S. 65), soweit der Name der Klägerin in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- EuG, 14.10.2009 - T-390/08
Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Der Wahrung der Begründungspflicht im Fall eines ersten Beschlusses, mit dem die Gelder einer Organisation eingefroren werden, kommt außerdem umso größere Bedeutung zu, als sie die einzige Gewähr dafür bietet, dass der Betroffene die ihm zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des fraglichen Beschlusses zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe sachgerecht in Anspruch nehmen kann, da ihm vor dem Erlass des Beschlusses kein Anhörungsrecht zusteht (Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2009, Bank Melli Iran/Rat, T-390/08, Slg. 2009, II-3967, Randnr. 80).Er hat somit die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen abhängt, und die Erwägungen aufzuführen, die ihn zu ihrem Erlass veranlasst haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Im Falle des Bestreitens obliegt es dem Rat, diese Beweise und Informationen zur Überprüfung durch den Unionsrichter vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnrn.
Zum anderen steht fest, dass sich das Einfrieren von Geldern auf namentlich bezeichnete Einrichtungen bezieht, die unmittelbar und individuell von den ihnen gegenüber verhängten Sanktionen betroffen sind, und für die betroffenen Einrichtungen erhebliche Konsequenzen hat, weil es zur Beschränkung der Ausübung ihrer Grundrechte führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 86).
- EuGH, 15.11.2012 - C-417/11
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung dient die Pflicht zur Begründung eines beschwerenden Rechtsakts, die aus dem Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte folgt, dem Zweck, zum einen den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob der Rechtsakt sachlich richtig oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der seine Anfechtung vor dem Unionsrichter zulässt, und zum anderen dem Unionsrichter die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieses Rechtsakts zu ermöglichen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. November 2012, Rat/Bamba, C-417/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 23 Die nach Art. 296 AEUV und, was speziell den vorliegenden Fall betrifft, nach Art. 24 Abs. 3 des Beschlusses 2010/413 vorgeschriebene Begründung muss die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass der Betroffene ihr die Gründe für die erlassenen Maßnahmen entnehmen und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Rat/Bamba, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 50).
In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung ausreichend ist, nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil Rat/Bamba, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 Insbesondere ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihn in die Lage versetzt, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. Urteil Rat/Bamba, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.09.2010 - T-85/09
Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Zudem äußert sie sich einleitend dazu, welchen Umfang ihres Erachtens die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit angefochtener Handlungen hat, wobei sie im Wesentlichen geltend macht, das Gericht müsse eine umfassende Kontrolle der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses in der im Urteil des Gerichts vom 30. September 2010, Kadi/Kommission (T-85/09, Slg. 2010, II-5177), festgelegten Weise vornehmen.Zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle vertritt der Rat im Kern die Ansicht, dass die umfassende Kontrolle, wie sie sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Rechtsakten, mit denen restriktive Maßnahmen gegen mit Terrorismus in Verbindung stehende Personen und Einrichtungen erlassen worden seien, aus dem Urteil Kadi/Kommission (oben in Randnr. 31 angeführt) ergebe, im Bereich restriktiver Maßnahmen gegen Iran weder geeignet noch auch nur erforderlich sei.
Rn. 35 Zum einen entspricht diese gerichtliche Kontrolle im Kern derjenigen, die der Unionsrichter hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Rechtsakten, mit denen restriktive Maßnahmen gegen mit dem Terrorismus in Verbindung stehende Personen und Einrichtungen erlassen worden sind, in der im Urteil Kadi/Kommission (oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 143) festgelegten Weise ausübt.
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Rn. 59 Insoweit ist daran zu erinnern, dass es allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob die Informationen, die ihm in der bei ihm anhängigen Rechtssache vorliegen, der Ergänzung bedürfen (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19, vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 76, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 67). - EuGH, 07.10.2004 - C-136/02
Mag Instrument / HABM
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Rn. 59 Insoweit ist daran zu erinnern, dass es allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob die Informationen, die ihm in der bei ihm anhängigen Rechtssache vorliegen, der Ergänzung bedürfen (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19, vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 76, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 67). - EGMR, 12.03.2003 - 46221/99
Freiheit der Person (rechtmäßige Freiheitsentziehung; effektives …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Rn. 42 Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zwar anerkannt, dass sich die Verwendung vertraulicher Informationen als unerlässlich erweisen könne, wenn die nationale Sicherheit im Spiel sei, doch bedeutet dies seines Erachtens nicht, dass die nationalen Behörden keiner Kontrolle durch die innerstaatlichen Gerichte unterlägen, sobald sie erklärten, dass die Rechtssache die nationale Sicherheit betreffe (vgl. Urteile des EGMR vom 15. November 1996, Chahal/Vereinigtes Königreich, Recueil des arrêts et décisions 1996-V, § 131 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. März 2003, Öcalan/Türkei, Nr. 46221/99, § 106 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.12.2006 - T-228/02
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Dieser Umstand nämlich könnte zwar eventuell Beschränkungen hinsichtlich der Übermittlung dieser Angaben an die Klägerin oder ihre Anwälte rechtfertigen, doch muss der Unionsrichter in Anbetracht der wesentlichen Rolle der gerichtlichen Kontrolle im Zusammenhang mit dem Erlass restriktiver Maßnahmen die Rechtmäßigkeit und die Begründetheit solcher Maßnahmen überprüfen können, ohne dass ihm die Geheimhaltungsbedürftigkeit oder die Vertraulichkeit der vom Rat herangezogenen Beweise und Informationen entgegengehalten werden könnte (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, Randnr. 155). - EuGH, 10.07.2001 - C-315/99
Ismeri Europa / Rechnungshof - "Rechtsmittel - Mittelmeerprogramme - …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Rn. 59 Insoweit ist daran zu erinnern, dass es allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob die Informationen, die ihm in der bei ihm anhängigen Rechtssache vorliegen, der Ergänzung bedürfen (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19, vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 76, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 67). - EuGH, 22.12.2008 - C-443/07
Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einrede der …
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts aber anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87, und vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, C-443/07 P, Slg. 2008, I-10945, Randnrn. - EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuG, 16.05.2013 - T-392/11
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts aber anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87, und vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, C-443/07 P, Slg. 2008, I-10945, Randnrn. - EuG, 04.12.2008 - T-284/08
People's Mojahedin Organization of Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und …
- EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
IECC / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung über die Zurückweisung einer …
- EGMR, 16.02.2000 - 27052/95
JASPER v. THE UNITED KINGDOM
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-348/12
Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Gemeinsame …
{FN:6} - Unter den kürzlich ergangenen Urteilen des Gerichts vgl. insbesondere Urteile vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat (T-53/12), und Oil Turbo Compressor/Rat (T-63/12), vom 5. Dezember 2012, Qualitest/Rat (T-421/11), vom 11. Dezember 2012, Sina Bank/Rat (T-15/11), vom 29. Januar 2013, Bank Mellat/Rat (T-496/10), vom 5. Februar 2013, Bank Saderat Iran/Rat (T-494/10), vom 20. März 2013, Bank Saderat/Rat (T-495/10), vom 17. April 2013, TCMFG/Rat (T-404/11), vom 16. Mai 2013, 1ran Transfo/Rat (T-392/11), und vom 12. Juni 2013, HTTS/Rat (T-128/12 und T-182/12).
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