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   EuG, 18.01.2012 - T-422/07   

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EuG, 18.01.2012 - T-422/07 (https://dejure.org/2012,6687)
EuG, Entscheidung vom 18.01.2012 - T-422/07 (https://dejure.org/2012,6687)
EuG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - T-422/07 (https://dejure.org/2012,6687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Djebel - SGPS / Kommission

  • EU-Kommission

    Djebel - SGPS, SA gegen Europäische Kommission.

    Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, mit der moderne und wettbewerbsfähige Unternehmensstrategien unterstützt werden sollen - Beihilfevorhaben zugunsten einer Handelsgesellschaft in Form eines vergünstigten Darlehens im Rahmen einer Investition dieser Gesellschaft in ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. November 2007 - DJEBEL / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission K (2007) 1959 vom 10. Mai 2007, mit der das Beihilfevorhaben Portugals zugunsten des Unternehmens Djebel in Form eines im Rahmen der Durchführung einer Investition dieses Unternehmens in Brasilien zu gewährenden ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • EuG, 11.12.2014 - T-251/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise

    Die Wahrung dieses Grundsatzes erfordert nach ständiger Rechtsprechung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, Slg, EU:T:2012:11, Rn. 202).

    Die Gründe, aus denen die Kommission die Situation in einer früheren Entscheidung anders beurteilt hat, müssen daher bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses außer Acht bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Todaro Nunziatina & C., C-138/09, Slg, EU:C:2010:291, Rn. 21, und Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, EU:T:2012:11, Rn. 199).

    Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass der Kommission nicht die Möglichkeit genommen werden kann, strengere Vereinbarkeitskriterien festzulegen, wenn die Entwicklung des Binnenmarkts und das Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt dies verlangen (vgl. Urteil Djebel, oben in Rn. 124 angeführt, EU:T:2012:11, Rn. 200 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Behauptung ist jedoch als unzulässig zurückzuweisen, da sie erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebracht worden ist, ohne dass sie als eine Erweiterung eines bereits zuvor - unmittelbar oder implizit - in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels und einen engen Zusammenhang mit diesem aufweisend angesehen werden könnte oder vorgetragen worden wäre, dass diese Behauptung sich auf neue tatsächliche oder rechtliche Umstände gründet (vgl. in diesem Sinne Urteil Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, EU:T:2012:11, Rn. 142 und 143 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich genügt es - ohne dass es erforderlich wäre, sich zur Verspätung des erstmalig in der Erwiderung vorgebrachten Arguments der Republik Österreich zu äußern (vgl. entsprechend Urteil Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 124 angeführt, EU:T:2012:11, Rn. 142 bis 144 und die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Kommission eine wettbewerbliche Schieflage herbeiführe, indem sie ausschließlich das österreichische System der Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen prüfe, während in anderen Mitgliedstaaten der Union entsprechende "außerbudgetäre" Systeme bestünden -, der Kommission folgend, festzustellen, dass diese Behauptung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der von der Republik Österreich eingeführten und im vorliegenden Fall angemeldeten Regelung unerheblich ist.

  • EuG, 17.07.2014 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Staatliche

    Zunächst ist festzustellen, dass die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006, Koninklijke Coöperatie Cosun, C-248/04, Slg. 2006, I-10211, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 202).

    Zweitens bildet, wie die Kommission im Wesentlichen geltend macht, allein Art. 87 Abs. 3 Buchst. b EG und nicht eine frühere Entscheidungspraxis der Kommission, ihr tatsächliches Bestehen einmal unterstellt, den Rahmen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, mit der die Kommission feststellt, dass eine neue Beihilfe die Tatbestandsmerkmale dieser Ausnahme nicht erfüllt (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2010, Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission, T-396/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 54, und Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 364 angeführt, Rn. 198).

    Die Gründe, warum die Kommission in einer früheren Entscheidung eine andere Beurteilung vorgenommen hat, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung daher unerheblich (vgl. entsprechend Urteil Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 364 angeführt, Rn. 199 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Drittens kann der Kommission, wie sie zu Recht geltend macht, nicht die Möglichkeit genommen werden, strengere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit festzulegen als in früheren Entscheidungen, wenn die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes und das Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs auf diesem Markt es erfordern, da die Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen darauf haben können, dass eine bestehende Situation, die im Rahmen des Ermessens der Organe der Union geändert werden kann, weiter besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Djebel - SGPS/Kommission, oben in Rn. 364 angeführt, Rn. 200 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.01.2022 - T-286/09

    Die Entscheidung, mit der die Kommission gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Aspekte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.05.2023 - T-34/21

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von

    Art. 107 Abs. 3 AEUV räumt nämlich der Kommission ein weites Ermessen bei der Zulassung von Beihilfen unter Abweichung von dem allgemeinen Verbot von Art. 107 Abs. 1 AEUV ein, da die Beurteilung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt in diesen Fällen Probleme aufwirft, die die Berücksichtigung und Bewertung komplexer wirtschaftlicher Tatsachen und Umstände erforderlich machen (Urteile vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 107, und vom 1. März 2016, Secop/Kommission, T-79/14, EU:T:2016:118, Rn. 29).
  • EuG, 20.06.2019 - T-578/17

    a&o hostel and hotel Berlin/ Kommission

    Eine Beihilfe darf nämlich keine Modalitäten umfassen, deren beschränkende Auswirkungen über das hinausgehen, was erforderlich ist, um mit der Beihilfe die nach den Verträgen zulässigen Ziele zu erreichen (vgl. Urteil vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11" Rn. 122 und 123 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.10.2023 - T-460/22

    Somniare/ Kommission (Zone Franche de Madère)

    Ainsi, l'éventuelle violation par la Commission de son obligation résultant de l'article 41, deuxième alinéa, de la Charte de traiter les affaires dans un délai raisonnable doit, le cas échéant, trouver sa sanction dans un recours en indemnité porté devant le Tribunal, un tel recours constituant un remède effectif [voir, en ce sens, arrêts du 18 janvier 2012, Djebel - SGPS/Commission, T-422/07, non publié, EU:T:2012:11, point 175, et du 16 octobre 2014, Portovesme/Commission, T-291/11, EU:T:2014:896, point 73 (non publié)].
  • EuG, 18.10.2023 - T-668/22

    Nagolimad/ Kommission (Zone Franche de Madère)

    Ainsi, l'éventuelle violation par la Commission de son obligation résultant de l'article 41, deuxième alinéa, de la Charte de traiter les affaires dans un délai raisonnable doit, le cas échéant, trouver sa sanction dans un recours en indemnité porté devant le Tribunal, un tel recours constituant un remède effectif [voir, en ce sens, arrêts du 18 janvier 2012, Djebel - SGPS/Commission, T-422/07, non publié, EU:T:2012:11, point 175, et du 16 octobre 2014, Portovesme/Commission, T-291/11, EU:T:2014:896, point 73 (non publié)].
  • EuG, 20.03.2019 - T-766/16

    Hércules Club de Fútbol / Kommission

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.10.2023 - T-683/22

    Newalliance/ Kommission (Zone Franche de Madère)

    Ainsi, l'éventuelle violation par la Commission de son obligation résultant de l'article 41, deuxième alinéa, de la Charte de traiter les affaires dans un délai raisonnable doit, le cas échéant, trouver sa sanction dans un recours en indemnité porté devant le Tribunal, un tel recours constituant un remède effectif [voir, en ce sens, arrêts du 18 janvier 2012, Djebel - SGPS/Commission, T-422/07, non publié, EU:T:2012:11, point 175, et du 16 octobre 2014, Portovesme/Commission, T-291/11, EU:T:2014:896, point 73 (non publié)].
  • EuG, 11.07.2019 - T-244/16

    Das Gericht hebt das Einfrieren der Gelder von sieben zur früheren

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann zwar der Text der Klageschrift zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, aber eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke kann nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile ausgleichen, die nach Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und nach Art. 76 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung in der Klageschrift selbst enthalten sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2017, Al-Faqih u. a./Kommission, C-19/16 P, EU:C:2017:466, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2012, Djebel - SGPS/Kommission, T-422/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:11, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.09.2013 - T-31/13

    Bouillez / Rat

  • EuG, 18.10.2023 - T-333/21

    Ryanair/ Kommission (Alitalia II ; COVID-19)

  • EuG, 06.03.2012 - T-578/11

    Nutrimed-Klek & Szybinski / Kommission

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