Rechtsprechung
| EuG, 08.01.2015 - T-58/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Das Exklusivrecht des griechischen Wettveranstalters, 35 000 Video Lottery Terminals und 13 Glücksspiele zu betreiben, stellt keine staatliche Beihilfe dar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Exklusivrecht eines griechischen Wettveranstalters zum Betreiben von Video Lottery Terminals stellt keine staatliche Beihilfe dar
- mueller.legal (Kurzinformation)
Das Exklusivrecht des griechischen Wettveranstalters, 35 000 Video Lottery Terminals und 13 Glücksspiele zu betreiben, stellt keine staatliche Beihilfe dar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Exklusivrecht des griechischen Wettveranstalters keine staatliche Beihilfe
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2012) 6777 final der Kommission vom 3. Oktober 2012, mit der festgestellt wurde, dass die Ausschließlichkeitsrechte für den Betrieb von 13 Glücksspielen und die ausschließliche Lizenz für den Betrieb von 35 000 Video Lottery ...
Verfahrensgang
- EuG, 08.01.2015 - T-58/13
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15
- EuGH, 21.12.2016 - C-131/15
Wird zitiert von ... (9)
- EuG, 23.09.2020 - T-411/17
Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …
Rn. 124 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (…Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.). - EuGH, 21.12.2016 - C-131/15
Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Club Hotel Loutraki AE, die Vivere Entertainment AE, die Theros International Gaming, Inc., Elliniko Casino Kerkyras, Casino Rodos, die Porto Carras AE und die Kazino Aigaiou AE die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission (T-58/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:1), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2012) 6777 final der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2012 über die staatliche Beihilfe SA 33 988 (2011/N) - Griechenland - Modalitäten der Verlängerung des Exklusivrechts der Organismos Prognostikon Agonon Podosfairou AE (OPAP) (Organisation für Fußballtoto AG) zum Betrieb von 13 Glückspielen und Gewährung einer Exklusivlizenz zum Betrieb von 35 000 Video Lottery Terminals für einen Zeitraum von zehn Jahren (im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen wurden. - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2021 - C-584/20
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion …
{FN:47} Vgl. Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission (T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77).
- EuG, 23.09.2020 - T-414/17
Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …
Rn. 95 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (…Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.). - EuG, 13.12.2018 - T-165/15
Ryanair und Airport Marketing Services/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von …
Die Prüfung eines Vorgangs ohne Berücksichtigung seines Kontexts könnte nämlich zu rein formalen Ergebnissen führen, die der wirtschaftlichen Realität nicht entsprächen (Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 05.05.2021 - T-561/18
ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - …
Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass der Inhalt der Erörterungen zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat während dieser Phase des Verfahrens unter bestimmten Umständen das Vorliegen solcher Schwierigkeiten erkennen lassen kann, ebenso wie eine große Zahl von Auskunftsersuchen, die die Kommission an den anmeldenden Mitgliedstaat richtet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2014, Netherlands Maritime Technology Association/Kommission, T-140/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:1029, Rn. 74, und vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 47). - EuG, 23.09.2020 - T-420/17
Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …
Rn. 121 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (…Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13
Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat - Rechtsmittel - Dumping - …
{FN:19} - Vgl. u. a. Urteil Mebrom/Kommission (T-216/05, EU:T:2007:148), Beschluss Charron Inox und Almet/Kommission und Rat (T-445/11 und T-88/12, EU:T:2013:4), Urteile Marchiani/Parlament (T-479/13, EU:T:2014:866) und Club Hotel Loutraki u. a./Kommission (T-58/13, EU:T:2015:1) sowie Beschluss Istituto di vigilanza dell'urbe/Kommission (T-579/13, EU:T:2015:27). - Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15
Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
{FN:2} - Urteil des Gerichts (T-58/13, EU:T:2015:1, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
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