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   EuG, 23.01.1995 - T-84/94   

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https://dejure.org/1995,6293
EuG, 23.01.1995 - T-84/94 (https://dejure.org/1995,6293)
EuG, Entscheidung vom 23.01.1995 - T-84/94 (https://dejure.org/1995,6293)
EuG, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - T-84/94 (https://dejure.org/1995,6293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Steuerberatung; Verletzung von Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sei die Kommission aber nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern verfüge insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu erlangen, ausschließe (vgl. Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnrn.

    20 Der Gerichtshof habe zwar dem einzelnen die Möglichkeit abgesprochen, eine Untätigkeitsklage bei Nichteinschreiten der Kommission zu erheben (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnrn. 10 bis 14), doch liege der Fall hier anders, da die Kommission nach der Feststellung, daß die beanstandeten deutschen Rechtsvorschriften Artikel 59 des Vertrages verletzten, die Ansicht vertrete, daß die deutschen Bilanzbuchhalter dies nicht geltend machen könnten.

    23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern verfügt insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnrn. 10 bis 14).

    25 Zudem begehrt der Kläger mit der an die Kommission gerichteten Aufforderung, ein Verfahren nach Artikel 169 zu eröffnen, in Wirklichkeit die Vornahme einer Handlung, die ihn nicht unmittelbar und individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages betreffen würde und die er daher jedenfalls nicht mit der Nichtigkeitsklage anfechten könnte (vgl. Urteil Star Fruit/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    31 Wie sich aus Artikel 90 Absatz 3 und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90 ergibt, schließt die Aufsichtsbefugnis der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten, die gegen den Vertrag, insbesondere gegen die Wettbewerbsregeln, verstossen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 32), notwendig ein weites Ermessen dieses Gemeinschaftsorgans ein.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    31 Wie sich aus Artikel 90 Absatz 3 und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90 ergibt, schließt die Aufsichtsbefugnis der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten, die gegen den Vertrag, insbesondere gegen die Wettbewerbsregeln, verstossen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 32), notwendig ein weites Ermessen dieses Gemeinschaftsorgans ein.
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    Folglich ist die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreiten verbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-0000, Randnrn. 36 bis 38).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei, wer nicht Adressat einer Maßnahme sei, nur dann von ihr individuell betroffen, wenn sie ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berühre und daher in ähnlicher Weise individualisiere wie den Adressaten einer Maßnahme (Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei, wer nicht Adressat einer Maßnahme sei, nur dann von ihr individuell betroffen, wenn sie ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berühre und daher in ähnlicher Weise individualisiere wie den Adressaten einer Maßnahme (Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207).
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    24 Folglich ist die vorliegende Klage gegen die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, unzulässig (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21, sowie des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortès/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55, und vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94, J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15).
  • EuGH, 23.05.1990 - C-72/90

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    6 f., und Beschluß vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990, I-2181, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.05.1990 - C-87/89

    Sonito u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sei die Kommission aber nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern verfüge insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu erlangen, ausschließe (vgl. Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuG, 23.01.1995 - T-84/94
    19 Nach den Artikeln 155 und 169 des Vertrages habe die Kommission grundsätzlich jeden ihr bekanntgewordenen Vertragsverstoß zu verfolgen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.03.1975 - 72/74

    Union syndicale u.a. / Rat

  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 27.05.1994 - T-5/94
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Folglich seien natürliche oder juristische Personen, die die Kommission aufforderten, nach Artikel 90 Absatz 3 einzuschreiten, nicht berechtigt, deshalb Klage gegen die Kommission zu erheben, weil diese beschlossen habe, von ihren Befugnissen keinen Gebrauch zu machen, oder weil sie es unterlassen habe, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015; Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

    10 bis 14, und Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Sgl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-107/95

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

    2 Der Rechtsmittelführer im vorliegenden Verfahren, der Bundesverband der Bilanzbuchhalter e. V., ficht vor dem Gerichtshof den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94(1) an, mit dem seine Klage als unzulässig abgewiesen worden ist.

    - den Beschluß des Gerichts erster Instanz der EG vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen worden ist, aufzuheben;.

  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

    1 Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter e. V. (im folgenden: Rechtsmittelführer) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 31. März 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94 (Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101) eingelegt.
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages haben somit die Personen, die eine Beschwerde eingelegt haben, nicht die Möglichkeit, beim Gemeinschaftsrichter eine Klage gegen die Entscheidung der Kommission zu erheben, ihre Beschwerde nicht weiterzuverfolgen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnrn. 10 bis 14, und Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Sgl. 1995, II-101, Randnr. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die

    14 Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 1995, Bilanzbuchhalter/Kommission (T-84/94, EU:T:1995:9, Rn. 26).
  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

    60 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern verfügt insoweit über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989, Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 1993, Rechtssache T-29/93, Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, vom 27. Mai 1994, Rechtssache T-5/94, J/Kommission, Slg. 1994, II-391, und vom 23. Januar 1995, Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

    Folglich seien natürliche oder juristische Personen, die die Kommission aufforderten, nach Artikel 90 Absatz 3 einzuschreiten, nicht berechtigt, deshalb Klage gegen die Kommission zu erheben, weil diese beschlossen habe, von ihren Befugnissen keinen Gebrauch zu machen, oder weil sie es unterlassen habe, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015; Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18

    EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung

    14 Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 1995, Bilanzbuchhalter/Kommission (T-84/94, EU:T:1995:9, Rn. 26).
  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

    Ferner stehe "natürlichen oder juristischen Personen, die die Kommission auffordern, nach Artikel [86] Absatz 3 [EG] einzuschreiten, nicht das Recht zur Erhebung einer Klage gegen den Beschluss der Kommission zu, von ihren Befugnissen nach Artikel [86] Absatz 3 [EG] keinen Gebrauch zu machen" (Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94, Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101, Randnrn.
  • EuG, 16.10.2006 - T-173/06

    Aisne und Nature / Kommission

  • EuG, 16.02.1998 - T-182/97

    Smanor u.a. / Kommission

  • EuG, 25.05.2005 - T-443/03

    Retecal u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschwerde wegen

  • EuG, 15.01.2007 - T-276/06

    Sellier / Kommission

  • EuG, 19.05.2009 - T-528/08

    Delice / Kommission und Erlangen - Offensichtliche Unzuständigkeit -

  • EuG, 03.07.2008 - T-175/08

    Faur / Kommission

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