Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gartenbaubetrieb - Wohngebiet - Wirtschaftsstelle - Landwirtschaft
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Begriff des Gartenbaubetriebs, Unvereinbarkeit mit einem Wohngebiet
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gärtnerei im Wohngebiet? (IBR 1996, 474)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.11.1995 - 26 N 93.2201
- BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 9
- DÖV 1997, 31
- BauR 1996, 816
- UPR 1996, 392
- ZfBR 1996, 341
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet
Auszug aus BVerwG, 15.07.1996 - 4 NB 23.96
In der Rechtsprechung geklärt ist schließlich, daß sich die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens innerhalb eines Baugebiets der Baunutzungsverordnung nicht allein nach der Einordnung des Vorhabens in eine bestimmte Begriffskategorie, sondern auch nach der Zweckbestimmung des jeweiligen Baugebiets richtet oder richten kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 10 - ZfBR 1992, 283, zum Beherbergungsgbetrieb im Gewerbegebiet). - BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02
Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …
Dem hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 C 8.00 - NVwZ 2001, 1284 = DVBl 2001, 1458; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ; Beschluss vom 30. Juli 2001 - BVerwG 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87; Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 = NJW 1998, 3792; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9; Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267).Maßgebend bleibt die Zweckbestimmung des jeweiligen Baugebietes (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9; Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 5.88 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 7 = NJW 1992, 1779; Beschluss vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 6 = NVwZ 1991, 982).
Für § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO hat das Bundesverwaltungsgericht das eingrenzende Kriterium der Gebietsverträglichkeit ausdrücklich angewandt (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9).
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10
Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet; …
Während die nördlich der R.-straße vorhandene Bebauung ausschließlich von Wohnnutzung geprägt war und ist, war die südlich davon gelegene Bebauung durch einen - aus einer Gärtnerei mit Gartenland und Gewächshäusern, einem dazugehörigen Wohnhaus des Betriebsleiters und dem westlich angeschlossenen Gartencenter ("Blumenparadies B.") mit Verkaufseinrichtung bestehenden - Betrieb geprägt, der aufgrund seiner gesamten, nicht mehr geringen Betriebsfläche und seiner Betriebsweise (Vorhalten eines größeren Kundenparkplatzes) und dem damit verbundenen Zu- und Abfahrtsverkehr nicht mehr einem in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen "Gartenbaubetrieb" i. S. des § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO entsprach (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.07.1996 - 4 NB 23.96 -, Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 1093/00
Seniorenpflegeheim in Gewerbegebiet
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 15.07.1996 - 4 NB 23.96 - (NVwZ-RR 1997, 9 = DÖV 1997, 31 = PBauE § 4 BauNVO Nr. 12) entschieden, dass ein Gartenbaubetrieb, der wegen seiner Größe oder seiner Arbeitsweise mit der Zweckbestimmung des Wohngebiets nicht vereinbar sei, nicht unter § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO, also die Ausnahmeregelung bei allgemeinen Wohngebieten, falle.
- BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00
Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke; …
Diese Rechtsprechung betrifft vor allem jene städtebaulichen Nutzungsarten, die die Baunutzungsverordnung begrifflich verselbständigt und mehreren der Baugebietstypen in §§ 2 bis 9 BauNVO zugeordnet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 6 - Sportanlagen; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - UPR 1993, 17 - Gewerbebetriebe; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - UPR 1996, 392 - Gartenbaubetriebe). - VGH Bayern, 18.12.2020 - 15 N 20.391
Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Verstoßes einer zentralen …
Gartenbaubetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO müssen - auch wenn wie vorliegend der Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO über § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauNVO zur Regelzulässigkeit erklärt wird - mit der Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebiets, vorwiegend dem Wohnen zu dienen, vereinbar sein (instruktiv hierzu BVerwG, B.v. 15.7.1996 - 4 NB 23.96 - NVwZ-RR 1997, 9 = juris Rn. 5 sowie die Vorinstanz BayVGH, U.v. 10.11.1995 - 26 N 93.2201 - nicht veröffentlicht;… zusammenfassend Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 4 Rn. 82). - OVG Hamburg, 15.10.2020 - 2 E 7/18
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan Sülldorf 4
Es handelt sich um eine besondere Art des landwirtschaftlichen Betriebs, die anders als die rein landwirtschaftliche Hofstelle nicht nur in einem Dorfgebiet zugelassen wird, weil der typische Gartenbaubetrieb zu keinen nennenswerten Konflikten mit der benachbarten (Wohn-)Nutzung führt (BVerwG, Beschl. v. 15.7.1996, 4 NB 23.96, Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11, juris Rn. 6). - VG Ansbach, 04.12.2017 - AN 3 K 16.01498
Baugenehmigung für Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in einem Dorfgebiet
Zwar sind gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 BauNVO Gartenbaubetriebe in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig, jedoch vermittelt dieses mit ca. 5.500 m 2 im Vergleich zu dem gesamten Gebiet sehr große Grundstück doch eine sehr eigenständige Nutzung, die mit der Zweckbestimmung der Wohnnutzung wenig gemein hat (vgl. BVerwG, B.v. 15.7.1996 - 4 NB 23.96; Baurecht 96, 816) und somit der Eindruck einer Gemengelage noch verstärkt wird. - VGH Bayern, 18.12.2003 - 2 B 02.240
Nachbarklage, Rücksichtnahme, Nutzungskonflikt Gärtnerei-Kindertagesstätte, …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einem Gartenbaubetrieb, wie er in der Baunutzungsverordnung als eigenständiger städtebaulicher Nutzungsbegriff verstanden wird, als typische Gärtnerei mit Gartenland und Gewächshäusern - im Unterschied zu einer landwirtschaftlichen Hofstelle - grundsätzlich keine nennenswerte Konflikte mit der benachbarten Wohnnutzung zu erwarten sind (BVerwG v. 15.7.1996 DÖV 1997, 31). - VG Ansbach, 10.03.2023 - AN 9 K 23.336
Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf …
Entsprechend den Einlassungen der Beteiligten ist nicht ersichtlich, dass sich wesentliche Betriebsflächen des Betriebes außerhalb des Plangebietes befinden würden und somit ein nicht mehr mit einem allgemeinen Wohngebiet vereinbares (bloßes) Betriebsgrundstück angesehen werden müsste (…vgl. insoweit BeckOK BauNVO/Hornmann, 32. Ed. 15.1.2023, BauNVO § 4 Rn. 133;… EZBK/Stock, 147. EL August 2022, BauNVO § 4 Rn. 136; jeweils mit Verweis auf die grundlegende Entscheidung des BVerwG, B.v. 15.7.1996 - 4 NB 23/96 - BeckRS 1996, 22192, wonach zumindest im Grundsatz davon auszugehen ist, dass sich bei einem in einem allgemeinen Wohngebiet noch zulässigen Gartenbaubetrieb der gesamte Betrieb, also auch seine Nutzflächen einschließlich möglicherweise vorhandener Gewächshäuser und Verkaufseinrichtungen, innerhalb des Wohngebiets befindet, auch wenn zusätzliche Betriebsflächen, die außerhalb des Plangebiets im Außenbereich liegen, unschädlich sein können). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - 8 S 3479/96
Gartenbaubetrieb als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, BauGB § 35 Abs 1
Gartenbaubetriebe als solche sind auch in Plangebieten und im Innenbereich zulässig (vgl. die §§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 3 Nr. 4, 5 Abs. 2 Nr. 8 und 6 Abs. 3 Nr. 6 BauNVO; BVerwG, Beschluß v. 15.7.1996 - 4 NB 23.96 -, NuR 1997, 191 = UPR 1996, 392), sollen also gerade nicht nur im Außenbereich ausgeführt werden, wie es § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB voraussetzt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 7 B 785/03
Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte; Rechtmäßigkeit …
- VG Arnsberg, 19.04.2010 - 14 K 2954/08
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einstellplatzes für einen …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2005 - 1 LA 76/05
- VG Würzburg, 11.03.2008 - W 4 K 07.1076
Dorfgebiet; Blockheizkraftwerk (Palmöl); Bestandteil eines Gärtnereibetriebs, …
- VG Freiburg, 01.09.2005 - 6 K 902/04
Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ; …
- VG Düsseldorf, 24.06.2004 - 4 K 4506/03
Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung trotz des Bestehens einer …
- VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 3 K 12.00303
Wohnbebauung; Rinderstall; "Gelbe Hefte " 52 + 63
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