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   BFH, 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH)   

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https://dejure.org/2014,25141
BFH, 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,25141)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,25141)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2014 - V S 16/14 (PKH) (https://dejure.org/2014,25141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung - Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • openjur.de

    Übergehen eines Sachantrags; Urteilsergänzung; Urteilsberichtigung; Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung; Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 108, FGO § 109, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 142, ZPO § 41, ZPO § 114, ZPO § 227, GG Art 103 Abs 1, FGO § 155 S 1, AO § 162
    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung - Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • Bundesfinanzhof

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung - Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 108 FGO, § 109 FGO
    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung - Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • IWW
  • rewis.io

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung - Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Antrag auf Terminverlegung - Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Schätzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1
    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Sachantrags; Antrag auf Ergänzung des Urteils; Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Begründung eines Verlegungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, sowie vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).

    (1) Bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen kann ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür allenfalls in solchen Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich, damit schlechthin unvertretbar ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, und vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    In den Fällen, in denen das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig ist, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückgewiesen werden (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn ein ganzer Spruchkörper abgelehnt wird und keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (BFH-Beschlüsse vom 20. November 2009 III S 20/09, BFH/NV 2010, 454, und in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

  • BFH, 26.01.2012 - V S 29/11

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Wird --wie im Streitfall-- PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde beantragt, muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines dieser Zulassungsgründe bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763, sowie vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).

  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    (1) Bei Einwänden gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen kann ein zur Zulassung der Revision berechtigender erheblicher Rechtsfehler aufgrund objektiver Willkür allenfalls in solchen Fällen bejaht werden, in denen das Schätzungsergebnis des FG wirtschaftlich unmöglich, damit schlechthin unvertretbar ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, und vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1980  2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, sowie vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 29.09.2011 - IV B 122/09

    Ladungsfrist - Terminsverlegung - Krankmeldung eines Steuerberaters -

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Abgesehen davon, dass jedenfalls bei unmittelbar vor dem Termin eingereichten ärztlichen Attesten erforderlich ist, dass diese die Diagnose unverschlüsselt ausweisen und nicht nur Diagnosekürzel verwenden (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 9. Mai 2012 VII B 3/12, BFH/NV 2012, 1324; vom 29. September 2011 IV B 122/09, BFH/NV 2012, 419), ergibt sich aus der vom Gericht ermittelten "Übersetzung" der unspezifischen Diagnose vom 7. April 2014 (Sonstige psychische Störung, Bauch- bzw. Beckenschmerzen, sonstige Krankheit des Kreislaufsystems, Störung, bei der sich ein seelischer Konflikt durch körperliche Beschwerden äußert) nicht die Verhandlungsunfähigkeit des Klägers für den Folgetag.
  • BFH, 07.08.2013 - VII B 43/13

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Terminsverlegung - Keine

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Abgesehen davon, dass jedenfalls bei unmittelbar vor dem Termin eingereichten ärztlichen Attesten erforderlich ist, dass diese die Diagnose unverschlüsselt ausweisen und nicht nur Diagnosekürzel verwenden (BFH-Beschlüsse vom 7. August 2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792; vom 9. Mai 2012 VII B 3/12, BFH/NV 2012, 1324; vom 29. September 2011 IV B 122/09, BFH/NV 2012, 419), ergibt sich aus der vom Gericht ermittelten "Übersetzung" der unspezifischen Diagnose vom 7. April 2014 (Sonstige psychische Störung, Bauch- bzw. Beckenschmerzen, sonstige Krankheit des Kreislaufsystems, Störung, bei der sich ein seelischer Konflikt durch körperliche Beschwerden äußert) nicht die Verhandlungsunfähigkeit des Klägers für den Folgetag.
  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2007 - V B 122/05

    NZB: rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 01.08.2014 - V S 16/14
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs bedeutet insbesondere nicht, dass das FG die Klägerin "erhört", sich also ihren rechtlichen Ansichten oder ihrer Sachverhaltswürdigung anschließt (BFH-Beschluss vom 13. April 2007 V B 122/05, BFH/NV 2007, 1517).
  • BFH, 21.11.2012 - VIII B 144/11

    Fehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags bei schwerer

  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 20.11.2009 - III S 20/09

    Unzulässige Richterablehnung - Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen

  • BFH, 09.05.2012 - VII B 3/12

    Verschiebung eines Verhandlungstermins um einige Stunden keine Terminsaufhebung

  • BFH, 29.08.2003 - III B 105/02

    NZB: Übergehen von Sachanträgen

  • BFH, 27.07.2007 - III S 8/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 252/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Übergehen eines Antrags

  • BFH, 04.08.2009 - V S 16/09

    Darlegungsanforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    c) Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch einen äußeren Betriebsvergleich anhand der aus der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zu entnehmenden Richtsätze bislang als grundsätzlich "anerkannte Schätzungsmethode" bewertet (vgl. u.a. aus jüngerer Zeit BFH-Beschlüsse vom 05.12.2007 - X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, unter 1.c; vom 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1768, Rz 25, sowie vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 19.02.2016 - X S 38/15

    Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags

    Ist der Antrag aber, wie im Streitfall, im Tatbestand ebenfalls nicht erwähnt, so ist dieser Mangel grundsätzlich zunächst durch Antrag auf Berichtigung des Tatbestands nach § 108 Abs. 1 FGO zu beheben (vgl. zum Zusammentreffen von § 108 FGO und § 109 FGO BFH-Beschluss vom 1. August 2014 V S 16/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1768, unter II.2.b aa).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Dies legt es bereits nahe, dass eine rechtsmissbräuchliche Pauschalablehnung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 I B 47/04, BFH/NV 2006, 746; vom 1. August 2014 V S 16/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1768) vorliegt.
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 3899/13

    Anforderungen an einen Gewinnfeststellungsbescheid sowie an die Berücksichtigung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 3898/13

    Anforderungen an einen Gewinnfeststellungsbescheid sowie an die Berücksichtigung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
  • FG Düsseldorf, 25.09.2015 - 16 K 836/15

    Ladung des FA zur Abgabe einer Vermögensauskunft eines Rechtsanwalts; Aufteilung

    Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes muss dieses entweder die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen oder eine so genaue Schilderung enthalten, dass das FG selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (BFH-Beschlüsse vom 1.08.2014 V S 16/14, BFH/NV 2014, 1768; vom 7.08.2013 VII B 43/13, BFH/NV 2013, 1792 und vom 18.02.2013 V B 62/12, juris).
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