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   BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17   

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https://dejure.org/2018,4404
BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,4404)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - V ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,4404)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,4404)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, §§ 58 ff. FamFG, § 62 FamFG, § 417 Abs. 2 Nr. 5 FamFG, § 59 AufenthG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK, § 36 Abs. 3 GNotKG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung; Abschiebungsandrohung als von der Behörde im Haftantrag darzulegende Vollstreckungsvoraussetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417 Abs. 2 Nr. 5, AufenthG § 59
    Abschiebungshaft, Rückkehrentscheidung, Abschiebungsandrohung, Ausreise, Abschiebung, Wiedereinreise, Feststellungsinteresse, Haftantrag, Beschwerde, Begründungserfordernis

  • rewis.io

    Haft zur Sicherung der Abschiebung: Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung; Verbindung einer Beschwerde gegen die Haftanordnung mit einem Feststellungsantrag bezüglich erfolgter Rechtsverletzung und Anforderungen an die Entscheidung des Beschwerdegerichts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 Nr. 5 ; AufenthG § 59
    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung; Abschiebungsandrohung als von der Behörde im Haftantrag darzulegende Vollstreckungsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    aa) Ein sich in Haft befindender Ausländer kann die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG mit einem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG verbinden, durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden zu sein (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7 mwN).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge, die nicht dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, entscheiden (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, aaO).

  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft, auch wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5); dies gilt auch, wenn das Beschwerdegericht den Feststellungsantrag als unzulässig verworfen hat.

    Fehlt es an Angaben der Behörde, dass eine Abschiebungsandrohung entweder bereits ergangen ist oder aber wegen Vorliegens einer anderen Rückkehrentscheidung ausnahmsweise entbehrlich ist, liegt ein Verstoß gegen den gesetzlichen Begründungszwang vor, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 9 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 29/13, juris Rn. 4 mwN).

  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 90/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Unzulässigkeit des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Diese Heilung kann auch noch während des Beschwerdeverfahrens erfolgen (Senat, Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 9).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall aber, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN und vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Zwar können solche Mängel mit Wirkung für die Zukunft behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (§ 26 FamFG, vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15

    Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8, vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9 und vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft, auch wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat (Senat, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - V ZB 32/15, InfAuslR 2016, 432 Rn. 5 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5); dies gilt auch, wenn das Beschwerdegericht den Feststellungsantrag als unzulässig verworfen hat.
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15

    Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8, vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9 und vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14

    Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8, vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9 und vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall aber, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN und vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
    Ohne einen zulässigen Haftantrag der Behörde darf der Richter die beantragte Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen (Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13

    Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    Ohne einen zulässigen Haftantrag der Behörde darf der Richter die beantragte Sicherungshaft nicht anordnen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - V ZB 162/12, InfAuslR 2014, 51 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 27. September 2017 - V ZB 29/17, InfAuslR 2018, 139 Rn. 6 mwN; Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 11).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 238/11, FGPrax 2013, 39 Rn. 6; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 7).

  • BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 43/20

    Unzulässige Haftanordnung mangels ausreichender Angaben zur Ausweisungsverfügung

    cc) Zwar können Mängel des Haftantrags mit Wirkung für die Zukunft behoben werden, indem die Behörde ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris Rn. 13, vom 22. Juli 2010, NVwZ 2010, 1511 Rn. 13, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 12) oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen der Durchführbarkeit der Ab- und Zurückschiebung des Ausländers und der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 13).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall aber, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 13).

    Deren Nachholung kommt nicht in Betracht, weil der Mangel des Haftantrags nur für die Zukunft behoben würde und der Betroffene zwischenzeitlich abgeschoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 14).

  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19

    Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen

    Ohne einen zulässigen Haftantrag der Behörde darf der Richter die beantragte Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 11).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).
  • BGH, 26.04.2018 - V ZB 95/17

    Verbindung des Feststellungsantrags mit der Beschwerde gegen die Haftanordnung

    Sie bedarf auch dann keiner Zulassung, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und der Betroffene im Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung der Entscheidung verlangt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. September 2017 - V ZB 180/16, juris Rn. 4); dies gilt auch, wenn - wie hier - mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, das Beschwerdegericht habe einen bereits in der Beschwerdeinstanz gestellten Feststellungsantrag rechtsfehlerhaft übergangen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 4 für den Fall der fehlerhaften Verwerfung des Feststellungsantrags als unzulässig durch das Beschwerdegericht).

    Ist das geschehen, muss das Beschwerdegericht über beide Anträge, die nicht dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, entscheiden (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 7).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    bb) Die Heilung wirkt aber nicht zurück, sondern nur für die Zukunft (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 und vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 = juris Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 19.05.2020 - 8 A 138/19

    Beurteilungszeitpunkt für Ausweisung und zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote;

    Reist der Betroffene später wieder in das Bundesgebiet ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2018 - V ZB 62/17 -, juris, Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2008 - 11 S 1136/07 -, juris, Rn. 11; Hessischer VGH, Urteil vom 17.02.1997 - 12 UE 1739/95 -, juris, Rn. 26).
  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 62/19

    Abschiebungshaft: Wechsel des Aufenthaltsorts; Hinweispflicht auf Anzeigepflicht

    Die Androhung war auch nicht verbraucht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, juris Rn. 12), weil die Ausländerbehörde die im Erstbescheid angedrohte Abschiebung noch nicht vollzogen hatte und die Betroffene auch nicht freiwillig ausgereist war.
  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

    Entsprechendes gilt, wenn das Beschwerdegericht den Feststellungsantrag als unzulässig verworfen hat (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 4).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen

    Die Abschiebungsandrohung ist damit verbraucht; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2019 - V ZB 62/17 -, juris Rn. 12; zur Unzulässigkeit einer vorsorglichen Abschiebungsandrohung für den Fall einer künftigen unerlaubten Wiedereinreise vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2005 - 1 C 29/04 -, juris Rn. 13 ff.).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 61/18

    Abschiebungsandrohung als Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebungshaft

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 16/20

    Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 1 AufenthG ;

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
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