Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2016

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   BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16   

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https://dejure.org/2017,6253
BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2017,6253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, § 320 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO, § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    ZPO § 320 Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 1
    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgekürzte Entscheidungsgründe - und die Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Dies ist ausgeschlossen, wenn das Vorbringen, das in der angegriffenen Entscheidung übergangen worden sein soll, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris Rn. 14 f.; BVerfG, NJW 2017, 318 Rn. 22 mwN; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Weder aus § 321a Abs. 4 Satz 5 ZPO noch unmittelbar aus dem Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung zu einer weitergehenden Begründung der Entscheidung (vgl. BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 19 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Dies ist ausgeschlossen, wenn das Vorbringen, das in der angegriffenen Entscheidung übergangen worden sein soll, nicht entscheidungserheblich ist (vgl. für die Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15, juris Rn. 14 f.; BVerfG, NJW 2017, 318 Rn. 22 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 08.10.2015 - VII ZR 238/14

    Anhörungsrüge: Rüge neuer Gehörsverletzung gegen den eine

    Auszug aus BGH, 21.02.2017 - V ZR 125/16
    Ansonsten hätte es eine Partei in der Hand, mittels einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO die Bestimmung des § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO auszuhebeln (BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - VII ZR 238/14, IBR 2016, 61 Rn. 3).
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   BGH, 08.12.2016 - V ZR 125/16   

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https://dejure.org/2016,52008
BGH, 08.12.2016 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,52008)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,52008)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - V ZR 125/16 (https://dejure.org/2016,52008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder auf effektiven Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs oder auf effektiven Rechtsschutz

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04

    Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - V ZR 125/16
    Die Klägerin hat aber nicht hinreichend dargelegt, dass sich ein hierin möglicherweise zu erblickender Verstoß gegen ihren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG oder auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGK 4, 87, 92) entscheidungserheblich ausgewirkt hat.
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2019 - 4 U 23/18

    Ansprüche aus einem D&O-Versicherungsvertrag

    Grundsätzlich muss das Rechtsmittelgericht vor seiner Entscheidung die Entscheidung über einen Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes abwarten (BGH BeckRS 2016, 112931 Rn. 2).

    Etwas anderes gilt aber, wenn sich die unterbliebene Entscheidung über den Antrag nach § 320 Abs. 1 ZPO nicht zu Lasten des Rechtsmittelführers auswirken kann (BGH BeckRS 2016, 112931 Rn. 4).

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