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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.2021 - V R 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51614
BFH, 26.08.2021 - V R 13/19 (https://dejure.org/2021,51614)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2021 - V R 13/19 (https://dejure.org/2021,51614)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2021 - V R 13/19 (https://dejure.org/2021,51614)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 10 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 649 S 2, UStAE Abschn 1.3 Abs 5, UStG VZ 2017
    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 10 Abs 1 UStG 2005, Art 2 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 2 Abs 1 Buchst c EGRL 112/2006, § 133 BGB
    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • IWW

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1; UStG § ... 10 Abs 1; EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a; EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 649 S 2; UStAE Abschn 1.3 Abs 5; UStG VZ 2017 Vorschriften§§ 4, 6, 37 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), § 649 Satz 2 BGB, § 3 Abs. 4 HOAI, Anlage 2 zur HOAI, § 649 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 649 BGB, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c der Richtlinie 2006/112/EG, Abschn. 1.3 Abs. 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, § 10 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 133, 157 BGB, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach Kündigung eines Architektenvertrages; Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen regelmäßig kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts; Vergütung auf schon erbrachte Leistungsteile

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 10 Abs. 1; MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; MwStSystRL Art. und c
    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • rechtsportal.de

    Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Kündigungsvergütung" ist nur zum Teil umsatzsteuerpflichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages - und die Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung lediglich bereits erbrachter Leistungen nach Kündigung eines Architektenvertrages als Entgelt nach UStG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Kündigungsvergütung" ist nur zum Teil umsatzsteuerpflichtig! (IBR 2022, 98)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Schadensersatz, Steuerpflicht, Leistungsaustausch

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 ; UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 274, 300
  • DB 2022, 34
  • BStBl II 2022, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.01.2014 - V R 22/13

    Leistungsaustausch oder Schadensersatz

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 16.01.2014 - V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, und vom 07.07.2005 - V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--).

    In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Leistung (Senatsurteile in BFH/NV 2014, 736, und vom 11.02.2010 - V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765).

    Rn. 20 b) Zu berücksichtigen ist auch, wovon das FA zunächst ausgegangen ist, dass die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch vorliegen können, wenn ein Steuerpflichtiger auf eine ihm, sei es auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage, zustehende Rechtsposition gegen Entgelt verzichtet (Senatsurteile in BFH/NV 2014, 736, und in BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66).

  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen …

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Der Leistungsempfänger muss identifizierbar sein; er muss einen Vorteil erhalten, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuerrechts führt (…vgl. z.B. Senatsurteile vom 16.01.2014 - V R 22/13, BFH/NV 2014, 736, und vom 07.07.2005 - V R 34/03, BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, unter II.1., m.w.N. aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH--).

    Rn. 20 b) Zu berücksichtigen ist auch, wovon das FA zunächst ausgegangen ist, dass die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch vorliegen können, wenn ein Steuerpflichtiger auf eine ihm, sei es auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage, zustehende Rechtsposition gegen Entgelt verzichtet (Senatsurteile in BFH/NV 2014, 736, und in BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66).

    So wird z.B. als steuerbarer Umsatz auch die vertragliche Auflösung eines Mietvertrages gegen Abfindung beurteilt (EuGH-Urteil Lubbock Fine vom 15.12.1993 - C-63/92, EU:C:1993:929, BStBl II 1995, 480, Rz 9 und 12; Senatsurteil in BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, Rz 15;… Senatsbeschluss vom 23.01.2002 - V B 161/01, BFH/NV 2002, 553).

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05

    Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Das folge auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05 (BGHZ 174, 267), wonach es sich bei dem Anspruch aus § 649 BGB a.F. nicht um die Vergütung für einen Leistungsaustausch handele.

    In Übereinstimmung hiermit geht der BGH in seinem Urteil in BGHZ 174, 267 davon aus, dass die gemäß § 649 Satz 2 BGB a.F. oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen nach Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung nur insoweit Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz ist, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Rn. 14 b) Demgegenüber sind Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen grundsätzlich kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf vom 21.03.2002 - C-174/00, EU:C:2002:200; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.03.2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).

    Ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200; BFH-Urteil in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11

    Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht …

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Rn. 14 b) Demgegenüber sind Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen grundsätzlich kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf vom 21.03.2002 - C-174/00, EU:C:2002:200; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.03.2013 - XI R 6/11, BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).

    Ob eine Leistung des Unternehmers vorliegt, die derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet, bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (vgl. z.B. EuGH-Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200; BFH-Urteil in BFHE 241, 191, BStBl II 2014, 206).

  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Rn. 18 aa) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zwar zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (z.B. BFH-Urteile vom 17.06.2020 - I R 56/17, BFH/NV 2021, 547, Rz 13;… vom 25.07.2019 - IV R 49/16, BFH/NV 2020, 15).

    Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind und ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFH/NV 2021, 547, Rz 18;… vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, …und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).

  • BFH, 27.08.1970 - V R 159/66

    Vergütung - Kündigung - Vertragliche Auflösung - Werklieferungsvertrag - Entgelt

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Rn. 15 2. Nach dem Senatsurteil vom 27.08.1970 - V R 159/66 (BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6) ist die Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder vertraglicher Auflösung eines Werklieferungsvertrages vereinnahmt, ohne an den Besteller die bereitgestellten Werkstoffe oder das teilweise vollendete Werk geliefert zu haben, kein Entgelt.

    Die bloße zahlenmäßige Konkretisierung ist für sich genommen ungeeignet, eine Zuordnungsentscheidung darüber zu treffen, ob eine Zahlung als Entgelt für eine teilweise erbrachte Leistung oder als Zahlung ohne Entgeltcharakter im Sinne des Senatsurteils in BFHE 100, 259, BStBl II 1971, 6 anzusehen ist.

  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    In diesen Fällen besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Leistung (…Senatsurteile in BFH/NV 2014, 736, und vom 11.02.2010 - V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    So wird z.B. als steuerbarer Umsatz auch die vertragliche Auflösung eines Mietvertrages gegen Abfindung beurteilt (EuGH-Urteil Lubbock Fine vom 15.12.1993 - C-63/92, EU:C:1993:929, BStBl II 1995, 480, Rz 9 und 12; Senatsurteil in BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66, Rz 15;… Senatsbeschluss vom 23.01.2002 - V B 161/01, BFH/NV 2002, 553).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2019 - 5 K 214/18

    Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags im Rahmen von …

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.02.2019 - 5 K 214/18 aufgehoben.
  • BFH, 25.07.2019 - IV R 49/16

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von …

  • BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14

    Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - …

  • BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16

    Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung

  • BFH, 23.01.2002 - V B 161/01

    Entgelt für Unterbringung von Asylbewerbern

  • KG, 21.06.2022 - 21 U 122/21

    Störung der Geschäftsgrundlage bei einem coronabedingten Ausfall von …

    Diese beläuft sich auf 52.500,00 EUR, wobei keine Umsatzsteuer anfällt, da der Betrag ausschließlich nicht erbrachte Leistungen abgilt (BFH, Urteil vom 26. August 2021, V R 13/19; BGH, Urteil vom 22. November 2007, VII ZR 83/05).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2023 - 4 A 2549/20

    Subvention; Verwaltungspraxis; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Haushaltsrecht; …

    Rn. 79 Vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BFH, Urteil vom 26.8.2021 - V R 13/19 -, BFHE 274, 300 = juris, Rn. 1 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2023 - 4 A 3042/19

    Subvention; Verwaltungspraxis; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Haushaltsrecht; …

    Rn. 97 Vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BFH, Urteil vom 26.8.2021 - V R 13/19 -, BFHE 274, 300 = juris, Rn. 1 f.
  • FG Niedersachsen, 28.02.2019 - 5 K 214/18

    Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags im Rahmen von …

    Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 13/19.
  • KG, 13.05.2025 - 21 U 8/25

    Vertrag über die Instandhaltung der Brandmeldeanlage einer Klinik als möglicher …

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung des (…BGH, Urteil v. 22.11.2007 - VII ZR 83/05 - Rn. 16 zum VOB-Vertrag; BFH, Urteil v. 26.08.2021 - V R 13/19 - Rn. 15 zum Architektenvertrag), wonach für den auf die nicht erbrachten Leistungen entfallenen Vergütungsanteil keine Umsatzsteuer anfällt, ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs inzwischen überholt (EuGH, Urteil v. 28.11.2024 - C-622/23 - Rn.18 f).
  • BFH, 30.06.2022 - V R 36/20

    Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation

    Rn. 25 Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch vorliegen können, wenn ein Steuerpflichtiger auf eine ihm --sei es auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage-- zustehende Rechtsposition gegen Entgelt verzichtet (BFH-Urteile vom 26.08.2021 - V R 13/19, BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197, Rz 20;… in BFH/NV 2014, 736, und in BFHE 211, 59, BStBl II 2007, 66).

    Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG insbesondere daraufhin zu prüfen, ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197, Rz 18;… in BFH/NV 2021, 547, Rz 18;… vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, …und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 22 U 19/22

    Architektenhonorar: Veräußerung des Grundstücks keine wirksame Kündigung

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 26.08.2021 - V R 13/19 ausgeführt, dass die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung nur insoweit ein Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG ist, als sie auf schon erbrachte Leistungen entfällt (vgl. BFH, Urteil vom 26.08.2021 - V R 13/19, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • FG Düsseldorf, 27.06.2025 - 5 K 2169/23

    Qualifizierung von Zahlungen umsatzsteuerlich als Leistungsentgelt oder als nicht …

    Derartige Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen stellen grds. kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts dar, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.8.2021 V R 13/19, BStBl II 2022, 197).

    Es mangelt entweder an der Leistung, an der Gegenleistung oder an dem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 26.8.2021 V R 13/19, BStBl II 2022, 197;… Nieskens in Rau/Dürrwächter, UStG, § 1 Rn. 842).

  • FG Baden-Württemberg, 12.10.2023 - 1 K 1975/22

    Entgeltlicher Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung der vollen Vergütung …

    Bei Leistungen aufgrund eines gegenseitigen Vertrages, durch den sich eine Vertragspartei zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen und die andere sich hierfür zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG regelmäßig erfüllt, falls der leistende Vertragspartner Unternehmer ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26.08.2021 - V R 13/19, BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197).

    Lediglich in dem -hier nicht gegebenen- Fall, dass unstreitig kein Anspruch auf Weiterleistung bestand, kann auf einen solchen auch nicht verzichtet werden (vgl. FG Berlin…, Urteil vom 10.11.2003 - 9 K 9132/99, EFG 2004, 690 im zweiten Rechtsgang und nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts infolge Zurückverweisung durch BFH-Urteil vom 10.12.1998 - V R 58/97, BFH/NV 1999, 987; BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 13/19, BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197, Rn. 20: Kündigung eines Architektenvertrags durch den Architekten selbst).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 6 A 10608/23

    Rechtmäßigkeit einer Tourismusbeitragssatzung; Antrag auf Protokollergänzung; …

    Auch Versicherungsleistungen stellen grundsätzlich kein Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG dar, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern die Versicherung nach dem entsprechenden Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2021 - V R 13/19 -, juris Rn. 14;… Wäger, UStG, 2. Aufl. 2022, § 10 Rn. 44).
  • OLG Hamburg, 23.05.2023 - 4 U 124/22

    Bauvertrag: Stellung einer befristeten Bürgschaft als Bauhandwerkersicherheit; …

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