Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; EStG i. d. F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1
- Judicialis
EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; ; EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 6b Abs. 3 Satz 1; EStG i.d.F. des StBereinG 1999 § 4 Abs. 2 Satz 2; AO 1977 § 183 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG in der Sonderbilanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerrechtliche Behandlung der Gewinne eines Mitunternehmers aus der Veräußerung eines zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Anlageguts; Minderung des Gewinns durch Bildung einer Rücklage in der Sonderbilanz; Ausübung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Rücklagen i. S. des § 6b Abs. 3 EStG für Gewinne aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 EStG
- Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG
- Rücklagenbildung nach § 6b und § 6c EStG
- Reinvestition - Übertragungsmöglichkeiten
- Sonderbilanz
- Gewinnermittlungsgrundsätze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00
- BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Papierfundstellen
- BFHE 212, 231
- NJW 2006, 1455
- BB 2006, 538
- BB 2006, 656
- DB 2006, 478
- DB 2007, 25
- BStBl II 2006, 418
- NZG 2006, 279
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (16)
- BFH, 13.05.2004 - IX R 8/02
Erledigung der Hauptsache; Ergehen eines Gerichtsbescheids
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Die Erledigung in der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheides Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.; vom 13. Mai 2004 IX R 8/02, BFH/NV 2004, 1290;… vom 28. Juni 2005 I R 35/03, BFH/NV 2005, 1847; Christiansen, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 264, 264 f.; derselbe, DStR 2005, 1488, 1488 f.; a.A. Renz, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1986, 166, 166 f., wonach ein Antrag auf mündliche Verhandlung für die Regelung des Vorbescheides dann unzulässig sei, wenn der Antragsteller die ablehnende Entscheidung des Gerichts tatsächlich annimmt).Der Senat hat folglich nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß §§ 143 Abs. 1 i.V.m. 138 FGO zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 1290, …und vom 26. August 2002 IX R 75/01, BFH/NV 2003, 15, m.w.N.).
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Der Senat hält an der diesbezüglichen Rechtsprechung fest (s. insoweit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 13 f., BStBl II 1991, 691, 699, m.w.N.; Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 4. der Gründe, und vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401;… aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247, unter 2.b der Gründe). - BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87
Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Dementsprechend hat der BFH mit Urteil vom 7. Juli 1992 VIII R 2/87 (BFHE 168, 322, BStBl II 1993, 328) entschieden, dass die Bildung gewillkürten Sonderbetriebsvermögens einen Willkürakt des Mitunternehmers und nicht etwa der Mitunternehmerschaft erfordert.
- BFH, 15.10.1997 - I R 10/92
Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368, und vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63). - BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85
1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer …
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Der Senat hält an der diesbezüglichen Rechtsprechung fest (s. insoweit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 13 f., BStBl II 1991, 691, 699, m.w.N.; Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 4. der Gründe, und vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401;… aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247, unter 2.b der Gründe). - BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83
Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage - …
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Der Senat hält an der diesbezüglichen Rechtsprechung fest (s. insoweit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 13 f., BStBl II 1991, 691, 699, m.w.N.; Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 4. der Gründe, und vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401;… aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247, unter 2.b der Gründe). - BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95
Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf …
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Der Senat hält an der diesbezüglichen Rechtsprechung fest (s. insoweit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, 13 f., BStBl II 1991, 691, 699, m.w.N.; Senatsurteile vom 25. April 1985 IV R 83/83, BFHE 144, 25, BStBl II 1986, 350, unter 4. der Gründe, und vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; grundlegend BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401;… aus jüngerer Zeit Senatsurteil vom 25. März 2004 IV R 49/02, BFH/NV 2004, 1247, unter 2.b der Gründe). - BFH, 28.06.2005 - I R 35/03
Erledigung der Hauptsache - Kosten
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Die Erledigung in der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheides Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.;… vom 13. Mai 2004 IX R 8/02, BFH/NV 2004, 1290; vom 28. Juni 2005 I R 35/03, BFH/NV 2005, 1847; Christiansen, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 264, 264 f.; derselbe, DStR 2005, 1488, 1488 f.; a.A. Renz, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1986, 166, 166 f., wonach ein Antrag auf mündliche Verhandlung für die Regelung des Vorbescheides dann unzulässig sei, wenn der Antragsteller die ablehnende Entscheidung des Gerichts tatsächlich annimmt). - BFH, 17.12.2002 - I R 87/00
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Die Erledigung in der Hauptsache kann auch dann erklärt werden, wenn nach Ergehen eines Gerichtsbescheides Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.;… vom 13. Mai 2004 IX R 8/02, BFH/NV 2004, 1290;… vom 28. Juni 2005 I R 35/03, BFH/NV 2005, 1847; Christiansen, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2003, 264, 264 f.; derselbe, DStR 2005, 1488, 1488 f.; a.A. Renz, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1986, 166, 166 f., wonach ein Antrag auf mündliche Verhandlung für die Regelung des Vorbescheides dann unzulässig sei, wenn der Antragsteller die ablehnende Entscheidung des Gerichts tatsächlich annimmt). - BFH, 23.01.1985 - II R 2/83
Revision - Kostentragung - Beigeladener
Auszug aus BFH, 25.01.2006 - IV R 14/04
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368, und vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63). - FG Münster, 17.12.2003 - 1 K 7673/00
Nur eingeschränkte Bilanzänderung, wenn Antrag erst nach dem 1.1.1999 gestellt …
- BFH, 25.03.2004 - IV R 49/02
Einbringung eines Einzelunternehmens in OHG
- BFH, 26.08.2002 - IX R 75/01
Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile
- BFH, 22.02.2001 - VIII R 78/98
Einkommensteuer - Eheleute - GmbH - Bürgschaft - Verlust - Stammeinlage - …
- BFH, 12.05.1992 - VII R 42/91
Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens bei übereinstimmender …
- BFH, 15.12.1986 - IV R 251/83
Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheid
- BFH, 29.08.2017 - VIII R 32/15
Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei Steuerhinterziehung durch Miterben
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da er keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N.). - BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09
Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen …
Die Rücklage ist in diesem Fall zwingend in der Sonderbilanz des veräußernden Mitunternehmers zu bilden (BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568; BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).Rn. 34 c) Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG werden die vorgenannten Wahlrechte (Bilanzierungswahlrechte) durch entsprechenden Ansatz oder die Auflösung einer Rücklage in der Steuerbilanz, bzw. bei der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen in der jeweiligen Sonderbilanz ausgeübt (BFH-Urteil vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BFHE 169, 219, BStBl II 1992, 958; BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
Rn. 38 d) Hat der Steuerpflichtige sein Bilanzierungswahlrecht in der dem FA eingereichten Bilanz des Veräußerungsbetriebs dahin ausgeübt, dass die Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG fortgeführt wird, kommt eine nachträgliche Änderung des Bilanzierungswahlrechts nur noch nach der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in Betracht (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 37/04, BFHE 211, 155, BStBl II 2006, 165; BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
- BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da er keinen eigenen Sachantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
- BFH, 21.05.2026 - IV R 21/23
Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf …
Diese --vom Mitunternehmer widerlegbare-- Vermutung erstreckt sich auch auf die Ausübung von allein dem Mitunternehmer zustehenden Bilanzierungswahlrechten wie zum Beispiel dem Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG; sie gilt allerdings nicht, wenn der betreffende Mitunternehmer bei Aufstellung der Bilanz bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden ist (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Beschluss vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, unter II. [Rz 22 ff.]). - BFH, 26.02.2009 - VI R 17/07
Finanzamt hat Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale zu tragen
Einer Erledigungserklärung des Beigetretenen als sonstigem Beteiligten bedarf es nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, m.w.N. unter 1. a).Der Senat hat damit nur noch über die Kosten des gesamten Verfahrens gemäß § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).
- BFH, 29.03.2007 - IV R 72/02
Gesellschafterbezogenes Abzugsverbot für Zinsen, die durch eine Finanzierung von …
- (erstens) dann, wenn das gewerbliche (freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche) Unternehmen von einer Personengesellschaft betrieben wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 18 Abs. 4 Satz 2, 13 Abs. 7 EStG; vgl. dazu --einschließlich Buchführungspflicht-- BFH-Urteile vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401; vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418), bei der Bestimmung der Überentnahme gemäß § 4 Abs. 4a EStG 1999 neben Veränderungen der Ergänzungsbilanzen auch die im Sonderbetriebsvermögen erzielten Gewinne (Sonderbetriebseinnahmen abzüglich Sonderbetriebsausgaben, z.B. wegen Schuldzinsen) sowie die diesen Vermögensbereich betreffenden Einlagen und Entnahmen zu berücksichtigen sind (ganz herrschende Meinung, zur Rechtsgrundlage für die Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.III.6.a bb der Gründe); . - BFH, 12.07.2023 - X R 14/21
Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des …
Rn. 23 Da die Rücklage in einem solchen Fall nicht Bestandteil der Gesamthandsbilanz der Mitunternehmerschaft ist, bleibt bilanztechnisch nur die Möglichkeit, sie in eine Sonderbilanz des ausscheidenden Gesellschafters einzustellen (ebenso zum --etwas anders gelagerten-- Fall des Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der Veräußerung des Mitunternehmeranteils auch BFH-Entscheidungen vom 07.03.1996 - IV R 34/95, BFHE 180, 305, BStBl II 1996, 568, unter 1., und vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, unter 2.a).Rn. 35 Die Vermeidung der Durchführung eines Gewinnfeststellungsverfahrens dient in einem solchen Fall auch dem Schutz des ausgeschiedenen Gesellschafters, da eine Sonderbilanz für ausgeschiedene Gesellschafter ebenfalls von der Mitunternehmerschaft aufzustellen ist (BFH-Beschluss vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418, unter 2.a, m.w.N.).
Rn. 45 cc) Die von den Klägern angeführten Entscheidungen, aus denen sich ihrer Auffassung nach die weitere Zuständigkeit des Betriebs-FA auch für ausgeschiedene Mitunternehmer ergeben soll (BFH-Urteil vom 25.01.2006 - IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2021 - 5 K 2442/17, EFG 2021, 1199, Rev. IV R 9/21; FG Münster, Urteil vom 15.07.2021 - 2 K 29/19, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2022, 657, rechtskräftig), betreffen allesamt lediglich den Veranlagungszeitraum des Ausscheidens, nicht aber --wie hier-- einen Veranlagungszeitraum, der vier Jahre nach dem Ausscheiden liegt.
- BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09
Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der …
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da sie keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418). - BFH, 12.07.2012 - IV R 39/09
Gewinn aus der Veräußerung des nach Formwechsel entstandenen …
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht gemäß § 139 Abs. 4 FGO erstattungsfähig, da die Beigeladenen keinen eigenen Sachantrag gestellt haben (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418). - BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06
Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 …
Eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt nicht vor, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht, hier i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 EStG, auszuüben (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418).b) Der Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG setzt zwar eine Bilanzänderung voraus, die u.a. dann nicht vorliegt, wenn sich einem Steuerpflichtigen überhaupt erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht i.S. des § 6b Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 EStG auszuüben (Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418; Fink, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- Fach 17, 2019, 2025 f.; ähnlich Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 4 EStG Anm. 462, der jedoch von einer verfassungskonformen Auslegung ausgeht).
- BFH, 19.11.2008 - VI R 80/06
Zur Anwendung der Sachbezugsverordnung bei einer Auswärtstätigkeit - Erklärung …
- BFH, 11.02.2009 - VI R 27/07
Kostenentscheidung im Revisionsverfahren des BFH nach Urteil des …
- BFH, 29.11.2012 - IV R 47/09
Keine Feststellung eines Unterschiedsbetrags für nicht bilanzierbare …
- FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender …
- BFH, 12.07.2012 - IV R 12/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2012 IV R 39/09 - Ermittlung des …
- BFH, 21.04.2008 - IV B 105/07
Grundsätzliche Bedeutung: gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
- BFH, 16.07.2025 - I R 13/22
Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG auf Besitz-Personengesellschaften in …
- BFH, 30.03.2006 - V R 12/04
Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids …
- BFH, 02.12.2025 - IV R 20/23
Zur Einbringung "quoad sortem" - Anteile an der Komplementär-GmbH als …
- BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung …
- FG München, 10.06.2021 - 13 K 1825/19
Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage
- BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13
Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei …
- BFH, 31.01.2012 - IV B 22/11
Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.10.2008 - 6 K 10256/04
Keine Zugehörigkeit der Beteiligung eines Kommanditisten an der …
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 13 K 2104/18
Keine Gewinnerzielungsabsicht des Herausgeberkreises wissenschaftlicher …
- FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 1/24
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Falle der …
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Rechtsprechung
| BFH, 20.12.2005 - V R 14/04 |
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UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Art. 17 Abs. 2
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UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG 1993 § ... 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1; ; UStG 1993 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
UStG § 10
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung entgeltlicher Grundstücksumsätze - rechtsportal.de
Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von öffentlichen Flächen durch den Erschließungsträger an die Gemeinde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhöht Grunderwerbsteuer die Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unentgeltliche Grundstücksübertragung durch den Erschließungsträger
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zur Frage, ob die vom Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zu zahlende Grunderwerbsteuer das Entgelt für die Grundstückslieferung erhöht; Umfang und Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug; Umfang der Umsatzsteuerpflicht für die unentgeltliche Lieferung ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unentgeltliche Übertragung von öffentlichen Flächen durch den Erschließungsträger an die Gemeinde
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Neues zur Vorsteuer aus Erschließungskosten und zur GrESt beim Grundstücksverkauf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grunderwerbsteuer erhöht nicht die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer! (IBR 2006, 1585)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Bemessungsgrundlage
- Entgelt
- Umfang des Entgelts
- Zahlungen des Leistungsempfängers an Dritte
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Veräußerung des Grundstücks im Unternehmensvermögen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02
- BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Papierfundstellen
- BFHE 212, 187
- NJW 2006, 1455
- NVwZ-RR 2006, 724
- BB 2006, 930
- DB 2006, 1255
- BStBl II 2012, 424
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.09.1993 - V R 82/91
Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Zwar gelte im Grundsatz, dass dann, wenn ein Eingangsumsatz einem Ausgangsumsatz gegenständlich zugerechnet werden könne, dies zu eindeutig nachvollziehbaren Ergebnissen führe; etwas anderes gelte jedoch in den Fällen, in denen eine gegenständliche Zurechnung mit einer wirtschaftlichen Denkweise nicht vereinbar sei (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 16. September 1993 V R 82/91, BFHE 173, 236, BStBl II 1994, 271).Das in der Vorentscheidung in diesem Zusammenhang zitierte Urteil in BFHE 173, 236, BStBl II 1994, 27 betraf die verbilligte Weiterveräußerung von Werbeartikeln; nach diesem Urteil sind Werbeartikel, die ein Versicherer an seine selbständigen Handelsvertreter zu einem Entgelt weiterveräußert, das die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet, nicht ausschließlich den Ausgangslieferungen zuzuordnen, in die sie gegenständlich eingehen, sondern auch den übrigen Umsätzen des Unternehmers, für die geworben wird.
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank - "Mehrwertsteuer - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Nach der EuGH-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank plc, Slg. 2000, I-4177, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 348 Rdnr. 24) ist Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG so auszulegen, "daß grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, bestehen muß, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann". - BFH, 14.04.1993 - I R 29/92
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Das in der Vorentscheidung in diesem Zusammenhang zitierte Urteil in BFHE 173, 236, BStBl II 1994, 27 betraf die verbilligte Weiterveräußerung von Werbeartikeln; nach diesem Urteil sind Werbeartikel, die ein Versicherer an seine selbständigen Handelsvertreter zu einem Entgelt weiterveräußert, das die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet, nicht ausschließlich den Ausgangslieferungen zuzuordnen, in die sie gegenständlich eingehen, sondern auch den übrigen Umsätzen des Unternehmers, für die geworben wird. - BFH, 31.07.1987 - V R 148/78
Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach …
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Von dem Vorrang der gegenständlichen Zurechnung der Eingangsumsätze zu den Ausgangsumsätzen ging der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 31. Juli 1987 V R 148/78 (BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754) aus. - BFH, 10.07.1980 - V R 23/77
Die Hälfte der Grunderwerbsteuer als Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts
Auszug aus BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Grundstücksveräußerer und Grundstückserwerber sind zwar regelmäßig Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer; sie sind deshalb im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (§ 426 Abs. 1 BGB); dies besagt aber nicht, dass der Grundstückserwerber, wenn er vereinbarungsgemäß die Grunderwerbsteuer übernimmt, mit der Zahlung der Grunderwerbsteuer zur Hälfte die Grunderwerbsteuerschuld des Veräußerers tilgt (so aber noch BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620, und ihm folgend Abschn. 149 Abs. 7 der Umsatzsteuer-Richtlinien).
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Anders als in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 2005 V R 14/04 (BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233) und vom 9. November 2006 V R 9/04 (BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285) seien die Erschließungsmaßnahmen allein für die steuerpflichtigen Grundstückslieferungen an die privaten Investoren verwendet worden.Rn. 31 cc) Soweit der Senat demgegenüber in seinen Urteilen vom 11. Dezember 2003 V R 48/02 (BFHE 204, 349, BStBl II 2006, 384, unter II.3.) und in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233, unter II.2.
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233, unter II.3., und in BFHE 215, 372, BStBl II 2007, 285, unter II.1.b aa) auch nach nochmaliger Prüfung fest.
Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233, unter II.2.
- BFH, 09.11.2006 - V R 9/04
Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen …
Mit diesen Grundsätzen ist das vom FG herangezogene Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung von Eingangsumsätzen mit Vorrang einer wirtschaftlichen Denkweise vor einer sog. gegenständlichen Zurechnung nicht vereinbar (darauf hat der Bundesfinanzhof --BFH-- zuletzt im Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04, BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233 zu einem vergleichbaren Fall hingewiesen).Anders als in dem vom erkennenden Senat im Urteil in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233 entschiedenen Sachverhalt unter II. 2. a aa, wonach die Gemeinde den Zuschuss für die Erschließung sämtlicher Grundstücke bezahlte, beschränkte sich aber die Leistungsübertragung auf die Klägerin auf die Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen auf dafür vorgesehenen Grundstücken und umfasste keine Leistungen auf den für gewerbliche Investoren vorgesehenen Grundstücken.
Zu Unrecht geht das FA allerdings davon aus, dass in die Bemessungsgrundlage für die Übertragung der Grundstücke an die Investoren auch die Hälfte der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sei (§ 10 Abs. 1 UStG 1993; vgl. BFH-Urteil in BFHE 212, 187, BFH/NV 2006, 1233).
- BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07
Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer …
Denn nach der damals maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gehörte die hälftige Grunderwerbssteuer zum Kaufpreis, wenn der Käufer sie vollständig trug, und erhöhte insoweit die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer (vgl. BFHE 130, 571; anders jetzt BFHE 212, 187).
- BFH, 25.06.2009 - V R 37/08
Unternehmereigenschaft eines "festen freien Mitarbeiters" einer Rundfunkanstalt - …
Dies gilt sowohl für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber als Gesamtschuldner zu tragen hat (BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 V R 23/77, BFHE 130, 571, BStBl II 1980, 620) als auch für den Teil der Grunderwerbsteuer, den der Erwerber für den Veräußerer übernimmt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04, BFHE 212, 187, unter II. 5. b). - FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1584/04
Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasingverträgen; …
Aus den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 20. Dezember 2005 (V R 14/04, BFH/NV 2006, 1233) lässt sich gleichfalls kein anderes Ergebnis herleiten. - FG Köln, 29.01.2015 - 7 K 25/13
Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung in vollem Umfang abzugsfähig
Rn. 44 Damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann, muss nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, (z.B.EuGH-Urteile v. 21.2.2013 C-104/12, DStR 2013, 411, und v. 8.2.2007 C-435/05 Investrand BV, UR 2007, 225; BFH-Urteil v. 20.12.2005 V R 14/04, BFH/NV 2006, 1233). - FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 2926/04
Vereinnahmen von Vorsteuerabzug für durchgeführte Erschließungsmaßnahmen im …
Nach der Rechtsprechung des EuGH (z.B. Urteil vom 08.06.2000 C-98/98 - Midlandbank - DStRE 2000, 927) ist Artikel 17 der 6. EG-Richtlinie so auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Umsätzen der nachfolgenden Stufe, die zum Vorsteuerabzug berechtigten, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2005 V R 14/04, BFH/NV 2006, 1233).Der Bundesfinanzhof hat zwar zuletzt in den genanntenEntscheidungen vom 20.12.2005 (V R 14/04, a.a.O.) und09.11.2006 (…V R 9/04, a.a.O.) zu den Leistungsaustauschsbeziehungen zwischen einem Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH und der betreffenden Gemeinde grundsätzlich Stellung genommen.
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
Rn. 21 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (z.B. EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Slg. 2007, 1-01315, UR 2007, 225; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04, BFH/NV 2006, 1233). - Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-132/16
Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorabentscheidungsersuchen - …
Vgl. insoweit BFH, Urteil vom 13. Januar 2011 - V R 12/08, BStBl. II 2012, 61, vom 20. Dezember 2005 - V R 14/04, BStBl. II 2012, 424, und vom 9. November 2006 - V R 9/04, BStBl. II 2007, 285. - BFH, 29.05.2008 - V B 224/07
Vorsteuerabzug bei Sanierungsleistungen nach Betriebsstilllegung - Anforderungen …
Das vom Kläger ferner angeführte BFH-Urteil vom 20. Dezember 2005 V R 14/04 (BFHE 212, 187) begründet die Zulassung der Revision ebenfalls nicht. - FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung durch Catering-Firma; …
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07
Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- FG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 6 K 1756/03
Unentgeltliche Überlassung der Stadthalle durch die Stadt zur Bewirtschaftung der …
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