Rechtsprechung
| BFH, 12.03.1998 - V R 17/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug für die Kosten infolge der Herstellung einer Wohnung - Ausschluss des Vorabzugs wegen Zwischenvermietung der Wohnung an eine KG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 1903/91
- BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.05.1992 - V R 12/88
Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Die Zwischenvermietung von Wohnungen ist unter diesen Umständen als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 Satz 2 AO 1977) nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.;… Beschlüsse vom 3. Mai 1993 V B 164/92, BFH/NV 1994, 511; vom 11. November 1991 V B 54, 55/91, Umsatzsteuer-Rundschau 1992, 79;… die gegen die Entscheidung in BFH/NV 1994, 511 eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1994 2 BvR 1802/93). - BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Einwendungen gegen die durch den Vorläufigkeitsvermerk begründete Änderbarkeit hätte die Klägerin nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331 [BFH 23.09.1992 - X R 10/92], BStBl II 1993, 338;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 165 AO 1977 Tz. 13, m. w. N.) durch Anfechtung des vorläufigen Bescheids vom 20. Mai 1988 geltend machen müssen. - BFH, 16.08.1995 - VIII B 156/94
Abfindung an typisch stillen Gesellschafter
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Der der Steuerfestsetzung vom 20. Mai 1988 beigefügte Vorläufigkeitsvermerk ist aber nicht nach § 125 Abs. 1 AO 1977 nichtig (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 16. August 1995 VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125).
- BFH, 14.09.1994 - I R 125/93
Keine Aufhebung des Vorbehaltsvermerks trotz Außenprüfung
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Die im Prüfungsbericht der OFD gezogenen Schlußfolgerungen stellen keine für die Klägerin wirkende tatsächliche Verständigung dar, weil ihr nur Aussagen über eine rechtliche Beurteilung, aber keine Einigung über tatsächliche Umstände zu entnehmen sind (vgl. zur Unbeachtlichkeit einer Verständigung über Rechtsfolgen BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 125/93, BFH/NV 1995, 369). - BFH, 24.07.1997 - V R 60/94
Umsatzsteuerrechtliche Anforderungen an die Zwischenvermietung
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Der Änderung der Steuerfestsetzung in dem Bescheid vom 20. Mai 1988 steht auch § 176 Abs. 2 AO 1977 nicht entgegen, weil der BFH die in der Vorschrift bezeichneten allgemeinen Verwaltungsvorschriften nicht als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juli 1997 V R 60/94, BFH/NV 1998, 233, m. w. N.). - BFH, 03.05.1993 - V B 164/92
Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Die Zwischenvermietung von Wohnungen ist unter diesen Umständen als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 Satz 2 AO 1977) nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, m. w. N.; Beschlüsse vom 3. Mai 1993 V B 164/92, BFH/NV 1994, 511; vom 11. November 1991 V B 54, 55/91, Umsatzsteuer-Rundschau 1992, 79; die gegen die Entscheidung in BFH/NV 1994, 511 eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden, Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1994 2 BvR 1802/93). - BFH, 11.01.1963 - VI 97/61 U
Steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen an eine geschiedene Ehefrau und …
Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 17/96
Das von der Klägerin herangezogene Urteil des BFH vom 11. Januar 1963 VI 97/61 U (BFHE 76, 489, BStBl III 1963, 180) betrifft eine Sachbehandlung über eine einmalige Zahlung des Steuerpflichtigen an seine unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau im Rahmen von § 33 des Einkommensteuergesetzes und ist für den Streitfall nicht bedeutsam.
- BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Ob Aufwendungen i.S. von § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sind, obliegt jedoch einer rechtlichen Beurteilung; eine Verständigung über Rechtsfragen bzw. -folgen wäre unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.03.1998 - V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067, unter II.2.d, m.w.N.). - BFH, 14.04.1999 - XI R 30/96
Ablaufhemmung bei Steuerfahndung
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des V. Senats im Urteil vom 12. März 1998 V R 17/96 (BFH/NV 1998, 1067), dem ein gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde liegt.a) Der ursprüngliche Umsatzsteuerbescheid vom 8. Juli 1985 war --anders als im Urteilsfall in BFH/NV 1998, 1067-- nicht vorläufig ergangen, sondern stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 AO 1977.
- FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14
Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14.05.1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931, vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067) ist die Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die Vermietung von Wohnraum aufgrund eines von vorneherein vereinbarten Gesamtkonzepts ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, weil dieses Konzept der gesetzlichen Leitentscheidung widerspricht, dass die Vermietung von Wohnraum nicht mit USt belastet werden soll.
- FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistungen; Lieferung und …
So genannte "Verständigungen" zwischen FA und Steuerpflichtigen können im Rahmen von Schlussbesprechungen nur im Bereich von Sachverhaltsunklarheiten und Sachverhaltsungewissheiten erfolgen und setzen überdies voraus, dass auf Seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (…BFH-Urteile vom 23.05.1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846 und vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067). - BFH, 11.11.1998 - XI R 38/96
Grundstücksvermietung - Steuerbefreiung - Verzicht - Umsatzsteuer - Vorsteuer - …
Der Senat folgt insoweit der Auffassung des V. Senats im Urteil vom 12. März 1998 V R 17/96 (BFH/NV 1998, 1076), dem ein gleichgelagerter Fall zugrunde liegt.a) Die ursprüngliche Umsatzsteuerfestsetzung 1982 war --anders als im Urteilsfall in BFH/NV 1998, 1076-- nicht vorläufig ergangen, sondern stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§§ 168, 164 Abs. 1 AO 1977); der Kläger hatte eine Steueranmeldung abgegeben, der das FA zugestimmt hatte.
- BFH, 15.04.2021 - IV R 26/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Ob Aufwendungen i.S. von § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sind, obliegt jedoch einer rechtlichen Beurteilung; eine Verständigung über Rechtsfragen bzw. -folgen wäre unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.03.1998 - V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067, unter II.2.d, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96
Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches …
Voraussetzung ist, dass von ihr offensichtlich gewichtige wirtschaftliche Entscheidungen des Steuerpflichtigen abhängen und sie vom für die spätere Entscheidung zuständigen Beamten ausgeht (BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067 ). - BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. …
Ob Aufwendungen i.S. von § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sind, obliegt jedoch einer rechtlichen Beurteilung; eine Verständigung über Rechtsfragen bzw. -folgen wäre unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.03.1998 - V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067, unter II.2.d, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04
Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung …
Sowohl eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wie auch vorläufige Steuerfestsetzungen begründen keinen Vertrauensschutz, da sie der Finanzbehörde die Möglichkeit eröffnen, die Steuerfestsetzung zu ändern (Urteil des BFH vom 12.03.1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067;… Beschluss des BFH vom 04.05.2005 XI B 224/03, BFH/NV 2005, 1483). - BFH, 28.10.2004 - V B 244/03
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör
Das FG hatte indes das Vorbringen des Klägers in seinem Urteil zwar berücksichtigt, aber als unerheblich angesehen, weil es entscheidungserheblich auf die funktionelle Unzuständigkeit des Vorstehers des Bp-FA abgestellt hat (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619, unter II. 3.; vom 12. März 1998 V R 17/96, BFH/NV 1998, 1067, unter II. 2. b bb). - BFH, 14.04.1999 - XI R 24/96
Umfang eines Vorläufigkeitsvermerks
- BFH, 26.02.2003 - V B 116/02
NZB; bindende Zusage
- BFH, 27.07.2001 - V B 35/01
Bauherrengemeinschaft - Errichtung einer Eigentumswohnung - Vermietung einer …
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 73/00
Unrichtiger Rechnungsausweis beim "Ist-Versteuerer"; Keine Bedeutung der Motive …
- FG Nürnberg, 23.04.2002 - II 269/01
Betrieb einer Bauschuttdeponie als Grundstücksvermietung an die …
- FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 1903/91
Anspruch auf Abänderung einer Umsatzsteuerfestsetzung; Voraussetzungen für die …
- FG Düsseldorf, 15.12.1998 - 15 K 4901/94
Rechtsmißbräuchliche Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters in die …
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