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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.2022 - V R 26/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,39232
BFH, 08.09.2022 - V R 26/21 (https://dejure.org/2022,39232)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2022 - V R 26/21 (https://dejure.org/2022,39232)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2022 - V R 26/21 (https://dejure.org/2022,39232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStG § 2 Abs 1 S 2, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1 UAbs 2, UStG VZ 2015
    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 UStG 2009, § 2 Abs 1 S 2 UStG 2005, Art 168 Buchst a EGRL 112/2006, Art 9 Abs 1 UAbs 2 EGRL 112/2006, UStG VZ 2015
    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • IWW

    § 15 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 MwStSystRL, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 MwStSystRL, Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 126 Abs. 4 FGO, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 121 Satz 1, § 90 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzugsberechtigung aus dem Erwerb eines nicht gewerblich genutzten Pkw

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • rechtsportal.de

    Vorsteuerabzugsberechtigung aus dem Erwerb eines nicht gewerblich genutzten Pkw

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug bei lediglich gelegentlichem Pkw-Erwerb eines Unternehmers mit andersartiger Haupttätigkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 ; UStG § 15 Abs 1a S 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1a S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7, EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1
    Vorsteuerabzug, Wirtschaftliche Tätigkeit, Private Vermögensverwaltung, Luxusfahrzeug, Repräsentationsaufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 278, 348
  • BStBl II 2023, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 13.06.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs. …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Rn. 25 c) Abweichendes ergibt sich im Streitfall auch nicht aus dem EuGH-Urteil Kostov vom 13.06.2013 - C-62/12 (EU:C:2013:391).

    Danach ist eine natürliche Person, die bereits für eine dauerhaft ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, für jede weitere, gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit "Steuerpflichtiger", sofern diese Tätigkeit eine Tätigkeit i.S. von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL darstellt (EuGH-Urteil Kostov, EU:C:2013:391, Rz 31).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Słaby u.a. - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Unternimmt hingegen eine Person für Verkäufe aktive Schritte zum Vertrieb, indem sie sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL, übt sie eine "wirtschaftliche Tätigkeit" aus (vgl. EuGH-Urteil Słaby u.a. vom 15.09.2011 - C-180/10 und C-181/10, EU:C:2011:589, Rz 51).

    Auf die Zahl und den Umfang der Umsätze kommt es dabei nicht an (EuGH-Urteile Słaby u.a., EU:C:2011:589, Rz 37, und Paulo Nascimento Consulting vom 17.10.2019 - C-692/17, EU:C:2019:867, Rz 25).

  • BFH, 03.03.2011 - V R 24/10

    Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Rn. 24 Zwar erbringt die Klägerin steuerpflichtige Leistungen der Geschäftsführung und Haftungsübernahme gegenüber der A KG, für die sie eine Festvergütung erhält (vgl. Senatsurteil vom 03.03.2011 - V R 24/10, BFHE 233, 282, BStBl II 2011, 950, Rz 16 und 31 ff.) und ist danach Unternehmerin i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG.
  • BFH, 13.11.2019 - V R 30/18

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Die Fahrzeugerwerbe sind jedoch keine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung ihrer steuerbaren Tätigkeit, die gleichfalls zu einem Handeln als Steuerpflichtiger führt (vgl. EuGH-Urteile Régie dauphinoise vom 11.07.1996 - C-306/94, EU:C:1996:290, Rz 18 zur Anlage von Kautionen durch Immobilienverwalter, und Floridienne und Berginvest vom 14.11.2000 - C-142/99, EU:C:2000:623, Rz 29 zur Darlehensgewährung durch wirtschaftlich tätige Holdinggesellschaften, sowie allgemein BFH-Beschluss vom 13.11.2019 - V R 30/18, BFHE 267, 171, BStBl II 2021, 248, Rz 21 f.).
  • EuGH, 14.11.2000 - C-142/99

    Floridienne und Berginvest - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Die Fahrzeugerwerbe sind jedoch keine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung ihrer steuerbaren Tätigkeit, die gleichfalls zu einem Handeln als Steuerpflichtiger führt (vgl. EuGH-Urteile Régie dauphinoise vom 11.07.1996 - C-306/94, EU:C:1996:290, Rz 18 zur Anlage von Kautionen durch Immobilienverwalter, und Floridienne und Berginvest vom 14.11.2000 - C-142/99, EU:C:2000:623, Rz 29 zur Darlehensgewährung durch wirtschaftlich tätige Holdinggesellschaften, sowie allgemein BFH-Beschluss vom 13.11.2019 - V R 30/18, BFHE 267, 171, BStBl II 2021, 248, Rz 21 f.).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-306/94

    Régie dauphinoise

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Die Fahrzeugerwerbe sind jedoch keine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung ihrer steuerbaren Tätigkeit, die gleichfalls zu einem Handeln als Steuerpflichtiger führt (vgl. EuGH-Urteile Régie dauphinoise vom 11.07.1996 - C-306/94, EU:C:1996:290, Rz 18 zur Anlage von Kautionen durch Immobilienverwalter, und Floridienne und Berginvest vom 14.11.2000 - C-142/99, EU:C:2000:623, Rz 29 zur Darlehensgewährung durch wirtschaftlich tätige Holdinggesellschaften, sowie allgemein BFH-Beschluss vom 13.11.2019 - V R 30/18, BFHE 267, 171, BStBl II 2021, 248, Rz 21 f.).
  • BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19

    Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Er hat die Entscheidung in einer Videokonferenz unter den hierfür von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen getroffen (vgl. BFH-Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152, Rz 34).
  • BFH, 20.09.1990 - V R 92/85

    Zum Unternehmen eines Vermieters kann auch eine einmalige Bauträgerleistung …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Danach ist im Streitfall der Erwerb der Fahrzeuge auch nicht aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs mit der unternehmerischen Tätigkeit der Klägerin als "Nebengeschäft" (vgl. Senatsurteil vom 20.09.1990 - V R 92/85, BFHE 162, 493, unter II.1.b) anzusehen.
  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit …

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Erforderlich ist vielmehr, dass Umstände vorliegen, die zeigen, dass sich der Steuerpflichtige wie ein Unternehmer verhält (Senatsurteil vom 27.01.2011 - V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 26).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus BFH, 08.09.2022 - V R 26/21
    Kann ein Gegenstand seiner Art nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden, sind alle Umstände seiner Nutzung zu prüfen, um festzustellen, ob er tatsächlich zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen verwendet wird (EuGH-Urteil Enkler vom 26.09.1996 - C-230/94, EU:C:1996:352, Rz 27).
  • BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21

    Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum …

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-449/19

    Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die …

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt …

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 39/19

    Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid

  • BFH, 06.09.2007 - V R 16/06

    Vorsteuerabzug für Miteigentümergemeinschaften

  • EuGH, 17.10.2019 - C-692/17

    Paulo Nascimento Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

  • BFH, 27.01.2011 - III R 65/09

    Auslegung eines Klagebegehrens als Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb …

  • EuGH, 20.01.2021 - C-655/19

    AJFP Sibiu und DGRFP Brasov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …

  • BFH, 15.02.2023 - XI R 24/22

    Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding (Nachfolgeentscheidung zum …

    Diese Vorschrift beruht auf Art. 168 Buchst. a MwStSystRL, wonach der Steuerpflichtige berechtigt ist, die im Inland geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen, die ihm von einem anderen Steuerpflichtigen geliefert oder erbracht werden, vom Betrag der von ihm geschuldeten Steuer abzuziehen, soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 12.02.2020 - XI R 24/18, BFHE 268, 351, BStBl II 2022, 191, Rz 30; vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFH/NV 2023, 355, Rz 12).
  • BFH, 11.05.2023 - V R 28/20

    Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung

    Rn. 27 a) Der vor dem FG gestellte Anfechtungsantrag ist, da er sich auf die Änderung formell bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide richtete, als Verpflichtungsbegehren (§ 101 FGO) umzudeuten (vgl. BFH-Urteile vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 10 …und vom 27.01.2011 - III R 65/09, BFH/NV 2011, 991, Rz 1).
  • BFH, 19.12.2023 - IV R 5/21

    Erweiterte Kürzung - Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

    Er hat seine Entscheidung in einer Videokonferenz unter den hierfür von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen getroffen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152, Rz 34; vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 26).
  • BFH, 25.09.2024 - XI R 19/22

    Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare …

    Schon dies hätte auch nach Auffassung des FG möglicherweise Einfluss auf seine Entscheidung gehabt; denn nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile Kostov vom 13.06.2013 - C-62/12, EU:C:2013:391; Paulo Nascimento Consulting vom 17.10.2019 - C-692/17, EU:C:2019:867, Rz 24 und 28), der der BFH folgt (vgl. Urteile vom 12.08.2015 - XI R 43/13, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919;… vom 19.01.2017 - V R 47/15, BFH/NV 2020, 931; vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 25), schließt der Umstand, dass ein Umsatz einer bereits mehrwertsteuerpflichtigen Person nicht der Haupttätigkeit dieser Person entspricht und von dieser nur punktuell durchgeführt wurde, es nicht aus, dass diese Person in Bezug auf diesen Umsatz im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL gehandelt hat.
  • BFH, 20.07.2023 - V R 13/21

    Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    Rn. 37 5. Der Senat hat die Entscheidung in einer Videokonferenz unter den hierfür von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen getroffen (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152, Rz 34 und vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 26).
  • BFH, 11.01.2024 - IV R 25/21

    Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen …

    Er hat seine Entscheidung in einer Videokonferenz unter den hierfür von der BFH-Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen getroffen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152, Rz 34; vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 26).
  • FG Niedersachsen, 04.12.2023 - 11 K 143/20

    Umsatzsteuerliche Einordnung des Verkaufs von Edelmetallen als unternehmerische …

    Ergänzend wies die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 08.09.2022, V R 26/21 hin.

    Ferner führt das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil vom 08.09.2022, V R 26/21 - wie vom Beklagten zutreffend ausgeführt - zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

  • BFH, 24.11.2025 - V B 23/25

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des …

    Weiter kommt es auf die Zuordnung eines Gegenstands zum unternehmerischen Vermögen nicht an, wenn --wie vom FG vorgenommen-- zu entscheiden ist, ob ein Gegenstand überhaupt für eine wirtschaftliche Tätigkeit erworben wurde (BFH-Urteil vom 08.09.2022 - V R 26/21, BFHE 278, 348, BStBl II 2023, 361, Rz 20).
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