Rechtsprechung
| BFH, 31.01.2002 - V R 61/96 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 6, Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
- Judicialis
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Unternehmer - Erwerb eines PKW zur gemischten Nutzung - Zuordnung zum Unternehmen - Vorsteuerabzug als Zuordnungsindiz - Private Verwendung eines PKW - Verwendungseigenverbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Unternehmen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980
Umsatzsteuer; Zuordnung von Gegenständen zum unternehmerischen Bereich
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Pkw-Entnahme bzw. -Veräußerung
- Veräußerung
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Unternehmensvermögen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
- BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-415/98
- EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
- BFH, 31.01.2002 - V R 61/96 (1)
Papierfundstellen
- BFHE 197, 372
- BB 2002, 1028
- BStBl II 2003, 813
Wird zitiert von ... (72) Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
b) Nach der Rechtsprechung des EuGH (so auch bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des BFH (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten:.Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
U.U. kann auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung ein Indiz für die umsatzsteuerliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und in BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).
- EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
Bakcsi - "Mehrwertsteuer - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Der EuGH hat mit Vorabentscheidung vom 8. März 2001 C-415/98 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 262, mit Anm. Huschens; s. auch Dziadkowski, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2001, 222) die Fragen des Senats wie folgt beantwortet:.Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall Gegenstände für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten i.S. von Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG erworben hat, eine Tatfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts, zu denen die Art der betreffenden Gegenstände und der zwischen dem Erwerb der Gegenstände und ihrer Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören, zu beurteilen ist (Rdnr. 29 des EuGH-Urteils in UVR 2001, 262, m.w.N.).
- BFH, 11.11.1993 - V R 52/91
Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Hierbei kann zu berücksichtigen sein, ob der Unternehmer bei An- und Verkauf des gemischt genutzten Gegenstandes unter seinem Firmennamen auftritt (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1993 V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335 unter II. 2. a), ob er den Gegenstand betrieblich oder privat versichert hat (vgl. Klenk in UVR 1997, 105 unter 2.1).U.U. kann auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung ein Indiz für die umsatzsteuerliche Behandlung sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und in BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335).
- BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Eine Verwendung des bezogenen Gegenstandes in der jeweiligen Sphäre muss objektiv möglich und auch durchführbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N.). - EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
b) Nach der Rechtsprechung des EuGH (so auch bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des BFH (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten:. - EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
Finanzamt Uelzen / Armbrecht
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
b) Nach der Rechtsprechung des EuGH (so auch bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des BFH (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten:. - BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Der Senat hat mit Beschluss vom 24. September 1998 V R 61/96 (BFHE 187, 70, BFH/NV 1999, 571) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Fragen vorgelegt:. - BFH, 27.10.1993 - XI R 86/90
1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen …
Auszug aus BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Eine Verwendung des bezogenen Gegenstandes in der jeweiligen Sphäre muss objektiv möglich und auch durchführbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N.).
- BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (…vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011;… BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798, und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).Rn. 41 b) Ob die Zuordnungsentscheidung entgegen der Ansicht des FG aus anderen objektiven Beweisanzeichen gefolgert werden kann (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798; vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.4., sowie vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, unter II.2.; anders BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, Leitsatz 3 sowie II.2.b cc) ist nicht entscheidungserheblich.
- BFH, 04.05.2022 - XI R 29/21
Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum …
Rn. 33 bb) Die Beurteilung, ob eine Zuordnung erfolgt ist, hat unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts zu erfolgen, zu denen die Art der betreffenden Gegenstände und der zwischen dem Erwerb der Gegenstände und ihrer Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören (EuGH-Urteile Baksci, EU:C:2001:136, Rz 29; Finanzamt N, EU:C:2021:852, Rz 45; BFH-Urteil vom 31.01.2002 - V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, Rz 27).Rn. 34 cc) Als objektive Anhaltspunkte für eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnung zum Unternehmen können neben der Geltendmachung oder Nichtgeltendmachung des Vorsteuerabzugs (vgl. bereits BFH-Beschluss in BFHE 266, 472, BStBl II 2021, 118, Rz 22, m.w.N.; EuGH-Urteil Finanzamt N, EU:C:2021:852, Rz 48 und 49) auch andere Beweisanzeichen herangezogen werden: So kann zu berücksichtigen sein, ob der Unternehmer bei An- und Verkauf des gemischt genutzten Gegenstands unter seinem Firmennamen auftritt (vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - V R 52/91, BFHE 173, 239, BStBl II 1994, 335, Rz 14;… vom 17.09.1998 - V R 27/96, BFH/NV 1999, 832, Rz 14), ob er den Gegenstand betrieblich oder privat versichert hat (BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b cc) oder wie er den Gegenstand bilanziell bzw. ertragsteuerrechtlich behandelt hat (vgl. BFH-Urteile vom 25.03.1988 - V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649;… vom 17.12.2008 - XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798; in BFHE 234, 531, BStBl II 2014, 81, Rz 23;… in BFH/NV 2013, 266, Rz 37; BFH-Beschluss in BFHE 266, 472, BStBl II 2021, 118, Rz 22).
- BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Ist ein Gegenstand --wie im Streitfall das von der Klägerin errichtete Gebäude-- sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs (BFH) ein Zuordnungswahlrecht (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, Randnr. 40, m.w.N.; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b, m.w.N.).
Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und in BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).
- BFH, 11.04.2008 - V R 10/07
Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?
b) Ist eine Lieferung --wie im Streitfall die Lieferung der Photovoltaikanlage-- sowohl für den unternehmerischen Bereich --der hier bei der Klägerin als bestehend unterstellt wird-- als auch für den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 --Lennartz--, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730; vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 --Armbrecht--, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; vom 8. März 2001 Rs. C-415/98 --Bakcsi--, Slg. 2001, I-1831; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).c) Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers "bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstandes" (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.1.b;… vom 29. August 2002 V R 65/01, BFH/NV 2003, 211, unter 1.a; EuGH-Urteil Lennartz in Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730).
- BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06
Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …
Ist ein Gegenstand --wie im Streitfall das von der Klägerin errichtete Gebäude-- sowohl für unternehmerische Zwecke als auch für nichtunternehmerische Zwecke vorgesehen (sog. gemischte Nutzung), hat der Steuerpflichtige (Unternehmer) nach der Rechtsprechung des EuGH und BFH ein Zuordnungswahlrecht (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 --Lennartz--, Slg. 1991, I-3795; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, m.w.N.; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b; EuGH-Urteil in Slg. 1991, I-3795).
Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz dagegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und in BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815).
Andere objektive Anhaltspunkte, die eine Zuordnung des vermieteten Gebäudeteils zum Unternehmensvermögen indizieren könnten (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b), sind nicht ersichtlich.
- BFH, 07.07.2011 - V R 21/10
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - …
Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung des Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen (…vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 34/08, BFH/NV 2009, 2011;… BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 798, und vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741; vom 27. Juli 1995 V R 44/94, BFHE 178, 482, BStBl II 1995, 853; vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, und vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815). - BFH, 02.03.2006 - V R 35/04
Umsatzsteuerpflichtige Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsberechtigung …
Veräußert eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GbR einen PKW, dessen Erwerb sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und den sie ihrem Unternehmen zugeordnet hatte, so ist diese Veräußerung --anders als eine Entnahme-- steuerbar, auch wenn die GbR ausdrücklich erklärt, diesen Umsatz nicht versteuern zu wollen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813).Deshalb liege --entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96 (BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813)-- eine Entnahme vor Veräußerung vor.
Diese Zuordnung folgt daraus, dass die Klägerin in den Jahren 1996 bis 1998 die private Nutzung des PKW durch einen ihrer Gesellschafter gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG versteuert hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II. 2. c).
aa) Der BFH hat zwar in seinem Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813 eine solche Entnahme mit folgender Begründung angenommen (vgl. unter II. 3. der Gründe):.
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 1538/17
Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG: Umsatzsteuerliche …
Rn. 20 a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und des EuGH hat der Steuerpflichtige ein Zuordnungswahlrecht (so z. B. EuGH-Urteile vom 4. Oktober 1995, Armbrecht, C-291/92, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; vom 8. März 2001, Bakcsi, C-415/98, Slg. 2001, I-1831; vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, Slg 2005, I-7037 und vom 9. Juli 2015, Trgovina Prizma, C-331/14, UR 2015, 621; BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813; vom 28. Februar 2002 V R 25/96, BStBl II 2003, 815; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BStBl II 2014, 76).Rn. 22 b) Die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers "bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Gegenstandes" (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813, unter II.2.b)cc); vom 29. August 2002 V R 65/01, BFH/NV 2003, 211, unter 1.a); vom 11. April 2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741).
- BFH, 28.02.2002 - V R 25/96
Unternehmer - PKW - Gemischte Nutzung - Zuordnung - Vorsteuerabzug - …
Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten (vgl. zuletzt EuGH-Urteil vom 8. März 2001 Rs. C-415/98 -Bakcsi-, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 149, und die Nachfolgeentscheidung des BFH vom 31. Januar 2002 V R 61/96):.Ist --wie im Streitfall-- ein Vorsteuerabzug nicht möglich, müssen andere Beweisanzeichen herangezogen werden (BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96).
Zwar kann auch die bilanzielle und ertragsteuerliche Behandlung eines Wirtschaftsguts ein Indiz für die umsatzsteuerliche Behandlung sein; so kann z.B. der Umstand, dass der Unternehmer gewillkürtes Betriebsvermögen nicht bilanziert, ein Indiz dafür sein, dass er es auch umsatzsteuerrechtlich nicht seinem Unternehmen zuordnet (BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96).
c) Eine (vollständige) Zuordnung des PKW zum unternehmerischen Bereich kann zwar daraus abgeleitet werden, dass der Unternehmer die private Verwendung des PKW gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 versteuert hat (BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96).
- FG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - 1 K 4834/08
Keine umsatzsteuerfreie Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmensvermögen …
Rn. 12 Er weist darauf hin, dass es der Bundesfinanzhof (BFH) zwar mit Urteil vom 31. Januar 2002 - V R 61/96 (BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813) für die Annahme einer Entnahme habe genügen lassen, dass der Unternehmer dem Käufer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellte und in der Steuererklärung den Vermerk: "steuerfreier Umsatz" anbrachte.Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erfolgt die Veräußerung eines Gegenstands indessen nur dann im Rahmen des Unternehmens, wenn der betreffende Gegenstand vorher dem Unternehmensbereich zugeordnet worden war und wenn er nicht vor der Veräußerung bereits aus dem Unternehmen wieder entnommen worden ist (BFH-Urteile in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, vom 28. Februar 2002 - V R 25/96, BFHE 198, 216, BStBl II 2003, 815, und vom 2. März 2006 - V R 35/04, BFHE 213, 139, BStBl II 2006, 675).
Dieses Zuordnungswahlrecht besteht in gleicher Weise, wenn der Steuerpflichtige einen Gegenstand - wie im Streitfall - in der Vergangenheit - vor Begründung seiner Unternehmereigenschaft - ausschließlich zur nichtunternehmerischen Nutzung erworben hatte; er kann dann zu einem späteren Zeitpunkt - bei oder nach Gründung seines Unternehmens - erstmals die Entscheidung treffen, ob und gegebenenfalls, in welchem Umfang er den privat erworbenen Gegenstand nunmehr - allerdings ohne die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs - im Wege der Einlage seinem Unternehmen zuordnen will (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813, unter II. 2. b.).
Rn. 24 bb) Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH in seinem Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 814 zwar angeschlossen.
Rn. 25 cc) Zu Unrecht nimmt der Kläger für sich in Anspruch, dass der BFH in seinem Urteil in BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813 (unter II. 3.) eine solche Entnahme mit folgender Begründung angenommen habe:.
- BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
- BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren …
- BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09
Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01
Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern
- BFH, 07.12.2022 - XI R 16/21
Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 755/16
Höhe der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe aus dem Betrieb eines …
- FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03
Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse …
- BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
USt: unentgeltliche Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer …
- FG Hessen, 27.10.2020 - 11 K 513/20
Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung hinsichtlich der positiven Summe …
- BFH, 15.12.2011 - V R 48/10
Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern
- BFH, 18.01.2012 - XI R 13/10
Keine Vorsteuerberichtigung wegen Entnahme bei Einbringung einer vermieteten …
- BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht …
- FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
Geltendmachung von Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses; …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2607/08
Vorsteuerabzug bei Austausch eines asbesthaltigen Daches für Photovoltaikanlage - …
- FG Nürnberg, 19.05.2009 - 2 K 1204/08
Vorsteuerabzug hinsichtlich der Aufwendungen, die aus statischen Gründen vor …
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 16 K 434/07
Pflicht zur Angabe einer Zuordnungsentscheidung eines Leistungsbezugs zu einem …
- FG Niedersachsen, 03.04.2025 - 5 K 15/24
Bestandteile; Entnahme; Entnahmehandlung; Fahrzeug; Geschäftswagen; Kfz; …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1004/09
Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch …
- BFH, 26.06.2009 - V B 34/08
Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen …
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04
Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1005/09
Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 6 K 1963/11
Vorsteuerabzug bei Austausch eines asbesthaltigen Daches für Photovoltaikanlage - …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 6 K 2138/05
Zuordnung eines Gebäudes, bzw. Gebäudeteils zum Unternehmen
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08
Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen
- FG München, 14.07.2004 - 14 K 55/04
Berufung auf das EuGH-Urteil Seeling, wenn die Veranlagung noch änderbar ist; …
- FG München, 19.07.2011 - 14 K 2217/08
Höhe des Telefoneigenverbrauchs
- FG Niedersachsen, 10.05.2010 - 16 K 11384/08
Vollständige Zuordnung eines Anbaus zum Unternehmensvermögen im Falle der …
- FG München, 22.03.2006 - 3 K 4633/02
Übertragung eines Rückversicherungsbestands nicht umsatzsteuerbefreit
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - 14 K 396/04
Korrektur der Entscheidung über die Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes …
- BFH, 20.09.2012 - V B 109/11
Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundstücken
- FG Nürnberg, 13.04.2010 - 2 K 952/08
Vorsteuerabzug: Neueindeckung eines Scheunendaches wegen Errichtung einer …
- BFH, 28.02.2008 - XI B 214/06
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- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3659/04
Steuerliche Berücksichtigung der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.08.2008 - 6 K 2333/06
Vorsteuerabzug für Baurechnungen muss schon mit den Umsatzsteuervoranmeldungen …
- FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
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- FG Baden-Württemberg, 01.02.2010 - 9 K 3710/09
Vorsteuerabzug - Zeitnahe Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum …
- FG Niedersachsen, 12.05.2005 - 16 K 537/04
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- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03
Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum …
- FG Köln, 07.11.2023 - 8 K 2418/22
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- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 7451/04
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- BFH, 25.08.2003 - V B 254/02
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- FG Nürnberg, 28.03.2006 - II 93/05
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- FG Nürnberg, 09.03.2015 - 2 V 687/14
Vorsteuerabzug: Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
- FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1340/07
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden
- FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03
Private Mitbenutzung einer Photovoltaikanlage schließt Vorsteuerabzug nicht aus
- FG Nürnberg, 29.09.2009 - 2 K 784/09
Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für die Kosten der Sanierung asbesthaltiger …
- FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11
Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus …
- FG München, 26.03.2009 - 14 K 740/08
Vorsteuerabzug: gemischt genutzte Gegenständen, Kosten aus dem privaten …
- FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03
Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen …
- FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 308/19
Abzug von Vorsteuer für die Anschaffung bzw. Nutzung eines Pkw - Fehlende …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.04.2006 - 3 K 253/05
Verwendungseigenverbrauch bei teils unternehmerisch und teils zu eigenen …
- FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid bei bereits laufendem …
- FG München, 14.11.2008 - 14 K 740/08
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- FG München, 22.04.2008 - 14 K 166/07
KFZ-Eigenverbrauch - Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs
- FG München, 13.10.2011 - 14 K 1703/09
Ort der sonstigen Leistung bei der Vercharterung von Yachten - Begriff …
- FG Nürnberg, 07.08.2007 - II 250/05
Höhe der Umsatzsteuer einer im Hauptberuf nichtselbstständig als Konditorin bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007 - 6 K 1029/05
Vorsteuerabzug der Gesellschaft aus Leasingverträgen mit den Gesellschaftern
- FG München, 07.01.2008 - 14 K 3283/06
Vorsteuerabzug eines Journalisten: Haushaltsgegenstände; Schätzung der privaten …
- FG München, 13.11.2002 - 3 K 763/02
Vorsteuerabzug für Pkw-Nutzung; Mitwirkungspflichten im Prozeß; Grenze des …
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Rechtsprechung
| BFH, 24.09.1998 - V R 61/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c; ; Richtlinie 77/388/EW... G Art. 26 a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. f; ; UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung des EuGH - Zuordnung eines Gegenstands zum Privatvermögen - Umsatzsteuerrechtliche Einordnung
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Veräußerung eines vorsteuerbelasteten Pkw
- rechtsportal.de
Zuordnung/Veräußerung gemischt genutzter Gegenstände
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 1, 10 UStG 1980
Umsatzsteuer; Zuordnung von Gegenständen zum unternehmerischen Bereich
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 187, 70
- BB 1998, 2624
- DB 1999, 130
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 - Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen später von ihm gemischt (teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand erwirbt, folgende Möglichkeiten:.b) Nach dem bereits zitierten Urteil des EuGH in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730) ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Einzelfall Gegenstände für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten i.S. von Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG erworben hat, eine Tatfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts, zu denen die Art der betreffenden Gegenstände und der zwischen dem Erwerb der Gegenstände und ihrer Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören, zu beurteilen ist.
c) In der bereits zitierten Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730) hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Steuerpflichtiger, der einen Gegenstand ursprünglich für ausschließlich private Zwecke (steuerpflichtig, jedoch ohne das Recht auf Vorsteuerabzug) erwirbt, ihn aber später innerhalb des in Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG genannten Berichtigungszeitraums von fünf Jahren für unternehmerische Zwecke verwendet, gleichwohl vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen bleibt.
- EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
Finanzamt Uelzen / Armbrecht
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 - Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen später von ihm gemischt (teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand erwirbt, folgende Möglichkeiten:.Nach dem Urteil in der Rechtssache C-291/92 (Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) ist ein Steuerpflichtiger, der einen Teil eines gemischt genutzten Gegenstands in seinem Privatvermögen belassen möchte, durch keine Bestimmung der Richtlinie 77/388/EWG daran gehindert, diesen dem Mehrwertsteuersystem zu entziehen (Nr. 19 der Entscheidungsgründe).
- BFH, 25.03.1988 - V R 101/83
Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 - Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1992, 19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen später von ihm gemischt (teils unternehmerisch und teils nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand erwirbt, folgende Möglichkeiten:.Der Senat hat zwar im Urteil in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 auch in der ertragsteuerlichen Behandlung des PKW (neben dem Vorsteuerabzug) ein Indiz für die Zuordnung gesehen, gleichzeitig aber betont, daß sich die umsatzsteuerrechtliche Zuordnung nicht nach ertragsteuerlichen Kriterien (Einordnung als Betriebs- oder Privatvermögen) richtet.
- BFH, 29.08.1991 - V B 113/91
Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne …
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Insoweit kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf die Vorschrift des Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen (BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BFHE 165, 109, BStBl II 1992, 267; Urteil vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541). - BFH, 30.03.1995 - V R 65/93
Aufwendung - Entnahme
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Insoweit kann sich der Steuerpflichtige unmittelbar auf die Vorschrift des Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) berufen (BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BFHE 165, 109, BStBl II 1992, 267; Urteil vom 30. März 1995 V R 65/93, BFHE 177, 541). - EuGH, 05.12.1989 - 165/88
ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
d) Im Urteil vom 5. Dezember 1989 Rs. C-165/88 - Oro Amsterdam Beheer en Concerto - (Slg. 1989, 4081, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 81, UVR 1990, 113;… vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. März 1991 V R 17/87, BFH/NV 1992, 63) hat der Gerichtshof zwar anerkannt, daß die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern unter anderem bezweckt, eine doppelte Besteuerung auszuschließen, da es dem Mehrwertsteuersystem inhärent ist, daß auf jeder Besteuerungsstufe die Steuer abgezogen wird, die einen Umsatz als Vorsteuer belastet (Nr. 22 der Entscheidungsgründe). - BFH, 14.03.1991 - V R 17/87
Wettbewerbsnachteile für Gebrauchtwagenhändler im Vergleich zu Privatpersonen …
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
d) Im Urteil vom 5. Dezember 1989 Rs. C-165/88 - Oro Amsterdam Beheer en Concerto - (Slg. 1989, 4081, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 81, UVR 1990, 113; vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. März 1991 V R 17/87, BFH/NV 1992, 63) hat der Gerichtshof zwar anerkannt, daß die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern unter anderem bezweckt, eine doppelte Besteuerung auszuschließen, da es dem Mehrwertsteuersystem inhärent ist, daß auf jeder Besteuerungsstufe die Steuer abgezogen wird, die einen Umsatz als Vorsteuer belastet (Nr. 22 der Entscheidungsgründe). - FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
Auszug aus BFH, 24.09.1998 - V R 61/96
Vorinstanz: FG München (EFG 1997, 186).
- BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Unternehmer - Erwerb eines PKW zur gemischten Nutzung - Zuordnung zum Unternehmen …
Der Senat hat mit Beschluss vom 24. September 1998 V R 61/96 (BFHE 187, 70, BFH/NV 1999, 571) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Fragen vorgelegt:. - FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
Entnahme eines Gegenstandes vor der Weiterveräußerung durch GbR
Rn. 11 Hinweis auf die Vorlage an den EuGH gemäß Beschluss des BFH vom 24.9.1998 (V R 61/96)".Rn. 15 Mit Schreiben vom 20. Juni 2002 beantragte die Klägerin die Änderung des Umsatzsteuerbescheides für das Streitjahr gemäß § 164 Abs. 2 AO entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 31. Januar 2002 V R 61/96.
Rn. 22 Sollte das Gericht zu der Auffassung gelangen, die Regelung in Abschnitt 276 a Abs. 4 Satz 3 UStR sei im Streitfall nicht anzuwenden, sei die Klägerin entsprechend dem Urteil des BFH vom 31. Januar 2002 (V R 61/96) so zu stellen, als sei der PKW vor der Veräußerung entnommen worden.
Das Urteil des BFH vom 31. Januar 2002 V R 61/96 betreffe den Fall eines Einzelunternehmers.
Der Senat sieht hierin - entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813 - einen Beleg für eine vorangegangene Entnahme des PKW aus dem Unternehmen, die der Besteuerung der Veräußerung entgegensteht.
Indem der Erwerber des PKW mit dem Einverständnis der Klägerin in der Gutschrift vom 9. November 1998 keine Umsatzsteuer auswies und die Klägerin in ihrer Umsatzsteuererklärung unter Hinweis auf die Vorlage an den EuGH gemäß dem Beschluss des BFH vom 24. September 1998 V R 61/96 vermerkte: "Da beim Erwerb (§ 25 a UStG) kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, wird der Umsatz nicht der Besteuerung unterworfen" , hat sie klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den PKW nicht steuerpflichtig veräußern wollte.
Gemäß den Ausführungen des BFH in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Klägerin vor der Vorabentscheidung des EuGH noch keine klaren Vorstellungen davon haben konnte, wie sie die Veräußerung des PKW der Steuerpflicht -zulässigerweise- entziehen konnte.
Rn. 38 Nach Auffassung des Gerichts steht einer Übertragung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O. auf den vorliegenden Fall nicht entgegen, dass die Klägerin als Unternehmerin in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und nicht - wie in dem vom BFH entschiedenen Fall - als Einzelunternehmerin handelte.
Dieser Grundsatz würde verletzt, wenn die Anwendung der Rechtsgrundsätze des BFH in seinem Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, a.a.O., wonach der Unternehmer einen PKW vor der Veräußerung seinem unternehmerischen Bereich mit der Folge entnehmen kann, dass die nachfolgende Veräußerung nicht mehr gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1998 im Rahmen seines Unternehmens erfolgte, von der Rechtsform abhinge, in der der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.
- BFH, 02.03.2006 - V R 35/04
Umsatzsteuerpflichtige Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsberechtigung …
Veräußert eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GbR einen PKW, dessen Erwerb sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und den sie ihrem Unternehmen zugeordnet hatte, so ist diese Veräußerung --anders als eine Entnahme-- steuerbar, auch wenn die GbR ausdrücklich erklärt, diesen Umsatz nicht versteuern zu wollen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813).Hinweis auf die Vorlage an den EuGH gemäß Beschluss des BFH vom 24.9.1998 V R 61/96.".
Durch den bezeichneten Beschluss hatte der Bundesfinanzhof (BFH) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl. Urteil vom 24. September 1998 V R 61/96, BFHE 187, 70, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 64):.
Deshalb liege --entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 31. Januar 2002 V R 61/96 (BFHE 197, 372, BStBl II 2003, 813)-- eine Entnahme vor Veräußerung vor.
- BFH, 11.03.1999 - V R 78/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
Bei einem gemischt (unternehmerisch und nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand --wie dem PKW des Klägers-- hat der Steuerpflichtige das Recht, lediglich den unternehmerisch genutzten Teil seinem Unternehmen zuzuordnen; er kann aber auch den gesamten Gegenstand seinem Unternehmen zuordnen und die unternehmensfremde Verwendung als Verwendungseigenverbrauch versteuern (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht - Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluß vom 24. September 1998 V R 61/96, BFHE 187, 70). - FG Berlin, 21.12.1999 - 7 K 5176/98
Differenzbesteuerung - FG Berlin nimmt Stellung zu Zweifelsfällen
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EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug
Der Senat hat zwar mit Beschluß vom 24. September 1998 V R 61/96 (BFHE 187, 70) dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Unternehmer einen gemischt (unternehmerisch und nichtunternehmerisch) genutzten Gegenstand unabhängig von dem Umfang der unternehmerischen Nutzung insgesamt seinem Privatvermögen zuordnen kann. - BFH, 13.09.1999 - V B 60/99
Eigenverbrauch; Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken
Dies war zulässig (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392; BFH-Beschluß vom 24. September 1998 V R 61/96, BFHE 187, 70, unter III. 1.). - FG Köln, 14.04.1999 - 11 K 5399/95
Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender …
Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (vgl. Vorlagebeschluß des BFH vom 24.09.1998 - V R 61/96, DStR 1998, 1958). - FG München, 20.03.2003 - 14 K 4111/00
Vorsteuerabzugsberechtigung einer Kommune als Vermieter von Ladenlokalen; …
Der Unternehmer kann nach ständiger Rechtsprechung einen gemischt genutzten (einheitlichen) Gegenstand in vollem Umfang seinem Unternehmen zuordnen und damit den vollen Abzug der auf dem Erwerb lastenden Vorsteuer erreichen (vgl. EuGH -Urteile vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 - Armbrecht, EuGHE 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392, und vom 8. März 2001 Rs. C-415/98 - Bakcsi, UR 2001, 149 , sowie BFH-Beschluss vom 24. September 1998 V R 61/96-Bakcsi, BFHE 187, 70 , BFH/NV 1999, 571 , Rn. 25 f., 29; Abschn. 192 Abs. 18 Nr. 2a UStR 2000).
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