Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenerstattung nach Beschlussanfechtungsklage: Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 50 aF WoEigG
- IWW
§ 247 BGB, Nr. 1008 VV RVG, § ... 50 WEG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 48 Abs. 5 WEG, § 46 Abs. 1 WEG, § 43a Abs. 4 BRAO, § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG, § 320 ZPO, § 314 ZPO, § 128 Abs. 2 ZPO, § 564 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts den Wohnungseigentümern zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendige Kosten; Gebotenheit der Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 50 a.F.
Vertretung durch mehrere Anwälte bei Stimmenmehrheit eines Eigentümers - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG a. F. § 50
Keine Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte bei Stimmenmehrheit eines den angefochtenen Beschluss ablehnenden Eigentümers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG a.F. § 50
Ein mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängender Grund im Sinne von § 50 WEG aF, der eine Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte rechtfertigt, liegt nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der ... - rechtsportal.de
WEG a.F. § 50
Erstattung der Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts den Wohnungseigentümern zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendige Kosten; Gebotenheit der Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann können Wohnungseigentümer mehrere Rechtsanwälte beauftragen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung für mehrere Anwälte bei Beschlussanfechtung - Kostenerstattung für mehrere Anwälte bei Beschlussanfechtung
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht - Kostenerstattung mehrerer Rechtsanwälte in der Beschlussklage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berechnung der Anwaltskosten bei nicht gebotener Vertretung der Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Rechtsstreit zwischen Wohnungseigentümern muss ein Anwalt pro Seite reichen
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
§ 50 WEG
Zur Frage ob die Kosten mehrerer Rechtsanwälte zu erstatten sind
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 20.11.2018 - 31 C 2062/16
- LG München I, 12.06.2020 - 36 T 2286/19
- BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1598
- MDR 2021, 1056
- NZM 2021, 724
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.07.2009 - V ZB 11/09
Beschränkung der Erstattungspflicht eines Wohnungseigentümers in einem …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Rn. 6 a) Seit langem geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats, dass die Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts für die Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage gemäß § 46 Abs. 1 WEG aF grundsätzlich ausreicht, und dass die Erstattungsfähigkeit im Regelfall auf diejenigen Kosten beschränkt ist, die bei gemeinsamer Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts entstanden wären (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 8 f.).Insbesondere reichen unterschiedliche Rechtsauffassungen der einzelnen beklagten Wohnungseigentümer nicht aus, um die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, aaO Rn. 11;… Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, aaO Rn. 7).
Dass sie - anders als der Mehrheitseigentümer - gegen den gefassten Beschluss gestimmt haben, reicht als Grund für eine Mehrfachvertretung nicht aus; der von dem Verwalter beauftragte Anwalt ist verpflichtet, auf eine Abweisung der Klage hinzuwirken, um dem Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer Geltung zu verschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 11).
Rn. 10 a) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine vorrangige Kostenerstattung gerechtfertigt, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Befugnis nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG aF beauftragt hat (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 16;… Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, NJW 2011, 3165 Rn. 9).
Dem Wohnungseigentümer, der einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat, obgleich dies nicht geboten war, steht gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt eines nicht verbrauchten Restbetrages ein Erstattungsanspruch zu (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 17;… OLG Hamburg, ZWE 2015, 339 Rn. 5;… Bärmann/Roth, WEG, 14. Aufl., § 50 Rn. 27;… NK-BGB/Schultzky, 4. Aufl., § 50 WEG Rn. 5).
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 171/10
Kostenfestsetzungsverfahren nach Beschlussanfechtung im …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Denn in der Sache verfolgen die beklagten Wohnungseigentümer dasselbe Ziel, nämlich die Abwehr der von der Klägerseite erhobenen Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines gefassten Beschlusses (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, NJW 2011, 3165 Rn. 6).Insbesondere reichen unterschiedliche Rechtsauffassungen der einzelnen beklagten Wohnungseigentümer nicht aus, um die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung zu begründen (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, aaO Rn. 11; Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, aaO Rn. 7).
Denn mit der Regelung sollte das Kostenrisiko für anfechtende Wohnungseigentümer begrenzt und gewährleistet werden, dass Wohnungseigentümer nicht wegen der Befürchtung von einer Klageerhebung Abstand nehmen, im Unterliegensfalle Kosten für eine Vielzahl von Rechtsanwälten erstatten zu müssen (…vgl. BT-Drucks. 16/3843, S. 28; Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, aaO Rn. 8).
Rn. 10 a) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine vorrangige Kostenerstattung gerechtfertigt, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Befugnis nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG aF beauftragt hat (Senat…, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 16; Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, NJW 2011, 3165 Rn. 9).
- BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11
Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Das Verbot greift nur dann ein, wenn nach den konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt; ein möglicher, tatsächlich aber nicht bestehender (latenter) Interessenkonflikt reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 14;… Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 Rn. 21;… Urteil vom 2. April 2020 - IX ZR 135/19, NJW 2020, 2407 Rn. 42).
- BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18
Anspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Haftpflichtversicherung wegen seiner …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Das Verbot greift nur dann ein, wenn nach den konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt; ein möglicher, tatsächlich aber nicht bestehender (latenter) Interessenkonflikt reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH…, Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 14; Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 Rn. 21;… Urteil vom 2. April 2020 - IX ZR 135/19, NJW 2020, 2407 Rn. 42). - BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19
Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Beschwerdegerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris; Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, juris Rn. 22). - BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05
Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Ob daran im Hinblick auf die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Zusammenhang zwischen § 314 ZPO und § 320 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480; Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 135/82, NJW 1983, 2030, 2032) sowie zu dem schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 99/05, NJW-RR 2008, 1566 Rn. 15 f.) auch für Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, festgehalten werden kann (…dagegen Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 329 Rn. 47; Vollkommer, MDR 2010, 1161 ff.), muss hier nicht entschieden werden. - BGH, 02.04.2020 - IX ZR 135/19
Wechsel im berufungsverfahren von Urkundenverfahren in das ordentliche Verfahren; …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Das Verbot greift nur dann ein, wenn nach den konkreten Umständen des Falls ein Interessenkonflikt tatsächlich auftritt; ein möglicher, tatsächlich aber nicht bestehender (latenter) Interessenkonflikt reicht dagegen nicht aus (vgl. BGH…, Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 14;… Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 Rn. 21; Urteil vom 2. April 2020 - IX ZR 135/19, NJW 2020, 2407 Rn. 42). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 135/82
Berücksichtigung nicht fristgerechten Vorbringens
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Ob daran im Hinblick auf die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Zusammenhang zwischen § 314 ZPO und § 320 ZPO (dazu BGH, Beschluss vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480; Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 135/82, NJW 1983, 2030, 2032) sowie zu dem schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 99/05, NJW-RR 2008, 1566 Rn. 15 f.) auch für Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, festgehalten werden kann (…dagegen Zöller/Feskorn, ZPO, 33. Aufl., § 329 Rn. 47; Vollkommer, MDR 2010, 1161 ff.), muss hier nicht entschieden werden. - BGH, 15.04.2010 - IX ZB 175/09
Restschuldbefreiung: Nichtanzeige des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einer GmbH …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Beschwerdegerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, juris Rn. 22). - BGH, 20.03.2014 - V ZR 130/13
Bindungswirkung tatbestandlicher Feststellungen der prozessualen Erklärungen der …
Auszug aus BGH, 01.07.2021 - V ZB 55/20
Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Beschwerdegerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. April 2010 - IX ZB 175/09, NZI 2010, 530 Rn. 7; Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - V ZR 130/13, juris;… Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, juris Rn. 22). - OLG Hamburg, 14.11.2014 - 8 W 111/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Kostenerstattung bei …
- BGH, 27.06.1956 - IV ZR 317/55
- LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08
- BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25
Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …
Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Berufungsgerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 [juris Rn. 11] mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, NJW-RR 2025, 586 [juris Rn. 13] mwN). - BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24
Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …
Die darauf bezogene Verfahrensrüge ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon deshalb ausgeschlossen, weil die Feststellung des Berufungsgerichts nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 [juris Rn. 11] mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13];… Beschluss vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, NJW-RR 2025, 586 [juris Rn. 13] mwN). - BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23
Beschwer des Unterlassungsgläubigers bei unbeziffertem Ordnungsgeldantrag
Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob an der zitierten Rechtsprechung zur Anwendbarkeit von § 320 ZPO auf Beschlüsse unter Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen § 314 Satz 1 ZPO, wonach der Tatbestand des Urteils Beweis für das mündliche Parteivorbringen liefert, und § 320 ZPO auch für Beschlüsse festgehalten werden kann, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NZM 2021, 724 [juris Rn. 11] mwN;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, NJOZ 2022, 1110 [juris Rn. 13]).
- BGH, 04.05.2023 - V ZB 2/22
Wohnungseigentumssache: Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte im …
Ebenso wenig genügt es, dass ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfügt und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt hat; auch in diesem Fall verfolgen die übrigen Wohnungseigentümer, die nach altem Recht ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten zu verklagen waren, dasselbe prozessuale Ziel wie der Mehrheitseigentümer (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 7).Denn mit der Regelung sollte das Kostenrisiko für anfechtende Wohnungseigentümer begrenzt und gewährleistet werden, dass Wohnungseigentümer nicht wegen der Befürchtung von einer Klageerhebung Abstand nehmen, im Unterliegensfalle Kosten für eine Vielzahl von Rechtsanwälten erstatten zu müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, aaO Rn. 6 mwN).
Die übrigen Wohnungseigentümer sind ohne Rücksicht auf ihr individuelles Abstimmungsverhalten und ihre jeweiligen Motive Beklagte und verfolgen als solche dasselbe prozessuale Ziel (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 7).
Eine Lagerbildung als solche genügt nicht (so letztlich auch schon Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, aaO), zumal sie sich hier, ohne dass es entscheidend darauf ankäme, nicht einmal konkret ausgewirkt hat, weil die übrigen Mitglieder der Untergemeinschaft geschlossen gegen die Beschlussvorlage des Klägers gestimmt haben.
Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist eine vorrangige Kostenerstattung gerechtfertigt, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Befugnis nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG aF beauftragt hat (Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 10;… Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 171/10, NJW 2011, 3165 Rn. 9, 16;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 16).
- BGH, 12.11.2024 - VIII ZB 36/23
Rechtswegzuständigkeit für die Klage einer Gemeinde auf Entgeltzahlung für die …
Rn. 17 Unabhängig von der Frage, ob eine solche etwaige Fehlerhaftigkeit der tatbestandlichen Darstellung in dem angefochtenen Beschluss ausschließlich im Wege eines Tatbestandsberichtigungsverfahrens nach § 320 ZPO analog hätte korrigiert werden können oder einer Verfahrensrüge nach § 575 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b, § 577 Abs. 2 Satz 3 ZPO zugänglich wäre (vgl. zu dieser in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offengelassenen Frage: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11;… vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13;… vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29), handelte es sich hierbei jedenfalls nicht um einen Mangel, der gegebenenfalls zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses von Amts wegen führte.Rn. 26 Es kann offenbleiben, ob die in diesem Beschwerdevorbringen enthaltene Verfahrensrüge nicht schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die ihm entgegenstehende tatbestandliche Darstellung in dem angefochtenen Beschluss nicht mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 ZPO angegriffen worden ist (vgl. hierzu die bereits oben erwähnte jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die diese Frage in Bezug auf Beschlüsse, die - wie vorliegend - ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, offenlässt: BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11;… vom 10. Februar 2022 - I ZB 46/21, juris Rn. 13;… vom 23. November 2023 - I ZB 29/23, NJW-RR 2024, 675 Rn. 29).
- BGH, 20.04.2023 - V ZB 56/22
WEG: Kostenfestsetzung bei Beschlussanfechtungsklage
Rn. 6 2. Der Senat hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Kostenfestsetzung vor dem 1. Dezember 2020 beantragt wurde, im Kostenfestsetzungsverfahren § 50 WEG aF gemäß der Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG weiterhin anzuwenden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 5).Dabei wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen der einzelnen beklagten Wohnungseigentümer nicht genügen, um die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung i.S.d. § 50 WEG aF zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 6).
- BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Diese Regelung ist auch auf Endentscheidungen (entsprechend) anzuwenden, die - wie im Streitfall - als möglicher Gegenstand einer Rechtsbeschwerde einer Sachverhaltsdarstellung nebst rechtlicher Begründung bedürfen und in einem Beschlussverfahren ergehen (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, NJW 2021, 2510 Rn. 22; Beschluss vom 1. Juli 2021 - V ZB 55/20, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11).Ob hieran mit Blick auf die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Zusammenhang zwischen der Beweiskraft des Tatbestands nach § 314 ZPO und dem Tatbestandsberichtigungsverfahren nach § 320 ZPO auch für Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sind, festgehalten werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2021, 1598 Rn. 11), bedarf keiner Entscheidung.
- OLG München, 13.02.2025 - 32 W 102/25
Gebotenheit der Nebenintervention bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsrecht
Abweichende Rechtsauffassungen der einzelnen beklagten Wohnungseigentümer reichen nicht aus, um die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung zu begründen (BGH, Beschluss vom 1.7.2021 - V ZB 55/20, NZM 2021, 724 Rn. 6). - LG München I, 28.04.2025 - 16 T 8415/24
Tatbestandsberichtigung, Beschwerdeentscheidung, Sachverhaltsdarstellung, …
Zwar besitzt der Tatbestand eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschlusses keine Beweiskraft i.S.d. § 314 ZPO, weswegen eine entsprechende Anwendung der für Urteile geltenden Vorschrift des § 320 ZPO nach einer verbreiteten und nachvollziehbar begründeten Ansicht ausscheiden muss (…siehe etwa Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 329 ZPO, Rn. 47;… BeckOK ZPO/Elzer, 56. Ed. 1.3.2025, ZPO § 320 Rn. 16); vom Bundesgerichtshof wurde diese Frage aber zuletzt offen gelassen (BGH, Beschluss vom 1.7.2021 - V ZB 55/20; NJW-RR 2021, 1598), so dass angesichts der eingelegten Rechtsbeschwerde grundsätzlich Veranlassung zur Berichtigung bestand. - LG München I, 05.02.2025 - 1 S 1215/24
Streitverkündung an Verwalter: Kostenersatz des Verwalters?
Vielmehr hat sie in der Sache dasselbe Ziel wie die beklagte GdWE verfolgt, nämlich die Abwehr der von Klägerseite erhobenen Einwendungen gegen die Wirksamkeit der angefochtenen Beschlüsse (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.2021, Az: V ZB 55/20, BeckRS 2021, 20871, Rn 6).
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