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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50688
BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - V ZB 7/13 (https://dejure.org/2014,50688)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen Unterteilung eines Wohnungseigentums und Ausschluss gutgläubigen Erwerbs an einer neu gebildeten Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 892 BGB, § 8 WoEigG, § 53 Abs 1 GBO
    Grundbucheintragung eines Amtswiderspruchs: Unzulässigkeit eine ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommenen Unterteilung eines Wohnungseigentums und Ausschluss gutgläubigen Erwerbs an einer neu gebildeten Wohnung

  • IWW

    § 78 GBO, § ... 12 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, §§ 19, 29 GBO, § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, § 892 BGB, § 10 Abs. 3 WEG, § 10 Abs. 2 WEG, § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 3 Abs. 1 c) WGV, § 78 Abs. 3 GBO, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Die ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte Unterteilung eines Wohnungseigentums ist unzulässig, wenn Räume, die nach der Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienen, nach der Unterteilungserklärung ein neues Wohnungseigentum bilden.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgten Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Grundbuchänderungen bedürfen grds. der Zustimmung aller Wohnungseigentümer; §§ 8 WEG; 892 BGB; 53 Abs. 1 GBO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1
    Unzulässige Unterteilung eines Wohnungseigentums aus nach der Teilungserklärung nicht Wohnzwecken dienenden Räumen; unzulässige Grundbucheintragungen keine Grundlage für gutgläubigen Erwerb

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 892; WEG § 8; GBO § 53 Abs. 1
    Kein gutgläubiger Erwerb unterteilten Wohnungseigentums bei Widerspruch zwischen (ursprünglicher) und (neuer) Teilungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892 ; GBO § 53 Abs. 1 ; WEG § 8
    Unzulässigkeit einer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgten Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterteilung von Wohnungseigentum: Wann müssen die übrigen Wohnungseigentümer mitwirken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die weitere Unterteilung eines Wohnungseigentums

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unterteilung von Wohnungseigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Unterteilung von Wohnungseigentum ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung aller Eigentümer bei Unterteilung von Wohnungseigentum mit Zweckänderung erforderlich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterteilung von Wohnungseigentum: Wann müssen die übrigen Wohnungseigentümer mitwirken? (IMR 2015, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 645
  • MDR 2015, 640
  • DNotZ 2015, 362
  • NZM 2015, 454
  • FGPrax 2015, 101
  • ZMR 2015, 11
  • ZMR 2015, 390
  • Rpfleger 2015, 386
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Aus dieser ergibt sich, welche Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung (§ 10 Abs. 3 WEG) getroffen worden sind (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 2 Rn. 97; offen gelassen von Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

    Denn der aktuelle Grundbuchinhalt im Verhältnis zu dem Beteiligten zu 1 als weiterem Wohnungseigentümer ergibt sich unverändert aus der Teilungserklärung vom 11. April 1994 (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; BayObLG, NJW-RR 1996, 721, 722;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2976a).

    Rn. 22 3. Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung als Wohnungseigentum betrifft sämtliche Räume der Einheit Nr. 2a und erstreckt sich auf die gesamten im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404; 1998, 70, 74 f.;… Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 73).

    Da das Rechtsbeschwerdegericht die Unzulässigkeit der Eintragungen von Amts wegen beachten muss, ist es an das von dem Rechtsbeschwerdeführer verfolgte Rechtsschutzziel nicht gebunden (BayObLGZ 1998, 70, 72 f.;… Demharter, GBO, 29. Aufl., § 53 Rn. 56).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Denn der aktuelle Grundbuchinhalt im Verhältnis zu dem Beteiligten zu 1 als weiterem Wohnungseigentümer ergibt sich unverändert aus der Teilungserklärung vom 11. April 1994 (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.; BayObLG, NJW-RR 1996, 721, 722;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 2976a).

    Rn. 22 3. Die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragung als Wohnungseigentum betrifft sämtliche Räume der Einheit Nr. 2a und erstreckt sich auf die gesamten im Zusammenhang mit der Unterteilung bewirkten Eintragungen (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404; 1998, 70, 74 f.;… Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 73).

    Der Sache nach muss die Unterteilung rückgängig gemacht werden; die Grundbücher Bl. 3634 und Bl. 3635 sind zu schließen und der (nicht unterteilte) Bestand in ein neu anzulegendes Grundbuchblatt zu überführen, das den Beteiligten zu 2 als Eigentümer ausweist (vgl. BayObLGZ 1995, 399, 404).

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Eine solche Eintragung ist ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 170 f.; vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

    Aus dieser ergibt sich, welche Räume zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören und welche Vereinbarungen mit dinglicher Wirkung (§ 10 Abs. 3 WEG) getroffen worden sind (vgl. BayObLGZ 1998, 70, 73 f.;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 2 Rn. 97; offen gelassen von Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).

  • BGH, 27.04.2012 - V ZR 211/11

    Teilveräußerung von Wohnungseigentum: Vermehrung der Stimmrechte

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Zwar bedarf die Unterteilung von Wohnungseigentum in zwei oder mehrere Einheiten nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer; dies gilt - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - auch für die nachfolgende Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten (Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).

    Die einseitige Befugnis zur Unterteilung besteht nur, wenn und soweit der Status der übrigen Wohnungseigentümer gewahrt wird (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Zwar bedarf die Unterteilung von Wohnungseigentum in zwei oder mehrere Einheiten nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer; dies gilt - vorbehaltlich einer Vereinbarung gemäß § 12 WEG - auch für die nachfolgende Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten (Senat…, Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 211/11, NJW 2012, 2434 Rn. 8 ff.; Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 155; Beschluss vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 49, 250 ff.).

    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - im Zuge der Aufteilung die bisherige Zweckbestimmung der Räume geändert wird (so bereits Senat, Beschluss vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150, 152; BayObLG, NJW-RR 1986, 244 f.;… vgl. auch Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 8 Rn. 77;… Timme/Kral, WEG, 2. Aufl., § 8 Rn. 67.1;… v. Oefele in Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Aufl., Rn. AT V 365).

  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Rn. 10 cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum];… Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9;… Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller];… Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Rn. 10 cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum];… Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller];… Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Umstände außerhalb der Eintragung und der dort zulässig in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere also der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 361 f. mwN).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Eine solche Eintragung ist ohne materielle Wirkung und scheidet als Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb gemäß § 892 BGB aus (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 170 f.; vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, NJW-RR 2005, 10, 11).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum …

    Auszug aus BGH, 04.12.2014 - V ZB 7/13
    Rn. 10 cc) Hieraus ergibt sich eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter für die Räume im Untergeschoss, die diese zu Nebenräumen und ihre Nutzung zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken unzulässig macht (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - V ZA 1/11, ZfIR 2011, 757 Rn. 6 [Teileigentum und Hobbyraum]; Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9;… Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7 [Spitzboden]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 114 f. [Keller];… Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 47).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

  • BGH, 13.09.2000 - V ZB 14/00

    Löschung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im …

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

  • OLG Zweibrücken, 14.12.2005 - 3 W 196/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken

  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85

    Zur Unterteilung von Wohnungseigentum

  • RG, 04.10.1930 - V 276/29

    Steht die Eintragung des Ranges eines in den Eigentümervorbehalt des § 7 AufwG. …

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Die Nutzung solcher Nebenräume zu nicht nur vorübergehenden Wohnzwecken ist jedenfalls dann nicht gestattet, wenn sie - wie hier - die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert (näher Senat…, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 131/13, NJW 2014, 2640 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, GE 2015, 523 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Bei nächstliegender Auslegung kann allerdings schon eine schlichte Bezeichnung des Sondereigentums als Zweckbestimmung zu verstehen sein ("Kellerraum", vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, NJW-RR 2015, 645 Rn. 9 f. mwN, oder "Ladenraum", vgl. Senat…, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NZM 2015, 787 Rn. 18).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Grundsätzlich kann eine solche in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 189/11, NJW-RR 2012, 1036 Rn. 9; Beschluss vom 4. Dezember 2014 - V ZB 7/13, ZWE 2015, 208 Rn. 10, 20 f.;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 15 Rn. 8) schuldrechtlich geändert werden; gegenüber Sonderrechtsnachfolgern wirkt dies allerdings nur, wenn die Änderung - woran es hier fehlt - durch die Eintragung in das Grundbuch "verdinglicht" wird (§ 10 Abs. 3 WEG).
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