Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers zur Sachstandsanfrage bei Gericht bei Verzögerungen der Klagezustellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 WoEigG, § 45 S 1 WoEigG, § 45 S 2 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 WoEigG vom 26.03.2007, § 46 Abs 1 S 3 WoEigG vom 26.03.2007
Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers zur Sachstandsanfrage bei Gericht bei Verzögerungen der Klagezustellung - IWW
§ 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § ... 167 ZPO, § 62 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 5 WEG, § 45 Satz 1 WEG, § 12 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GKG, § 14 WEG, § 241 Abs. 2 BGB, § 23 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 45 WEG, § 12 Abs. 3 VVG, § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG, § 45 Satz 2 WEG, § 234 Abs. 3 ZPO, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG, § 97 ZPO
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kläger haftet für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG idF. 26. März 2007 §§ 46 Abs. 1 Satz 2 und 3, 45 Satz 1 und 2; ZPO §§ 167, 234 Abs. 3
Zustellungsverzögerungen im wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 45 Satz 1, 2, § 46 Abs. 1 Satz 2, 3 a. F.; ZPO §§ 167, 234 Abs. 3
Erkundigungspflicht des Anfechtungsklägers innerhalb Jahresfrist auch bei verzögerter Klagezustellung aufgrund fehlerhafter Sachbehandlung durch das Gericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 167 ; ZPO § 234 Abs. 3 ; WEG § 45 S. 1 und 2
Klägerische Obliegenheit der Erfragung des Sachstands bei Gericht im Fall der Verzögerungen der Klagezustellung in wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren - datenbank.nwb.de
Wohnungseigentumsrechtliches Beschlussanfechtungsverfahren: Pflicht des Klägers zur Sachstandsanfrage bei Gericht bei Verzögerungen der Klagezustellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzögerte Klagezustellung: Spätestens nach einem Jahr muss nachgefragt werden
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klagefrist - und die beim Gericht verzögerte Zustellung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
WEG-Klage eingereicht: Nach einem Jahr sollte man nachfragen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versäumung der Anfechtungsfrist gegen WEG-Beschluss nach langjährigem Abwarten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kläger muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfechtungsklage beim Gericht Sachstand erfragen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG-Klagezustellung: Spätestens nach einem Jahr muss nachgefragt werden! (IMR 2025, 82)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 26.07.2021 - 290a C 188/16
- LG Düsseldorf, 04.12.2023 - 25 S 87/21
- BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 80
- NZM 2025, 137
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Hat die Partei aber alle von ihr geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt, so sind sie und ihr Prozessbevollmächtigter im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, NJW-RR 2022, 1167 Rn. 6 f. mwN).Rn. 11 aa) Der Senat hat bislang offengelassen, ob sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer in wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren eine Pflicht zur Sachstandsanfrage bei Gericht ergibt, wenn es zu Verzögerungen im Zustellungsverfahren durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, NZM 2022, 512 Rn. 8; bejahend: OLG Düsseldorf, ZWE 2008, 142, 143;… Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., § 45 Rn. 25;… verneinend: LG Frankfurt a.M., BeckRS 2021, 20341 Rn. 10).
Rn. 17 (5) Besteht für den Rechtsuchenden in besonderen Ausnahmefällen - wie hier - eine Mitwirkungsobliegenheit, muss für ihn klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (vgl. BVerfG, NJW 1986, 244; NJW 1991, 2076; NJW 1994, 1853; NJW 2005, 3346, 3347; Senat Beschluss vom 7. April 2022 - V ZR 165/21, NJW-RR 2022, 1167 Rn. 7).
- BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20
Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Sie führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. grundlegend Senat…, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 7;… Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, NJW 2012, 3719 Rn. 12 mwN;… Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19, NZM 2020, 1114 Rn. 11; Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 71/20, NZM 2021, 478 Rn. 23).Rn. 21 2. Das Berufungsgericht sieht auch richtig, dass trotz Versäumung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG aF (§ 45 Satz 1 WEG) auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts Nichtigkeitsgründe (§ 23 Abs. 4 Satz 1 WEG) von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Januar 2023 - V ZR 43/22, ZWE 2023, 186 Rn. 14; Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 71/20, NJW-RR 2021, 557 Rn. 31 - jeweils zu § 45 Satz 1 WEG).
- BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06
Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Ob und inwieweit aus dem zwischen Wohnungseigentümern bestehenden Schuldverhältnis - über § 14 WEG aF hinaus - Pflichten zur gegenseitigen Rücksichtnahme herzuleiten sind, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Interessenlage der Wohnungseigentümer bestimmt werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. November 2006 - V ZR 62/06, ZWE 2007, 32, 33).
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Sie führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 7;… Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, NJW 2012, 3719 Rn. 12 mwN;… Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19, NZM 2020, 1114 Rn. 11;… Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 71/20, NZM 2021, 478 Rn. 23). - BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05
Begriff der Klagezustellung demnächst
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Schon insoweit ist die von der Revision in Bezug genommene Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 (NJW 2006, 3206) nicht vergleichbar. - BGH, 19.07.2024 - V ZR 139/23
Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Da die Beklagten zu 2 aber notwendige Streitgenossinnen der Beklagten zu 1 sind, waren sie nach § 62 Abs. 1 ZPO im Termin zur mündlichen Verhandlung als durch die Beklagten zu 1 vertreten anzusehen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 139/23, NZM 2024, 760 Rn. 9). - BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Unterbleibt allerdings eine Vorschussanforderung durch das Gericht, besteht eine Nachfrageobliegenheit der Partei innerhalb angemessener Zeit (vgl. Senat, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 13 mwN). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Wohnungseigentumsrecht: Verzögerung bei Klagezustellung; Beschlusskompetenz der …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber dagegen nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung vorausgegangen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 6). - BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung: Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Rn. 21 2. Das Berufungsgericht sieht auch richtig, dass trotz Versäumung der Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG aF (§ 45 Satz 1 WEG) auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts Nichtigkeitsgründe (§ 23 Abs. 4 Satz 1 WEG) von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. Senat, Urteil vom 13. Januar 2023 - V ZR 43/22, ZWE 2023, 186 Rn. 14;… Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 71/20, NJW-RR 2021, 557 Rn. 31 - jeweils zu § 45 Satz 1 WEG). - BGH, 25.09.2020 - V ZR 80/19
Wohnungseigentum: Ermittlung des angefochtenen Beschlusses aus Empfängerhorizont; …
Auszug aus BGH, 25.10.2024 - V ZR 17/24
Sie führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. grundlegend Senat…, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999 Rn. 7;… Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, NJW 2012, 3719 Rn. 12 mwN; Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 80/19, NZM 2020, 1114 Rn. 11;… Urteil vom 27. November 2020 - V ZR 71/20, NZM 2021, 478 Rn. 23). - BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21
Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich …
- BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
- BGH, 23.06.2023 - V ZR 28/22
Wohnungseigentumsrecht: Wahrung der Begründungsfrist der Anfechtungklage
- BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05
Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der …
- BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf …
- BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis; …
- LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 128/20
Sanierungsvorschläge des Sachverständigen sind einzuhalten!
- BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung
- OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 3 Wx 119/07
Nichtwahrung der Anfechtungsfrist eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei über …
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 124/25
Wann muss Kläger bei ausbleibender Vorschussanforderung nachfragen?
Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber dagegen nicht zuzurechnen; das gilt auch dann, wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung vorausgegangen ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, NJW-RR 2025, 80 Rn. 6;… Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 6;… Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 203/14, NJW 2016, 568 Rn. 9).Rn. 16 (2) Soweit die Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, NJW-RR 2025, 80 Rn. 10 ff.) meint, die Frist für eine Nachfrage betrage ein Jahr nach dem Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfechtungsklage, trifft dies jedenfalls nicht zu.
Deshalb ist der Kläger nur dann im Weiteren grundsätzlich nicht mehr gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken, wenn er alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht hat, insbesondere den Gerichtskostenvorschuss gezahlt hat (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, aaO Rn. 6).
Bei der Erhebung einer Anfechtungsklage gilt insoweit eine Besonderheit, weil der Senat eine Obliegenheit zu einer Sachstandsanfrage bei Zustellungsverzögerungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer herleitet, obwohl der Kläger alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht hat (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, aaO Rn. 11 ff.).
Rn. 24 2. Das Berufungsgericht sieht auch richtig, dass trotz Versäumung der Klagefrist des § 45 Satz 1 WEG auf der Grundlage des vorgetragenen Sachverhalts Nichtigkeitsgründe (§ 23 Abs. 4 Satz 1 WEG) von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, NJW-RR 2025, 80 Rn. 21 mwN).
- BGH, 17.07.2026 - V ZR 190/25
Absenkungsbeschluss kann Gegenstand einer Beschlussmängelklage sein!
Sie führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, ZWE 2025, 375 Rn. 14 mwN). - BGH, 23.05.2025 - V ZR 39/24
Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für Prüfung der …
Zwischen den Mitgliedern einer GdWE/GdEB besteht nämlich ein gesetzliches Schuldverhältnis, durch das die Verhaltenspflichten des § 14 WEG begründet werden, aus dem aber auch darüber hinausgehende Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB folgen können (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 207/21, NZM 2022, 806 Rn. 15 mwN; Urteil vom 25. Oktober 2024 - V ZR 17/24, NJW-RR 2025 Rn. 13).
- LG Hamburg, 05.06.2025 - 318 S 45/24 Insoweit sei auch zu berücksichtigen, dass der BGH nunmehr mit Urteil vom 25.10.2024 - V ZR 17/24 eine Nachfragepflicht von einem Jahr angenommen habe, wenn der Kläger alle für eine ordnungsgemäße Klagezustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht und insbesondere den Gerichtskostenvorschuss ordnungsgemäß eingezahlt habe.
Rn. 55 Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 25.10.2024 - V ZR 17/24.
- LG München I, 12.12.2024 - 36 S 4930/23
Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Beschlüsse der …
Dabei wird eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen (BGH, Urteil vom 25.10.2024, V ZR 17/24; BGH, Urteil vom 10.07.2015, V ZR 2/14, BeckRS 2015, 13524;… BGH, NJW 2015, 3101 Rn. 15; jew. mwN). - AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 38/24
Ungenauer Beschluss über Anbringung von Balkonkraftwerken ist nur anfechtbar
Diese Verzögerung bei der Zustellung bewegt sich im Streitfall nicht mehr im noch hinzunehmenden Rahmen von etwa 14 Tagen (vgl. dazu nur BGH, NZM 2025, 137, 138, Rn. 6 = ZMR 2025, 229). - OLG Oldenburg, 02.02.2026 - 11 UF 2/26
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist
Es tritt hinzu, dass eine Nachfrage vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der versäumten Frist gem. § 18 Abs. 4 FamFG höchstrichterlich als ausreichend angesehen wird, welche vorliegend eingehalten worden ist (hier Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung am 27.08.2024 zuzüglich fünf Monate für den Fristbeginn, zuzüglich eine Monat Beschwerdefrist zuzüglich ein Jahr, vgl. hierzu BGH, MDR 2025, 31f [BGH 25.10.2024 - V ZR 17/24])..
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