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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3458
BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21 (https://dejure.org/2023,3458)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2023 - V ZR 261/21 (https://dejure.org/2023,3458)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2023 - V ZR 261/21 (https://dejure.org/2023,3458)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem belasteten Grundstück mit dinglicher Wirkung; Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Unterhaltungskosten einer Tiefgarage; wechselseitige Grunddienstbarkeiten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1021 Abs 2 BGB, § 1108 Abs 1 BGB
    Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem belasteten Grundstück mit dinglicher Wirkung; Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Unterhaltungskosten einer Tiefgarage; wechselseitige Grunddienstbarkeiten; ...

  • IWW

    § 9a Abs. 2 WEG, § ... 748 BGB, § 741 BGB, § 744 Abs. 1, § 745 BGB, § 744 Abs. 2 BGB, § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 744, 745 BGB, § 748, § 1021 Abs. 2 BGB, § 1021 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1021 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 1108 Abs. 1 BGB, § 1021 Abs. 1 BGB, § 1107 f. BGB, § 874 BGB, § 10 GBV, § 1021 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1021
    Grundstücksgrenzübergreifende Tiefgarage; Grunddienstbarkeit; Pflicht zur Kostenübernahme

  • Wolters Kluwer

    Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück mit einer Anlage; Vereinbarung mit dinglicher Wirkung zwischen den Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks bzgl. der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1021
    Eintragung maßgeblicher Vereinbarung über Unterhaltskosten für eine auf mehreren Grundstücken befindliche Anlage bei wechselseitig bestellten Grunddienstbarkeiten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1021
    Kostenaufteilung bei grundstücksübergreifender Tiefgarage mit wechselseitigen Grunddienstbarkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 741 ; BGB § 1021 ; WEG § 9a Abs. 2
    Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück mit einer Anlage; Vereinbarung mit dinglicher Wirkung zwischen den Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks bzgl. der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Grunddienstbarkeit: Vereinbarung der Aufteilung der Pflicht zur Unterhaltung einer Anlage auf dem belasteten Grundstück mit dinglicher Wirkung; Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Unterhaltungskosten einer Tiefgarage; wechselseitige Grunddienstbarkeiten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage - Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Tiefgarage: Wechselseitige Grunddienstbarkeiten bei auf zwei Grundstücken gelegener Anlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltungskosten einer Tiefgarage bei Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten der Unterhaltung für Anlage auf mit Grunddienstbarkeit belastetem Grundstück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenverteilung bei wechselseitig dinglich gesicherter Tiefgaragennutzung (IMR 2023, 1062)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1059
  • MDR 2023, 557
  • NZM 2023, 328
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Das habe der Bundesgerichtshof zu der in § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelten Notgeschäftsführung eines Miterben entschieden (Verweis auf BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51, BGHZ 6, 76).

    Wie es zutreffend sieht, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der inhaltlich mit § 744 Abs. 2 BGB im Wesentlichen übereinstimmenden Vorschrift des § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB bedeutsame Maßnahmen, durch die erhebliche Verpflichtungen für den Nachlass oder die anderen Miterben begründet werden, nur dann als notwendig angesehen werden, wenn sie so dringend sind, dass die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51, BGHZ 6, 76; siehe auch Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01, NJW-RR 2005, 375, 376).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Bei der gebotenen objektiven Auslegung von Grundbucheintragungen, die das Revisionsgericht in vollem Umfang überprüfen kann, kommt es maßgebend darauf an, wie die Eintragung nach Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 163/17, NJW-RR 2018, 1419 Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 343/17

    Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Aus den von der Revisionserwiderung zitierten Entscheidungen des Senats, in denen für die Frage der Tragung der Unterhaltungskosten bei einer gleichberechtigten Mitbenutzung einer Anlage durch den Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und den Eigentümer des dienenden Grundstücks Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft herangezogen wurden (vgl. Urteil vom 8. März 2017 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 10 f., 14 f.;… Urteil vom 27. September 2019 - V ZR 1/18, juris Rn. 11), ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 07.02.2020 - V ZR 128/19

    Anwendbarkeit der Regeln zur Grenzanlage bei bei dinglicher Absicherung der …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Darunter fällt in erster Linie ihr Interesse an der Gebrauchsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Tiefgarage (vgl. Senat, Urteil vom 7. Februar 2020 - V ZR 128/19, NJW-RR 2020, 897 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2022 - V ZR 127/21

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in dem …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Die Vorschrift betrifft allerdings sowohl die Prozessführungsbefugnis als auch die Aktivlegitimation der GdWE (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2022 - V ZR 127/21, NJW 2022, 3154 Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Wie es zutreffend sieht, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der inhaltlich mit § 744 Abs. 2 BGB im Wesentlichen übereinstimmenden Vorschrift des § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB bedeutsame Maßnahmen, durch die erhebliche Verpflichtungen für den Nachlass oder die anderen Miterben begründet werden, nur dann als notwendig angesehen werden, wenn sie so dringend sind, dass die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1952 - IV ZR 208/51, BGHZ 6, 76; siehe auch Urteil vom 6. Oktober 2004 - XII ZR 323/01, NJW-RR 2005, 375, 376).
  • BGH, 27.09.2019 - V ZR 1/18

    Kostentragung der Unterhaltungspflicht für die der Ausübung der …

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Aus den von der Revisionserwiderung zitierten Entscheidungen des Senats, in denen für die Frage der Tragung der Unterhaltungskosten bei einer gleichberechtigten Mitbenutzung einer Anlage durch den Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und den Eigentümer des dienenden Grundstücks Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft herangezogen wurden (…vgl. Urteil vom 8. März 2017 - V ZR 343/17, NJW 2019, 2615 Rn. 10 f., 14 f.; Urteil vom 27. September 2019 - V ZR 1/18, juris Rn. 11), ergibt sich nichts Anderes.
  • LG Ellwangen/Jagst, 13.03.1987 - 1 S 343/86

    Dingliche Wirkung einer Unterhaltsverpflichtung i.S.d. § 1021 BGB

    Auszug aus BGH, 27.01.2023 - V ZR 261/21
    Dass die Unterhaltungspflicht nach § 1021 Abs. 2 BGB reallastähnlich ausgestaltet ist, ändert daran nichts (aA LG Ellwangen, BWNotZ 1987, 141, 142).
  • BGH, 16.01.2026 - V ZR 107/25

    Beschränkung des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit auf eine reale …

    Umstände außerhalb der Grundbucheintragung und einer in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. zum Ganzen Senat…, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208 Rn. 8, 10; Urteil vom 27. Januar 2023 - V ZR 261/21, NJW 2023, 1059 Rn. 17;… Beschluss vom 13. Februar 2025 - V ZB 26/23, NZM 2025, 309 Rn. 27, jeweils mwN).
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