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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.1967

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1607
BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1968,1607)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1968 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1968,1607)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1968 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1968,1607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertragliches Rücktrittsrecht bei Pflichtverletzung von Leibgedingsvertrag - Anwendbarkeit des § 827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Vertragsrecht - Schuldhaft herbeigeführte Unzurechenbarkeit durch Alkohol als Rücktrittsgrund bei vorsätzlichem Handeln als Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1132
  • MDR 1968, 568
  • DB 1968, 847
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50

    Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67
    Die Bedenken, die von der Revision gegen ein Rücktrittsrecht des Klägers daraus hergeleitet werden, daß nach Art. 15 § 7 PrAGBGB bei einem mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stehenden Leibgedingsvertrag dem Berechtigten nicht das Recht zusteht, wegen Nichterfüllung einer vertragsmäßigen Leistung oder wegen Verzuges nach § 325 Abs. 2 oder § 326 BGB oder auch wegen positiver Vertragsverletzung (BGHZ 3, 206, 211) [BGH 02.10.1951 - V ZR 77/50] von dem Vertrag zurückzutreten, sind nicht gerechtfertigt.
  • RG, 08.11.1922 - IV 69/22

    Ungerechtfertigte Bereicherung; Entmündigung wegen Geistesschwäche

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - V ZR 3/67
    Dies ergibt sich ohne weiteres daraus, daß § 276 Abs. 1 BGB, der allgemein den Umfang der Haftung für Verschulden regelt, ausdrücklich die Anwendung des § 827 BGB vorschreibt (…vgl. dazu Erman, BGB 4. Aufl. § 827 Anm. 1;… Palandt, BGB 27. Aufl. § 827 Anm. 1;… BGB RGRK 11. Aufl. § 827 Anm. 6;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. Vorbem. 3 vor § 827; RGZ 105, 270, 272).
  • LG Berlin II, 05.03.2024 - 67 S 179/23

    Beweislast für ein schuldhaftes Verhalten des gekündigten Wohnraummieters bei der …

    Es kommt hinzu, dass § 827 BGB allenfalls auf solche Kündigungstatbestände analog anwendbar ist, die es für die Wirksamkeit der Kündigung ausreichen lassen, dass der Gekündigte seine Pflichtverletzung zu vertreten hat (vgl. BGH, Urt. v. 22. März 1968 - V ZR 3/67, NJW 1968, 1132, juris Tz. 15).
  • OLG Zweibrücken, 17.12.1998 - 4 U 66/98

    Haftungausschließende Unzurechnungsfähigkeit - Schadensersatz und Schmerzensgeld: …

    Sein Vorbringen, er habe vor der Alkoholaufnahme nicht voraussehen können, jemanden zu verletzen, kann ihn nicht entlasten (vgl. BGH NJW 1968, 1132 f [1133]).
  • BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86

    Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers

    Der Bundesgerichtshof hat sie auch auf die Fälle einer Kündigung oder des Rücktritts angewendet, soweit die jeweiligen Rechtsfolgen ein schuldhaftes Verhalten voraussetzen (Urteil vom 22. März 1968, V ZR 3/67 = NJW 1968, 1132).
  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der …

    Der allgemeine Rechtsgedanke des § 827 BGB trifft auf alle Fälle zu, in denen vermögensrechtliche Folgen aus der schuldhaften Verletzung rechtlich begründeter Pflichten oder Obliegenheiten abgeleitet werden (vgl. BGH NJW 1968, 1132 f.; BGHZ 102, 227, 230 = NJW 1988, 822 f.;… Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 827 RdNr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2022 - 14 U 267/21

    Verkehrsunfall: Alkoholisierte Person und Betriebsgefahr

    An einer schuldhaften Verursachung des Zustandes der Unzurechnungsfähigkeit fehlt es, wenn der Betroffene die berauschende Wirkung der genossenen Getränke nicht gekannt hat und auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte (BGH V ZR 3/67).
  • OLG Frankfurt, 12.07.1989 - 19 U 249/87

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Leistungsfreiheit des Versicherers …

    Die Geltung der Vorschrift ist nicht auf das Recht der unerlaubten Handlung beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf das vertragliche Schuldrecht (BGH NJW 1968, 1132, 1133 [BGH 22.03.1968 - V ZR 3/67] ); das wird vom Gesetz in § 276 Abs. 1 S. 3 BGB ausdrücklich angeordnet.
  • BGH, 26.09.1972 - VI ZR 32/71

    Anfechtung eines Dienstvertrages wegen arglistiger Täuschung - Kündigung eines …

    Eine Minderung der Geistes- und Willenskraft, eine krankhafte Gleichgültigkeit gegen die Folgen seines Handelns und eine Unfähigkeit zu ruhiger und vernünftiger Überlegung könnten es daher noch nicht rechtfertigen, von einer Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des auch im Rahmen des § 276 BGB anzuwendenden § 827 BGB zu sprechen und schon deshalb ein Verschulden des Klägers völlig zu verneinen (RGZ 108, 86 [90]; vgl. auch das Urteil des BGH vom 22. März 1968 - V ZR 3/67 NJW 1968, 1132).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67   

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https://dejure.org/1967,1764
BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1967,1764)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1967 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1967,1764)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - V ZR 3/67 (https://dejure.org/1967,1764)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 351
  • NJW 1968, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67
    Das hindert jedoch die Vorlegung an den BGH nicht, weil es für die Anwendung sowohl des § 28 Abs. 2 FGG als auch des § 79 Abs. 2 GBO auf dieselbe Rechtsfrage ankommt und zwar auch dann, wenn diese in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften behandelt ist (Beschlüsse des Senats v. 23.10.1952 - V ZB 18/51, BGHZ 7, 339, 342 = NJW 53, 23 und v. 13.1.1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 356 = NJW 56, 463; vgl. auch BGHZ 9, 179, 181 = NJW 53, 821 hinsichtlich der Anwendung des § 136 GVG) und diese Voraussetzung hier gegeben ist, weil die von dem OLG Hamm entschiedene und von dem vorlegenden OLG zu entscheidende Rechtsfrage, wie das vorlegende OLG zutreffend ausgeführt hat, dahin geht, ob die nicht fristgebundene Beschwerde in Grundbuchsachen schlechthin, also ohne Unterscheidung in erste oder weitere Beschwerde, der Verwirkung unterliegt oder nicht.
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67
    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist zwar anerkannt, daß der das materielle Recht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Verfanrensrecht gilt, und zwar sowohl im Prozeßverfahren als auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und deshalb die unangemessen späte Einlegung eines an keine Frist gebundenen Rechtsmittels zu einer Verwirkung des Beschwerderechts führen kann (vgl. Beschluß des Senats als Senat in Landwirtschaftssachen v. 25.3. 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292 = NJW 65, 1532 m.w. Nachw.).
  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67
    Das hindert jedoch die Vorlegung an den BGH nicht, weil es für die Anwendung sowohl des § 28 Abs. 2 FGG als auch des § 79 Abs. 2 GBO auf dieselbe Rechtsfrage ankommt und zwar auch dann, wenn diese in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften behandelt ist (Beschlüsse des Senats v. 23.10.1952 - V ZB 18/51, BGHZ 7, 339, 342 = NJW 53, 23 und v. 13.1.1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 356 = NJW 56, 463; vgl. auch BGHZ 9, 179, 181 = NJW 53, 821 hinsichtlich der Anwendung des § 136 GVG) und diese Voraussetzung hier gegeben ist, weil die von dem OLG Hamm entschiedene und von dem vorlegenden OLG zu entscheidende Rechtsfrage, wie das vorlegende OLG zutreffend ausgeführt hat, dahin geht, ob die nicht fristgebundene Beschwerde in Grundbuchsachen schlechthin, also ohne Unterscheidung in erste oder weitere Beschwerde, der Verwirkung unterliegt oder nicht.
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 25.10.1967 - V ZR 3/67
    Das hindert jedoch die Vorlegung an den BGH nicht, weil es für die Anwendung sowohl des § 28 Abs. 2 FGG als auch des § 79 Abs. 2 GBO auf dieselbe Rechtsfrage ankommt und zwar auch dann, wenn diese in verschiedenen gesetzlichen Vorschriften behandelt ist (Beschlüsse des Senats v. 23.10.1952 - V ZB 18/51, BGHZ 7, 339, 342 = NJW 53, 23 und v. 13.1.1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 356 = NJW 56, 463; vgl. auch BGHZ 9, 179, 181 = NJW 53, 821 hinsichtlich der Anwendung des § 136 GVG) und diese Voraussetzung hier gegeben ist, weil die von dem OLG Hamm entschiedene und von dem vorlegenden OLG zu entscheidende Rechtsfrage, wie das vorlegende OLG zutreffend ausgeführt hat, dahin geht, ob die nicht fristgebundene Beschwerde in Grundbuchsachen schlechthin, also ohne Unterscheidung in erste oder weitere Beschwerde, der Verwirkung unterliegt oder nicht.
  • OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05

    Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im …

    Die weitere Beschwerde ist - abgesehen vom hier nicht einschlägigen § 89 GBO - unbefristet (…s. Demharter, Grundbuchordnung, 25. Aufl., § 78 Rn.2; vgl. BGHZ 48, 351, 354).
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen …

    Nach allgemeiner Meinung führt der bloße Ablauf eines längeren Zeitraumes nicht zur Verwirkung prozessualer Anfechtungs- oder Beschwerderechte (BSGE 34, 211, 214; BGHZ 43, 289, 293 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64]; 48, 351, 354; BVerfG NJW 1972, 675).
  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 32/07

    Wirksame Eintragungsbewilligung trotz späterer Änderung des Vertragsgegenstandes

    b) Der Zeitraum von 32 Jahren zwischen der Beurkundung der Eintragungsbewilligung und dem Antrag auf deren Vollzug lässt die Verwendbarkeit der Urkunde für das Grundbuchverfahren unberührt (vgl. BGHZ 48, 351/356; in dieser Entscheidung wurde eine Frist von 60 Jahren als unschädlich betrachtet).
  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
    Inzwischen ist in der Rechtsprechung und in der überwiegenden Lehre allgemein anerkannt, daß auch in einem Zivilprozeß das Prozeßrechtsverhältnis zwischen den Parteien den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt, das den streitenden Parteien die Pflicht zu redlichem Verhalten auferlegt, insbesondere auch, daß eine Partei prozessuale Rechte und Befugnisse verwirken kann (BGH NJW 1960, 194, 196; 1968, 105, 106; 1978, 426; OLG München OLGZ 1983, 368, 369 - für die Berichtigung nach § 319 ZPO;… Vollkommer, aaO Einl. Rdn. 56;… Stephan in Zöller, aaO vor § 128 Rdn. 13;… Rosenberg/Schwab, aaO S. 9 f und S. 351 f;… Roth in MünchKomm, BGB § 242 Rdn. 71).
  • LG München I, 20.12.2017 - 1 S 9375/16

    Anspruch auf Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Vielmehr hätte das Grundbuchamt die Eintragung dann auch ohne die Zustimmung des Beklagten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.1967, Az: V ZR 3/67, juris Rn 14).
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