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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24507
BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21 (https://dejure.org/2022,24507)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2022 - V ZR 69/21 (https://dejure.org/2022,24507)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2022 - V ZR 69/21 (https://dejure.org/2022,24507)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beschlussersetzungsklage bezüglich der Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 2 S 1 WoEigG, § 16 Abs 2 S 2 WoEigG, § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG
    Beschlussersetzungsklage bezüglich der Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2, 16 Abs. 2, 18 Abs. 2 Nr. 1
    Teilung des Versicherungsselbstbehalts bei Wohnungseigentümern

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Schadens in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung; Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über eine von dem allgemeinen Umlageschlüssel abweichende Verteilung des Selbstbehalts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 Abs. 2 Satz 1 und 2, 18 Abs. 2 Nr. 1
    Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach dem gesetzlichen bzw. ver-einbarten Verteilungsschlüssel, Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über die weitere Vorgehensweise bei unklarer Rechtslage zulässig; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 2; 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Satz 1, 2
    Verteilung des bei verbundener Gebäudeversicherung vereinbarten Selbstbehalts unter den Wohnungseigentümern und Anspruch auf Anpassung dieser Kostenverteilung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Selbstbehalt im WEG: Alle zahlen bei Wasserschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1 ; WEG § 16 Abs. 2 S. 1 und 2
    Kommt es für die Frage, ob eine Verwaltungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, auf eine umstrittene und höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage an (hier: Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung), ist die Gemeinschaft der ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1 ; WEG § 16 Abs. 2 S. 1 und 2
    Kommt es für die Frage, ob eine Verwaltungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, auf eine umstrittene und höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage an (hier: Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung), ist die Gemeinschaft der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt teilen

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Selbstbeteiligung bei der Gebäudeversicherung: Wohungseigentümer zahlen auch für Nachbars häufige Schäden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Selbstbehalt in der Gebäudeversicherung - und die Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt teilen - Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt teilen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG und Gebäudeversicherung - Ist für den Schadensfall ein Selbstbehalt vereinbart, müssen ihn die Eigentümer gemeinsam tragen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Behandlung des Selbstbehalts im Rahmen der Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlussersetzungsklage zwecks gerichtlicher Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer zahlen Selbstbehalt gemeinsam

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein probater Weg: Weisungsbeschluss bei ungeklärter Rechtsfrage! (IMR 2022, 500)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Selbstbehalt ist von Gesetzes wegen auf alle Wohnungseigentümer umzulegen! (IMR 2022, 499)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Änderung des Umlageschlüssels: Welche Voraussetzungen gelten? (IMR 2022, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 63
  • MDR 2022, 1538
  • NZM 2022, 974
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Ein auf § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gestützter Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Anpassung der Kostenverteilung für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten ist nur dann gegeben, wenn zugleich die in § 10 Abs. 2 WEG genannten Voraussetzungen vorliegen (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 27).

    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nämlich trotz fehlender Vorbefassung nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 15).

    Rn. 8 a) Die Beschlussersetzungsklage dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 21;… Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 9 f.;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 9 - jeweils zu § 21 Abs. 4 WEG aF); durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.

    Der Senat hat dies zu der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes entschieden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 27;… Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, WuM 2017, 170 Rn. 21, jeweils zu § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG aF; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171 zu § 16 Abs. 3 WEG aF).

    In die erforderliche Abwägung sind neben einer erheblichen Mehrbelastung des klagenden Eigentümers auch die Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer einzubeziehen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 31).

  • LG Karlsruhe, 22.11.2018 - 11 S 23/17

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Auskehr einer …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Rn. 20 1. Nach verbreiteter Ansicht soll ein in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt unabhängig davon, ob im Schadensfall das Gemeinschafts- oder das Sondereigentum betroffen ist, als ein Teil der von der Gemeinschaft zu tragenden Kosten anzusehen sein; da alle Wohnungseigentümer von den Prämienvorteilen aufgrund des Selbstbehaltes profitierten, müssten sie auch die finanziellen Folgen im Schadensfall gemeinschaftlich tragen (vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; LG Frankfurt a.M., WuM 2021, 524, 525;… AG Lemgo, NZM 2018, 405 Rn. 9; AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980;… BeckOGK/Karkmann, WEG [1.3.2020], § 21 Rn. 99;… juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [23.9.2019], § 21 WEG Rn. 341;… MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 19 WEG nF Rn. 41;… Sauren/Sauren, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 37;… Sommer/Heinemann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 19 Rn. 139; Deckert/Blankenstein, ETW, Stand Oktober 2021, Gruppe 4 Stichwort "Versicherung, Selbstbeteiligung"; Abramenko, ZMR 2015, 827, 835; Dötsch, NZM 2018, 353, 366; ders., ZWE 2015, 341, 348; ders., ZMR 2014, 169, 175 f.).

    Dies ergebe sich, wenn die Mitversicherung des Sondereigentums vereinbart ist, bereits aus der Gemeinschaftsordnung (vgl. AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980) und im Übrigen allgemein aus der zwischen dem Verband und den Mitgliedern bestehenden Treuepflicht (vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; Dötsch, NZM 2018, 353, 366; ders., ZMR 2014, 169, 176; ähnlich Abramenko, ZMR 2015, 827, 835).

    Der Fehlbetrag, der sich in dem einen wie dem anderen Fall in Höhe des Selbstbehalts auf dem Gemeinschaftskonto ergibt, ist durch eine zu beschließende Sonderumlage oder mit der Jahresabrechnung auf alle Wohnungseigentümer nach dem allgemeinen oder einem gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG zu beschließenden Verteilungsschlüssel umzulegen (vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; Dötsch, NZM 2018, 353, 368); ggf. ist ein Beschluss über Nachschüsse gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu fassen.

  • AG Saarbrücken, 29.04.2002 - 1 II 173/01

    Wohnungseigentum: Versicherung des gesamten Gebäudes gegen Wasserschäden; Tragung …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Rn. 20 1. Nach verbreiteter Ansicht soll ein in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt unabhängig davon, ob im Schadensfall das Gemeinschafts- oder das Sondereigentum betroffen ist, als ein Teil der von der Gemeinschaft zu tragenden Kosten anzusehen sein; da alle Wohnungseigentümer von den Prämienvorteilen aufgrund des Selbstbehaltes profitierten, müssten sie auch die finanziellen Folgen im Schadensfall gemeinschaftlich tragen (…vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; LG Frankfurt a.M., WuM 2021, 524, 525;… AG Lemgo, NZM 2018, 405 Rn. 9; AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980;… BeckOGK/Karkmann, WEG [1.3.2020], § 21 Rn. 99;… juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [23.9.2019], § 21 WEG Rn. 341;… MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 19 WEG nF Rn. 41;… Sauren/Sauren, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 37;… Sommer/Heinemann in Jennißen, WEG, 7. Aufl., § 19 Rn. 139; Deckert/Blankenstein, ETW, Stand Oktober 2021, Gruppe 4 Stichwort "Versicherung, Selbstbeteiligung"; Abramenko, ZMR 2015, 827, 835; Dötsch, NZM 2018, 353, 366; ders., ZWE 2015, 341, 348; ders., ZMR 2014, 169, 175 f.).

    Dies ergebe sich, wenn die Mitversicherung des Sondereigentums vereinbart ist, bereits aus der Gemeinschaftsordnung (vgl. AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980) und im Übrigen allgemein aus der zwischen dem Verband und den Mitgliedern bestehenden Treuepflicht (…vgl. LG Karlsruhe, ZWE 2019, 324 Rn. 37; Dötsch, NZM 2018, 353, 366; ders., ZMR 2014, 169, 176; ähnlich Abramenko, ZMR 2015, 827, 835).

    Auf ein derartiges Risiko würde sich vernünftigerweise kein Wohnungseigentümer einlassen (vgl. AG Saarbrücken, ZMR 2002, 980;… MüKoBGB/Rüscher, 8. Aufl., § 19 WEG nF Rn. 41).

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Rn. 8 a) Die Beschlussersetzungsklage dient der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 21;… Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 9 f.; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 9 - jeweils zu § 21 Abs. 4 WEG aF); durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (vgl. Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, aaO Rn. 26) und damit auch in Übergangsfällen - wie hier - auf das neue materielle Recht (vgl. Senat…, Urteil vom 25. Februar 2022 - V ZR 65/21, ZWE 2022, 220 Rn. 23).

    Auch wenn beispielsweise der klagende Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Durchführung einer mit der Klage konkret verlangten Sanierungsmaßnahme hat, können die Voraussetzungen für die Ersetzung eines so genannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, nach dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt (vgl. zu einem Grundlagenbeschluss Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 8, 29).

  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 6).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gemeinschafts- oder Sondereigentum beschädigt wurde, und ob der Entschädigungsbetrag von der GdWE (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 29/16, ZfIR 2016, 843 Rn. 6) oder, sofern diese Möglichkeit nicht zulässigerweise im Versicherungsvertrag abbedungen wurde, von dem betroffenen Sondereigentümer eingezogen wird.

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Der Senat hat dies zu der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes entschieden (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 27;… Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 84/16, WuM 2017, 170 Rn. 21, jeweils zu § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG aF; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171 zu § 16 Abs. 3 WEG aF).

    Rn. 44 1. Ob schwerwiegende Gründe nach § 10 Abs. 2 WEG vorliegen, hängt von einer Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls ab (vgl. dazu Senat, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 131/10, ZWE 2011, 170, 171;… Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 174/09, NJW 2010, 3296 Rn. 22).

  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Für die - wie hier - bis zum 30. November 2020 anhängig gewordenen Verfahren nach § 21 Abs. 8 WEG aF ist aber - wie der Senat inzwischen, allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils, entschieden hat - in analoger Anwendung von § 48 Abs. 5 WEG das bisher geltende Verfahrensrecht anzuwenden und die Klage auch weiterhin gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten (näher dazu Senat, Urteil vom 25. Februar 2022 - V ZR 65/21, ZWE 2022, 220, Rn. 15 ff.).

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (vgl. Senat…, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, aaO Rn. 26) und damit auch in Übergangsfällen - wie hier - auf das neue materielle Recht (vgl. Senat, Urteil vom 25. Februar 2022 - V ZR 65/21, ZWE 2022, 220 Rn. 23).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Rn. 24 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats gehören die Leitungen zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit (Senat…, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 124/16, WuM 2017, 224 Rn. 11; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 57/12, NJW 2013, 1154 Rn. 20 f.).
  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Rn. 24 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats gehören die Leitungen zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsnetz nicht nur bis zu ihrem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, sondern jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit (Senat, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 124/16, WuM 2017, 224 Rn. 11;… Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 57/12, NJW 2013, 1154 Rn. 20 f.).
  • BGH, 21.05.2010 - V ZR 10/10

    Wohnungseigentum: Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eines Sondereigentümers …

    Auszug aus BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21
    Während unter der Geltung des bisherigen Rechts bei faktischen Einwirkungen, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, der Sondereigentümer gegen die GdWE weder einen Entschädigungsanspruch aus § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG aF hatte noch einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB geltend machen konnte (vgl. Senat, Urteil vom 21. Mai 2010 - V ZR 10/10, BGHZ 185, 371 Rn. 19 ff.), wird in Teilen der Literatur nach der Neufassung des § 14 Abs. 3 WEG ein Entschädigungsanspruch im Grundsatz für möglich gehalten (…vgl. BeckOGK/Falkner, WEG [1.3.2022], § 14 Rn. 167 f.;… BeckOK WEG/Müller [1.3.2022], § 14 Rn. 136;… MüKoBGB/Scheller, 8. Aufl., § 14 WEG nF Rn. 46;… Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 4 Rn. 54;… aA Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 1374).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; …

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16

    Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden …

  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 38/17

    Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Kosten eines in der Gebäudeversicherung …

  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des …

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …

  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und …

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als …

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen …

  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer …

  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Wohnungseigentumssache: Eintritt der Gestaltungswirkung eines stattgebenden …

  • OLG Köln, 14.07.2003 - 16 Wx 124/03

    Abwälzung der Eigenbeteiligung bei der Gebäudeversicherung für Wasserschäden auf …

  • AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17

    Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Eigentümer übertragen?

  • LG Köln, 28.06.2021 - 29 S 32/21

    WEMoG: Laufende Beschlussersetzungsklagen bedürfen einer Klageumstellung auf die …

  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …

    Dass die Beschlussfassung im Einzelfall angesichts der eindeutigen Mehrheitsverhältnisse ausgeschlossen sein mag, ändert daran nichts; dies kann nur dazu führen, dass die Vorbefassung der Eigentümerversammlung entbehrlich ist (vgl. Senat…, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 149/18, NJW 2020, 42 Rn. 16; Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 6).
  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 81/23

    Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen

    Der Beschluss über eine Kostenverteilung muss, wie dies grundsätzlich in § 19 Abs. 1 WEG zum Ausdruck gebracht wird und für alle Beschlüsse der GdWE gilt, lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 38; BT-Drucks. 19/18791 S. 56).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …

    Es ist regelmäßig ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung eines so genannten Grundlagenbeschlusses vorliegen, mit dem zunächst nur über das "Ob" der Maßnahme entschieden werden soll, während das "Wie" der Ausgestaltung durch die Wohnungseigentümer vorbehalten bleibt (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 16. September 2022 - V ZR 69/21, NJW 2023, 63 Rn. 8 f.).
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