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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6566
BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24 (https://dejure.org/2025,6566)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2025 - VI ZB 36/24 (https://dejure.org/2025,6566)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24 (https://dejure.org/2025,6566)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung: Begründung des Antrags, Nachholung von Verfahrensrügen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irgendeine abendliche Kontrolle reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - und der Vortrag zur Fristenkontrolle

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung: Kontrolle, "ob alle Fristsachen erledigt sind", reicht nicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versäumte Frist zur Berufungsbegründung: Zu den an eine wirksame Ausgangskontrolle zu stellenden Anforderungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie ist die "Ausgangskontrolle" darzulegen? (IBR 2025, 266)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 1753
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.09.2023 - IV ZB 4/23

    Organisatorische Anforderungen an Rechtsanwalt betreffend die Kontrolle einer …

    Auszug aus BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
    Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, Beschluss vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11 mwN).

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (BGH, Beschluss vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11 mwN).

    Es fällt deshalb in den Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts, das in seiner Kanzlei für die Versendung fristwahrender Schriftsätze über das beA zuständige Personal dahingehend anzuweisen, Erhalt und Inhalt der Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO nach Abschluss des Übermittlungsvorgangs stets zu kontrollieren (BGH, Beschluss vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 26.05.2021 - VIII ZB 55/19

    Rechtsanwaltsverschulden bei Fristversäumung: Anforderungen an die abendliche …

    Auszug aus BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
    Deshalb ist die Bürokraft anzuweisen, gegebenenfalls anhand der Akten zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze auch abgesandt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - VIII ZB 55/19, juris Rn. 12 mwN).

    Rn. 11 3. Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle stellt, einem Rechtsanwalt bekannt sein müssen, erlaubt der Umstand, dass sich der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin zur Organisation der Ausgangskontrolle in der Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten nicht (näher) verhält, ohne weiteres den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - IV ZB 30/23, MDR 2024, 1198 Rn. 14; vom 26. Mai 2021 - VIII ZB 55/19, juris Rn. 15 mwN).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde handelt es sich bei dem oben zitierten Vortrag im Wiedereinsetzungsgesuch nicht um erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, und die sodann auch nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO - auch noch in der Rechtsbeschwerde - erläutert und vervollständigt werden dürfen (…BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - IV ZB 30/23, aaO; vom 26. Mai 2021 - VIII ZB 55/19, juris Rn. 17 f. mwN).

  • BGH, 05.06.2024 - IV ZB 30/23

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist durch …

    Auszug aus BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
    Rn. 11 3. Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle stellt, einem Rechtsanwalt bekannt sein müssen, erlaubt der Umstand, dass sich der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin zur Organisation der Ausgangskontrolle in der Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten nicht (näher) verhält, ohne weiteres den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - IV ZB 30/23, MDR 2024, 1198 Rn. 14;… vom 26. Mai 2021 - VIII ZB 55/19, juris Rn. 15 mwN).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde handelt es sich bei dem oben zitierten Vortrag im Wiedereinsetzungsgesuch nicht um erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, und die sodann auch nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO - auch noch in der Rechtsbeschwerde - erläutert und vervollständigt werden dürfen (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2024 - IV ZB 30/23, aaO;… vom 26. Mai 2021 - VIII ZB 55/19, juris Rn. 17 f. mwN).

  • BGH, 18.04.2023 - VI ZB 36/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Übermittlung der Berufungsschrift mittels des …

    Auszug aus BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
    Rn. 9 Von einer erfolgreichen Übermittlung eines Schriftsatzes per beA an das Gericht darf der Rechtsanwalt nicht ausgehen, wenn in der Eingangsbestätigung im Abschnitt "Zusammenfassung Prüfprotokoll" nicht als Meldetext "request executed" und unter dem Unterpunkt "Übermittlungsstatus" nicht die Meldung "erfolgreich" angezeigt wird (Senatsbeschluss vom 18. April 2023 - VI ZB 36/22, NJW 2023, 2433 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

    Auszug aus BGH, 25.02.2025 - VI ZB 36/24
    Daher hat der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend anzuweisen, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu kontrollieren ist (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2024 - VIII ZB 85/22, NJW-RR 2024, 792 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 01.07.2025 - VI ZB 59/24

    Fristverlängerung nur aus erheblichen Gründen!

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24, MDR 2025, 607 Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21, NJW 2023, 1812 Rn. 19; jeweils mwN).
  • VG Bayreuth, 06.10.2025 - B 8 K 25.31820

    Wiedereinsetzung in die Klagefrist, Hinreichende Postausgangskontrolle, …

    Die Partei hat dabei einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, B.v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 - juris Rn. 5).

    Es fällt deshalb in den Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts, das in seiner Kanzlei für die Versendung fristwahrender Schriftsätze über das beA zuständige Personal dahingehend anzuweisen, Erhalt und Inhalt der Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO nach Abschluss des Übermittlungsvorgangs stets zu kontrollieren (BGH…, Beschluss vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 14 mwN).", BGH, B.v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 - juris Rn. 7 ff.

    Rn. 24 Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle stellt, einem Rechtsanwalt bekannt sein müssen, erlaubt der Umstand, dass sich der Wiedereinsetzungsantrag der Klagepartei zur Organisation der Ausgangskontrolle in der Kanzlei ihrer Prozessbevollmächtigten nicht (näher) verhält, ohne weiteres den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH, B.v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 - juris Rn. 11).

    Der Vortrag ist nicht schon deshalb erkennbar unklar oder ergänzungsbedürftig, weil er - wie hier - inhaltlich nicht ausreicht, ein (zurechenbares) Verschulden auszuschließen (BGH, B.v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 - juris Rn. 11).

  • OLG München, 18.08.2026 - 6 U 1263/26

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist bei Erkrankung des sich selbst …

    Ob dies der Fall ist, muss der die Wiedereinsetzung Beantragende darlegen und glaubhaft machen, und zwar dergestalt, dass ein Verfahrensablauf vorgetragen und glaubhaft gemacht wird, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der versäumten Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit eines schuldhaften Versäumens der Frist, ist der Wiedereinsetzungsantrag erfolglos (BGH, WRP 2025, 793 Rn. 5;… BGH, WRP 2025, 1452, Rn. 6).
  • BGH, 18.12.2025 - V ZB 42/25

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Verschulden des …

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24, NJW 2025, 1753 Rn. 5 mwN).
  • VGH Bayern, 20.08.2025 - 20 B 25.477

    Verwerfung einer Berufung als unzulässig durch Beschluss, …

    Begehrt ein Beteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat er einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt (BGH, B. v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 -, juris).
  • OLG Bamberg, 23.01.2026 - 4 U 83/25

    Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines …

    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, VI ZB 36/24, Beschluss vom 25.02.2025, Rn. 5 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 13.01.2026 - 11 SLa 583/25

    Unzulässigkeit der Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Einreichung der …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den von der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit besteht, dass die Fristversäumnis von ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…vgl. BGH 1. Juli 2025 - VI ZB 59/24 - Rn. 6; 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24 - Rn. 5;… 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - Rn. 19; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2025 - 2 UF 94/25

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; anwaltliches Verschulden; Kontrolle der …

    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Beteiligten oder ihres Verfahrensbevollmächtigten versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (BGH, ebenda; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VI ZB 36/24 -, Rn. 5, juris).
  • VG Bayreuth, 12.11.2025 - B 8 S 25.32532

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Klage, …

    Die Partei hat dabei einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen, der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei oder durch die Partei selbst versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, B.v. 25.2.2025 - VI ZB 36/24 - juris Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 25.08.2025 - 8 U 13/25

    Ersatzeinreichung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen!

    Die Partei hat einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO), der ein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist zweifelsfrei ausschließt; verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2025 - VI ZB 36/24 - Rdn. 8, NJW 2025, 1753 und BGH…, Beschluss vom 06.09.2023 - IV ZB 4/23 - Rdn. 11, NJW 2023, 3432).
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