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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1494
BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14 (https://dejure.org/2015,1494)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - VI ZB 61/14 (https://dejure.org/2015,1494)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14 (https://dejure.org/2015,1494)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss eines Vertrauens in eine Prozesskostenhilfebewilligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 233 ZPO, § 236 ZPO
    Verschuldete Versäumung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss eines Vertrauens in eine Prozesskostenhilfebewilligung

  • IWW

    § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 517, § 520 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit; Anspruch der Klägerin gegen ihren Ehemann auf Prozesskostenvorschuss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 236; BGB § 1360a Abs. 4 S. 1
    Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit; Anspruch der Klägerin gegen ihren Ehemann auf Prozesskostenvorschuss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe in zweiter Instanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfrist, PKH-Versagung - und keine Wiedereinsetzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 703
  • MDR 2015, 790
  • FamRZ 2015, 653
  • VersR 2015, 597
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12

    Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch: …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Rn. 6 Beide Fristen waren zum Zeitpunkt des Eingangs des Schriftsatzes vom 26. Juni 2014 abgelaufen, denn sie haben vorliegend spätestens bei Abfassung des Schriftsatzes vom 19. Mai 2014 zuzüglich einiger Tage Überlegungszeit (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2013 - VI ZB 68/12, VersR 2013, 1459 Rn. 11) zu laufen begonnen.

    Rn. 7 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist dann nicht schuldhaft versäumt, wenn der Rechtsmittelkläger innerhalb der Frist Prozesskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 19. März 2013 - VI ZB 68/12, aaO mwN).

  • BGH, 17.07.2013 - XII ZB 174/10

    Berufung in einer Familiensache: Anforderungen an eine fristwahrende …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Rn. 8 aa) Allerdings darf eine Partei, der - wie hier der Klägerin - in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99, NJW-RR 2000, 1387;… vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00, FamRZ 2005, 789, juris Rn. 8 und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720, juris Rn. 21).

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht gegeben, wenn die Partei oder ihr anwaltlicher Vertreter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen kann, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69 und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, aaO Rn. 16).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht gegeben, wenn die Partei oder ihr anwaltlicher Vertreter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen kann, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69 …und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, aaO Rn. 16).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Das gilt insbesondere dann, wenn im Hinblick darauf, dass der Partei vom Gericht ein entsprechender Hinweis erteilt worden ist, vernünftigerweise mit einer Verweigerung der Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Rn. 8 aa) Allerdings darf eine Partei, der - wie hier der Klägerin - in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99, NJW-RR 2000, 1387;… vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00, FamRZ 2005, 789, juris Rn. 8 …und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720, juris Rn. 21).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 71/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung eines Rechtsmittelfrist …

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - VI ZB 61/14
    Rn. 8 aa) Allerdings darf eine Partei, der - wie hier der Klägerin - in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht wird (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - XII ZB 221/99, NJW-RR 2000, 1387; vom 23. Februar 2005 - XII ZB 71/00, FamRZ 2005, 789, juris Rn. 8 …und vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720, juris Rn. 21).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 84/15

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für …

    Muss die Partei aufgrund eines gerichtlichen Hinweises mit der Ablehnung seines Prozesskostenhilfegesuchs rechnen, beginnt die Wiedereinsetzungsfrist mit dem Zugang des Hinweises (BGH…, Beschluss vom 19. November 2008 - XII ZB 102/08, NJW 2009, 854 Rn. 11 f;… vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 4 f; vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2025 - 12 U 19/25

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist …

    Rn. 12 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (…BGH, Beschl. v. 23.09.2020 - XII ZB 94/20, Rn. 13;… v. 14.03.2017 - VI ZB 36/16, Rn. 6; v. 13.01.2015 - VI ZB 61/14, Rn. 7;… BeckOK ZPO/Wendtland, aaO, § 233 Rn. 49).

    War die Erwartung der Gewährung von Prozesskostenhilfe demgegenüber nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozessbevollmächtigter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen konnte, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, kann die Wiedereinsetzung indessen nicht gewährt werden (BGH, Beschl. v. 13.01.2015, aaO, Rn. 8;… v. 29.11.2011, aaO, Rn. 15;… BeckOK ZPO/Wendtland, aaO, § 233 Rn. 49).

  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht …

    Rn. 9 Die formgerechte Berufung, die im Hinblick auf die durch Beschluss vom 30.11.2018 gewährte Wiedereinsetzung (§§ 233, 234 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 236 Abs. 2 Satz 2, §§ 517, 520 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BGHZ 176, 379; BGH, Beschlüsse vom 13.01.2015 - VI ZB 61/14, VersR 2015, 597 und vom 28.08.2018 - VI ZB 44/17, NJW-RR 2018, 1270) auch fristgerecht eingelegt ist, hat in der Sache überwiegenden Erfolg.
  • BGH, 08.10.2015 - I ZB 54/15

    Ergänzenlassen eines Buchauszugs im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des …

    Das ist dann nicht der Fall, wenn die Partei erkennen kann, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… Beschluss vom 17. Juli 2013 - XII ZB 174/10, FamRZ 2013, 1720 Rn. 16; Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8; Beschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, FamRZ 2015, 1103).
  • OLG Schleswig, 30.01.2017 - 10 UF 153/16

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist dann nicht schuldhaft versäumt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 2015, 703; BGH FamRZ 2015, 1103; BGH FamRZ 2013, 1720).
  • BGH, 10.10.2024 - V ZB 55/23

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Diese Voraussetzung ist aber dann nicht gegeben, wenn die Partei oder ihr anwaltlicher Vertreter (§ 85 Abs. 2 ZPO) erkennen kann, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14, NJW-RR 2015, 703 Rn. 8 mwN).
  • OLG Jena, 20.02.2020 - 3 UF 437/19

    Beschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist …

    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist dann nicht schuldhaft versäumt, wenn der Beschwerdeführer innerhalb der Frist Verfahrenskostenhilfe beantragt hat und auf deren Bewilligung vertrauen durfte (BGH NJW-RR 2015, 703; BGH FamRZ 2015, 1103; BGH FamRZ 2013, 1720).
  • OLG Dresden, 18.11.2022 - 22 U 1797/21
    Ein vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellter Antrag auf Prozesskostenhilfe hindert nicht den Ablauf der Rechtsmittelfrist, sondern erlaubt die Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - VI ZB 61/14 -, NJW-RR 2015, 703 und vom 24. Januar 2017 - VI ZB 30/16 -, VersR 2017, 781 ).
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