Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verkehrsunfallhaftung: Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei Beschädigung eines Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 7 Abs 1 StVG, § 17 StVG, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB
Verkehrsunfallhaftung: Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei Beschädigung eines Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer - IWW
§ 7 Abs. 1 StVG, § ... 531 Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 398 Satz 1 BGB, § 7 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung des geleasten Fahrzeugs durch den Leasingnehmer; Eigene Ansprüche des Leasingnehmers wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachte ... - datenbank.nwb.de
Verkehrsunfallhaftung: Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei Beschädigung eines Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig?
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei Beschädigung eines …
Verfahrensgang
- AG Schönau, 07.11.2022 - 1 C 26/22
- LG Waldshut-Tiengen, 28.03.2024 - 4 S 7/23
- BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 632
- ZIP 2025, 1224
- WM 2025, 1244
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …
Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24
Eine an sich schon in der Klage gebotene Klarstellung kann von der Partei noch im Laufe des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, nachgeholt werden (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 14 mwN).Wegen der Ermächtigung, den Anspruch auf eigene Rechnung geltend zu machen, könnte die Klägerin dann wie beantragt Zahlung an sich verlangen (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 35 a.E.).
Sollte sie dies, wie von der beklagten Partei in der Revisionsinstanz geltend gemacht, in Erfüllung einer eigenen Verpflichtung gegenüber der Leasinggeberin zur Beseitigung des Schadens am Fahrzeug getan haben, könnte der ursprünglich durch Beschädigung des Fahrzeugs eingetretene Schaden der Leasinggeberin weggefallen sein (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 42 für den Fall einer deliktischen Haftung des Sicherungsgebers gegenüber dem Sicherungsnehmer).
- BGH, 02.07.2024 - VI ZR 211/22
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Geltendmachung des an dem Leasingfahrzeug …
Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24
Der Leasingnehmer muss also zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, ob eigene oder fremde Ansprüche geltend gemacht werden bzw. in welcher Prüfungsreihenfolge dies geschieht, anderenfalls die Klage wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 10 f. mwN).Dabei kann es auch etwaige Erklärungen zum Inhalt und Umfang der Prozessermächtigung selbst würdigen (Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 14 mwN).
Hierbei ist sowohl im Rahmen der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Juli 2024 - VI ZR 211/22, NJW 2024, 3069 Rn. 24) als auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB auf die Person der Leasinggeberin als Geschädigter abzustellen.
- BGH, 18.04.2023 - VI ZR 345/21
Nicht aufklärbarer Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem geleasten Pkw: …
Auszug aus BGH, 21.01.2025 - VI ZR 141/24
Feststellungen für eine vertragliche (oder sonstige) Haftung der Klägerin gegenüber der Leasinggeberin (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 18. April 2023 - VI ZR 345/21, NJW 2023, 2778 Rn. 9 ff.) sind allerdings bislang nicht getroffen.
- BGH, 07.10.2025 - VI ZR 246/24
Ausschluss eines Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung bei der Beschädigung …
Eine an sich schon in der Klage gebotene Klarstellung kann von der Partei noch im Laufe des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, nachgeholt werden (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 21. Januar 2025 - VI ZR 141/24, MDR 2025, 610 Rn. 7 mwN). - BGH, 29.07.2025 - VI ZR 426/24
Zur Namensnennung in Demonstrationsaufruf
Eine an sich schon in der Klage gebotene Klarstellung kann von der Partei aber noch im Laufe des Verfahrens, auch noch in der Revisionsinstanz, nachgeholt werden (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 2025 - VI ZR 141/24, VersR 2025, 758 Rn. 7;… vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, VersR 2019, 499 Rn. 8, 11). - OLG Stuttgart, 15.07.2025 - 24 U 1346/22
Diesel; Verbotsirrtum; Thermofenster; Kühlmittelsolltemperaturregelung; …
Zwar oblag es der Klagepartei mit Blick auf die danach bestehende alternative Klagehäufung (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 21.01.2025 - VI ZR 141/24, juris Rn. 7) festzulegen, in welchem Rangverhältnis sie die sich aus diesem Vortrag ergebenden, verschiedenen Streitgegenstände zu Entscheidung stellt, wobei zweifelhaft erscheint, ob sich eine solche Festlegung, welche die Klagepartei nicht ausdrücklich erklärt hatte, im Wege der Auslegung hätte gewinnen lassen (…vgl. BGH, Urteile vom 17.01.2023 - VI ZR 203/22, juris Rn. 14;… vom 29.06.2021 - VI ZR 566/19, juris Rn. 9 jew. mwN). - OLG Düsseldorf, 03.03.2026 - 1 U 233/24 Ihre Vermögensbilanz ist damit nicht gemindert (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 42, juris; Urteil vom 21. Januar 2025 - VI ZR 141/24 -, Rn. 16, juris).
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