Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tragung der Kosten für eine Umschulung bei Verantwortlichkeit für den Eintritt eines Schadens zum Auffang eines Verdienstausfalls - Schadlosstellung eines Geschädigten durch eine Arbeiterrentenversicherung - Medizinische Rehabilitation und Umschulung für einen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Ersatz von Umschulungskosten - Kongruenz von Rehabilitationsleistungen und Erwerbsschadensersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249, 254, 842
Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls absehbaren Erwerbsschaden
Verfahrensgang
- LG Trier, 14.07.1977 - 3 O 30/75
- OLG Koblenz, 30.05.1980 - 8 U 908/77
- BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
- BGH, 21.12.1982 - VI ZR 175/80
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1638
- MDR 1982, 1008
- VersR 1982, 767
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79]. - BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79]. - BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59
Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Jedenfalls aber gehören die Kosten für eine berufliche Umschulung des Geschädigten als Aufwendungen zur Minderung oder Abwehr von Verdienstausfallschäden in den Grenzen des Vertretbaren zur Belastungssphäre des Schädigers und sind deshalb von ihm unter diesem Gesichtspunkt zu erstatten (so schon RG JW 1938, 2203; allgemein zur Ersatzpflicht für Kosten vorsorglicher Maßnahmen zur Schadensminderung BGHZ 32, 280, 285; vgl. ferner BGHZ 75, 230, 234 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; 76, 216) [BGH 26.02.1980 - VI ZR 53/79].
- BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52
Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint. - BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint. - BGH, 01.04.1980 - VI ZR 36/79
Zum Regreßanspruch der Berufsgenossenschaft
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Dagegen begründet § 1542 RVO keine erweiterte Einstandspflicht des Ersatzpflichtigen für Belastungen des Sozialversicherungs- oder Rehabilitationsträgers durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen (vgl. Senatsurteil vom 1. April 1980 - VI ZR 36/79 = VersR 1981, 427, 428 m.w.Nachw.). - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 234/60
Schadensminderungspflicht des in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten …
Auszug aus BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint.
- BGH, 20.04.2023 - I ZR 140/22
Transportrecht: Schadensersatzanspruch; Entbehrlichkeit einer Mahnung bei …
Rn. 51 aa) Der Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht des Geschädigten steht die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für seine Maßnahmen zur Schadensminderung oder -abwendung zu ersetzen (BGH…, Urteil vom 10. Mai 1960 - VI ZR 35/59, BGHZ 32, 280 [juris Rn. 15];… Urteil vom 6. April 1979 - I ZR 94/77, GRUR 1979, 804 [juris Rn. 27] = WRP 1979, 636 - Falschmeldung, mwN; Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80, NJW 1982, 1638 [juris Rn. 10];… Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 70/91, BGHZ 122, 172 [juris Rn. 29] - Verfügungskosten;… Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., S. 578;… Erman/Ebert, BGB, 16. Aufl., § 254 Rn. 54;… BeckOK.BGB/Lorenz, 65. Edition [Stand 1. Februar 2023], § 254 Rn. 27;… MünchKomm.BGB/Oetker, 9. Aufl., § 254 Rn. 70). - BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97
Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger …
Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 SGB X bewirkt hingegen keine erweiterte Einstandspflicht des Schädigers für Belastungen eines Sozialversicherungsträgers mit gesetzlich angeordneten Leistungsverpflichtungen (vgl. hierzu Senatsurteile vom 1. April 1980 - VI ZR 36/79 - VersR 1981, 427, 428 und vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 m.w.N.). - BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04
Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf …
Da nur solche Ersatzansprüche des Geschädigten auf den Sozialleistungsträger und den Sozialversicherungsträger übergehen, die zum Ausgleich desselben Schadens bestimmt sind wie deren Leistungen, ist eine Anrechnung auch nur in diesem Umfang möglich (vgl. Senatsurteile BGHZ 151, 210, 213 f.; 116, 260, 263 f.; 89, 14, 20 f.; vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 und vom 24. Februar 1981 - VI ZR 154/79 - VersR 1981, 477, 478; Diederichsen, VersR 2006, 293, 296 f.;… MünchKommBGB/Oetker, 4. Aufl., § 249, Rn. 477).
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82
Ersatzansprüche eines Erwerbslosen
Die Vorschrift des § 1542 RVO begründet für den Ersatzpflichtigen keine erweiterte Einstandspflicht für die Belastungen des SVT durch dessen vom Gesetz angeordnete Leistungsverpflichtungen, sondern verhindert nur, daß solche Leistungen im Ergebnis dem Schädiger zugute kommen (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 = VersR 1982, 767, 768 und vom 19. Oktober 1982 - VI ZR 238/80 = VersR 1983, 52, 53). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 285/93
Übergang des Schadensersatzanspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit; Geltung …
Mit Recht nimmt das Landgericht an, daß der Anspruch des Verletzten gegen die Beklagte auf Ersatz von 70 % seines Erwerbsschadens (§§ 7, 11, 17, 18 StVG; § 3 PflVG) im Umfang der Leistungen der Klägerin für die von ihr geförderte Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 58 Abs. 1 Satz 1, 127 AFG bereits im Zeitpunkt des Unfalls am 17. Juni 1984 auf die Klägerin übergegangen ist (zur Kongruenz siehe Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768). - BGH, 25.05.1982 - VI ZR 203/80
Befriedigung der die Deckungssumme übersteigenden Direktansprüche mehrerer …
Der erkennende Senat hat schon in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 näher dargelegt, daß der Verantwortliche für eine Unfallverletzung, die eine Weiterbeschäftigung des Verletzten in seinem bisherigen Beruf auf Dauer ganz ausschließt oder sie doch erheblich behindert, zu den Aufwendungen für eine Umschulung einschließlich der diese absichernden Maßnahmen herangezogen werden kann, und zwar (aus übergegangenem Recht; § 1542 RVO) auch von einem Rehabilitationsträger, der wie hier dem Verletzten diese Maßnahmen zu seiner beruflichen Rehabilitation nach §§ 1237 a ff RVO zu erbringen hat. - BGH, 02.06.1987 - VI ZR 198/86
Vorteilsausgleich bei Mehrverdienst nach Umschulung; Pflicht des Schädigers zur …
Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768 f und vom 25. Mai 1982 - VI ZR 203/80 - VersR 1982, 791, 792 - insoweit nicht in BGHZ 84, 151). - BGH, 26.02.1991 - VI ZR 149/90
Schadensersatz durch Übernahme von Umschulungskosten
Es spricht viel dafür, daß dieser Anspruch schon aus § 249 BGB folgt; denn sein Ziel ist die berufliche Rehabilitation, die den Geschädigten in die Lage versetzen soll und kann, die nachteiligen Auswirkungen bleibender körperlicher Behinderungen im Beruf durch ein Ausweichen auf ein anderes Arbeitsfeld "in natura" abzuschwächen oder ganz abzuwenden (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767, 768). - BGH, 24.09.1985 - VI ZR 101/84
Verjährungsbeginn bei Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf einen …
Nach dieser Vorschrift hat der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer (§ 3 Nr. 1 PflVG) die Kosten einer beruflichen Umschulung des Verletzten zu ersetzen, wenn diese im Zeitpunkt der Entschließung zur Umschulung bei verständiger Beurteilung ihrer Erfolgsaussichten und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint (Senatsurteile vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80 - VersR 1982, 767 und vom 25. Mai 1982 - VI ZR 203/80 - VersR 1982, 791, 792, insoweit nicht in BGHZ 84, 151 abgedruckt). - OLG Celle, 27.06.2006 - 14 U 232/05
Voraussetzungen für den Übergang eines Ersatzanspruchs eines nicht …
Deshalb stimmen solche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in ihrer Zielrichtung mit den von dem Schädiger geschuldeten Schadensausgleich grundsätzlich überein (BGH NJW 1982, 1638 [II. 2. der Entscheidungsgründe]). - LG Dortmund, 22.08.2013 - 4 O 124/12
Ersatz des Erwerbsschadens wegen Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit aufgrund …
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 160/82
Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs
- BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83
Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen
- OLG Frankfurt, 18.04.1991 - 3 U 221/88
Umfang des unfallbedingten Schadensersatze bei notwendig gewordener beruflicher …
- OLG Karlsruhe, 25.03.1988 - 10 U 24/88
Zum Ersatz von unfallbedingten Umschulungskosten
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Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1982 - VI ZR 175/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßkostenhilfe - Ratenzahlung
Verfahrensgang
- LG Trier, 14.07.1977 - 3 O 30/75
- OLG Koblenz, 30.05.1980 - 8 U 908/77
- BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
- BGH, 21.12.1982 - VI ZR 175/80
Papierfundstellen
- NJW 1983, 944
- MDR 1983, 571
- Rpfleger 1983, 174
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 16.08.2024 - V ZR 244/17
Zuständigkeit für Entscheidungen über Prozesskosten bei Anhängigkeit des …
Von da an ist für sämtliche die Prozesskostenhilfe betreffenden Entscheidungen wiederum das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig; das gilt auch für die Aufhebung der in höherer Instanz erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. OLG Celle, RPfleger 1996, 278 [= BeckRS 1996, 13027]; OLG Karlsruhe, RPfleger 2000, 447 [= BeckRS 2000, 11217];… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl., § 127 Rn. 3;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 45. Aufl., § 127 Rn. 1;… Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 21. Aufl., § 127 Rn. 2;… Anders/Gehle/Dunkhase, ZPO, 82. Aufl., § 127 Rn. 10; sowie schon RGZ 12, 416; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - VI ZR 175/80, NJW 1983, 944). - OLG Frankfurt, 24.11.2000 - 2 WF 346/00 Durch den Beschluß des Senats vom 17.5.2000 ist die Anordnung, daß der Kläger nunmehr monatliche Raten von 60 DM auf die Verfahrenskosten zu zahlen hat, an die Stelle ratenfreier Bewilligung von Prozeßkostenhilfe durch das Amtsgericht getreten (herrschende Meinung, vgl. BGH NJW 1983, 944; OLG Hamm FamRZ 1986, 1014;… Zöller-Philippi, 21. Aufl., § 119 Rdn. 61).
Die Prozeßkostenhilfe ist nach § 119 ZPO zwar für jede Instanz gesondert zu bewilligen, die Ratenzahlungsanordnung ist nach allgemeiner Meinung aber so zu treffen, daß nur eine Ratenzahlung zu leisten ist (vgl. etwa Zöller-Philippi, Rdn. 61 zu § 119 ZPO mit Nachweisen auf die Rechtsprechung, insbesondere BGH NJW 83, 944).
- LAG Hamm, 23.03.2015 - 14 Ta 120/15
Verfahren des Arbeitsgerichts bei Anordnung eines Einmalbetrages aus dem Vermögen …
Ratenzahlungsanordnungen in den unterschiedlichen Rechtszügen wirken sich zwar nicht auf die maximale Anzahl der zu zahlenden Raten, wohl aber in der Höhe auf eine laufende Zahlungsverpflichtung aus oder können auf einen Rechtszug begrenzt sein (vgl. näher BGH, 21. Dezember 1982, VI ZR 175/80, NJW 1983, 944;… LAG Hamm, 17. Februar 2015, 14 Ta 10/15, juris, Rn. 5 ff.; LAG Düsseldorf, 25. April 1995, 7 Ta 198/94, MDR 1995, 750;… Zöller/Geimer, a. a. O., § 119 ZPO Rn. 61).
- LAG Hamm, 17.02.2015 - 14 Ta 10/15
Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anordnung von Raten im …
Deshalb stehen nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung grundsätzlich die Ratenzahlungsanordnungen unter dem Vorbehalt ihrer Ablösung durch eine neue Ratenzahlungsanordnung des in einem späteren Rechtszug für Entscheidungen der Prozesskostenhilfe nach § 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO zuständigen Gerichts; mit Wirkung der Neufestsetzung der Raten durch dieses Gericht wird die frühere Ratenzahlungsanordnung gegenstandslos (vgl. BGH; 21. Dezember 1982, VI ZR 175/80, NJW 1983, 944). - BVerwG, 06.10.2009 - 1 D 1.09
Altfall nach Bundesdisziplinarordnung (BDO); Übergangsrecht; schwere behebbare …
Da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO aber für jeden Rechtszug besonders erfolgt, gilt eine Prozesskostenhilfe-Bewilligung durch das zurückverweisende Rechtsmittelgericht nicht für das Verfahren nach Zurückverweisung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1982 - VI ZR 175/80 - NJW 1983, 944;… Motzer, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 119 Rn. 32). - LAG Düsseldorf, 25.04.1995 - 7 Ta 198/94
PKH-Bewilligung: Erstinstanzliche Bewilligung ohne Raten, zweitinstanzliche …
Aus der - einhelligen (vgl. statt aller: BGH, Rpfleger 1983, 174) - Auffassung, dass bei verschiedenen Ratenzahlungsanordnungen - bezüglich der Höhe der Raten die jeweils letzte maßgebend wird, lässt sich entgegen der Auffassung des Bezirksrevisors nichts Gegenteiliges herleiten. - OLG Celle, 08.10.1990 - 10 WF 196/90 Das OLG Hamm hat auf der Grundlage der Rechtspr. des BGH (NJW 1983, 944) lediglich festgestellt, daß Ratenzahlungsanordnungen bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe durch eine neue Ratenzahlungsanordnung in der Berufungsinstanz gegenstandslos werden (vgl. dazu auch: Mümmler, JurBüro 1985, 1441; Dehn, Rpfleger 1983, 337; Bischof, AnwBl 1981, 369;… Schoreit/Dehn, BerHG /PKHG, 3. Aufl., § 119 Rdn-10;… Deppe/Hilgenberg, Alternativkommentar zur ZPO , §§ 114, 115 ZPO Rdn. 14 a; Grunsky, NJW 1980, 2044).
- OlG Hamm, 23.07.1986 - 5 WF 670/85
Auferlegung von Ratenzahlungen ; Gegenstandslosigkeit von …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1983, 944; ebenso OLG Hamm, Beschluß vom 6. Oktober 1983 - 7 WF 760/83 - n.v.;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 119 Rdn. 28), der der Senat sich anschließt, werden Ratenzahlungsanordnungen bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe durch eine neue Ratenzahlungsanordnung in einem späteren Rechtszug gegenstandslos; dies ergibt sich aufgrund des Einleitungssatzes der Anlage 1 zu § 114 ZPO (Art. 1 Nr. 14 des PKH-Gesetzes vom 13. Juni 1980 - BGBl I 677), wonach die in mehreren Rechtszügen ergangenen Ratenzahlungsanordnungen derart zu einer Einheit zusammengefaßt werden, daß von der mittellosen Partei unabhängig von der Zahl der Rechtszüge und unabhängig von der Höhe der jeweils auferlegten Raten insgesamt höchstens 48 Monatsraten aufzubringen sind. - OLG Nürnberg, 25.01.1996 - 10 WF 3851/95 In dem Fall, daß die Ratenzahlung aus dem ersten Rechtszug noch andauert, während im höheren Rechtszug schon eine weitere Ratenanordnung getroffen worden ist, löst die in der Folgeinstanz getroffene Ratenzahlungsanordnung diejenige der Vorinstanz ab, BGH NJW 83, 944.
- OLG Saarbrücken, 20.03.1990 - 9 WF 23/90
Wirkung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1983, 944) werden Ratenzahlungen bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe durch die neue Zahlungsanordnung in einem späteren Rechtszug gegenstandslos. - BGH, 08.12.1986 - II ZR 258/84
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Abänderung einer Ratenzahlungsanordnung
- OLG Frankfurt, 07.03.1983 - 5 WF 32/83
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 11/83
Zuständigkeit für Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe während …
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