Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Abzug des Umsatzsteueranteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 251 Abs 1 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Abzug des Umsatzsteueranteils - IWW
§ 251 Abs. 1 BGB, § ... 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 251 BGB, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 1 Satz 1 PflVG, § 249 BGB, § 287 ZPO, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 251 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 1
Hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs mit Nettoverkaufspreisen als Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Zahlung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wegen erheblicher Beschädigung des Fahrzeugs - datenbank.nwb.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Abzug des Umsatzsteueranteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lto.de (Kurzinformation)
Höhe des merkantilen Minderwerts: Wie viel ist ein Unfallwagen noch wert?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkehrsunfallregulierung - und der merkantile Minderwert
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts bei einem Unfallwagen
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Bemessung des merkantilen Minderwerts: Nettoverkaufspreis des Pkw entscheidend
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Merkantiler Minderwert: Nettopreis gilt
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
(Fehlender) Einfluss der Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten auf die Wertminderung
Verfahrensgang
- AG Coburg, 15.02.2023 - 14 C 4685/22
- LG Coburg, 07.07.2023 - 32 S 27/23
- BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (15)
- AG München, 26.09.2022 - 336 C 1795/22
Kein Abzug der Mehrwertsteuer bei der Position "merkantiler Minderwert"
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 19 bb) Die Gegenmeinung (AG München, DAR 2022, 700 ff.;… AG Nürnberg, BeckRS 2022, 38070 Rn. 14; Vuia, NJW 2012, 3057, 3060; wohl auch Jaeger, NZV 2017, 297, 301), die einen Abzug von dem ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzten merkantilen Minderwert für nicht gerechtfertigt hält, überzeugt nicht.Rn. 20 (1) Gegen den Abzug eines dem "Umsatzsteueranteil" entsprechenden Betrags vom Minderwert wird insbesondere angeführt, dass eine dem § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechende Regelung im Rahmen des § 251 BGB fehle und dies ausweislich BT-Drucks. 14/7752 S. 13 f. vom Gesetzgeber so gewollt sei (AG München, DAR 2022, 700, 701).
Rn. 21 (2) Auch der hier von der Revision und teilweise in der Rechtsprechung (AG München, DAR 2022, 700, 701 f.) erhobene Einwand, der Geschädigte erhalte Ersatz des merkantilen Minderwerts auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht verkaufe, dann komme es aber auch auf seine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht an, greift nicht durch.
Rn. 22 (3) Gegen den Abzug eines dem "Umsatzsteueranteil" entsprechenden Betrags vom ermittelten Minderwert spricht auch nicht das Argument, es bestehe Unsicherheit, ob und in welcher Höhe der umsatzsteuerpflichtige Geschädigte bei einem Verkauf des Fahrzeugs Umsatzsteuer wirklich abführen müsste, insbesondere bei einem Verkauf ins Ausland (so aber AG München, DAR 2022, 700, 702).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 7 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht (Senatsurteil vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151, 159, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - VIII ZR 280/20, NJW 2022, 935 Rn. 25; jeweils mwN).Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (vgl. Senatsurteile vom 23. November 2004 aaO;… vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 238/60, BGHZ 35, 396, 397 f., juris Rn. 4 f.; vom 30. Mai 1961 - VI ZR 139/60, VersR 1961, 707, 708).
Die argumentative Herleitung des Anspruchs, dass Unfallfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis erzielen als unfallfreie, weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht (Senatsurteil vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151, 159, juris Rn. 16 mwN; s.o. unter 1. a), schlägt sich bei der Berechnung des merkantilen Minderwerts dahingehend nieder, dass gemäß § 287 ZPO geschätzt wird, um wieviel geringer der erzielbare Verkaufspreis bei einem gedachten Verkauf des beschädigten Fahrzeugs nach der Reparatur im Vergleich zum erzielbaren Verkaufspreis ohne die Beschädigung wäre.
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (…vgl. Senatsurteile vom 23. November 2004 aaO; vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 238/60, BGHZ 35, 396, 397 f., juris Rn. 4 f.; vom 30. Mai 1961 - VI ZR 139/60, VersR 1961, 707, 708).Denn wenn sich der Geschädigte entschließt, sein Fahrzeug weiter zu gebrauchen, so begnügt er sich mit der Benutzung eines Fahrzeugs, dessen Wert nach der allgemeinen Verkehrsauffassung geringer ist als der eines unfallfrei gefahrenen Fahrzeugs (Senatsurteil vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 238/60, BGHZ 35, 396, 398, juris Rn. 5).
Unerheblich für die Erstattungspflicht ist auch, dass die Wertminderung bei weiterem Gebrauch des Fahrzeugs im Laufe der Zeit geringer wird (Senatsurteil vom 3. Oktober 1961 aaO 397 f., juris Rn. 4).
- BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65
Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 8 b) Der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs ist unabhängig davon zu ersetzen, welche Dispositionen der Geschädigte über das Fahrzeug trifft (Senatsurteil vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 72/65, NJW 1967, 552 f., juris Rn. 13).Insbesondere kommt es für die Begründung des Anspruchs auf Ersatz des merkantilen Minderwerts nicht darauf an, ob der Geschädigte das Fahrzeug verkauft und sich der Minderwert tatsächlich in einem geringeren Verkaufspreis manifestiert (vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1966 aaO).
Der Schädiger hat den Minderwert des Fahrzeugs zu ersetzen, wie er sich im Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach der Reparatur ergibt (Senatsurteil vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 72/65, NJW 1967, 552, 553, juris Rn. 13).
- AG Düsseldorf, 05.08.2019 - 39 C 107/19
Zum Vorsteuerabzug berechtigter Geschädigter kann Wertminderung nur netto …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 14 c) Wurde entgegen dem soeben genannten Grundsatz der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abgezogen wird (ebenso die wohl herrschende Meinung jedenfalls im Fall eines geschädigten Unternehmers, z.B. LG Dortmund, SVR 2023, 266, 267;… LG Essen, BeckRS 2021, 24578 Rn. 56; AG Düsseldorf, VersR 2020, 179;… AG Remscheid, BeckRS 2017, 144236 Rn. 29 ff.;… AG Wipperfürth, BeckRS 2020, 26424 Rn. 3 ff.; Balke, SVR 2023, 294, 295 f.; Freyberger, NZV 2000, 290 f.;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 07.03.2024, Rn. 174;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 83. Aufl. § 251 Rn. 14;… Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl., Kap. 3 Rn. 119; Lutz, NJW-Spezial 2023, 265 f.; Nugel, jurisPR-VerkR 19/2022 Anm. 1 sub D).Nur in letzterem Fall, der der übliche sein mag (AG Düsseldorf, VersR 2020, 179;… AG Remscheid BeckRS 2017, 144236 Rn. 32; Freyberger, NZV 2000, 290, 292;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 07.03.2024, Rn. 174;… Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Auflage, Kap. 3 Rn. 119), ist ein Abzug in Höhe des dem "Umsatzsteueranteil" entsprechenden Betrags gerechtfertigt.
- AG Remscheid, 10.11.2017 - 8a C 190/16
Schadensersatzbegehren in Form merkantiler Wertminderung aus einem …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 14 c) Wurde entgegen dem soeben genannten Grundsatz der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abgezogen wird (ebenso die wohl herrschende Meinung jedenfalls im Fall eines geschädigten Unternehmers, z.B. LG Dortmund, SVR 2023, 266, 267;… LG Essen, BeckRS 2021, 24578 Rn. 56; AG Düsseldorf, VersR 2020, 179; AG Remscheid, BeckRS 2017, 144236 Rn. 29 ff.;… AG Wipperfürth, BeckRS 2020, 26424 Rn. 3 ff.; Balke, SVR 2023, 294, 295 f.; Freyberger, NZV 2000, 290 f.;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 07.03.2024, Rn. 174;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 83. Aufl. § 251 Rn. 14;… Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl., Kap. 3 Rn. 119; Lutz, NJW-Spezial 2023, 265 f.; Nugel, jurisPR-VerkR 19/2022 Anm. 1 sub D).Nur in letzterem Fall, der der übliche sein mag (AG Düsseldorf, VersR 2020, 179; AG Remscheid BeckRS 2017, 144236 Rn. 32; Freyberger, NZV 2000, 290, 292;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 07.03.2024, Rn. 174;… Katzenstein in Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Auflage, Kap. 3 Rn. 119), ist ein Abzug in Höhe des dem "Umsatzsteueranteil" entsprechenden Betrags gerechtfertigt.
- BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Bei erheblicher Beschädigung umfasst der Anspruch gemäß § 251 Abs. 1 BGB auch den Ersatz des merkantilen Minderwerts, weil insoweit eine Herstellung gemäß § 249 BGB nicht möglich ist (st. Senatsrechtsprechung seit Urteil vom 29. April 1958 - VI ZR 82/57, BGHZ 27, 181, 186, juris Rn. 11).Der nach der sog. Differenzhypothese gebotene Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, ergibt, dass er infolge des Unfalls einen geringeren Vermögenswert in Händen hat als zuvor (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1958 - VI ZR 82/57, BGHZ 27, 181, 183 f., juris Rn. 8).
- AG Nürnberg, 31.10.2022 - 240 C 3118/22
Keine Anwendung des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB auf merkantilen Minderwert
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Rn. 19 bb) Die Gegenmeinung (AG München, DAR 2022, 700 ff.; AG Nürnberg, BeckRS 2022, 38070 Rn. 14; Vuia, NJW 2012, 3057, 3060; wohl auch Jaeger, NZV 2017, 297, 301), die einen Abzug von dem ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzten merkantilen Minderwert für nicht gerechtfertigt hält, überzeugt nicht. - BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Eine solche ist von dem Wertinteresse, das Gegenstand des Entschädigungsanspruchs aus § 251 BGB ist (…vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 67/91, BGHZ 115, 375, 377 f., juris Rn. 9) und auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, NJW 2010, 1357, Rn. 29), nicht erfasst. - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus BGH, 16.07.2024 - VI ZR 243/23
Eine solche ist von dem Wertinteresse, das Gegenstand des Entschädigungsanspruchs aus § 251 BGB ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - VI ZR 67/91, BGHZ 115, 375, 377 f., juris Rn. 9) und auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert gerichtet ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 104/08, NJW 2010, 1357, Rn. 29), nicht erfasst. - BGH, 29.09.2020 - VI ZR 271/19
Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 260/10
Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Minderwertausgleich wegen übermäßigen …
- AG Wipperfürth, 10.07.2020 - 9 C 90/20
Verkehrsunfall Wertminderung - Umsatzsteuer
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20
Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal …
- BGH, 30.05.1961 - VI ZR 139/60
Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts
- BGH, 19.02.2025 - VIII ZR 138/23
Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
Ob und in welcher Höhe ein Schaden gegeben ist, bestimmt sich grundsätzlich nach der Differenzhypothese, also einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 29. September 2022 - IX ZR 204/21, WM 2022, 2369 Rn. 13;… vom 26. Januar 2024 - V ZR 162/22, NJW-RR 2024, 499 Rn. 20; vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23, juris Rn. 8). - BGH, 05.11.2024 - VI ZR 12/24
Bemessung des fiktiven Haushaltsführungsschadens
Rn. 10 a) Zwar ist die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs in erster Linie Sache des dabei nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters und revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 19.05.2026 - VI ZR 67/25
Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Rn. 20 a) Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs - hier der Mietwagenkosten - ist in erster Linie Sache des dabei nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters und revisionsrechtlich lediglich daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (…vgl. Senat, Urteile vom 31. März 2026 - VI ZR 100/25, juris Rn. 7; vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23, ZfSch 2024, 555 Rn. 9;… vom 29. September 2020 - VI ZR 271/19, NJW 2020, 3591 Rn. 7 mwN).
- BGH, 31.03.2026 - VI ZR 100/25
Einmal beschädigt, immer beschädigt!
Rn. 7 1. Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs - hier des Wiederbeschaffungsaufwands - ist in erster Linie Sache des dabei nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters und revisionsrechtlich lediglich daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, Urteile vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23, ZfSch 2024, 555 Rn. 9;… vom 29. September 2020 - VI ZR 271/19, NJW 2020, 3591 Rn. 7 mwN). - BGH, 23.07.2024 - VI ZR 427/23
Revisionsverfahren im Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Teilweise …
Rn. 18 Für das weitere Verfahren weist der Senat hinsichtlich der vom Berufungsgericht aufgeworfenen Rechtsfrage auf die zwischenzeitlich ergangenen Urteile vom 16. Juli 2024 - VI ZR 188/22, VI ZR 243/23 und VI ZR 205/23 (z.V.b.) hin. - LG Saarbrücken, 05.09.2024 - 13 S 55/24
Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Ermittlung des merkantilen Minderwerts
Wurde davon abweichend der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abgezogen wird (Anschluss BGH, Urteile vom 16. Juli 2024 - VI ZR 205/23 und VI ZR 243/23).Rn. 26 3. Zutreffend ist das Amtsgericht weiter im Ergebnis davon ausgegangen, dass von dem merkantilen Minderwert für den Fall, dass er ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt wurde, ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abzuziehen ist (BGH, Urteile vom 16. Juli 2024 - VI ZR 243/23 -, Rn. 5 und - VI ZR 205/23 -, Rn. 16, juris; auch schon zuvor wohl h.M., so z.B. LG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Mai 2023 - 20 S 23/22 -, Rn. 23, juris; LG Essen…, Urteil vom 7. April 2021 - 17 O 329/18 -, Rn. 58, juris; LG Dortmund, SVR 2023, 266).
Rn. 32 Die Revision ist nicht zuzulassen, nachdem der Bundesgerichtshof über die Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts und den Abzug des Umsatzsteueranteils in seinen Urteilen vom 16.07.2024 (Az. VI ZR 243/23 und VI ZR 205/23) entschieden hat.
- LG Arnsberg, 14.08.2025 - 2 O 274/22 Der Minderwert des klägerischen Quads aufgrund des Sachschadens betrage, wie der Sachverständige zuletzt mitgeteilt hat, 250 Euro (Schreiben des Sachverständigen vom 23. Juli 2025, dort Seite 1, hier Bl. 624 d.A.), wobei er dies auf der Grundlage der Bruttowerte berechnet hat, weshalb - worauf die Beklagten in ihrem klägerseits unwidersprochen gebliebenen Schriftsatz vom 30. Juli 2025 zu Recht hingewiesen haben - unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Umsatzsteueranteil abzuziehen ist (BGH v. 16.07.2024 - VI ZR 243/23 - Juris-Tz. 14) und sich eine Wertminderung in Höhe von 210 Euro ergibt.
- VG Regensburg, 17.03.2026 - RN 4 K 23.857
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum Einsatz der …
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht (BGH, U.v. 16.7.2024 - VI ZR 243/23 - juris;… BGH, U.v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03 - 159, juris, Rn. 16;… BGH, B.v. 8.12.2021 - VIII ZR 280/20 - juris, Rn. 25; jeweils mwN).Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (vgl. BGH, U.v. 16.7.2024 - VI ZR 243/23 - juris, Rn. 7 m.w.N.).
- LG Nürnberg-Fürth, 01.10.2024 - 8 S 810/24
Fiktive Reparaturkosten, Netto-Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Eigenersparnis, …
Nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.07.2024 (VI ZR 243/23 - juris) klargestellt, dass bei der Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen sei. - AG Coburg, 23.09.2024 - 12 C 1149/24
Sachverständigengutachten, Netto-Reparaturkosten, Elektronisches Dokument, …
Es kam damit auch nicht mehr darauf an, dass der Beklagten ein Anspruch gem. § 814 BGB verwehrt gewesen wäre, da sie nicht nur in Ansehung der bekannten Vorsteuerabzugsberechtigung der Klägerin, den vollen Betrag von 800, 00 EUR auskehrte, sondern auch von jeher, bereits vor Klarstellung durch den BGH gerichtsbekannt, stets die Auffassung vertrat, es sei bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten ein Abzug des Umsatzsteuerbetrages von der ermittelten Wertminderung vorzunehmen und deshalb ja die zur aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 16.7.2024 (Az. VI ZR 243/23) führende Revision einlegte.
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