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Rechtsprechung
   BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18940
BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24 (https://dejure.org/2025,18940)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2025 - VII B 46/24 (https://dejure.org/2025,18940)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2025 - VII B 46/24 (https://dejure.org/2025,18940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 71 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1, FGO § 82, FGO § 116 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 373, HGB § 28, HGB § 128 S 1, GG Art 19 Abs 4
    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 81 Abs 1 FGO, § 82 FGO, § 116 Abs 6 FGO
    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • IWW

    § 28 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), § ... 128 Satz 1 HGB, § 105 Abs. 1 HGB, § 28 Abs. 1 HGB, § 28 Abs. 2 HGB, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 82 FGO, § 373 der Zivilprozessordnung, § 373 ZPO, § 28 Abs. 1 Satz 1 HGB, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes, § 155 Satz 1 FGO, § 295 ZPO, § 71 Abs. 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen?

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiserhebung durch Zeugen - und die Anforderungen an den Antrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2025, 1750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Rn. 14 Die maßgebliche Grundlage hierfür ist § 82 FGO i.V.m. § 373 der Zivilprozessordnung --ZPO-- (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 21).

    Rn. 22 § 373 ZPO verlangt vom Beweisantragsteller nicht, den gesamten Inhalt der künftigen Zeugenaussage durch detaillierte Angaben in seinem Beweisantrag vorwegzunehmen (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 32).

    Derartige Anforderungen könnte der Beweisantragsteller regelmäßig nur dann erfüllen, wenn er den Zeugen noch vor dessen Benennung intensiv befragen würde; damit liefe er aber gerade Gefahr, dass ihm dieses Verhalten als Versuch der Zeugenbeeinflussung ausgelegt und die Zeugenaussage damit für das Gericht entwertet würde (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26).

  • BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Rn. 12 aa) Stellt jedoch ein Verfahrensbeteiligter einen Beweisantrag, ist das FG grundsätzlich verpflichtet, dem Beweisantrag zu entsprechen (BFH-Beschluss vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).

    Eine Beweiserhebung kann nur dann unterbleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 26; vom 17.04.2024 - X B 61/23, Rz 13 und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).

    Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14 und vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, unter II.d aa, m.w.N.).

  • BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Eine Beweiserhebung kann nur dann unterbleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 26; vom 17.04.2024 - X B 61/23, Rz 13 und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27 und vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14, m.w.N.).

    Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14 und vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, unter II.d aa, m.w.N.).

  • FG Sachsen, 22.02.2024 - 6 K 865/20

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft für die …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 22.02.2024 - 6 K 865/20 aufgehoben.

    Rn. 5 Vielmehr wies das FG mit Urteil vom 22.02.2024 - 6 K 865/20 die Klage ab.

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Dies betrifft Tatsachenbehauptungen, die ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen, ins Blaue hinein, also erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (BFH-Beschluss vom 23.02.2018 - X B 65/17, Rz 30, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27 und vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, muss das FG angebotene Beweisunterlagen auch dann entgegennehmen und würdigen, wenn es nicht davon ausgeht, dass diese die im Beweisantrag enthaltene Tatsachenbehauptung bestätigen (BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, Rz 4).
  • BFH, 22.06.2016 - III B 134/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge/Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (BFH-Beschluss vom 22.06.2016 - III B 134/15, Rz 11).
  • BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung …

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14 und vom 29.05.2009 - VIII B 205/08, unter II.d aa, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

    Auszug aus BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
    Rn. 29 Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (BFH-Beschluss vom 18.06.2008 - V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690, unter 3.b cc der Gründe).
  • BFH, 17.04.2024 - X B 61/23

    Sachaufklärungsmangel durch Übergehen eines erheblichen Beweisantrags

  • BFH, 12.11.2025 - IX B 120/24

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf …

    Stellt ein Verfahrensbeteiligter einen Beweisantrag, ist das FG grundsätzlich verpflichtet, dem Beweisantrag zu entsprechen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 12).

    Rn. 15 Eine Beweiserhebung kann unterbleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar beziehungsweise unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt BFH-Beschlüsse vom 17.04.2024 - X B 61/23, Rz 13, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 12;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 31, jeweils m.w.N.).

    Liegen diese Ausnahmetatbestände nicht vor, muss das FG angebotene Beweise auch dann entgegennehmen und würdigen, wenn es nicht davon ausgeht, dass diese die im Beweisantrag enthaltene Tatsachenbehauptung bestätigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2022 - VIII B 82/21, Rz 4, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 12).

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, ob und in welcher Höhe Hinzuschätzungen vorzunehmen sind, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.09.2013 - XI B 75/12, Rz 14; vom 22.06.2016 - III B 134/15, Rz 16; vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 14; vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 13).

    Denn das FG muss einem Beweisantrag als Ausforschungsbeweis nicht entsprechen, wenn konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind (BFH-Beschlüsse vom 20.11.2024 - IX B 77/23, Rz 27, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 13).

    Dies betrifft Tatsachenbehauptungen, die ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen, ins Blaue hinein, also erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (BFH-Beschlüsse vom 23.02.2018 - X B 65/17, Rz 30, und vom 03.07.2025 -VII B 46/24, Rz 24).

    Gemäß § 373 ZPO wird der Zeugenbeweis durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten (BFH-Beschluss vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 14).

    Derartige Anforderungen könnte der Beweisantragsteller regelmäßig nur dann erfüllen, wenn er den Zeugen noch vor dessen Benennung intensiv befragen würde; damit liefe er aber gerade Gefahr, dass ihm dieses Verhalten als Versuch der Zeugenbeeinflussung ausgelegt und die Zeugenaussage damit für das Gericht entwertet würde (BFH-Beschlüsse vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 22;… vgl. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 32).

    Rn. 25 Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.06.2008 - V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690, unter 3.b cc, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 29).

  • BFH, 14.08.2026 - X B 28/25

    Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträgen, bei denen konkrete entscheidungserhebliche Tatsachen, die Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, weder vorgetragen noch anderweitig erkennbar sind, so dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, braucht das Gericht regelmäßig nicht zu folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.07.2025 - VII B 46/24, BFH/NV 2025, 1198, Rz 13).
  • BFH, 10.12.2025 - V B 21/24

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.07.2025 - VII B 46/24, BFH/NV 2025, 1198, Rz 12).
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