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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11628
BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Vorliegen eines Massengeschäfts: nachrangige Bedeutung des Ansehens einer Person

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 8 AGG, § 19 Abs 1 Nr 1 Alt 1 AGG, § 19 Abs 1 Nr 1 Alt 2 AGG, § 22 AGG
    Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Vorliegen eines Massengeschäfts: nachrangige Bedeutung des Ansehens einer Person

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch eines Erwachsenen wegen Einlassverweigerung zu Musikfestival für junge Leute

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Betriebs-Berater

    Kein Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch eines Erwachsenen wegen Einlassverweigerung zu Musikfestival für junge Leute

  • rechtsportal.de

    A) Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wir mussten leider draußen bleiben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu einem Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch aus § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 2 AGG wegen Verweigerung des Zutritts zu Musikveranstaltung aufgrund des Alters

  • lto.de (Kurzinformation)

    AGG-Klage abgelehnt: Anwalt war zu alt für die Party

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Open-Air-Veranstaltung als Massengeschäft - und die Altersdiskriminierung beim Zutritt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu alt für die Party

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung? ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    44-Jährigem durfte Zutritt zu Festival wegen seines Alters verweigert werden - 44-Jährigem durfte Zutritt zu Festival wegen seines Alters verweigert werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch wegen altersbedingter Versagung des Zutritts zu einem Party-Event

  • jurios.de (Kurzinformation)

    44-Jähriger Jurist klagt, weil er nicht zu alt für den Besuch eines Festivals sein will

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz aufgrund Altersdiskriminierung wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Event-Veranstalter darf Publikum wegen Alter ausschließen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung wegen des Alters durch Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2021)

    AGG-Klage: Wenn der Anwalt zu alt ist

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.06.2020)

    Vorwurf der Altersdiskriminierung: 44-Jähriger scheiterte an Türsteher

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Diskriminierung aufgrund des Alters bei Nichteinlass auf einer Partyveranstaltung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluss von Partyveranstaltung wegen Alters

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der alte Mann und das Isarrauschen Diskriminierung im Zivilrechtsverkehr, §§ 19, 21 AGG

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Entschädigung wegen verweigertem Party-Einlass für 44-Jährigen: Zu alt für die Party?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2514
  • MDR 2021, 920
  • VersR 2021, 1050
  • WM 2022, 885
  • DB 2021, 1531
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien …

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    Enthält die Prüfung des Vertragsschlusses ein stark individualisiertes, personales Element, verzichtet das Gesetz im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG zugunsten der persönlichen Willensbildung des Anbieters auf eine Benachteiligungskontrolle (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 18 m.w.N., NJW 2020, 852).

    Rn. 21 a) § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 AGG findet auf Schuldverhältnisse Anwendung, die zwar keine Massengeschäfte im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG sind, weil ein Ansehen der Person bei ihnen eine Rolle spielt, dies aber - gegenüber bedeutsameren anderen Faktoren - nur in einem geringen Umfang (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 21 m.w.N., NJW 2020, 852;… Staudinger/Serr, BGB, 2018, § 19 AGG Rn. 37).

    Diese persönliche Willensentscheidung ist hinzunehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 18, NJW 2020, 852); wenn dabei auch das in § 1 AGG genannte Merkmal "Alter" betroffen ist, steht dies nicht entgegen.

  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 10 U 106/11

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Angemessene Entschädigung bei …

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    Rn. 24 c) Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Einlass in Diskotheken dem sachlichen Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG zugeordnet worden ist (vgl. unter anderem OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 15; AG Oldenburg…, Urteil vom 23. Juli 2008 - E2 C 2126/07, juris Rn. 16), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Ihnen liegt abweichend vom Streitfall entweder die Feststellung zugrunde, dass für den Zutritt keinerlei Beschränkungen bestanden (OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 16) oder die Zutrittsberechtigung entgegen § 19 Abs. 2 AGG von den persönlichen Merkmalen der Rasse oder der ethnischen Herkunft abhängig gemacht wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 16, 34; AG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - E2 C 2126/07, juris Rn.16).

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu …

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    Diese betreffen lediglich die Frage der Kausalität zwischen der Benachteiligung und einem der nach § 1 AGG verpönten Merkmale (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18, NJW 2020, 2289, juris Rn. 34).
  • LG Kassel, 23.09.2024 - 4 S 139/23

    AGG-Verstoß: Bank weigert sich, Ex-BAG-Richter eine Kreditkarte zu geben

    Ob persönliche Merkmale eine Rolle spielen, ist nach einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise zu bestimmen, wobei nicht auf den jeweiligen Anbieter sondern auf die Verkehrssitte abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2021 - Az. VII ZR 78/20).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der pauschale Ausschluss einer Altersgruppe eine zulässige Ungleichbehandlung darstellen (vgl. BGH, Urteil vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2021 - Az. VII ZR 78/20).

    Das bereits zitierte und auch von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2021 - Az. VII ZR 78/20 lässt sich auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht uneingeschränkt anwenden.

    Im Anwendungsbereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind somit die Zielkonflikte zwischen den Interessen - Privatautonomie und unternehmerische Betätigungsfreiheit einerseits sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), in ihrer Ausprägung als Schutz vor Diskriminierung andererseits - in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2021 - Az. VII ZR 78/20).

  • AG Kassel, 07.09.2023 - 435 C 777/23

    Altersdiskriminierung durch Bank: 3.000 Euro Entschädigung für 88-Jährigen …

    Ein Massengeschäft liegt dann vor, wenn es um Verträge im Bereich der Konsumgüterwirtschaft und/oder über standardisierte Dienstleistungen geht und nach der Verkehrssitte anhand einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise persönliche Merkmale typischerweise keine Rolle spielen (BGH, WM 2022, 885).
  • AG Brandenburg, 06.05.2026 - 30 C 181/24

    Nichtbinäre Person mit "überwiegend weiblich gelesener Brust" muss in Reha-Klinik …

    Abzustellen ist nicht auf den einzelnen Anbieter, sondern auf die Verkehrssitte, welche sich für vergleichbare Schuldverhältnisse herausgebildet hat (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2021 - VII ZR 78/20, Rn. 15f. m.w.N.).
  • LG Meiningen, 15.01.2025 - 4 S 72/24

    Ansprüche nach dem AGG bei Verweigerung der Vermietung eines Zimmers an eine …

    Maßgebend ist dabei die Verkehrssitte (BGH, Urteil vom 5.5.2021 - VII ZR 78/20 -, beck-online).
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