Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17889
BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18 (https://dejure.org/2020,17889)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - VIII ZR 401/18 (https://dejure.org/2020,17889)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18 (https://dejure.org/2020,17889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,17889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    GWB §§ 19, 65
    AGG, AGG §§ 19 20, AGG 6 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, Diskriminierungsschutz nach dem AGG, GG Art. 12

  • rewis.io

    Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und Unternehmerfreiheit bei Mindestalter in einem Wellnesshotel

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen des Alters unter Berufung auf die wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmers im Anwendungsbereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufen eines Unternehmers auf seine Unternehmerfreiheit zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Anführen von wirtschaftlichen Zielen; Angemessenheit des Ausgleichs der wechselseitigen Interessen in Form der Realisierung dieser ...

  • datenbank.nwb.de

    Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und Unternehmerfreiheit bei Mindestalter in einem Wellnesshotel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wir müssen leider draußen bleiben ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch Unternehmer im Anwendungsbereich des AGG unter Berufung auf seine Unternehmerfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Alters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erwachsenenhotel darf Gäste unter 16 Jahren ablehnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Adults-Only-Hotel: Mindestalter in einem Wellnesshotel zulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 145
  • ZIP 2020, 1967
  • MDR 2020, 1059
  • WM 2020, 1387
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Dabei besteht ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmerinitiative, mithin der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen durch ein bestimmtes Angebot an Waren und Dienstleistungen (vgl. BVerfGE 29, 260, 266 f; BVerfGE 50, 290, 366 [hinsichtlich der aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten wirtschaftlichen Handlungsfreiheit]; s. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18, BGHZ 226, 145 Rn. 29).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20

    Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem

    Dabei besteht ein angemessener Spielraum zur Entfaltung der Unternehmerinitiative, mithin der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen durch ein bestimmtes Angebot an Waren und Dienstleistungen (vgl. BVerfGE 29, 260, 266 f; BVerfGE 50, 290, 366 [hinsichtlich der aus Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten wirtschaftlichen Handlungsfreiheit]; s. auch BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18, BGHZ 226, 145 Rn. 29).
  • BGH, 14.10.2020 - VIII ZR 318/19

    Eintritt der Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens; Erfordernis eines

    Die Beurteilung der Angemessenheit der Fristsetzung ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 1982 - VIII ZR 27/81, NJW 1982, 1279 unter II 3, und vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84, NJW 1985, 2640 unter II 1) und unterliegt nur der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung dahingehend, ob das Berufungsgericht den Begriff der Angemessenheit verkannt oder sonst unzutreffende rechtliche Maßstäbe angelegt hat, ob es Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze hinreichend beachtet hat oder ob ihm von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, indem es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat (vgl. Senatsurteile vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18, WM 2020, 1387 Rn. 23 [zu § 20 Abs. 1 Satz 1 AGG]; vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 144/19, NJW 2020, 1215 Rn. 23 [zu § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB]; vom 9. Oktober 2019 - VIII ZR 21/19, NJW 2020, 835 Rn. 21 [zu § 559 Abs. 4 Satz 1 BGB]).
  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Noch keine Begründung einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Falle eines

    (a) Art. 25 EUGrdRCh entfaltet schon deshalb keine (mittelbaren) Auswirkungen auf die Auslegung des Härtebegriffs in § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil diese Regelung gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 EUGrdRCh ausschließlich bei der - hier zweifelsfrei nicht betroffenen - Durchführung des Rechts der Union gilt und die in der Unionsrechtsordnung gewährleisteten Grundrechte nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung demnach in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben - sei es auch (nur) in Form der "mittelbaren Drittwirkung" - Anwendung finden (vgl. etwa EuGH, NJW 2020, 35 Rn. 42 f.; NJW 2013, 1415 Rn. 19; BVerfGE 152, 152 Rn. 43; BVerfG, NJW 2013, 1499 Rn. 90 f.; BGH, Urteile vom 27. Juli 2020 - VI ZR 405/18, NJW 2020, 3436 Rn. 25; vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 401/18, ZIP 2020, 1967 Rn. 56, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 26. November 2015 - I ZR 3/14, juris Rn. 30 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 9 Sa 18/20

    Einladung zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Bewerbers lediglich

    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2020, VIII ZR 401/18 werde vorsorglich Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht