Rechtsprechung
| BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2 S 1, EStG VZ 2013
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
- rechtsinformationen.bund.de
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 4 Abs 3 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 4 EStG 2009, § 11 Abs 2 S 1 EStG 2009
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage - IWW
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 4 Abs. 3 EStG, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 19 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung, § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Betriebs-Berater
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Abzugsfähigkeit der geleisteten Leasingsonderzahlung für ein gemischt genutztes Fahrzeug bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als Betriebsausgabe und aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten; Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für ...
- datenbank.nwb.de
Zuordnung einer Leasingsonderzahlung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Praxis-Pkw/Firmenwagen | BFH beendet das Dezember-Leasing-Modell
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einordnung der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage als Leasingsonderzahlung
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 4 Abs 3 ; EStG § 11 Abs 2 S 1 ; AO § 42
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 2 S 1, AO § 42
Fahrtkosten, Kraftfahrzeug, Leasing, Sonderzahlung, Gestaltungsmissbrauch - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 K 1/20
- BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1904
- BStBl II 2024, 633
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 22 a) Zu den Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG gehören auch Aufwendungen, die durch die betrieblich veranlasste Nutzung von eigenen betriebsfremden Wirtschaftsgütern im Rahmen einer sogenannten Nutzungseinlage entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2013 - III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372, Rz 9; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb [Rz 76], m.w.N.).Rn. 23 b) Die Höhe der für eine Nutzungseinlage anzusetzenden Betriebsausgaben bestimmt sich nach den auf die betriebliche Nutzung entfallenden tatsächlichen Aufwendungen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb [Rz 76]) und nicht nach dem Teilwert der Nutzung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG (…s. Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 6 Rz 595;… s.a. BFH-Urteil vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 44, m.w.N.).
Rn. 24 c) Zum Umfang der tatsächlichen Aufwendungen für die betriebliche Nutzung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss vom 26.10.1987 - GrS 2/86 (BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb [Rz 76]) ausgeführt, dass die jährlichen Gesamtaufwendungen für das Wirtschaftsgut --einschließlich sämtlicher fixer Kosten und der AfA-- in einen betrieblichen und einen privaten Anteil aufzuteilen und zuzuordnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 13.04.1961 - IV 54/60 U, BFHE 73, 106, BStBl III 1961, 308, [Rz 5]).
- BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16
Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige …
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 17 c) § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist zwar auch auf zu mehr als 50 % betrieblich genutzte Fahrzeuge anzuwenden, die der Steuerpflichtige, ohne deren wirtschaftliches Eigentum erlangt zu haben, lediglich als Leasingnehmer nutzt (zur früheren Fassung der Vorschrift BFH-Urteile vom 13.02.2003 - X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472;… vom 20.11.2012 - VIII R 31/09, BFH/NV 2013, 527, Rz 12 ff.; zu der im Streitjahr geltenden Fassung vgl. BFH-Urteil vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 43).Hiervon ist der Senat auch schon für Leasingfahrzeuge ausgegangen (BFH-Urteil vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 43, 44).
Rn. 23 b) Die Höhe der für eine Nutzungseinlage anzusetzenden Betriebsausgaben bestimmt sich nach den auf die betriebliche Nutzung entfallenden tatsächlichen Aufwendungen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb [Rz 76]) und nicht nach dem Teilwert der Nutzung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG (…s. Schmidt/Kulosa, EStG, 42. Aufl., § 6 Rz 595; s.a. BFH-Urteil vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 44, m.w.N.).
- BFH, 20.11.2012 - VIII R 31/09
Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit …
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Der Kläger ist nicht rechtlicher Eigentümer und aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit der Leasinggeberin (Laufzeit, keine Kauf- beziehungsweise Verlängerungsoption für den Kläger, keine Beteiligung am Veräußerungserlös) auch nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung; zum wirtschaftlichen Eigentum bei Leasingfahrzeugen BFH-Urteil vom 20.11.2012 - VIII R 31/09, BFH/NV 2013, 527, Rz 14, 25).Rn. 17 c) § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist zwar auch auf zu mehr als 50 % betrieblich genutzte Fahrzeuge anzuwenden, die der Steuerpflichtige, ohne deren wirtschaftliches Eigentum erlangt zu haben, lediglich als Leasingnehmer nutzt (zur früheren Fassung der Vorschrift BFH-Urteile vom 13.02.2003 - X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; vom 20.11.2012 - VIII R 31/09, BFH/NV 2013, 527, Rz 12 ff.;… zu der im Streitjahr geltenden Fassung vgl. BFH-Urteil vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 43).
- BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93
Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und …
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 14 1. Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Abzugsfähigkeit der Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe nicht daran scheitert, dass es sich um Anschaffungskosten handelt und die Aufwendungen nur in Form einer Absetzung für Abnutzung (AfA) Berücksichtigung finden können (hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643, unter 2. [Rz 11 ff.]).Zu den Anschaffungskosten eines obligatorischen Nutzungsrechts gehören zwar einmalige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss anfallen oder die als Entgelt für das Zustandekommen des Vertrags geleistet werden; hierzu zählen jedoch nicht vorausgezahlte Nutzungsentgelte wie die Leasingsonderzahlung (BFH-Urteil vom 05.05.1994 - VI R 100/93, BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643, unter 2. [Rz 11, 12]).
- FG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 K 1/20
Einkommensteuer: Bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung sofort abziehbar
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23.11.2020 - 3 K 1/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23.11.2020 - 3 K 1/20 und die Einspruchsentscheidung vom 05.12.2019 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 05.12.2019 dahin zu ändern, dass die Leasingsonderzahlung in Höhe von 25.919,47 EUR netto (71,03 % x 36.490,88 EUR) zuzüglich Umsatzsteuer als Betriebsausgabe bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit und in Höhe von 4.729,22 EUR netto (12,96 % x 36.490,88 EUR) zuzüglich Umsatzsteuer als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt wird.
- BFH, 19.05.2021 - X R 20/19
Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt …
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Da die zu Unrecht zugunsten der Kläger vom FG anerkannten Betriebsausgaben den begehrten weiteren Werbungskostenabzug übersteigen, kann die Revision der Kläger schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (zur Saldierung im Revisionsverfahren s. BFH-Urteil vom 19.05.2021 - X R 20/19, BFHE 273, 237, Rz 83 ff.). - BFH, 01.12.2015 - IX R 18/15
Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 31 a) Fahrzeugkosten, zu denen auch die Leasingsonderzahlung gehört, sind im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 01.12.2015 - IX R 18/15, BFHE 253, 61, BStBl II 2016, 532, Rz 11 ff.). - BFH, 15.04.2010 - VI R 20/08
Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Zudem könnte die Leasingsonderzahlung --was der Senat hier dahinstehen lässt-- anders als im Rahmen der Nutzungseinlage als vorab entstandene Werbungskosten auf der Grundlage einer beabsichtigten künftigen Nutzung für die Einkünfteerzielung im Vertragszeitraum in voller Höhe zu den im Streitjahr abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 - VI R 20/08, BFHE 229, 203, BStBl II 2010, 805, Rz 16). - BFH, 17.10.2013 - III R 27/12
Photovoltaikanlage: Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 22 a) Zu den Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG gehören auch Aufwendungen, die durch die betrieblich veranlasste Nutzung von eigenen betriebsfremden Wirtschaftsgütern im Rahmen einer sogenannten Nutzungseinlage entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.2013 - III R 27/12, BFHE 243, 327, BStBl II 2014, 372, Rz 9; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b bb [Rz 76], m.w.N.). - BFH, 18.10.2023 - X R 7/20
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts …
Auszug aus BFH, 12.03.2024 - VIII R 1/21
Rn. 27 bb) Der auf das Streitjahr entfallende Anteil der Leasingsonderzahlung an den tatsächlichen Gesamtaufwendungen für die betrieblichen Fahrten ist wegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Leasingsonderzahlung zu allen Fahrten während des vertraglich bestimmten Leasingzeitraums und des damit vorliegenden multikausalen Veranlassungszusammenhangs im Rahmen einer wertenden Betrachtung typisierend nach dem Verhältnis der auf das jeweilige Streitjahr entfallenden vollen Monate zum Gesamtleasingzeitraum zu bestimmen (vgl. zur wertenden Zuordnung von Aufwendungen aufgrund des auslösenden Moments bei Werbungskosten z.B. BFH-Urteil vom 18.10.2023 - X R 7/20, BFHE 282, 388, Rz 12). - BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 - …
- BFH, 13.04.1961 - IV 54/60 U
Absetzbarkeit eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstandes als …
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
- BFH, 13.02.2003 - X R 23/01
1%-Regelung gilt auch für Geländewagen
- BFH, 13.05.2014 - III B 152/13
Zugehörigkeit von Kraftfahrzeugen zum notwendigen Betriebsvermögen
- BFH, 14.10.1954 - IV 352/53 U
Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei betrieblichen Personenkraftwagen - …
- BFH, 19.05.2026 - VIII R 15/24
Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Selbständigen
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist auch auf --wie im Streitfall-- zu mehr als 50 % betrieblich genutzte Fahrzeuge anzuwenden, die der Steuerpflichtige, ohne deren wirtschaftliches Eigentum erlangt zu haben, lediglich als Leasingnehmer nutzt (BFH-Urteile vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BFHE 284, 282, BStBl II 2024, 633, Rz 17;… vom 01.10.2019 - VIII R 29/16, BFH/NV 2020, 349, Rz 42). - BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung …
Die Leasingsonderzahlung finanziert daher maßgeblich auch die Nutzung des Fahrzeugs für --im Streitfall-- sowohl sonstige berufliche Fahrten als auch Privatfahrten in den Folgejahren (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 26 betreffend betriebliche Fahrten).Mindert eine Leasingsonderzahlung nach dem Leasingvertrag die Höhe der monatlichen Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit, ist sie daher bei der Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten unabhängig vom Abflusszeitpunkt linear auf den Vertragszeitraum zu verteilen (s. BFH-Urteil vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 27 betreffend betriebliche Fahrten).
Der Zuordnung zu den jährlichen Gesamtaufwendungen für die sonstigen beruflichen Fahrten in den Folgejahren steht nicht entgegen, dass jeweils kein Abfluss der Zahlung erfolgt ist, da auch insoweit eine wertende Zuordnung der Leasingsonderzahlung zu erfolgen hat (s. BFH-Urteil vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 28 betreffend betriebliche Fahrten).
- BFH, 22.10.2024 - VIII R 12/21
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
Die Vorschrift ist auch auf zu mehr als 50 % betrieblich genutzte Fahrzeuge anzuwenden, die der Steuerpflichtige, ohne deren wirtschaftliches Eigentum erlangt zu haben, lediglich als Leasingnehmer nutzt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.03.2024 - VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 17, m.w.N.).
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