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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,557
BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05 (https://dejure.org/2005,557)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    BGB § 307

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 307 Ba; ; BGB § 307 Cf; ; BGB § 307 Cj; ; BGB § 307 Cl

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtswidrigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier: Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhaltskontrolle Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers; Neulauf der Verjährungsfrist für im Wege der Nachlieferung durch den Lieferanten neu gelieferte oder nachgebesserte Teile ; Vertragliche Verlängerung der gewährleistungsrechtlichen ...

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung; Mängelvermutung, Selbstvornahme, (keine) verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel; AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers gegenüber seinen Lieferanten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einkaufsbedingungen eines Baumarktbetreibers"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überprüfung von Einkaufs-AGB eines Baumarktbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Praxis - Gerwerbliche Schutzrechte

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    GW-Handel - Keine neue Verjährungsfrist bei erfolgloser Nacherfüllung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    (Un-)Zulässige Einkaufsbedingungen im Unternehmerregress

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verjährung bei Nachbesserung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter neuem Kaufrecht: Verjährung, Neubeginn nach Nacherfüllung; Mängelvermutung, Selbstvornahme, (keine) verschuldensunabhängige Haftung für Rechtsmängel; AGB-Kontrolle im kaufmännischen Verkehr

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkauf von Baustoffen: Verjährungsverlängerung in AGB möglich? (IBR 2006, 204)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Einkaufsbedingungen für Baustoffe: Neue Verjährungsfrist bei Nachlieferung? (IBR 2006, 446)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 196
  • NJW 2006, 47
  • ZIP 2006, 235
  • MDR 2006, 378
  • NZBau 2006, 41 (Ls.)
  • WM 2005, 2337
  • DB 2006, 781
  • BauR 2006, 158 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Diese Regelung benachteiligt die Lieferanten der Beklagten unangemessen, weil die Beklagte damit durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; st.Rspr.).

    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).

    d) Höherrangige Interessen der beklagten Klauselverwenderin, die ausnahmsweise die Begründung einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen könnten (BGHZ 114, 238, 242; 119, 152, 169), sind nicht gegeben.

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Diese Regelung benachteiligt die Lieferanten der Beklagten unangemessen, weil die Beklagte damit durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten ihrer Vertragspartner durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; st.Rspr.).

    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).

    d) Höherrangige Interessen der beklagten Klauselverwenderin, die ausnahmsweise die Begründung einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzhaftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtfertigen könnten (BGHZ 114, 238, 242; 119, 152, 169), sind nicht gegeben.

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Die Klausel, die auf die aufgezeigten Interessen der Lieferanten keine Rücksicht nimmt, sondern einseitig allein die Interessen der Beklagten zur Geltung bringt, benachteiligt die Vertragspartner der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGHZ 90, 280, 284; 120, 108, 118; 143, 103, 113) und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86, WM 1987, 1200 = NJW 1988, 254 unter II. 3. m.w.Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, WM 1999, 1893 = NJW 1999, 2961 unter II. 2.).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

    Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).
  • BGH, 17.01.1990 - VIII ZR 292/88

    Fixe Geltung von Lieferterminen- und fristen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Der erkennende Senat hat allerdings in einer Entscheidung aus dem Jahre 1990 eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Weinkellerei enthaltene Klausel, nach der für Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten die sechsmonatige Verjährungsfrist des damaligen § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB auf drei Jahre verlängert werden sollte, als mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und daher gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam angesehen (BGHZ 110, 88).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 16/05
    Dieser allgemeine Grundsatz des Haftungsrechts gilt als Ausdruck des Gerechtigkeitsgebotes gleichermaßen für vertragliche wie für gesetzliche Ansprüche (BGHZ 114, 238, 240; 119, 152, 168; 135, 116, 121; 150, 269, 276).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen …

  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für …

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener …

  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62

    Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

  • KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei …

  • OLG Celle, 07.12.2015 - 1/15
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 …

    Rn. 24 cc) Formularmäßige Verlängerungen der Verjährungsfrist sind vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann gebilligt worden, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind und maßvoll erfolgen, wobei es für die Ausgewogenheit einer Klausel spricht, wenn die Begünstigung des Verwenders durch Vorteile für dessen Vertragspartner kompensiert wird (BGH…, Urteil vom 21. April 2015 - XI ZR 200/14, BGHZ 205, 83 Rn. 18 [zur formularmäßigen Verlängerung der Regelverjährung von drei auf fünf Jahre in einem Bürgschaftsvertrag bei gleichzeitiger Verkürzung der Höchstfrist des § 199 Abs. 4 BGB]; vgl. ferner Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 200 ff. [zur Verlängerung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche eines Baumarktbetreibers gegenüber seinen Lieferanten von zwei auf drei Jahre]).
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Die fraglich Klausel ermöglicht es der Beklagten, ihre Interessen auf Kosten ihrer Abonnenten durchzusetzen, ohne auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. hierzu BGHZ 90, 280, 284; 143, 103, 113; jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05 - NJW 2006, 47, 48 Rn. 17).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Maßgeblich ist dabei, ob der Auftragnehmer aus der Sicht des Auftraggebers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2005 - VIII ZR 16/05, BGHZ 164, 196, 205; vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/98, NJW 1999, 2961, unter II 2 und 3).
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