Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungszurückweisung ohne Entscheidung über Fristverlängerungsantrag mit falschem Aktenzeichen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Berufungszurückweisung ohne Entscheidung über Fristverlängerungsantrag mit falschem Aktenzeichen - IWW
§ 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § ... 544 Abs. 9 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 ZPO, § 348 Satz 2, §§ 320, 322 BGB, § 346 Abs. 1 BGB
- Wolters Kluwer
- RA Kotz
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt gesetzte Frist
- Betriebs-Berater
Berufung und rechtzeitiger Fristverlängerungsantrag zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufungsgerichtlicher Entscheid über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss vor Zurückweisung der Berufung; Fristgerechter Eingang des Fristverlängerungsantrags bei Gericht trotz ...
- datenbank.nwb.de
Berufungszurückweisung ohne Entscheidung über Fristverlängerungsantrag mit falschem Aktenzeichen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!
Kurzfassungen/Presse (2)
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Fristgerechter Eingang eines Fristverlängerungsantrags auch bei unzutreffendem Aktenzeichen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berufungszurückweisung nach fristgerechtem Fristverlängerungsantrag nach Eingang eines Hinweisbeschlusses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist! (IBR 2024, 269)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 548
- MDR 2024, 592
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 [für den Erlass eines klageabweisenden Urteils vor Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der gesetzten Replikfrist]).Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
Vielmehr liegt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich auch dann vor, wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 21, 23 [Urteil ohne Entscheidung über Antrag zur Verlängerung der gesetzten Frist zur Replik]).
Rn. 17 Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2; NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
Für den fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags der Beklagten war deshalb allein entscheidend, dass dieser vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Berufungsgerichts gelangt war (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26;… Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).
Denn es geht hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 27, 29; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
- BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 …und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).Rn. 17 Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2;… NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
Diese soll lediglich die Weiterleitung innerhalb des Gerichts erleichtern und für eine rasche Bearbeitung sorgen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).
Für den fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags der Beklagten war deshalb allein entscheidend, dass dieser vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Berufungsgerichts gelangt war (…vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, aaO).
Denn es geht hier nicht um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (…vgl. BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 27, 29; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
- BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Danach gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228, 233 f.; BVerfG…, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20).Dabei verbürgt die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (…vgl. BVerfG, NJW 2022, 3413 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20; jeweils mwN).
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (Vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10, NJW 2013, 925 …und Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2 BvR 370/22, NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).Rn. 17 Für den fristgerechten Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925 unter II 2;… NJW 2023, 2173 Rn. 26; Senatsbeschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2).
- BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21
Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Dabei verbürgt die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, NJW 2022, 3413 Rn. 26;… Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20; jeweils mwN). - BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91
Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Zudem dürfte sich die Beklagte dann wegen der Unmöglichkeit der Gegenleistung nicht mehr im Verzug mit der Annahme des Fahrzeugs befunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 6). - BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47 mwN). - BGH, 15.05.2018 - VI ZR 287/17
Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Rn. 9 Aus diesem Grund ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 8 mwN), oder wenn es eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfG…, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, juris Rn. 2, 5, 8) oder wenn die gesetzte Frist objektiv nicht für eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage ausreicht (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, aaO mwN). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Danach gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Maß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228, 233 f.; BVerfG…, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14, juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 20). - BGH, 17.03.2016 - IX ZR 211/14
Rechtliches Gehör: Nichtzulassungsbeschwerde bei unterlassener Rüge einer im …
Auszug aus BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22
Diesem soll Gelegenheit gegeben werden, sich zu der vom Berufungsgericht beabsichtigten Zurückweisung seines Rechtsmittels zu äußern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - IX ZR 211/14, NJW-RR 2016, 699 Rn. 5 mwN;… vom 29. September 2021 - VIII ZR 226/19, juris Rn. 31) und dem Berufungsgericht Gesichtspunkte zu unterbreiten, die seiner Auffassung nach eine Beschlusszurückweisung hindern (…vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 97 f.). - BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
- BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale …
- BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 226/19
Rückabwicklungsklage wegen des Kaufs eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
- BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei …
- BGH, 09.07.2026 - IX ZR 79/25
Anspruchsübergang auch bei "bewusster Liberalität"!
Denn eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt grundsätzlich auch dann vor, wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist - obwohl darin ein erheblicher Grund gemäß § 224 Abs. 2 ZPO dargelegt wird - übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 9 mwN). - BGH, 27.01.2026 - XI ZB 2/25
Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift
Rn. 8 Für den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift ist allein entscheidend, dass diese vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Machtbereich des zur Entscheidung berufenen Gerichts gelangt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2023 - VIII ZB 59/23, NJW-RR 2024, 480 Rn. 9, vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 17 …und vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 8;… BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26 mwN).Für den rechtzeitigen Eingang bei Gericht ist grundsätzlich auch nicht erforderlich, dass der Schriftsatz vor Ablauf der Frist der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2023, aaO Rn. 10, vom 20. Februar 2024, aaO …und vom 29. Mai 2024, aaO;… BVerfG, aaO).
Denn auch die Angabe eines falschen Aktenzeichens in der Berufungsbegründung selbst steht dem fristgerechten Eingang nicht entgegen, sofern auf Grund sonstiger, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erkennbarer Umstände für Gericht und Prozessgegner zweifelsfrei feststeht, welchem Rechtsmittelverfahren die Begründung zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7 f., vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 16…, vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, ZIP 2024, 1335 Rn. 12 f. …und vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 8 f.).
- BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
Erforderlichkeit eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung …
Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 17 m.w.N.;… BVerfG NJW 2023, 2173 Rn. 26).
- OLG Köln, 19.05.2025 - 30 U 7/24
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Beratung über die Erfolgsaussichten eines in …
Wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließen VIII ZR 238/22de Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben, liegt hierin eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Beschl. v. 20.02.2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 9 m.w.N.). - BGH, 10.12.2025 - XII ZB 350/25
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Gerichtliches …
Vielmehr liegt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs grundsätzlich auch dann vor, wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließende Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben (vgl. BGH Beschluss vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22 - NJW-RR 2024, 548 Rn. 9 mwN). - OLG Köln, 04.11.2024 - 30 U 7/24
Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts aus dem mit einem Versicherungsnehmer …
Wenn das Gericht einen fristgerecht eingegangenen Antrag auf Verlängerung der zu einer Stellungnahme gesetzten Frist übergeht und seine den Rechtszug abschließen VIII ZR 238/22de Entscheidung erlässt, ohne über den Fristverlängerungsantrag entschieden zu haben, liegt hierin eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Beschl. v. 20.02.2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 9 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".