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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9119
BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20 (https://dejure.org/2021,9119)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - VIII ZR 372/20 (https://dejure.org/2021,9119)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - VIII ZR 372/20 (https://dejure.org/2021,9119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §§ 826, 31 BGB, §§ 812, 142, 123 BGB, § 437 Nr. 2, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, §§ 346 ff. BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ankündigung der Verwerfung der gegen ein Autohaus gerichteten Revision aufgrund des Dieselskandals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ankündigung der Verwerfung der gegen ein Autohaus gerichteten Revision aufgrund des Dieselskandals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beschränkung der Zulassung einer Revision - Beschränkung der Zulassung einer Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Dies ist anzunehmen, wenn die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage nur für einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitstoffs erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrunds regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung der Revision auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, WuM 2018, 758 Rn. 14 mwN;… vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18, NJW 2020, 3258 Rn. 9 mwN;… vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 11).

    Ihm ist anerkanntermaßen die Möglichkeit eröffnet, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, aaO Rn. 17…, vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13).

    Voraussetzung hierfür ist eine Selbständigkeit des von der Zulassungsbeschränkung erfassten Teils des Streitstoffs in dem Sinne, dass dieser in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, aaO;… vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, aaO Rn. 14; jeweils mwN).

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Das Oberlandesgericht hat die Revision im Tenor seiner Entscheidung zugelassen und in seinen Entscheidungsgründen zur Begründung ausgeführt, die Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, denn "das OLG Hamm hat eine von der vorliegenden Entscheidung abweichende Entscheidung getroffen (Urteil vom 10. September 2019, 13 U 149/18), gegen welche Revision eingelegt worden ist.".

    Das Berufungsgericht hat die Revision, wie sich aus seiner hierzu gegebenen Begründung ergibt, nur deswegen zugelassen, um eine Abweichung zu dem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. September 2019 (13 U 149/18, abgedruckt in juris) zu vermeiden.

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Ihm ist anerkanntermaßen die Möglichkeit eröffnet, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, aaO Rn. 17, vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 Rn. 13).

    Voraussetzung hierfür ist eine Selbständigkeit des von der Zulassungsbeschränkung erfassten Teils des Streitstoffs in dem Sinne, dass dieser in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsurteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, aaO; vom 15. März 2017 - VIII ZR 295/15, aaO Rn. 14; jeweils mwN).

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 445/19

    Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Dies ist anzunehmen, wenn die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage nur für einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitstoffs erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrunds regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung der Revision auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, WuM 2018, 758 Rn. 14 mwN;… vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18, NJW 2020, 3258 Rn. 9 mwN; vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 11).

    Dieser Umstand ist nicht nur als bloßes Motiv zu werten, sondern lässt mit der gebotenen Klarheit erkennen, dass das Berufungsgericht mit seiner im Lichte der Urteilsgründe auszulegenden Entscheidungsformel (…vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18, aaO; vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, aaO) eine auf das Prozessrechtsverhältnis zur Herstellerin beschränkte Revisionszulassung vorgenommen hat.

  • BGH, 13.05.2020 - VIII ZR 222/18

    Erkennbarkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung aus den …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Dies ist anzunehmen, wenn die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage nur für einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitstoffs erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrunds regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung der Revision auf diesen Anspruch zu sehen ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, WuM 2018, 758 Rn. 14 mwN; vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18, NJW 2020, 3258 Rn. 9 mwN;… vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, juris Rn. 11).

    Dieser Umstand ist nicht nur als bloßes Motiv zu werten, sondern lässt mit der gebotenen Klarheit erkennen, dass das Berufungsgericht mit seiner im Lichte der Urteilsgründe auszulegenden Entscheidungsformel (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18, aaO;… vom 29. September 2020 - VI ZR 445/19, aaO) eine auf das Prozessrechtsverhältnis zur Herstellerin beschränkte Revisionszulassung vorgenommen hat.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 372/20
    Dass insoweit voneinander zu trennende Sachverhalte in Frage stehen, hat der Kläger letztlich selbst erkannt, denn er hat nach Erlass des Urteils des VI. Zivilsenats vom 30. Juli 2020 (VI ZR 5/20, NJW 2020, 2798), das ein sittenwidriges Verhalten der Herstellerin nach der Ad-hoc-Mitteilung verneint hat, seine Revision gegen die Herstellerin zurückgenommen, das Rechtsmittel gegen das beklagte Autohaus aber weiterverfolgt.
  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1620/22

    Inanspruchnahme einer Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der …

    Soweit der Kläger in den Vorinstanzen Ansprüche auf das Kaufrecht gestützt hat, ging es dagegen darum, ob die Beklagte aufgrund eines konkreten Einzelgeschäfts in ihrer Eigenschaft als Verkäuferin ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 372/20, juris Rn. 11).

    Rn. 7 Bei dem in Richtung auf alle potentiellen Käufer wirkenden deliktischen Handeln einerseits und dem Verhalten als Verkäuferin gegenüber einem bestimmten Käufer andererseits handelt es sich um selbständige Verhaltensweisen der Beklagten, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht voneinander getrennt werden können (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. Februar 2021, aaO, Rn. 12 f.).

  • BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 45/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung …

    Soweit die Klägerin in den Vorinstanzen Ansprüche auf das Kaufrecht gestützt hat, ging es dagegen darum, ob die Beklagte aufgrund eines konkreten Einzelgeschäfts in ihrer Eigenschaft als Verkäuferin ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 372/20, juris Rn. 11).

    Rn. 6 Bei dem in Richtung auf alle potentiellen Käufer wirkenden deliktischen Handeln einerseits und dem Verhalten als Verkäuferin gegenüber einem bestimmten Käufer andererseits handelt es sich um selbständige Verhaltensweisen der Beklagten, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht voneinander getrennt werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Juli 2023 - VIa ZR 1620/22, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 372/20, juris Rn. 12 f.).

  • BGH, 14.06.2022 - VIII ZR 311/20

    Widerruf einer auf Abschluss eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung über …

    Hat das Berufungsgericht die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen, die nur für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Streitstoffs von Bedeutung ist, kann die gebotene Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben, dass die Zulassung der Revision auf diesen Teil des Streitstoffs beschränkt ist (st. Rspr.;… vgl. Senatsurteile vom 29. April 2020 - VIII ZR 355/18, NJW 2020, 1947 Rn. 15 f.;… vom 15. September 2021 - VIII ZR 76/20, WM 2021, 2046 Rn. 19;… vom 10. November 2021 - VIII ZR 187/20, NJW 2022, 686 Rn. 26, zur Veröffentlichung in BGHZ 232, 1 bestimmt; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 372/20, juris Rn. 8;… vom 30. November 2021 - VIII ZR 81/20, juris Rn. 7; jeweils mwN).
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