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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13429
BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23 (https://dejure.org/2024,13429)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2024 - VIa ZB 16/23 (https://dejure.org/2024,13429)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2024 - VIa ZB 16/23 (https://dejure.org/2024,13429)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.04.2017 - VI ZB 45/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, eine anwaltlich vertretene Partei nach § 139 ZPO darauf hinzuweisen, dass die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, vollständig vorgetragen werden müssen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369;… Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10; Beschluss vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9).

    Tragen die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gemachten Angaben den Anforderungen an ein vollständiges Vorbringen nicht Rechnung, deutet dies nicht auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags hin, die aufzuklären oder zu schließen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende Umstände nicht vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017, aaO;… Beschluss vom 9. Mai 2019 - IX ZB 6/18, juris Rn. 21).

  • BGH, 02.08.2022 - VIII ZB 3/21

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises bei Beweisangebot im …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    An einem Verschulden des Rechtsanwalts fehlt es nur dann, wenn die Erkrankung ihn daran gehindert hat, die Rechtsmittelbegründung selbst anzufertigen und zu unterzeichnen, und weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch - gegebenenfalls unter Einholung der Zustimmung des gegnerischen Prozessbevollmächtigten - ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2013 - V ZB 173/12, juris Rn. 9 und 11;… Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9 und 13; Beschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, NJW 2022, 3232 Rn. 12).

    Rn. 18 aa) Eine Partei darf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten wäre, noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist, auch noch in der Rechtsbeschwerde, erläutern oder vervollständigen (BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, NJW 2022, 3232 Rn. 34;… Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 21).

  • BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Rn. 9 aa) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht und auf welche Weise es zu der Versäumung gekommen ist (BGH…, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juli 2022 - III ZB 65/21, juris Rn. 12; Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 18).

    Rn. 18 aa) Eine Partei darf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten wäre, noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist, auch noch in der Rechtsbeschwerde, erläutern oder vervollständigen (BGH…, Beschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, NJW 2022, 3232 Rn. 34; Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 21).

  • BGH, 23.09.2015 - IV ZB 14/15

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Rn. 9 aa) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht und auf welche Weise es zu der Versäumung gekommen ist (BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juli 2022 - III ZB 65/21, juris Rn. 12;… Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 18).

    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, eine anwaltlich vertretene Partei nach § 139 ZPO darauf hinzuweisen, dass die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, vollständig vorgetragen werden müssen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9).

  • BGH, 18.07.2013 - V ZB 173/12

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt infolge …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    An einem Verschulden des Rechtsanwalts fehlt es nur dann, wenn die Erkrankung ihn daran gehindert hat, die Rechtsmittelbegründung selbst anzufertigen und zu unterzeichnen, und weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch - gegebenenfalls unter Einholung der Zustimmung des gegnerischen Prozessbevollmächtigten - ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - V ZB 173/12, juris Rn. 9 und 11;… Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9 und 13;… Beschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, NJW 2022, 3232 Rn. 12).

    Mit einem Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist darf sich der Vertreter erst begnügen, wenn eine solche Nachfrage nicht möglich ist oder diese ergeben hat, dass der Gegner die Zustimmung verweigert oder sich hierzu nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist äußert (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - V ZB 173/12, juris Rn. 11 f.).

  • BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23

    Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Verbleibt danach die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Kläger versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 15;… Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 9; Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 9).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, eine anwaltlich vertretene Partei nach § 139 ZPO darauf hinzuweisen, dass die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, vollständig vorgetragen werden müssen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369;… Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 25. April 2017 - VI ZB 45/16, NJW-RR 2017, 956 Rn. 9).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Daraus folgt nicht, dass die Krankheit in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Rechtsanwalts genommen hätte (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1717, 1718; BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 21;… Beschluss vom 3. Juli 2018 - XI ZB 26/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Daraus folgt nicht, dass die Krankheit in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Rechtsanwalts genommen hätte (vgl. BVerfG, NJW-RR 2007, 1717, 1718; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 21;… Beschluss vom 3. Juli 2018 - XI ZB 26/17, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 94/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der …

    Auszug aus BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
    Verbleibt danach die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten der Kläger versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 94/21, NJW 2021, 3471 Rn. 15;… Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 9;… Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 9).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

  • BGH, 28.05.2020 - IX ZB 8/18

    Beauftragung eines vertretungsbereiten Kollegen mit der Anfertigung der …

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …

  • BGH, 09.05.2019 - IX ZB 6/18

    Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten; Beauftragung eines anderen …

  • BGH, 28.07.2022 - III ZB 65/21

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geltendmachung von …

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZB 26/17

    Widerruf der auf den Abschluss zweier Verbraucherdarlehensverträge gerichteten …

  • BFH, 25.07.2025 - XI S 12/25

    Anhörungsrüge; Frist; Kenntnis; chronische Erkrankung; eingeschränkte …

    Rn. 26 cc) Der Senat ist auch nicht verpflichtet, die fachkundig vertretene Rügeführerin darauf hinzuweisen, dass die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, vollständig vorgetragen werden müssen; tragen die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gemachten Angaben den Anforderungen an ein vollständiges Vorbringen nicht Rechnung, erlaubt dies den Schluss darauf, dass entsprechende Umstände --hier: Organisation einer Vertretung-- nicht vorliegen (vgl. BGH-Beschluss vom 23.04.2024 - VIa ZB 16/23, juris, Rz 18).
  • BGH, 10.12.2024 - VIa ZR 388/24
    Da die Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine wirksame Ausgangskontrolle stellt, einem Rechtsanwalt auch ohne richterlichen Hinweis bekannt sein müssen, erlaubt der Umstand, dass sich der Kläger zu einem solchen Abgleich nicht geäußert hat, ohne weiteres den Schluss darauf, dass eine einsprechende organisatorische Maßnahme gefehlt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Juni 2024 - IV ZB 30/23, MDR 2024, 1198 Rn. 14;… Beschluss vom 26. September 2024 - III ZB 55/23, juris Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - VIa ZB 16/23, juris Rn. 18).
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